Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
61 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
01.03.13, 21:16
Aktualisiert
01.03.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
21/2013
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
1. März 2013
Denkmalpflege
hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem
Denkmalschutzgesetz NW
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Termin
12.03.2013
Rat
11.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 11.01.2013 wurden die Denkmaleigenschaften des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut
Hovedissen durch den LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen festgestellt.
Der Eigentümer██████████████████████████████████,
Meisenhauses in die Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe zu.
stimmt
einer
Eintragung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat, das sogenannte Meisenhaus,
Hovedisser Straße 72b, 33818 Leopoldshöhe, unter Denkmalschutz zu stellen.
Schemmel
Anlage:
- Stellungnahme des LWL – Denkmalpflege vom 11.01.2013
- Lageplan
des