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Beschlussvorlage (Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
13.09.13, 21:16
Aktualisiert
13.09.13, 21:16
Beschlussvorlage (Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung
hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung) Beschlussvorlage (Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung
hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 85/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Frau Sampieri Telefon: 05208 / 991-203 Datum: 13. September 2013 Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung hier: Festlegung der Behältergrößen und Rahmenbedingungen für den Entwurf einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 14.03.2013 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 27.06.2013 Rat 18.07.2013 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 26.09.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe am 18.07.2013 wurde ein Umstieg vom Verwiegesystem auf das Volumensystem zum 01.01.2014 entschieden. Für die Umsetzung des Systemumstieges und einer Ausarbeitung des Entwurfes einer Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für das Jahr 2014 sind noch folgende Fragen zu klären: - Welche Behältergrößen werden zukünftig angeboten? - Zu wann werden zusätzliche Behältergrößen angeboten? (Evtl. Engpässe des Herstellers. Kurzfristige Bereitstellung muss angefragt werden.) - Wird die 14-tägige Leerung des Restmülls für alle Behältergrößen angeboten oder nur für 240 l Behälter? (Haushalte mit kleinen Abfallbehältern könnten zunächst auf größere Behälter umsteigen.) - Welcher Betrag wird für den Verkauf von Beistellsäcken festgesetzt? (Im Kreis Lippe liegt der Preis durchschnittlich bei 3,50 €/Abfallsack.) - Wie sollen die Änderungsgebühren für Tauschtermine gestaffelt werden? (Der AWV stellt uns 10,38 € für das 1. Gefäß und 5,94 € für weitere Gefäße in Rechnung.) - Soll es ein Mindestvolumen pro Person im Haushalt geben? (Hierbei wäre eine freie Wahl der Behältergrößen nicht mehr gegeben.) -2- - Soll eine Befreiung der Biotonne weiterhin durch Kompostierung möglich sein? - Soll bei Verlust eines Abfallbehälters ein Tausch von z. B. 240 l auf 40 l möglich sein, oder werden bei Verlust nur identische Größen ausgeliefert? (Vorbeugung illegaler Müllentsorgung) Mit der Umstellung auf das Volumensystem wird das Identsystem abgeschafft, so dass eine Zuordnung der Behälter zu den einzelnen Haushalten nicht mehr möglich ist. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz möge die o. a. Fragen entscheiden. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse erarbeitet die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Entwurf der Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung. Schemmel