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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
416 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 60/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. Juni 2013 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 04.07.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Firma H & H Innovation, Gewerbestr. 11 im Gewerbegebiet Asemissen hat mit Schreiben vom 18.04.13 den Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsantrages für die Erweiterung ihres Betriebes gestellt. Der Antragsteller plant auf seinen eigenen sowie auf angrenzenden Grundstücken die Errichtung einer Lackiererei, eine Bedampfungsanlage für Oberflächen mit Edelmetallen, ein neues Kundenzentrum sowie die Verlagerung und Vergrößerung der Kunden- und Mitarbeiterparkplätze. Das Erweiterungskonzept sieht wie folgt aus: -2- Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Vorhabens an dem Standort zu erlangen, ist voraussichtlich eine Bebauungsplanänderung nötig. Dabei würde ein Teil der bisher als Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche im B-Plan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in Gewerbegebiet umgewandelt. Die Umwandlung ist mit den weiteren Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Für die Umwandlung hat auf jeden Fall ein noch zu ermittelnder Ausgleich an anderer Stelle zu erfolgen. Genauere Aussagen zur Umwandlung werden im Verfahren ermittelt. -3- Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Schemmel Anlagen Schreiben des Antragstellers