Daten
Kommune
Wesseling
Größe
53 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:06
Aktualisiert
30.01.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Geschäftsführer
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Schnellbrief 234/2014
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Aktenzeichen: I 020-08-41
Ansprechpartner/in: Hauptreferentin Anne Wellmann
Durchwahl 0211•4587-226
27. November 2014
Zuständigkeit des Rates bezüglich der Freihandelsabkommen
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
mit Mitteilung Nr. 659 vom 07.11.2014 hatte die Geschäftsstelle ihre Rechtsauffassung zur Beschlusskompetenz des Rates im Zusammenhang mit der Ablehnung der
Freihandelsabkommen TTIP und CETA dargelegt. Diese juristische Bewertung war
im politischen Raum auf einige Kritik gestoßen.
Die von der Geschäftsstelle vertretene Auffassung, dass die Räte keine allgemeine
politische Befassungskompetenz zur Ablehnung der Freihandelsabkommen besitzen,
fußt auf der grundlegenden und immer noch aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1990 (Aktenzeichen: 7 C 37.89, Städte- und
Gemeinderat 1991, Seite 111 ff.) im Zusammenhang mit der Erklärung eines Gemeindegebiets zur atomwaffenfreien Zone. Das Bundesverwaltungsgericht führte in
dem Urteil aus, dass eine Stellungnahme der Gemeindevertretung, gerade wenn
sie den Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich sonstiger Stellen der vollziehenden
Gewalt betreffe, in spezifischer Weise ortsbezogen sein müsse. Der bloße Umstand,
dass die Gemeindevertretung nur für die eigene Gemeinde spreche, genüge dem
Anspruch spezifischer Ortsbezogenheit schon deshalb nicht, weil sie sonst unter
Berufung auf die im Selbstverwaltungsrecht wurzelnde Allzuständigkeit der Gemeinde auch allgemeinpolitische Fragen zum Gegenstand ihrer Tätigkeit machen könne.
Die Gemeinde müsse aus „örtlich reduzierten“ Gründen Anlass zur Befassung sehen. Aus diesen Gründen hatte die Geschäftsstelle die Zuständigkeit der Räte zu
den bis dato bekannten allgemein-politisch formulierten Anträgen verneint.
Die Geschäftsstelle hatte des Weiteren darauf hingewiesen, dass eine Befassung
der Räte mit den Freihandelsabkommen hingegen nicht generell ausgeschlossen
ist. Sofern ein konkreter ortsspezifischer Bezug in den Anträgen dargelegt wird,
- 2 -
- 2 kann der Rat auch die Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Daseinsvorsorge diskutieren und bewerten. Es ist dann Sache des Rates, zu entscheiden,
wie ausführlich er sich mit den Freihandelsabkommen befassen will.
Die Rechtsauffassung der Geschäftsstelle ist nunmehr durch einen Erlass des MIK
vom 11.12.2014 bestätigt worden, den wir Ihnen in der Anlage zur Kenntnis geben.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hans-Gerd von Lennep)