Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
154 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
6/2014
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
17. Januar 2014
13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der
„Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
30.01.2014
Rat
20.02.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung
Wesentliches Planungsziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von bislang
unbebauten Grundstücksteilflächen für eine zusätzliche Wohnbebauung.
Hier bietet sich ein kleinflächiges Nachverdichtungspotential, um eine vorhandene Lücke innerhalb
der Bebauung zu schließen.
Diese Planänderung kann gemäß § 10 (1) BauGB nach Durchführung des Aufstellungs- und
Entwurfsverfahrens als Satzung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdKSiedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen wird vom Antragsteller getragen.
Damit sind die finanziellen Mittel, die mit den Planungen zur Erreichung der
bauplanungsrechlichten Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, gesichert.
Der Bebauungsplan wurde durch ein Planungsbüro erarbeitet.
Verfahren
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 den Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluss für die vereinfachte Bebauungsplanänderung gefasst. Der Entwurf der
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Bebauungsplanänderung lag in der Zeit vom 29.10.2013 bis einschließlich 29.11.2013 gemäß § 3
(2) BauGB öffentlich aus. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen drei
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, die grundsätzlich keine Bedenken gegen
die Planung hatten.
Die Stellungnahme des Entsorgungsunternehmens beinhaltete die Darstellung zusätzlicher
öffentlicher Verkehrsflächen für den Ausbau einer normgerechten Wendeanlage für 3-achsige
Müllfahrzeuge. Da in dem Fall nur die Antragssteller von dem Ausbau betroffen sind, ist eine
erneute Beteiligung nicht notwendig.
Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung ist nunmehr gem. § 10
(1) als Satzung zu beschließen.
Bestandssituation
Das Plangebiet (Flurstücksnummer ██████████████████████ Gemarkung Nienhagen)
liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der
„Weststraße“.
Die Grundstücke befinden sich im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes und grenzen im
Norden
███████████████████████████████,
im
Osten
███████████████████, im Westen ███████████████████ und im Süden
████████████████████████████████████ an.
Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 1254 m². Die zur
Weststraße orientierten Grundstücksteile sind, wie die angrenzenden Grundstücke, mit 1- bis 2geschossigen Wohnhäusern bebaut.
Planungsanlass und Planungsziele
Die Grundstückseigentümer haben beantragt, die überbaubare Fläche ihres Grundstückes zu
erweitern, um dort die Möglichkeit zu schaffen, eine weitere Wohneinheit errichten zu können.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes kann nicht in
Aussicht gestellt werden. Zur Ermöglichung der zusätzlichen überbaubaren Fläche ist deshalb eine
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Erweiterung soll nach Norden sowie Westen erfolgen und der Tiefe der östlich angrenzenden
überbaubaren Grundstücksfläche angepasst werden. Die Erweiterung wird mit dem
städtebaulichen Grund der Nachverdichtung begründet. Die Nutzungsmöglichkeiten des
Grundstückes werden in einem städtebaulichen akzeptablen Maß erhöht, um dort ein
Wohngebäude errichten zu können.
Die übrigen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung (1 Vollgeschoss, GRZ und GFZ
0,3, Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten, Dachform/Dachneigung 30° - 45°, Firsthöhe von 9,00
m) sowie zur Festsetzung der nicht überbaubaren Flächen als private Grünfläche werden aus dem
vorhandenen B-Plan (11. Änderung) übernommen.
Neben der Vergrößerung des überbaubaren Bereiches wird eine zusätzliche öffentliche
Verkehrsfläche für die zukünftige Option zur Erweiterung der Wendeanlage für 3-achsige
Müllfahrzeuge festgesetzt.
Umweltbericht
Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren
wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
-3-
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem
Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten
Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und der
benachbarten Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet.
Artenschutz
Aus nachfolgenden Gründen sind für den Bereich der 13. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen die
Belange des Artenschutzes nicht betroffen.
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•
•
Bei der Zeitplanung des Vorhabens werden die gesetzlichen Vorgaben zur Beseitigung des
Gehölzbestandes sowie die zur Baulandfreimachung eingehalten.
Auf der zu beplanenden Fläche, einschließlich der durch das Bauvorhaben beanspruchten
Umgebung befinden sich keine mehrjährigen Bäume, Gehölze oder Hecken,
Höhlenbäume, Gewässer, eine oder mehrere offene Bodenstellen, ungenutzte Brachfläche
oder leerstehende Gebäude.
Auf dem Grundstück bzw. in der Nähe sind keine Vorkommen folgender Tiere bekannt oder
bekannt geworden: Fledermausarten (alle), Haselmaus, Wachtel, Rebhuhn, Turmfalke,
Kiebitz, Schleiereule, Waldkauz, Waldohreule, Steinkauz, Grünspecht, Saatkrähe,
Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Gartenrotschwanz, Nachtigall, Zauneidechse oder
Kammmolch.
Die Bebauungsplanänderung gestattet eine geringfügige Erweiterung der Baugrenzen nach
Norden und Westen. Der Einwirkungsbereich dieser nun zulässigen baulichen Anlagen beschränkt
sich somit auf vorhandene Flächen und Hausgärten in unmittelbarer Nähe der vorhandenen
Wohngebäude. Schützenswerte Tierarten sind in diesen Bereichen nicht zu erwarten, zumal der
Änderungsbereich mitten in einem größeren Wohngebiet liegt.
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In diesem Fall ist davon auszugehen, dass bei der Umsetzung des Vorhabens keine
Verbotsbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Weitergehende Unterlagen zum
Artenschutz müssen nicht beigefügt werden.
Umweltbericht / Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Eine Umweltprüfung ist nicht notwendig, da es sich um eine Aufstellung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB handelt. Ein Eingriff in den Natur- und
Landschaftshaushalt ist demnach durch die Bebauungsplanänderung nicht gegeben. Aus diesen
Gründen entfällt auch die Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1a
BauGB i.V.m. BNatSchG sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von
Eingriffsfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gem.
§ 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung zu beschließen.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
Schemmel
Anlagen
Planzeichnung
Begründung
Abwägung