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Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis "Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
223 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.10.16, 17:06
Aktualisiert
17.10.16, 17:06
Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
"Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
"Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
"Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
"Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
"Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 170/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis "Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80 19.09.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 170/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 19.09.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Kreisweites Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis "Interkommunales Industriegebiet Barbarahof" in Erftstadt/Hürth Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zum „Interkommunalen Industriegebiet Barbarahof“ zu: Die Kommunen Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling verständigen sich darauf, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren. Alle weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises erarbeiten seit Mitte 2012 gemeinsam mit der Kreisverwaltung, der IHK Rhein-Erft, der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG) und dem beauftragten Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen ein kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept. Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEK) auf Kreisebene besteht auf Grund landesplanerischer Vorgaben, künftig Anfragen von Kommunen zur Neuausweisung von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in der Regionalplanung deutlich restriktiver zu behandeln. Die Bezirksregierung Köln hat die Kommunen informiert, dass im Vorfeld der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) und des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln Neuausweisungen von GIB-Flächen nur noch auf Grundlage interkommunal abgestimmter und/oder kreisweiter GEK genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund wurden im kreisweiten GEK in Stufe 1 detaillierte Analysen des Gewerbe-/Industrieflächenbestands und der verfügbaren Flächenpotenziale der Kommunen erstellt sowie der künftige Flächenbedarf auf Kreisebene berechnet. Bei einem Vergleich der Flächenreserven mit den künftigen Flächenbedarfen hat sich herauskristallisiert, dass rein rechnerisch ausreichend Reserven auf Kreisebene gegeben sind, dass jedoch Hemmnisse bei der Verfügbarkeit bzw. Mobilisierbarkeit der Flächen für Betriebsansiedlungen bestehen. Zudem bestehen erhebliche Engpässe bei der Bereitstellung großer zusammenhängender, industriell nutzbarer Flächen insbesondere im Süden des Kreisgebietes. Auf Basis der Analyseergebnisse wurde ein gemeinsames Positionspapier zum kreisweiten GEK erarbeitet; das Positionspapier und die Stellungnahme der Stadt Wesseling wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 10.4.2013 vorgelegt und vom ASU mehrheitlich beschlossen. Die Stufe 1 des kreisweiten GEK wurde als gemeinsame Stellungnahme in das Aufstellungsverfahren des LEP NRW eingebracht; zudem wurde die Verwaltung beauftragt, das kreisweite GEK in einer 2. Stufe gemeinsam mit den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen im Hinblick auf die inhaltliche und räumliche Konkretisierung vertiefend auszuarbeiten (vgl. Beschlussvorlage 40/2013). Mit der Bearbeitung der 2. Stufe des GEK wurde 2014 begonnen; das beauftragte Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen hat mit den kommunalen Planern und Wirtschaftsförderern zwischenzeitlich „Suchräume“ identifiziert, die als künftige Potenziale für die Neuausweisung von Gewerbe-/Industrieflächen im Regionalplan vorstellbar wären. Es handelt sich dabei um Flächen, die bisher weder im Regionalplan noch in den Flächennutzungsplänen der Kommunen als Gewerbe-/Industriebauflächen dargestellt waren. Innerhalb des kompakten, relativ begrenzten Wesselinger Stadtgebietes konnten zwei Suchräume für zukünftige Gewerbe-/Industrieflächen identifiziert werden; beide Flächenpotenziale befinden sich im Süden des Stadtgebietes und umfassen insgesamt eine Größe von ca. 50 ha. Die Wesselinger Suchräume wurden als grundsätzlich denkbar (mit genauerem Prüfbedarf) bewertet und mit Priorität I (ca. 10 ha) bzw. Priorität III (ca. 40 ha) versehen. Als erstes Zwischenergebnis der 2. Stufe des kreisweiten GEK hat sich damit bestätigt, dass die Möglichkeiten der künftigen Bereitstellung zusammenhängender Gewerbe-/Industrieflächen in Wesseling deutlich begrenzt sind. Das GIB-Flächenpotenzial ist mit ca. 50 ha (Bruttofläche) in Anbetracht des Planungshorizonts des Regionalplanes Köln bis zum Jahr 2035 ebenfalls als eher gering zu beurteilen. Da sich die Situation in den Nachbarstädten des „Südkreises“ ähnlich darstellt, wurden seitens der Städte Erftstadt und Hürth erste Überlegungen zur Entwicklung eines „Interkommunalen Industriegebietes im Bereich des Barbarahofes“ an der Stadtgrenze Hürth/Erftstadt angestellt. Hinweis: Der LEP NRW soll noch im Jahr 2016 in Kraft treten; er enthält landesplanerische Ziele und Grundsätze für eine nachhaltige, flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung, die auf den nachgeordneten Ebenen der Regionalplanung und kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind. Die Neuaufstellung des Regionalplanes wurde Anfang 2016 von der Bezirksregierung Köln eingeleitet; noch im Jahr 2016 finden erste Gespräche der BR Köln mit den Kommunen zum Planungsverfahren und zu den künftigen Zielen und Strategien der Siedlungsentwicklung statt. 