Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
30.11.2016
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Offene Ganztagsgrundschulen in der Stadt Wesseling
Konzept des Schulträgers und der örtlichen öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von
Schulen des Primarbereichs in offene Ganztagsschulen
(Anlage A zum Kooperationsvertrag zwischen OGS-Träger, Schule und Stadt Wesseling)
Wie organisiert die Stadt eine gemeinsame
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung? Welche
Rolle spielen Schulverwaltungsamt, Jugendamt, freie
Träger und Schulaufsicht? Wie werden
Bedarfsfeststellung und Anmeldeverfahren organisiert? In
welchen Schritten werden bestehende Ganztagsangebote
zusammengeführt?
Die Stadt Wesseling hat Planungsprozesse für den Themenbereich „Betreuung von Kindern im
Alter von 6-12 Jahren“ durchgeführt und entsprechende Bedarfserhebungen vorgenommen. In
diesem Prozess ist die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfeplanung, der
Schulentwicklungsplanung sowie zwischen den Institutionen der Jugendhilfe und den Schulen
fester Bestandteil der Arbeit gewesen. Für die nächsten Jahre stehen weitere Planungen an, die an
den bisherigen Prozess sowohl inhaltlich als auch organisatorisch anknüpfen können.
Dieser Planungsprozess setzte zunächst bei der Fröbelschule als Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen zum Beginn des Schuljahres 2004/2005 an. Am 01.08.2005, sowie am
01.08.2006 richteten die Albert-Schweitzer-Grundschule und die Lessingschule als erste
Grundschulen das offene Ganztagsschulkonzept um. Nach Einführung dieser beiden offenen
Ganztagsschulen wurden ab Schuljahr 2007/2008 nun alle anderen Grundschulen von der
„Betreuten Schule“ in die OGS überführt. Hinzu kamen die Grundschulen: Schillerschule, JohannesGutenberg-Schule, Goetheschule, Rheinschule und die Brigidaschule.
Setzt die Stadt besondere sozialräumliche
Schwerpunkte? Wenn ja, welche? Wird ggf. eine ganze
Schule für einen Stadtteil zur Ganztagsangebotsschule
umgewandelt? Gibt es ggf. in den Ferien bzw. an
schulfreien Tagen auch schulübergreifende Angebote?
Die Umwandlung der Grundschulen zur OGS ist flächendeckend. Die angebotenen Plätze sind
bedarfsorientiert. Sozialräumliche Schwerpunkte werden nicht damit gebildet.
Wie werden Schulen, freie Träger der Kinder- und
Jugendhilfe und weitere Partner (z.B. Musikschulen,
Jugendkunstschulen, Sportvereine) beteiligt? Wurden
bereits Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen
oder werden welche geplant? Wurde der Sonderrolle der
Kirchen und der freien Wohlfahrtspflege entsprochen?
Die jeweils im räumlichen Bereich der Schulen befindlichen freien Träger der Jugendhilfe, insbesondere aber die Kirchengemeinden werden in die weiteren Planungen einbezogen.
Welche Beschlüsse wurden bereits in den politischen
Gremien der Stadt ghefasst bzw. wann sind
Beschlussfassungen vorgesehen?
Eine abschließende Beschlussfassung zur offenen Ganztagsschule in den genannten Schulen ist
im Schulausschuss erfolgt.
Sonstige Bemerkungen (z.B. Investitionen und
Ausstattung, auch im Hinblick auf die Bundesmittel)
Für die Errichtung der offenen Ganztagsschule in den genannten Schulen wurden Bundesmittel
beantragt, da bauliche Maßnahmen zur Umsetzung erforderlich waren.
Schulübergreifende Angebote in den Ferien, gemeinsam mit dem Jugendamt, werden durchgeführt.