Daten
Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
06.02.17, 17:06
Aktualisiert
06.02.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
245/2016 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.02.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 245/2016 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
02.02.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2017-2018
Beschlussentwurf:
Der Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Wohnbaugebiet Eichholz um 2 Gruppen auf insgesamt 6
Gruppen wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.02.2017 mit dem notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschäftigt.
Die derzeitige Situation stellt sich wie Folgt dar:
weiterhin hohe Geburtenjahrgänge und Zuzüge insgesamt, aber besonders im U3 Bereich,
die Geburtenjahrgänge 2014 bis 2016 waren dir stärksten seit 2002.
die durchschnittliche Geburtenanzahl ist von 300 (bis 2012) auf nun 380 Kinder pro Jahr gestiegen,
durch die schnellere Erschließung des Neubaugebietes Eichholz, und
die konkreten Planungen weiterer Neubaugebiete entsteht zusätzlicher Bedarf
es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Flüchtlingskinder im Kita-Alter noch ansteigen wird,
durch die Gruppenreduzierung im Rahmen der Inklusion werden zusätzliche Regelplätze benötigt
im laufenden Kindergartenjahr gibt es eine Unterdeckung mit Kitaplätzen für alle Altersstufen, trotz
der zusätzlichen Gruppen in der Kita Fuchsweg, als auch in der Kita Haus Sonnenberg. In der
Summe handelt es sich dabei um 49 Ü3 und 30 U3 Plätze.
In den Folgejahren steigt der Fehlbedarf, auch nach Einbeziehung der neuen Kita Zentrum, weiter
an. Ohne die Schaffung zusätzlicher Plätze fehlen ab dem Kindergartenjahr 2019-2020 mehr als 40
Plätze für Kinder ab 3 Jahren.
Aus den obengenannten Ausführungen wird ersichtlich, dass die derzeitige Kindergartenbedarfsplanung für
die Kita-Jahre ab August 2017 nochmals weiterentwickelt werden muss. um den veränderten Bedarfen gerecht werden zu können.
2. Lösung
In der Vorlage 243/2016 hat die Verwaltung dargestellt, dass aufgrund der hohen Nachfrage die Schaffung
zusätzlicher Betreuungsplätze zur Erfüllung des im SGB VIII normierten Rechtsanspruchs auf einen Platz in
einer Kindertageseinrichtung dringend geboten ist. Der Jugendhilfeausschuss hat deshalb in seiner Sitzung
vom 01.02.2017 beschlossen, die geplante Kita im Neubaugebiet Eichholz aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in diesem Baugebiet nicht wie ursprünglich mit 4 Gruppen, sondern direkt als
6-gruppige Kindertageseinrichtung zu errichten.
Auf diese Weise können dort 40 Plätze (12 U3 und 28 Ü3-Plätze) zusätzlich geschaffen werden. Die Einrichtung wird im Kindergartenjahr 2017/2018 fertiggestellt.
Der Jugendhilfeausschuss hat zudem beschlossen, den Investor der Kita, zu bitten, ein entsprechendes
Raum- und Gestaltungskonzept unter Einbeziehung der Vorgaben des LVR und des Konzepts des zukünftigen Trägers, zu entwickeln und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorzustellen. Er empfiehlt dem Rat,
der Erweiterung der Kindertageseinrichtung um zwei weitere Gruppen auf insgesamt sechs Gruppen zuzustimmen.
Damit die Arbeiten zur Erstellung der Pläne für die neue Kindertageseinrichtung und des Trägerkonzepts
ohne Verzögerung fortgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den Rat, die Entscheidung bereits in der
nächsten Sitzung zu treffen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für den Ausbau der Kita Eichholz mit 2 zusätzlichen Gruppen der Gruppenform I, entstehen für den Haushalt nach Abzug des Landeszuschusses und der Elternbeiträge, Mehraufwendungen bei den Betriebskostenzuschüssen in Höhe von ca. 150.000 €.