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Info GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes NRW hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
13.05.15, 12:01
Aktualisiert
13.05.15, 12:01
Info GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes NRW
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 66/2015 07.05.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.05.2015 Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes NRW hier: Sachstandsbericht Das Landeskabinett hat am 21.04.15 den neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) verabschiedet. Der Abfallwirtschaftsplan wird nun dem Landtag zugeleitet, um das Benehmen mit den Landtagsausschüssen für Umwelt, für Wirtschaft und für Kommunales zu erreichen. Danach will das Land den ÖAWP ohne weitere Anhörung verabschieden. Gegenüber dem ersten Entwurf des ÖAWP enthält die vom Kabinett beschlossene Fassung eine gravierende Änderung hinsichtlich der Gestaltung der Entsorgungsregionen. In der Ursprungsfassung waren drei große Entsorgungsregionen vorgesehen. Der neue Abfallwirtschaftsplan sieht insbesondere nach Intervention des BDE Bundesverband der Entsorgungswirtschaft 5 Regionen vor (siehe Anlage). Diese neue Einteilung führt zu erheblichen Einschränkungen/Nachteilen hinsichtlich der Entsorgungsmöglichkeiten des Kreises Euskirchen. Da die Abfälle in den Regionen in denen sie entstehen auch entsorgt werden sollen, entfällt mit dem neuen ÖAWP die Möglichkeit, die Abfälle des Kreises Euskirchen in den Müllverbrennungsanlagen Köln, Bonn oder Leverkusen zu entsorgen. Der Kreis kann seine Abfälle zukünftig nur noch in den Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Düsseldorf, Krefeld und Asdonkshof im Kreis Wesel entsorgen sowie die Aufbereitungsanlagen in Erftstadt und Neuss nutzen. Dies würde eine Neuausschreibung der Abfallentsorgung des Kreises erheblich beeinflussen (Wettbewerbseinschränkung, vergaberechtskonform?) und könnte zu höheren Kosten führen (einfache Entfernung nach Krefeld 110 km, nach Asdonkshof 130 km). Auch wenn die Siedlungsabfälle nach den derzeit bestehenden Verträgen in Anlagen in der Entsorgungsregion I entsorgt werden, wäre es für den Kreis Euskirchen wünschenswert gewesen, dass die Abfälle auch in der Entsorgungsregion II (MVA Köln 65 km, MVA Bonn 60 km, MVA Leverkusen 85 km) entsorgt werden dürfen. Das würde auch dem vom Abfallwirtschaftsplan eingeforderten Prinzip der Nähe entsprechen. Entgegen der Äußerung von Minister Remmel bei der Vorstellung des neuen ÖAWP (gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen) sieht die Verwaltung ihren Spielraum bei der künftigen Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen stark eingeschränkt. Bestehende Entsorgungsverträge genießen Bestandsschutz soweit sie vor dem 17.04.2013 abgeschlossen wurden. Die Ausweisung der Entsorgungsregionen ist mit der Aufforderung verknüpft, innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des Abfallwirtschaftsplanes entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Durch die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen -2Entsorgungsverträge werden die Abfälle des Kreises Euskirchen für die nächsten zehn Jahre in der vorgesehenen Entsorgungsregion I behandelt. Somit besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Zwang einer anderen Form der regionalen Kooperation, wie sie im Abfallwirtschaftsplan gefordert wird. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat sich dazu gegenüber dem Kreis Euskirchen aber nicht geäußert. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)