Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
20.02.17, 13:01
Aktualisiert
20.02.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
20/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2013, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.02.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 20/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Zaar
01.02.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2013, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2013 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 20/2017 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresverlust von 2.644.287,46 € ab. Von dem nach Saldierung
des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von
3.078.500,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2012 von 3.380.346,75 € verbleibenden
Überschuss von 3.814.559,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2013 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich
durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des
Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Der Jahresverlust in Höhe von 2.644.287,46 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 3.078.500,00 € und den Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von 3.380.346,75 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 3.814.559,29
€.
Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere
Umsatzerlöse, geringere Materialaufwendungen und geringere sonstige betriebliche Aufwendungen als kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 3.814.559,29 € auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur
Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.