Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
13.05.15, 12:01
Aktualisiert
13.05.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 66/2015
07.05.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.05.2015
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes NRW
hier: Sachstandsbericht
Das Landeskabinett hat am 21.04.15 den neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP)
verabschiedet. Der Abfallwirtschaftsplan wird nun dem Landtag zugeleitet, um das Benehmen mit den
Landtagsausschüssen für Umwelt, für Wirtschaft und für Kommunales zu erreichen. Danach will das
Land den ÖAWP ohne weitere Anhörung verabschieden.
Gegenüber dem ersten Entwurf des ÖAWP enthält die vom Kabinett beschlossene Fassung eine
gravierende Änderung hinsichtlich der Gestaltung der Entsorgungsregionen. In der Ursprungsfassung
waren drei große Entsorgungsregionen vorgesehen. Der neue Abfallwirtschaftsplan sieht
insbesondere nach Intervention des BDE Bundesverband der Entsorgungswirtschaft 5 Regionen vor
(siehe Anlage).
Diese neue Einteilung führt zu erheblichen Einschränkungen/Nachteilen hinsichtlich der
Entsorgungsmöglichkeiten des Kreises Euskirchen. Da die Abfälle in den Regionen in denen sie
entstehen auch entsorgt werden sollen, entfällt mit dem neuen ÖAWP die Möglichkeit, die Abfälle des
Kreises Euskirchen in den Müllverbrennungsanlagen Köln, Bonn oder Leverkusen zu entsorgen. Der
Kreis kann seine Abfälle zukünftig nur noch in den Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Düsseldorf,
Krefeld und Asdonkshof im Kreis Wesel entsorgen sowie die Aufbereitungsanlagen in Erftstadt und
Neuss nutzen. Dies würde eine Neuausschreibung der Abfallentsorgung des Kreises erheblich
beeinflussen (Wettbewerbseinschränkung, vergaberechtskonform?) und könnte zu höheren Kosten
führen (einfache Entfernung nach Krefeld 110 km, nach Asdonkshof 130 km).
Auch wenn die Siedlungsabfälle nach den derzeit bestehenden Verträgen in Anlagen in der
Entsorgungsregion I entsorgt werden, wäre es für den Kreis Euskirchen wünschenswert gewesen,
dass die Abfälle auch in der Entsorgungsregion II (MVA Köln 65 km, MVA Bonn 60 km, MVA
Leverkusen 85 km) entsorgt werden dürfen. Das würde auch dem vom Abfallwirtschaftsplan
eingeforderten Prinzip der Nähe entsprechen. Entgegen der Äußerung von Minister Remmel bei der
Vorstellung des neuen ÖAWP (gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen) sieht
die Verwaltung ihren Spielraum bei der künftigen Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen stark
eingeschränkt.
Bestehende Entsorgungsverträge genießen Bestandsschutz soweit sie vor dem 17.04.2013
abgeschlossen wurden. Die Ausweisung der Entsorgungsregionen ist mit der Aufforderung verknüpft,
innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des Abfallwirtschaftsplanes entsprechende
Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Durch die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen
-2Entsorgungsverträge werden die Abfälle des Kreises Euskirchen für die nächsten zehn Jahre in der
vorgesehenen Entsorgungsregion I behandelt. Somit besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit kein
Zwang einer anderen Form der regionalen Kooperation, wie sie im Abfallwirtschaftsplan gefordert
wird. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat
sich dazu gegenüber dem Kreis Euskirchen aber nicht geäußert.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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