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Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 238/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 60 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 60 19.12.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 238/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider/ Svetlana Braun 19.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie Hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt das vorgestellte städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie zustimmend zur Kenntnis 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden des in der Sitzung vorgelegten Entwurfes des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie. Sachdarstellung: Die Stadtentwicklung Wesselings ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der chemischen und petrochemischen Industrie verbunden. Heute wird der Standort Wesseling durch die Unternehmen Evonik Degussa GmbH und Lyondell Basell Polyolefine GmbH im Norden sowie durch die Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie, im Süden geprägt. Die im Wesentlichen mit der Industrieansiedlung erfolgte Stadtentwicklung hat sich bis etwa 1970, auch auf Grund der räumlichen Einschränkung durch den Rhein im Osten, auf die zwischen den Industriebereichen liegenden Siedlungsflächen konzentriert. Über die Jahrzehnte hinweg ist eine Gemengelage entstanden, die durch ein dichtes Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen gekennzeichnet ist. Die Stadt wird in der Region deshalb nicht nur mit ihrer Rheinlage und dem neugestalteten Rheinufer wahrgenommen, sondern ebenso mit den weithin sichtbaren, nachts hell erleuchteten Industrieanlagen am Rhein. 1. Problem Die Stadt Wesseling ist zwischenzeitlich zu einem Mittelzentrum mit ca. 37.000 Einwohnern herangewachsen und entwickelt sich weiter zu einem nachgefragten Wohnstandort im Ballungsraum Köln-Bonn. Die Innenstadt Wesseling, mit allen für ein Mittelzentrum wichtigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge hat sich historisch bedingt in Rheinnähe, zwischen den Industriebereichen, entwickelt. Auf Grund der ansässigen Unternehmen kommt dem Chemiestandort Wesseling, gemeinsam mit den Standorten im Kölner Süden und in Hürth, eine bedeutende Rolle in der europäischen und internationalen Chemieindustrie zu. Die Unternehmen bieten zahlreiche hochqualifizierte Arbeitsplätze für die Bewohner Wesselings und der Region. Die Industriestandorte nehmen etwa 20 % des Stadtgebietes ein und sind von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung Wesselings. Diese historisch gewachsene Gemengelage von Industrieanlagen, Wohngebieten und Stadtzentrum ist ein wesentliches Merkmal der Stadt Wesseling. Für die Wesselinger Bevölkerung ist diese Situation bekannt und akzeptiert. Die Nähe zwischen Arbeitsplatz und Wohnort bietet für viele Einwohner Vorteile und spricht neben der Rheinlage und der guten Infrastruktur vor Ort für den Wohnstandort Wesseling. Das dichte Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen ist jedoch auch mit Nachteilen und Restriktionen verbunden. Die städtebauliche Entwicklung wird durch die Nähe der Industrieanlagen zum einen räumlich eng begrenzt, zum anderen sind bei Planungen und baulichen Entwicklungen im Umfeld der Industriestandorte vielfältige planungs- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, die erheblichen Einfluss u. a. auf die Ansiedlung neuer Wohngebiete haben können. Die prägenden Unternehmen der Chemie- und Raffinerieindustrie verarbeiten in ihren Betriebsbereichen in Wesseling verschiedene Gefahrstoffe, die unter die sogenannte „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. In den Fokus des fachlichen und öffentlichen Interesses ist die Seveso-Thematik seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Jahre 2011/2012 zur geplanten Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes in der Nachbarschaft eines Betriebsbereichs i. S. d. Seveso-Vorschriften gerückt. Wesentliche Inhalte dieser Rechtsprechung waren nicht nur Ausführungen zu notwendigen Prüfschritten der Seveso-Thematik und zur erforderlichen Abwägung in der Bauleitplanung, sondern insbesondere die Klarstellung, dass die Seveso-Fragestellung auch im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist, wenn die Bauleitplanung diesen Aspekt nicht hinreichend bewältigt hat. Diese Rechtsprechung hat erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Verwaltungsarbeit der Planungs- und Bauaufsichtsbehörden mit sich gebracht. Um die erforderlichen fachtechnischen Grundlagen für die Stadtplanungs- und Baugenehmigungspraxis zu erhalten, hat die Stadt Wesseling die TÜV Nord Systems GmbH (TÜV Nord) mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens zur Verträglichkeit von Störfall-Betriebsbereichen im Stadtgebiet Wesseling unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. der Seveso-III-Richtlinie beauftragt. Ziel des Gutachtens war die vorausschauende Untersuchung