Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
237/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 60 -
12.12.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 237/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
12.12.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/121
„Flach-Fengler-Straße Nord“ gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende
Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 (8) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der als Fußgängerzone ausgewiesene nördliche Bereich der Flach-Fengler-Straße stellt die Hauptgeschäftszone des Mittelzentrums Wesseling dar. Die Stadt Wesseling unternimmt seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, um die augenscheinlichen funktionalen und gestalterischen Defizite der Innenstadt zu
beheben und das Stadtzentrum in einen attraktiven Ort des städtischen Lebens zu verwandeln. Um diese
Ziele erreichen zu können, wurde das Projekt :gesamtperspektive Wesseling initiiert. Die Realisierung des
Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Weitere Maßnahmen,
wie der Umbau des Fußgängertunnels sowie die Attraktivierung des Bahnhofsumfelds, befinden sich derzeit
in der Planung.
Mit dem am 18.12.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1/118 „Flach-Fengler-Straße Süd“ hat die
Stadt Wesseling einen ersten Schritt unternommen, die vorwiegend aus den 1970er Jahren stammenden
Bebauungspläne für den Innenstadtbereich zu überprüfen und an die geänderten städtebaulichen Ziele anzupassen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll dieses Vorgehen für den als Fußgängerzone ausgewiesenen und durch zahlreiche innerstädtische Handels- und
Dienstleistungsfunktionen gekennzeichneten nördlichen Teil der Flach-Fengler-Straße fortgesetzt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sollen die Geltungsbereiche
einiger Altbebauungspläne aus den 1970er und 1980er Jahren überplant werden, die bisher die städtebauliche Entwicklung der Hauptgeschäftszone festlegen. Die Ziele, die mit den damaligen Bebauungsplänen
verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorstellungen einer mittelstädtischen Fußgängerzone. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, das bestehende Hauptgeschäftszentrum zu stärken und den Fokus der Einzelhandels- und Dienstleistungsentwicklung auf den zentralen Fußgängerbereich
zu konzentrieren. Neben einer Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion ist beabsichtigt, Regelungen zur
Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen im Bebauungsplan vorzusehen, da diese zu einer deutlichen
Belebung der Innenstadt – auch außerhalb der Geschäftszeiten – beitragen. Zur Vermeidung von TradingDown-Tendenzen soll der Bebauungsplan über die festgesetzte Art der baulichen Nutzung Aussagen zur
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Wettbüros) treffen.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der Bereich östlich der Flach-Fengler-Straße als
„Wohnbaufläche“ (W) und westlich davon als „Kerngebiete“ (MK) dargestellt. Da der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt
werden kann (gemäß § 8 (2) BauGB), ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die beiden
Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
1. Problem
Am 07.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 31.08.2016 im Amtsblatt der
Stadt Wesseling.
In der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ und zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Am 22.09.2016 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zur Bürgerinformationsveranstaltung sind
keine Bürgerinnen und Bürger erschienen (siehe Anlage).
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem
Schreiben vom 12.09.2016 entsprechend § 4 (1) BauGB an den beiden Bauleitplanverfahren beteiligt worden. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt.
Im Weiteren wurden die Inhalte der beiden Bauleitplanverfahren konkretisiert sowie Entwürfe der 64. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ (einschließlich Begründung/Umweltbericht) erarbeitet. Die Ziele, Inhalte und Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr.
1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sind den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen.
2. Lösung
Als nächster Verfahrensschritt soll eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.
Für diesen Verfahrensschritt ist der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
erforderlich. Parallel zur Offenlage soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Kenntnis zu nehmen sowie die öffentliche Auslegung des in der Sitzung
vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/121 gemäß § 3 (2) BauGB zu beschließen und den in
der Sitzung vorliegenden Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 (8) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich
Umweltbericht) zur Kenntnis zu nehmen.
Die zur Bauleitplanung „Flach-Fengler-Straße Nord“ vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden
gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Die Alternative wäre das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße
Nord“ einzustellen und nicht weiterzuverfolgen. Eine Steuerung der innenstädtischen Entwicklung, insbesondere der Spielhallen und Wettbüros, wäre im vorgesehenen Umfang dann nicht mehr möglich.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der Stadt Wesseling,
Bereich Stadtplanung erarbeitet. Da es sich bei der Planung überwiegend um Regelungen im Bestand handelt, sind keine weiteren Investitionen erforderlich. Der Stadt Wesseling entstehen Personalkosten für die
Verfahrensdurchführung sowie Kosten für die Rechtsberatung.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“
- Hinweise zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
- Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“
- Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 1/121
„Flach-Fengler-Straße Nord“
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ im Originalmaßstab.