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Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen bis 2016))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
167 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.10.16, 17:06
Aktualisiert
17.10.16, 17:06
Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling
hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen  bis 2016)) Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling
hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen  bis 2016)) Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling
hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen  bis 2016)) Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling
hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen  bis 2016))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 182/2016 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen bis 2016) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.10.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 182/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Matthias Otte 06.10.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling hier: Digitalisierte Arbeitsfassung des FNP 1977 (einschließlich der Änderungen bis 2016) Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der Sitzung am 03.06.2016 wurde durch Beschluss des ASU das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet von Wesseling eingeleitet (VL 110/2016). Grundlage dafür bildet der zurzeit wirksame Flächennutzungsplan vom 25.01.1977, der bisher nur in Papierform vorlag. Durch die bisher 42 wirksamen Änderungen des Flächennutzungsplanes ist die Originalzeichnung in ihrer Lesbarkeit deutlich verschlechtert. Dadurch sind die Möglichkeiten der Analyse und der Auswertung von bestehenden Flächennutzungen, etwa im Zusammenhang mit der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, oder bei der Fortschreitung des Siedlungsflächenmonitorings erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus ist die Handhabung des Ursprungsplanes, beispielsweise bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen, oder bei der Durchführung von Flächennutzungsplanänderungsverfahren, zunehmend erschwert. Die nun durch die Verwaltung erstellte digitalisierte Arbeitsfassung des Flächennutzungsplanes ersetzt den wirksamen Flächennutzungsplan von 1977 nicht, sondern dient vordergründig als Plangrundlage für die o.g. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie zur weiteren Abstimmung mit der Bezirksregierung im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplanes. Darüber hinaus steht nunmehr ein zeitgemäßes, bürgerfreundliches Medium für Planauskünfte zu Verfügung, da Planausschnitte digital verwendet und übermittelt werden können. Zudem können kommende Flächennutzungsplanänderungen aber auch alle anderen, für die räumliche Planung relevanten nachrichtlichen Darstellungen, aktualisiert und digital eingepflegt werden. Planungsrechtlich gilt weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit den beschlossenen, genehmigten und wirksamen Änderungen bzw. Anpassungen. Neben der digitalen Arbeitsfassung steht deshalb auch weiterhin die ursprüngliche Planfassung einschließlich der bisher erfolgten Änderungen und Ergänzungen zu jedermanns Einsicht zur Verfügung. In die digitale Arbeitsfassung des Flächennutzungsplanes wurden neben dem Ursprungsplan folgende wirksame Änderungen übernommen: Änd.-Nr. 1 2 3 4 5 6 9 10 11 12 13 14 15 16 19 23 24 25 26 27 31 32 38 Planbereich / Planbezeichnung K 23, L 192, BAB nördl. Klärwerk Stadt Brühl westl. Dickopshof Urfeld, verschiedenes Urfeld (Bereich BP 4/67) Berzdorf (Bereich BP 3/91) Öffgasse Am Palmersdorfer Bach Brigidaschule Siedlungsschwerpunkte Berzdorf / Falkenweg Wasserwerk Urfeld nördl. Klärwerk Stadt Brühl nördl. Mühlenweg Keldenich / Klobbotzstraße Shell-Werk (zu BP 4/75) Bereich Krankenhaus Siebengebirgsstraße (zu BP 1/76) Rheinstraße West (zu BP 4/61) südlich Brühler Straße Berzdorfer Straße Marktkauf (zu BP 1/57 B) Keldenich / Kettelerstraße Berzdorf / An der alten Mühle Wirksamkeit 11.10.1978 15.01.1981 15.07.1983 02.05.1984 23.12.1986 15.07.1983 20.12.1989 14.12.1983 20.10.1988 20.12.1989 20.12.1989 20.12.1989 20.12.1989 21.05.1987 20.12.1989 21.06.2000 11.09.1996 25.06.1997 21.06.2000 04.11.1992 09.11.1994 31.10.1996 21.05.1997 39 41 42 44 45 46 47 48 49 50 52 53 54 55 56 57 Berdorf / Hitzelerstraße Kulturforum „Schwingeler Hof“ Konzentrationszone Windenergie Berzdorf / Im Kleinen Mölchen Landschaftsraum Eichholz Urfeld / Kreuz Knippchen Wilhelm-Rieländer-Str. Stadtquartier am Westring Brühler Str. / Rodenkirchener Str. St. Gobain Gewerbeansiedlung Fruchthansa Helmeshof Gewerbeansiedlung nextpark Gotenstraße Innenbereich Westringquartier Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße 61 Postareal 62 KiTa Fuchsweg 63 Südliche Flach-Fengler-Str. 25.06.1997 21.01.2004 24.01.2001 11.12.2002 26.08.2009 01.10.2003 21.01.2004 01.09.2004 16.01.2008 08.10.2008 20.08.2008 19.01.2011 13.04.2016 10.12.2014 31.08.2016 30.08.2012 Anpassung 22.03.2013 Anpassung 16.05.2014 Anpassung 22.09.2014 Neben den zeichnerischen und textlichen Darstellungen wurden folgende, nach anderen Gesetzen festgesetzte Fachplanungen und sonstige Nutzungen, in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich übernommen bzw. gekennzeichnet:      Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes gem. § 5 Abs. 4 BauGB Flächen für den Hochwasserschutz und Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB Flächen für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB Sanierungsgebiet Wesselinger Innenstadt gem. § 142 BauGB Für den digitalisierten Flächennutzungsplan wurde die aktuellste Plangrundlage verwendet, weiterhin entsprechen die Planzeichen der Planzeichenverordnung in ihrer neuesten Fassung. Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar des digitalisierten Flächennutzungsplanes im Originalmaßstab. Anlage Flächennutzungsplan Stadt Wesseling mit Änderungen – Digitale Arbeitsfassung vom 06.10.2016