Daten
Kommune
Wesseling
Größe
269 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
28.11.16, 13:01
Aktualisiert
28.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
220/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
- 32 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kreisverkehrsplatz Mühlenweg/Hubertusstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
14.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 220/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
14.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Kreisverkehrsplatz Mühlenweg/Hubertusstraße
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Am 20. September hat der Rat über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben beraten
und entschieden (Vorlage 131/2016).
Im Zuge dieser Beratung wurde auch über die Verkehrssicherheit der Kreisverkehrsanlage Mühlenweg/Hubertusstraße diskutiert, mit dem Ergebnis, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz ein Sachstandsbericht vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat 2002 (Vorlage 285/2002) entschieden, den Kreisverkehrsplatz durch geringfügige bauliche Eingriffe und durch Fahrbahnmarkierungen zu verändern. Schon
damals wurde die riesige Anlage mit den sehr großen Einfahrt- und Ausfahrtradien auch seitens der Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises kritisiert. Die damals durchgeführten Maßnahmen haben bis heute Bestand, eine grundlegende Verbesserung der Verkehrssituation hat sich nicht eingestellt.
Die Änderungen bestanden in einer Verringerung der Kreisfahrbahnbreite von 8,50 m auf 6 m und die Anlage von Sperrflächen durch Markierungen.
Die Unfallmeldungen reduzierten sich in der Folgezeit, sodass der Kreisverkehrsplatz 2008 von der Liste der
Unfallhäufungspunkte genommen werden konnte.
Im Jahr 2012 haben sich die Unfälle wieder gehäuft, sodass die Unfallkommission sich erneut mit der Thematik befassen musste:
Auszug aus dem Protokoll der UKo-Sitzung vom 23.10.2012
Auszug aus dem Protokoll der UKo-Sitzung vom 14.03.2013
Die angesprochene Prüfung zur Anrampung hat ergeben, dass diese kontraproduktiv zu den gleichzeitig
vorliegenden Beschwerden aufgrund von Fahrbahnunebenheiten/Lärmzunahme ist – eine Anrampung führt
durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge somit automatisch zu einer Erhöhung der Geräuschbelastung
und wurde deshalb nicht weiter verfolgt.
Festzustellen ist, dass seit 2013 kein weiterer Unfall von der Polizei dokumentiert wurde. Seitens der Stadt
wurden 2014 und 2015 Geschwindigkeitsmessungen in den Einfahrtbereichen vorgenommen.
Auszug aus dem Protokoll der UKo-Sitzung vom 29.09.2015
Eine wirksame Verringerung der Einfahrtgeschwindigkeiten in die Kreisfahrbahn kann nur durch eine Verlegung der Zufahrtspuren in der Art erfolgen, dass die Einmündung nahezu rechtwinklig an die Kreisfahrbahn
angebunden wird. Gleiches gilt für den aus dem Kreis ausfahrenden Verkehr: Je mehr der Abbiegevorgang
sich auf einem rechtwinkligen Fahrbahnverlauf nähert, desto geringer werden die Ausfahrtgeschwindigkeiten
und damit auch die Annäherungsgeschwindigkeiten an die Fußgängerquerungsstellen. Im Folgenden ist der
Kreisverkehrsplatz als Luftbild in seiner heutigen Lage dargestellt. Beispielhaft ist des Weiteren nur noch ein
Ast (hier die nördliche Zufahrt Hubertusstraße dargestellt). Die Breite der Kreisfahrbahn bleibt mit 6 m erhalten, Die Breite der Zufahrt mit 3,50 m und der Ausfahrt mit 3,25 m entspricht den anerkannten Regeln der
Technik (Merkblatt für Kreisverkehrsanlagen). Die Gesamtbreite der Fahrbahn in der anbindenden Straße ist
nur noch so breit wie die Grünfläche an ihrer breitesten Stelle. Die Querungsstelle für Fußgänger wird dichter
an die Kreisfahrbahn herangerückt und entspricht damit auch den Vorgaben der Richtlinien. Die etwas dunkler dargestellte Fläche rechts neben der Ausfahrt ist der Schleppkurve für Lastwagen geschuldet. Die Darstellung ist als Prinzipskizze zu verstehen und dient lediglich einer groben Schätzung für die zu erwartenden
Baukosten. Detailfragen zur verkehrssichern Führung des Radverkehrs sind Bestandteil einer weitergehenden verkehrstechnischen Entwurfsplanung und hier nicht enthalten.
Die Umbaukosten werden einschließlich der Ingenieurleistungen für die Planung mit 50.000 € pro Ast, insgesamt also 200.000 € geschätzt.
Als Ergebnis kann also festgestellt werden, dass aufgrund von sachlichen und anerkannten Beurteilungskriterien (keine Unfallhäufungsstelle) ein akuter Handlungsbedarf nicht gegeben ist. Aufgrund der Unfallhistorie
erscheint zeitnah eine Umgestaltung der Kreisverkehrsanlage dennoch geboten.