Daten
Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
16.01.17, 13:01
Aktualisiert
16.01.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
242/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept der Kinder- und Jugendworkshops 2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.12.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 242/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
15.12.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Konzept der Kinder- und Jugendworkshops 2017
Beschlussentwurf:
Dem vorgestellten Konzept zur Durchführung der Kinder- und Jugendworkshops für 2017 und 2018 wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Grundidee der Partizipation von Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung ihrer Stadt und die Mitwirkung an politischen Gestaltungsprozessen soll weiterhin eine hohe Priorität einnehmen. Hierfür wurde 2015
ein neues Konzept entwickelt und mit dem JHA abgestimmt. Durch das neue Konzept sollte eine möglichst
breite Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen erreicht werden.
2. Lösung
Insgesamt wurden 25 Workshops in 9 Schulen mit 330 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. 173 verschiedene Ideen, Wünsche und Anregungen wurden diskutiert und dokumentiert. Die Ergebnisse der Workshops wurden am 02.12.2015 im Rathaus unter hoher Beteiligung der beteiligten Schülerinnen und Schüler
und deren Lehrkräfte präsentiert und anschließend in den verschiedenen Fachabteilungen der Stadt Wesseling auf Umsetzungsmöglichkeit geprüft. Letztendlich können insgesamt 73 Anregungen und Wünsche
tatsächlich realisiert werden. Über diese Ergebnisse wurden die Kinder und Jugendlichen während einer
Abschlussveranstaltung im Jugendzentrum am 24.11.2016 ausführlich informiert.
Die Verwaltung schlägt nun für 2017 das folgende – aktualisierte - Konzept zur Mitbestimmung von Kindern
und Jugendlichen vor:
Grundidee
Weiterhin gilt:
Partizipation bzw. Möglichkeiten von Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen an politischen Gestaltungsprozessen und der Stadtentwicklung in Wesseling hat Priorität. Die Veranstaltungsreihe ist Bestandteil des
neuen Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020.
Veranstalter:
JHA Wesseling in Kooperation mit dem Bereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wesseling
Zielgruppe:
a.) Kinder im Alter v. 6 – 10 Jahren (Grundschulen)
b.) Jugendliche im Alter v. 10 – 18 Jahren (Weiterführende Schulen)
Durchführung:
1-3 Workshops je Schule á 2 Schulstunden in der Unterrichtszeit,
max. 30 Kinder,
Auswahl erfolgt über Schulleitung und Lehrer nach vorheriger schriftlicher Info inkl. Ablaufplan durch
den Bereich 51,
Referenten sind jeweils 1-2 päd. Fachkräfte des Bereichs 51. Diese werden durch Praktikanten des
Fachbereiches unterstützt, um Kleingruppenarbeit durchführen zu können.
Die Workshops finden in der Zeit von September 2017 bis Januar 2018 statt.
Anfang 2018 findet eine Abschlusspräsentation mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen, Lehrerinnen und Lehrer, unmittelbar vor einem JHA statt.
Jede Schule benennt eine Lehrperson die den Prozess (inkl. Abschlusspräsentation) begleitet.
Workshop-Themen:
Freizeit und Sport
Verkehr und Ordnung
Schule und OGS
Ergebnisvorstellung im Jugendhilfeausschuss
Präsentation der Workshop-Ergebnisse durch die Kinder- und Jugendlichen anhand von Stellwänden (eine
pro Schule) vor einer regulären JHA-Sitzung Anfang 2018. Zu dieser Veranstaltung werden Vertreter der
Verwaltung, der Politik und die Presse eingeladen.
Abschlussveranstaltung:
Eine zentrale Abschlussveranstaltung zur Präsentation der umgesetzten Ideen und Anregungen findet nicht
statt. Stattdessen erhält jede beteiligte Klasse eine detaillierte Auswertung darüber, welche der erarbeiteten
Workshopergebnisse seitens der Stadt Wesseling umgesetzt wurden oder sich noch in der Umsetzungsphase befindet.
3. Alternativen
Es werde keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine