Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Erstellt
20.02.17, 17:06
Aktualisiert
20.02.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
30/2017
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Klassenrichtzahl zum Stichtag 15.01.2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.02.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 30/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
16.02.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Klassenrichtzahl zum Stichtag 15.01.2017
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Aus der beigefügten Aufstellung (Liste der Anmeldezahlen, Stand 03.02.2017) ergeben sich die Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018, und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren und jeweils die Gesamtschülerzahl.
Es sind demnach 335 Einschulungskinder (darunter auch sog. Kann-Kinder) zu beschulen. Alle Kinder, die
schulpflichtig sind, sind versorgt. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder zu den vorgegebenen Anmeldeterminen nicht angemeldet hatten, wurden von der Verwaltung teilweise mehrfach aufgefordert, eine Anmeldung vorzunehmen. Dies ist jetzt flächendeckend erfolgt.
Die Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen liegen noch nicht vor, da das Anmeldeverfahren noch
nicht bei allen Schulen abgeschlossen ist, bei der Realschule läuft es noch bis zum 10.03. und bei der
Hauptschule bis zum 17.03.2017 (siehe auch Vorlage Nr. 24/2017 „Mitteilungen der Verwaltung“).
Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl, Stand 03.02.2017) ergeben sich die zu bildenden Eingangsklassen in den jeweiligen Schulen. Das sind nach der Klassenrichtzahl 15 Eingangsklassen. Nach dem Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten hat sich eine Eingangklassenzahl in Wesseling von 15 ergeben,
so dass eigentlich keine Regulierung vorgenommen werden muss.
Am 01.03.2017 findet auf Wunsch der Schulleitungen eine gemeinsame Besprechung statt. Es geht hierbei
darum, ob die Schulleitungen aus pädagogischen Gründen im Eingangsklassenbereich eine Begrenzung der
Klassenstärke wünschen. Wenn dies der Fall sein sollte, könnte es dann wieder zu Regulierungen kommen.
Am 15.03.2017 findet dann in Bergheim bei der unteren Schulaufsicht eine Verteilerkonferenz statt, weil
dann noch für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an
einer für sie geeigneten wohnortnahen Schule der gewünschten Schulart, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist, ein Platz gefunden werden muss.