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Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
154 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018) Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 245/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.12.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 245/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 22.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018 Beschlussentwurf: Der Unterausschuss empfiehlt dem JHA folgendes zu beschließen: a) b) Die neue Kita Eichholz wird als 6 gruppige Kindertageseinrichtung errichtet. Der dargestellten Ausbauplanung für den Bereich der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung und im Jugendhilfeausschuss berichtet die Verwaltung regelmäßig über die aktuelle Situation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Der Jugendhilfeausschuss hat im Jahr 2015 und 2016 in insgesamt 3 Sitzungen über den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und die notwendige Ausbauplanung der Plätze für Kinder im Alter ab 1 Jahr in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege beraten und die einzelnen Ausbaumaßnahmen beschlossen. (Vorlagen 144/2015; 144/1. Erg. 2015; 134/2016). Der Jugendhilfeausschuss entscheidet im Rahmen der „KiBizplanung“ jährlich, aktuell in der Sitzung am 01.02.2017, über die jeweiligen Plätze und Gruppenformen in den Kitas. Ziel der Ausbauplanung, die 2013 festgelegt und 2016 aktualisiert wurde, war eine U3 Ausbauquote in Höhe von 40%, unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Platzangebotes auch für Kinder im Alter ab 3 Jahren und zusätzlicher Plätze in der Kindertagespflege. Die derzeitige Situation stellt sich wie Folgt dar:  weiterhin hohe Geburtenjahrgänge und Zuzüge insgesamt, aber besonders im U3 Bereich,  die Geburtenjahrgänge 2014 bis 2016 waren dir stärksten seit 2002.  die durchschnittliche Geburtenanzahl ist von 300 (bis 2012) auf nun 380 Kinder pro Jahr gestiegen,  durch die schnellere Erschließung des Neubaugebietes Eichholz, und  die konkreten Planungen weiterer Neubaugebiete entsteht zusätzlicher Bedarf  es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Flüchtlingskinder im Kita-Alter noch ansteigen wird,  durch die Gruppenreduzierung im Rahmen der Inklusion werden zusätzliche Regelplätze benötigt  im laufenden Kindergartenjahr gibt es eine Unterdeckung mit Kitaplätzen für alle Altersstufen, trotz der zusätzlichen Gruppen in der Kita Fuchsweg, als auch in der Kita Haus Sonnenberg. In der Summe handelt es sich dabei um 49 Ü3 und 30 U3 Plätze.  In den Folgejahren steigt der Fehlbedarf, auch nach Einbeziehung der neuen Kita Zentrum, weiter an. Ohne die Schaffung zusätzlicher Plätze fehlen ab dem Kindergartenjahr 2019-2020 mehr als 40 Plätze für Kinder ab 3 Jahren. Aus den obengenannten Ausführungen wird ersichtlich, dass die derzeitige Kindergartenbedarfsplanung für die Kita-Jahre ab August 2017 nochmals weiterentwickelt werden sollte um den veränderten Bedarfen gerecht werden zu können. 