Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
204/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kooperationsvertrag zwischen Schule, Träger der OGS und Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 204/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
04.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Kooperationsvertrag zwischen Schule, Träger der OGS und Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat dem Schulausschuss in seiner Sitzung die Vorlage Nr. 166/2016 mit den Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften als ersten Aufschlag vorgelegt.
Der Schulausschuss hat einstimmig beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen.
Die Verwaltung wurde gebeten, den Kooperationsvertrag zwischen Träger der OGS, Schule und Verwaltung
vorzulegen.
Die Verwaltung wird am 29.11.2016 im Rahmen einer Stadtschulleiterkonferenz mit den Leitungen der
Grundschulen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kriterien besprechen und allgemeine Qualitätsstandards erarbeiten.
Die Ausschreibung gibt durch die beigefügte neutrale Kooperationsvereinbarung den finanziellen Rahmen
vor, und so kann ein Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die
Betreuung entstehen. Damit ist sichergestellt, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält und
gleichzeitig die höchstmögliche pädagogische Qualität der Betreuung erreicht wird. Aus diesem Grunde kann
auch bei den Kriterien keine Vorgabe der Gruppenstärke und des Personalschlüssels gemacht werden.
In der Anlage ist ein Muster des Kooperationsvertrages zwischen OGS-Träger, Schule und Verwaltung wie
gewünscht beigefügt.
In § 1 dieser Kooperationsvereinbarung wird darauf verwiesen, dass sich die Inhalte des OGS-Auftrages für
die Betreuung nach dem gemeinschaftlich von der Stadt, dem Träger und der Schulleitung erstellten Konzeptes, das in den Anlagen A und B zum Antrag auf Landeszuweisungen kurz dargelegt und dem Vertrag
beigefügt ist, richten.
Die Anlage A befasst sich mit dem Konzept des Schulträgers und der örtlichen öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von Schulen des Primarbereichs in offene Ganztagsschulen.
Sie ist ebenfalls beigefügt und kann noch inhaltlich ergänzt werden.
Die Anlage B beschreibt das evaluierte Ganztagskonzept der betreffenden Schule und ist ebenfalls Bestandteil des Kooperationsvertrages. Es stellt die Entwicklung der OGS-Trägerschaften dar und macht Aussagen
zur Teilnehmerzahl der OGS und der Anzahl der Gruppen sowie zum pädagogischen Team der Schule und
des Trägers. Es beantwortet die Frage, wie die Schule als offene Ganztagsschule ihr pädagogisches Gesamtkonzept organisiert und beschreibt die Leitsätze, die in der Schule im Rahmen des Schulprogramms
gelten. Es stellt dar, wie sich die Lehrkräfte an besonderen Förderangeboten und an der Hausaufgabenbetreuung beteiligen. Ausführungen der Schule erfolgen über die pädagogischen Schwerpunkte wie z. Bsp.
Gewaltprävention oder Sprach- und Leseförderung. Das Konzept beschreibt ferner den Einfluss der Eltern
und Kinder auf die Qualität der Förderangebote sowie der außerunterrichtlichen Freizeit-, Sport- und Kulturangebote und die Rolle de schulischen Gremien. Weiter werden Aussagen über Evaluation und schulinterne
Ergebnissicherung gemacht.
Der Kooperationsvertrag müsste bei einer Ausschreibung geringfügig ausschreibungskonform modifiziert
werden.