Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
           gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
          - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
           gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
          - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
           gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
          - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
           gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
          - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 237/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 60 - 12.12.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 237/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Svetlana Braun 12.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord" Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen. 2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 (8) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der als Fußgängerzone ausgewiesene nördliche Bereich der Flach-Fengler-Straße stellt die Hauptgeschäftszone des Mittelzentrums Wesseling dar. Die Stadt Wesseling unternimmt seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, um die augenscheinlichen funktionalen und gestalterischen Defizite der Innenstadt zu beheben und das Stadtzentrum in einen attraktiven Ort des städtischen Lebens zu verwandeln. Um diese Ziele erreichen zu können, wurde das Projekt :gesamtperspektive Wesseling initiiert. Die Realisierung des Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Weitere Maßnahmen, wie der Umbau des Fußgängertunnels sowie die Attraktivierung des Bahnhofsumfelds, befinden sich derzeit in der Planung. Mit dem am 18.12.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1/118 „Flach-Fengler-Straße Süd“ hat die Stadt Wesseling einen ersten Schritt unternommen, die vorwiegend aus den 1970er Jahren stammenden Bebauungspläne für den Innenstadtbereich zu überprüfen und an die geänderten städtebaulichen Ziele anzupassen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ soll dieses Vorgehen für den als Fußgängerzone ausgewiesenen und durch zahlreiche innerstädtische Handels- und Dienstleistungsfunktionen gekennzeichneten nördlichen Teil der Flach-Fengler-Straße fortgesetzt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sollen die Geltungsbereiche einiger Altbebauungspläne aus den 1970er und 1980er Jahren überplant werden, die bisher die städtebauliche Entwicklung der Hauptgeschäftszone festlegen. Die Ziele, die mit den damaligen Bebauungsplänen verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorstellungen einer mittelstädtischen Fußgängerzone. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, das bestehende Hauptgeschäftszentrum zu stärken und den Fokus der Einzelhandels- und Dienstleistungsentwicklung auf den zentralen Fußgängerbereich zu konzentrieren. Neben einer Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion ist beabsichtigt, Regelungen zur Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen im Bebauungsplan vorzusehen, da diese zu einer deutlichen Belebung der Innenstadt – auch außerhalb der Geschäftszeiten – beitragen. Zur Vermeidung von TradingDown-Tendenzen soll der Bebauungsplan über die festgesetzte Art der baulichen Nutzung Aussagen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Wettbüros) treffen. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der Bereich östlich der Flach-Fengler-Straße als „Wohnbaufläche“ (W) und westlich davon als „Kerngebiete“ (MK) dargestellt. Da der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann (gemäß § 8 (2) BauGB), ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die beiden Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. 1. Problem Am 07.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 31.08.2016 im Amtsblatt der Stadt Wesseling. In der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ und zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Am 22.09.2016 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zur Bürgerinformationsveranstaltung sind keine Bürgerinnen und Bürger erschienen (siehe Anlage). Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Schreiben vom 12.09.2016 entsprechend § 4 (1) BauGB an den beiden Bauleitplanverfahren beteiligt worden. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt. Im Weiteren wurden die Inhalte der beiden Bauleitplanverfahren konkretisiert sowie Entwürfe der 64. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ (einschließlich Begründung/Umweltbericht) erarbeitet. Die Ziele, Inhalte und Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sind den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen. 2. Lösung Als nächster Verfahrensschritt soll eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Für diesen Verfahrensschritt ist der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz erforderlich. Parallel zur Offenlage soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Kenntnis zu nehmen sowie die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/121 gemäß § 3 (2) BauGB zu beschließen und den in der Sitzung vorliegenden Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 (8) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur Kenntnis zu nehmen. Die zur Bauleitplanung „Flach-Fengler-Straße Nord“ vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. 3. Alternativen Die Alternative wäre das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ einzustellen und nicht weiterzuverfolgen. Eine Steuerung der innenstädtischen Entwicklung, insbesondere der Spielhallen und Wettbüros, wäre im vorgesehenen Umfang dann nicht mehr möglich. 4. Finanzielle Auswirkungen Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung erarbeitet. Da es sich bei der Planung überwiegend um Regelungen im Bestand handelt, sind keine weiteren Investitionen erforderlich. Der Stadt Wesseling entstehen Personalkosten für die Verfahrensdurchführung sowie Kosten für die Rechtsberatung. Anlagen: - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ - Hinweise zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB - Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB - Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ - Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ im Originalmaßstab.