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Beschlussvorlage (Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
61 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Beschlussvorlage (Denkmalpflege
hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 21/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 1. März 2013 Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 12.03.2013 Rat 11.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 11.01.2013 wurden die Denkmaleigenschaften des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen durch den LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen festgestellt. Der Eigentümer██████████████████████████████████, Meisenhauses in die Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe zu. stimmt einer Eintragung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat, das sogenannte Meisenhaus, Hovedisser Straße 72b, 33818 Leopoldshöhe, unter Denkmalschutz zu stellen. Schemmel Anlage: - Stellungnahme des LWL – Denkmalpflege vom 11.01.2013 - Lageplan des