Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
14.11.16, 17:06
Aktualisiert
14.11.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
231/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 231/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
24.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betreff:
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2012; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2012 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 231/2015 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresverlust von 637.435,83 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 647.600,00 €
wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in
Höhe von 206.051,97 € verbleibt ein Überschuss von 216.216,14 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2012 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
2. Lösung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 weist einen Verlust in Höhe
von 637.435,83 € aus. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 647.600,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 206.051,97 € verbleibt ein Überschuss von
216.216,14 €. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 216.216,14 € auf
neue Rechnung vorzutragen. Davon soll ein Betrag von 150.000 € im Wirtschaftsjahr 2013 an den städtischen Haushalt zurückerstattet werden.
Der Wirtschaftsplan ging von einem Verlust in Höhe von 647.600,00 € aus. Ursächlich für den im Vergleich
zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Materiallaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen als kalkuliert.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.