2. Lösung 2.1 Flächenrecherche Zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur des Rhein-Erft-Kreises sind bis zum Jahre 2035 zusätzliche Entwicklungsflächen, vor allem Industriegebietsflächen, notwendig. Auf Grundlage der Ziele des in Erstellung befindlichen Landesentwicklungsplans sind diese Flächen über ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept nachzuweisen. Im Rahmen einer Flächenrecherche sind in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen Flächen identifiziert worden, die bedarfsorientiert neu in die industriell-gewerbliche Perspektive gebracht werden können. Die Flächen („Suchräume“) wurden nach umweltrelevanten Bindungen und hinsichtlich ihrer Erschließungsqualität sowie nach Standortfaktoren bewertet und nach Prioritäten gegliedert. Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein-Erft-Kreis drei Ebenen der Bedarfslage abzudecken: lokal-, regional- und landesbedeutsam.    Landesbedeutsame Industrieflächen verfügen über ein für die nächsten 15 bis 20 Jahre ausreichendes gewerbliches Flächenangebot und sollten demnach größer als 40 ha sein; sie bieten ein hohes Maß an Flexibilität, wenig Restriktionen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sichere Rechtsgrundlagen für eine Ansiedlung. Mit diesen Flächen werden der überregionale Bedarf sowie Bedarfe aus Köln heraus abgedeckt. Regional bedeutsame Flächen sollten größer als 10 ha sein, ebenfalls wenige Restriktionen bieten und eher die gewerblich-industrielle Nachfrage aus der Region und aus Köln heraus bedienen. Lokale Flächen stehen den Kommunen für die Bedarfsdeckung ihrer Stammbetriebe zu und sind geeignet, die Nachfrage kleinerer Gewerbebetriebe, des Handwerks und von Dienstleistern zu bedienen. Um den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ein möglichst hohes Maß an Flexibilität und ausreichend Entwicklungsspielräume zu bieten, ist es das Ziel, ausreichend marktkonforme Flächen in die regionalplanerische Diskussion einzubringen. 2.2 Der Barbarahof Im Fokus der Kommunen des Südkreises Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling steht unter anderem die Potenzialfläche Barbarahof, die sowohl auf Erftstädter als auch auf Hürther Stadtgebiet liegt. Die jeweiligen Teilflächen wurden im Rahmen der Flächenrecherche des Gewerbeflächenkonzepts als Suchraum bereits eingebracht und benannt. Die Fläche ist auf Grund ihrer Größe und Lage als Landesbedeutsame Industriefläche einzustufen. Der auf Hürther Gemeindegebiet liegende Bereich war bereits vor Jahren – unabhängig vom Gewerbeflächenkonzept – als Potenzialfläche in der Diskussion. Parallel zur Erstellung des Gewerbeflächenkonzepts hat darauf aufbauend der damalige Hürther Bürgermeister Gespräche mit der Stadt Köln zur interkommunalen Entwicklung dieser Fläche geführt. Im November 2015 fand ein Treffen der Vertreter der Städte Erftstadt und Hürth zum Suchraum „Barbarahof“ statt. Aus diesem Gespräch entstand der Grundgedanke, dass eine Zusammenarbeit mit der Stadt Köln nur ein zweiter Schritt sein könnte; in erster Linie sei zu prüfen, ob Flächenbedarfe des Südkreises, d. h. auch Bedarfe aus Wesseling und Brühl, mithilfe der Fläche Barbarahof gedeckt werden könnten und damit weniger die interkommunale Zusammenarbeit mit Köln, sondern vielmehr die Zusammenarbeit zwischen Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling angestrebt werden sollte. In diesem Kontext wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin zwischen den vier Kommunen vereinbart. Dieses Gespräch fand im April 2016 statt. Auf Grund der nur eingeschränkten Flächendispositionen und Entwicklungsmöglichkeiten auf eigenem Stadtgebiet und vorbehaltlich der politischen Beschlusslage befürworten die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling die Weiterverfolgung der Fläche in einer interkommunalen Zusammenarbeit. Hierzu sind sowohl weitere planerische als auch politische Abstimmungen erforderlich. Die interkommunale Zusammenarbeit sowie die konkrete Entwicklung der Fläche müssten letzten Endes vertraglich geregelt werden (z. B. Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft). Ziel ist eine WinWin-Situation für alle beteiligten Kommunen. Detailfragen dazu gilt es im Zuge der weiteren Beratungen zu klären; zunächst steht jedoch die Bekundung der allgemeinen Bereitschaft dieser vier Kommunen zur interkommunalen Zusammenarbeit für den Barbarahof im Vordergrund. Gegenstand der vorliegenden Beschlusslage ist demnach die grundlegende Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Fläche Barbarahof. Im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts wurde signalisiert, dass die Fläche aus regionalplanerischer Sicht für die Entwicklung als eher nicht geeignet bewertet wird. Es handele sich um einen neuen Siedlungsansatz, der den Zielen der Regional- und Landesplanung entgegenstehe. Ggf. könne allerdings über die Anbindung der Fläche an den Chemiepark Knapsack diese Restriktion ausgeräumt werden. Aus kommunaler und gutachterlicher Sicht sprechen die herausragenden Standortfaktoren sowie die Eigentumsverhältnisse (Zugriffsrecht der RWE) für die Fläche. Um das gemeinsame Interesse der vier Städte an der vorgenannten Flächenentwicklung zu dokumentieren, wird die vorliegende abgestimmte Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht. 2.3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zum „Interkommunalen Industriegebiet Barbarahof“ zu: Die Kommunen Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling verständigen sich darauf, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren. Alle weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. 3. Alternativen Die Stadt Wesseling stimmt dem Beschlussvorschlag der gemeinsamen Positionierung des „Interkommunalen Industriegebietes Barbarahof“ nicht zu. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Wesseling bei einer künftigen Flächenentwicklung des „Interkommunalen Industriegebietes Barbarahof“ nicht partizipieren würde. 4. Finanzielle Auswirkungen In Anbetracht des sehr frühen Planungsstandes sind die zu erwartenden Kosten für die ggf. anstehende Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft bzw. für die künftig zu erwartenden Kosten und Erträge der Flächenentwicklung des „Interkommunalen Industriegebietes Barbarahof“ derzeit nicht zu beziffern. Die finanziellen Auswirkungen werden entsprechend den Planungsschritten ermittelt und den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Anlage Übersichtsplan „Barbarahof“