möglicher Konfliktlagen sowie die fachtechnische Ermittlung, wel- che Abstände zu den Betriebsbereichen geeignet sind, um die von der EU angestrebte langfristige Umsetzung des Artikels 13 Seveso-III-Richtlinie innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten. Der TÜV Nord hat im Stadtgebiet Wesseling sieben Betriebsbereiche i. S. d. § 3 Abs. 5 a BImSchG untersucht. Dabei wurden in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln und den Unternehmen die maßgeblichen Gefahrenpotenziale der Anlagen bestimmt und die ihnen zuzuweisenden angemessenen Abstände ermittelt. In Anbetracht der in zwei Betriebsbereichen zu Grunde zu legenden Stoffe hat das TÜV-Gutachten angemessene Abstände für diese Betriebsbereiche von 2.750 m bzw. 2.400 m ermittelt. Auf Grund der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen der Stadt und Großindustrie überdecken diese sehr großen Abstände weite Teile des Stadtgebietes (ca. 70 %). Innerhalb der angemessenen Abstände befinden sich etliche Wohngebiete sowie der zentrale Innenstadtbereich mit zahlreichen Einkaufs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen (u. a. Rathaus, Schulzentrum, Dreifaltigkeitskrankenhaus) mit mittelzentraler Funktion. Zudem befinden sich drei Haltepunkte der Stadtbahnlinie 16 sowie die Stadtbahntrasse selbst und die Bundesautobahn A555 innerhalb der im TÜV-Gutachten ermittelten angemessenen Abstände. Diese Bestandsnutzungen sind als schutzbedürftige Gebiete und Nutzungen im Sinne der Seveso-IIIRichtlinie und des § 50 BImSchG zu bewerten. Anhand einer groben Schätzung kann davon ausgegangen werden, dass die derzeitige Einwohnerzahl innerhalb der angemessenen Abstände mit etwa 28.000 Einwohnern zu beziffern ist. Diese bestehende Gemengelage lässt sich auch mittel- bis langfristig nicht grundsätzlich auflösen, da weder die Verlagerung einer kompletten Innenstadt noch die der abstandsrelevanten großflächigen Betriebsbereiche realisierbar ist. 2. Lösung In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen ist eine tragfähige Stadtentwicklungskonzeption notwendig, um sowohl den langfristigen Anforderungen des Artikels 13 Seveso-III-Richtlinie als auch dem Erfordernis zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Wesseling als Mittelzentrum und attraktiver Wohnstandort in der Wachstumsregion Köln-Bonn Rechnung zu tragen. Die Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung, hat aufbauend auf den Ergebnissen des TÜV-Gutachtens und den vorgenannten Entwicklungszielen, eine gesamtstädtische Konzeption zum Umgang mit der SevesoThematik in der Stadtentwicklung, Bauleitplanung und Baugenehmigungspraxis erarbeitet. Das vorliegende städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie (Entwurf) soll ausgewogene Handlungsspielräume für die künftige Stadtentwicklung innerhalb der angemessenen Abstände aufzeigen und abgestimmte Leitlinien für ein verträgliches Miteinander der innerstädtischen Siedlungsbereiche und der Betriebsbereiche unter Berücksichtigung des Artikels 13 der Seveso-III-Richtlinie und des „Trennungsgrundsatzes“ des § 50 BImSchG definieren. Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll als Leitbild und Abwägungsgrundlage für die künftige Bauleitplanung und Vorhabengenehmigung innerhalb der angemessenen Abstände dienen. Durch den künftig geplanten Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB soll es einen wesentlichen Beitrag zur planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Erarbeitung von Bebauungsplänen der Stadt Wesseling darstellen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage soll zum einen der Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie vorgestellt, zum anderen eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen werden. Die Anregungen aus den Beteiligungsverfahren werden ausgewertet und bei der weiteren Konkretisierung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes berücksichtigt. 3. Alternativen Ohne eine gesamtstädtische Konzeption zum Umgang mit der Seveso-III-Richtlinie bestehen viele offene Fragen und Unklarheiten in der Planungs- und Genehmigungspraxis. Aus diesem Grund ergeben sich keine Alternativen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Erstellung der TÜV-Gutachten zur Ermittlung der angemessenen Abstände wurden von den betroffenen Unternehmen und der Stadt Wesseling gemeinsam getragen. Die Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgt durch den Bereich Stadtplanung. Auf die Stadt Wesseling können noch Kosten für die fachliche und rechtliche Beratung/Abstimmung des Entwurfs des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zukommen. Anlagen: - Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Umsetzung der Seveso-III- Richtlinie, Plankarte M 1:10.000 (Entwurf) - Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie, Textteil (Entwurf) Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Plankarte des Entwurfes des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie im Originalmaßstab.