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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
16.01.17, 13:01
Aktualisiert
16.01.17, 13:01
Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 148/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.08.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 148/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Eisenberg-Geginat / Frau Bellingroth 15.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Änderung der Richtlinie zur Kindertagespflege Beschlussentwurf: Die Richtlinie wird in der der Vorlage 148/2016 beigefügten Fassung beschlossen Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 12.12.2016 beantragen die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen die Erhöhung der Vergütung für die Kindertagespflege. In 2007 wurde in Wesseling die Kinderbetreuung über Kindertagespflege eingeführt und hierzu eine Richtlinie beschlossen (Vorlagen 144/2006 und 151/2006). Diese Richtlinie wurde 2012 (Vorlage 157/2012) im Hinblick auf die Vergütung und die Gesetzesänderung vom GTK zum KiBiz zum 01.01.2013 letztmalig angepasst. Die Kindertagespflege ist nach §§22ff SGB VIII ein verpflichtendes Angebot der Jugendhilfe neben den Kindertagesstätten. In Wesseling sind aktuell 30 Kindertagespflegepersonen (KTP) tätig und betreuen insgesamt 115 Kinder. Um weiterhin auf dieses Angebot zurückgreifen und erweitern zu können, ist eine ständige Akquise und Ausbildung neuer KTP erforderlich. Aktuell befinden sich 3 weitere Tagesmütter in der Qualifizierung. Für die KTP wichtige Punkte sind neben der Vergütung auch der Erholungsurlaub sowie die Sozialleistungen von großer Bedeutung. Nachdem, wie im Antrag richtig formuliert, im letzten Jahr die Gehälter der Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen gestiegen sind und die Stadt Wesseling ebenfalls die Elternbeiträge für beide Betreuungsformen angepasst hat, ist auch hier eine Anpassung sinnvoll. Eine Kinderpflegerin erhält für eine 39 Stundenwoche bei S3 Stufe 3 ein durchschnittliches Monatsbruttogehalt von 2762 Euro. Diesen Betrag erreicht eine Tagesmutter wenn Sie 3 Kinder zugewiesen bekommen hat und hierfür 5,50 Euro pro Stunde erhält. Auch im Hinblick auf den Erholungsurlaub wird eine Anpassung an den Tarifvertrag für sinnvoll erachtet. Die Verwaltung hat darüber hinaus den Antrag der Fraktionen zum Anlass genommen die Richtlinie noch einmal grundlegend zu überarbeiten. Hierbei sind auch die Ergebnisse des angeregten interkommunalen Vergleichs mit eingeflossen. 2. Lösung Die Richtlinie wird in der vorgelegten Form beschlossen 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Ab 2017 erhöhen sich die Kosten um rd. 117.000 Euro Berechnung: Betreut werden rund 126 Kinder (Planung) á 35 Stunden im Durchschnitt an 53 Wochen im Jahr. Dies ergibt 233.730 Betreuungsstunden. Bei einer Erhöhung des Betrags um 0,50 Euro ergibt sich ein Mehrbedarf von 116.865. Dieser ist beim Haushaltsansatz bereits berücksichtigt