2. Lösung A) Die geplante Kita im Neubaugebiet Eichholz wird aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in diesem Baugebiet nicht wie ursprünglich mit 4 Gruppen, sondern direkt als 6-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet. So können dort 40 Plätze (12 U3 und 28 Ü3-Plätze) zusätzlich geschaffen werden. Geplante Fertigstellung: Kindergartenjahr 2017/2018 B) Die geplante Kita in Wesseling-Zentrum, mit 70 Plätzen, kann voraussichtlich nach Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen, auf der ehemaligen Freibadwiese errichtet werden. Geplante Fertigstellung: Kindergartenjahr 2018/2019. Sollte auch das derzeitige Provisorium Kita Lahnstraße (Pavillon und Container) als Vorgruppe für die jeweils im Bau befindliche Kindertageseinrichtung erhalten bleiben, und die Geburtenjahrgänge auf dem aktuellen Niveau bleiben, stellt sich die Betreuungssituation wie folgt dar: Fehlende Plätze im Kindergartenjahr Kinder über 3 Jahre 2016/2017 - 49 2-Jährige, die im Kindergartenjahr 3 Jahre alt werden - 52 2017/2018 -3 - 50 Nach Fertigstellung der Kitas Anbau Fuchsweg, Umbau Kita Haus Sonnenberg, Fortführung Provisorium Lahnstraße Neubau Eichholz 2018/2019 -9 - 41 2019/2020 - 42 - 41 2020/2021 - 65 - 41 (6 Gruppen) Fortführung Provisorium Lahnstraße Neubau Kita Zentrum Fortführung Provisorium Lahnstraße, ohne Zuzüge ohne die Schaffung weiterer Plätze, ohne Zuzüge ohne die Schaffung weiterer Plätze, ohne Zuzüge Die in der Tabelle dargestellten Zahlen sind mit den Kinder- und Geburtenzahlen von Dezember 2016 gerechnet. Mit dem jetzigen Stand und unter Einbeziehung der Neubaumaßnahmen Kita Eichholz mit 6 Gruppen und 115 Kindern, der Fortführung des Provisoriums mit 30 Kindern und dem Neubau Kita Zentrum mit 4 Gruppen und 70 Plätzen, können in den beiden folgenden Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019, alle Kinder, die 3 Jahre und älter sind, in eine Kita vermittelt werden. Bei den Kindern im Alter von 2 bis unter 3 Jahren gibt es einen rechnerischen Fehlbedarf von ca. 41 Kindern. Die tatsächliche Nachfrage liegt jedoch etwas niedriger, da es auch immer Eltern gibt, die erst zum folgenden August einen Kita-Platz benötigen und somit keinen U3 Platz nachfragen. Weiterer Bedarf nach Betreuungsplätzen: Ab 2019 machen sich die geburtenstarken Jahrgänge ab 2016 bemerkbar. Der Fehlbedarf steigt auf 42 Kinder ab 3 Jahren an. Hinzu kommen aber dann auch Kinder, die durch die Neubaugebiete Eichholz und Westringquartier im Rahmen von Zuzügen einen Betreuungsbedarf haben werden. Zudem ist auch die Entwicklung der Kinderzahlen aus Flüchtlingsfamilien zu betrachten, die neu nach Wesseling kommen werden und in den Bedarf mit einzubeziehen sind. Die genauen Zahlen lassen sich noch nicht errechnen. Als Basis für die Neubaugebiete könnte aber die prozentuale Anzahl der Kinder im jetzigen Bauabschnitt im Baugebiet Eichholz dienen. Zur Sitzung des Unterausschusses werden die aktuelle Zahlen erläutert. Auch ohne die Zuzüge von neuen Familien nach Wesseling, zeigt die Tabelle, dass ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen aufgrund der vorhandenen Kinder bereits notwendig ist. Zusätzlicher Bedarf entsteht, da     aktuell die Erschließung des 2. Bauabschnitts des Neubaugebietes Eichholz vorbereitet wird Im Westringquartier 500 Wohneinheiten, auch für Familien entstehen, In Urfeld ebenfalls ein Neubaugebiet in Planung ist und die Tendenz, dass Kinder ab 2 Jahren in einer Kita betreut werden sollen, sich weiter verstärken wird.. Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten ist besonders in Keldenich und Wesseling hoch. Insbesondere im Bereich Wesseling-Nord können die beiden Kitas im Kastanienweg, aber auch die Kit St. Germanus, die Nachfrage schon länger nicht mehr befriedigen. Die Eltern müssen teilweise lange Wege in Kauf nehmen, um Plätze zu bekommen. Nicht alle Familien schaffen die Wege und verzichten zunächst auf den für ihre Kinder eigentlich notwendigen Betreuungsplatz. Durch das Neubaugebiet Westringquartier wird sich der Bedarf im Laufe der nächsten Jahre weiter erhöhen. In Urfeld ist die Bedarfssituation zurzeit sehr gut ausgeglichen. Bedarf und Nachfrage halten sich die Waage. Hier wird die Nachfrage erst nach der Fertigstellung des geplanten Neubaugebietes steigen. Diese Entwicklung wird sich aber noch abzeichnen. In Berzdorf gibt es bei den Plätzen für Kinder ab 3 Jahren eine Überversorgung von ca. 40 Plätzen. Diese Plätze werden aber als Ausweichplätze insbesondere für Wesseling und Keldenich benötigt. Das Angebot für Kinder unter 3 Jahren ist gut und entspricht der Nachfrage. In der Sitzung des Unterausschusses wird die Bedarfsanalyse, getrennt nach Ortsteilen, ausführlich dargestellt. Kindertagespflege: Zurzeit gibt es ca. 120 Plätze bei 30 Tagespflegepersonen. Weitere Personen befinden sich in der Ausbildung und werden 2017 ihre Arbeit aufnehmen können. Ein weiterer kontinuierlicher Ausbau an Plätzen in der Kindertagespflege, aber auch als Großtagespflege, ist fest eingeplant. Die Plätze in der Kindertagespflege werden besonders für Kinder unter 2 Jahren und im Rahmen von Randzeitenbetreuung nachgefragt. Durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote, auch zum Thema Inklusion, wird eine hohe Qualität der Tagespflegestellen gewährleistet. Fazit:     Ab 2019 ist eine weitere Kindertageseinrichtung, idealerweise im Ortsteil Wesseling, notwendig, Sollte die Geburtenanzahl und die Zuzüge auf dem hohen Niveau bleiben, müssten auch in Keldenich weitere Plätze geschaffen werden. In Urfeld und Berzdorf ist zurzeit kein Ausbau notwendig. Die Betreuung im Bereich der Kindertagespflege sollte ebenfalls kontinuierlich ausgebaut werden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Zu a) Für den Ausbau der Kita Eichholz mit 2 zusätzlichen Gruppen der Gruppenform I, entstehen für den Haushalt nach Abzug des Landeszuschusses und der Elternbeiträge, Mehrkosten in Höhe von ca. 150.000 €. Zu b) Die Betriebskosten für eine neue 4-gruppige Kita sind je nach Träger unterschiedlich: Freie Träger: Bei einer 4-gruppigen Einrichtung betragen die gesetzlichen Pauschalen nach KiBiz zurzeit ca. 600.000€. Davon übernimmt das Land NRW 36% = 216.000€. Der kommunale Anteil beträgt demnach 384.000€ abzüglich der Einnahme durch die Elternbeiträge. Der kommunale Anteil beinhaltet auch den normalerweise abzuziehende Trägereigenanteil von 9% = 54.000€. Dieser Betrag verbleibt bei Trägern, die keinen Eigenanteil übernehmen, vollständig bei der Stadt Wesseling, ansonsten anteilmäßig. Kirchliche Träger: Hier beträgt der Landeszuschuss 36,5% = 219.000€, der kommunale Anteil inclusive des Trägereigenanteils beläuft sich somit auf 381.000 €, abzüglich der Elternbeiträge für 70 Kinder. Mietzuschuss: Wenn die Träger den über das KiBiz finanzierten Mietzins beantragen und an den Investor „weiterreichen“, betragen die Mieteinnahmen bei der anerkennungsfähigen Höchstgrenze von 690 qm und einem Mietzins von 8,34€ = 69.055,20€ jährlich. Von diesem Betrag werden ca. 11.700€ im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse ausgezahlt. Das Geld soll für Erhaltungsmaßnahmen (Renovierung und „Schönheitsreparaturen“) verwendet werden. Investitionskostenförderung des Landes NRW Durch neu aufgelegte Förderprogramme des Landes, haben die Träger die Möglichkeit, Zuschüsse für Bauoder Ersteinrichtung zu beantragen. Die Antragsfristen für 2017 oder gar 2018 stehen noch nicht fest. Anlagen: Auszug aus der Kindergartenbedarfsplanung 2007 – 2018