Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
16.01.17, 13:01
Aktualisiert
16.01.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
148/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 148/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Eisenberg-Geginat /
Frau Bellingroth
15.12.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege
Beschlussentwurf:
Die Richtlinie wird in der der Vorlage 148/2016 beigefügten Fassung beschlossen
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 12.12.2016 beantragen die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen die
Erhöhung der Vergütung für die Kindertagespflege.
In 2007 wurde in Wesseling die Kinderbetreuung über Kindertagespflege eingeführt und hierzu eine Richtlinie beschlossen (Vorlagen 144/2006 und 151/2006). Diese Richtlinie wurde 2012 (Vorlage 157/2012) im
Hinblick auf die Vergütung und die Gesetzesänderung vom GTK zum KiBiz zum 01.01.2013 letztmalig angepasst.
Die Kindertagespflege ist nach §§22ff SGB VIII ein verpflichtendes Angebot der Jugendhilfe neben den Kindertagesstätten. In Wesseling sind aktuell 30 Kindertagespflegepersonen (KTP) tätig und betreuen insgesamt 115 Kinder.
Um weiterhin auf dieses Angebot zurückgreifen und erweitern zu können, ist eine ständige Akquise und
Ausbildung neuer KTP erforderlich. Aktuell befinden sich 3 weitere Tagesmütter in der Qualifizierung.
Für die KTP wichtige Punkte sind neben der Vergütung auch der Erholungsurlaub sowie die Sozialleistungen
von großer Bedeutung.
Nachdem, wie im Antrag richtig formuliert, im letzten Jahr die Gehälter der Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen gestiegen sind und die Stadt Wesseling ebenfalls die Elternbeiträge für beide Betreuungsformen angepasst hat, ist auch hier eine Anpassung sinnvoll.
Eine Kinderpflegerin erhält für eine 39 Stundenwoche bei S3 Stufe 3 ein durchschnittliches Monatsbruttogehalt von 2762 Euro. Diesen Betrag erreicht eine Tagesmutter wenn Sie 3 Kinder zugewiesen bekommen
hat und hierfür 5,50 Euro pro Stunde erhält. Auch im Hinblick auf den Erholungsurlaub wird eine Anpassung
an den Tarifvertrag für sinnvoll erachtet.
Die Verwaltung hat darüber hinaus den Antrag der Fraktionen zum Anlass genommen die Richtlinie noch
einmal grundlegend zu überarbeiten. Hierbei sind auch die Ergebnisse des angeregten interkommunalen
Vergleichs mit eingeflossen.
2. Lösung
Die Richtlinie wird in der vorgelegten Form beschlossen
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Ab 2017 erhöhen sich die Kosten um rd. 117.000 Euro
Berechnung:
Betreut werden rund 126 Kinder (Planung) á 35 Stunden im Durchschnitt an 53 Wochen im Jahr.
Dies ergibt 233.730 Betreuungsstunden.
Bei einer Erhöhung des Betrags um 0,50 Euro ergibt sich ein Mehrbedarf von 116.865. Dieser ist beim
Haushaltsansatz bereits berücksichtigt