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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau eines Tiernahrungsfachmarktes mit Lagerbereich und Büro auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 21, gelegen in Kall, Siemensring 5, Altes Industrie- und Gewerbegebiet)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,5 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau eines Tiernahrungsfachmarktes mit Lagerbereich und Büro auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 21, gelegen in Kall, Siemensring 5, Altes Industrie- und Gewerbegebiet)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 118/2007 18.06.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 3.2 Bauantrag für den Neubau eines Tiernahrungsfachmarktes mit Lagerbereich und Büro auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 21, gelegen in Kall, Siemensring 5, Altes Industrie- und Gewerbegebiet Beschlussvorschlag: Zu dem geplanten Neubau eines Tiernahrungsfachmarktes wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ eingehalten werden. Da sich auf dem Grundstück das Bodendenkmal „Römische Wasserleitung“ befindet, ist zudem die Stellungnahme der Rhein. Amtes für Bodendenkmalpflege einzuholen. Sachdarstellung: Die antragstellende Firma beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 21, gelegen in Kall, Siemensring 5, Altes Industrie- und Gewerbegebiet, eine neue Halle für einen Tierfuttermarkt mit Lagerbereich und Büro zu errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“. Die geplante neue Halle hat eine Grundfläche von rd. 25,20 m x 20,92 m = 526,85 qm. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.