Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
143 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.12.14, 15:53
Aktualisiert
08.12.14, 15:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / R 5/2014
Datum: 08.12.2014
Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien
hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beantwortung der Fragestellungen der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
02.12.2014
Der Landrat wird gebeten den Kreistag in der kommenden Sitzung darüber zu informieren, ob
1.) der Kreis Euskirchen über den Ablauf des Störfalls unterrichtet wurde und in die
Informationskette einbezogen war
Antwort: Der Kreis Euskirchen wurde als Untere Katastrophenschutzbehörde und im Rahmen des
Krisenmanagements weder durch belgische Gefahrenabwehrbehörden noch durch den Betreiber
des Kernkraftwerkes noch über deutsche Bundes- und Landesbehörden von einem Störfall bzw.
Unfall bezüglich des Kernkraftwerkes Tihange unterrichtet. Eine Informationskette bestand daher
nicht.
2.) es zu (radioaktiven) Emissionen durch den Schaden am Kernkraftwerk kam (und die
Pressemitteilungen die dies verneinen, soweit beurteilbar, korrekt sind)
Antwort: Nach direkter Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln (Landesbehörde), Dez. 22,
nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, liegen wie unter 1.) angeführt keinerlei Informationen vor.
3.) Vorkehrungen im Kreis getroffen wurden und wie die „Schutzdienste“ zu aktivieren sind
Antwort: Hinsichtlich der Vorkehrungen des Kreises Euskirchen (Vorsorgeplanungen) wurde
erneut auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom
13.06.2014 zur Umsetzung der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der
Umgebung kerntechnischer Anlagen ein „Sonderplan kerntechnische Anlagen für die
nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Kreis Euskirchen)“ erstellt. Dieser wird ständig den Änderungsund Anpassungsbedarfen angepasst.
Die Alarmierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrkräfte sowie der Kräfte des
Krisenmanagements erfolgt auf der Grundlage eines Alarmierungskataloges, welcher ebenfalls für
Großschadensereignisse im Kreis Euskirchen Anwendung findet.
Darüber hinaus erfolgen Maßnahmen zur Alarmierung von überörtlichen und landesweiten
Kräften im Rahmen der Landeskonzepte für den Katastrophenschutz.
4.) Die Alarmierungssysteme und die Information der Bevölkerung bei einem
Radioaktivitätsunfall gewährleistet ist
Antwort: Die Alarmierungssysteme für die Einsatzkräfte bestehen als Standard in der täglichen
Gefahrenabwehr. Insofern sind die im Kreis Euskirchen verfügbaren Einsatzkräfte einschließlich
des Krisenmanagements rund-um-die-Uhr einsatzbereit und erreichbar.
Zur Information der Bevölkerung wird auf die Antwort zu Punkt 6.) verwiesen.
5.) Dieser Punkt ist in der Auflistung nicht genannt.
-26.) der Schutz und die Information der Bevölkerung bei einem Radioaktivitätsunfall
gewährleistet ist.
Antwort: Die Information der Bevölkerung erfolgt derzeit als Sofortmaßnahme im Rahmen
sukzessiver Lautsprecherdurchsagen aus Einsatzfahrzeugen. Mustertexte sind vorbereitet.
Die „Weck- und Aufforderungssignale“ an die Bevölkerung über Sirenen sind derzeit kreisweit
nicht flächendeckend gegeben. Im Rahmen einer aktuellen Fördermaßnahme durch das Land
Nordrhein-Westfalen zur Warnung der Bevölkerung besteht derzeit eine Arbeitsgruppe seitens
des Kreises Euskirchen (Großschadensabwehr) und der Städte und Gemeinden (Abwehr von
Schadensereignissen), welche zum Ziel hat, eine flächendeckende Adhoc-Warnung der
Bevölkerung über Sirenen zu erarbeiten und umzusetzen.
Der Schutz der Bevölkerung ergibt sich im Rahmen der Zonen- und Sektoreneinteilung auf der
Grundlage der SSK-Empfehlung für den Kreis Euskirchen im Bereich der neu definierten
Außenzone zum Kernkraftwerk Tihange. Die aktuellen Maßnahmen entsprechend den
Empfehlungen der SSK betreffen das Messprogramm, den vorgegebenen Aufenthalt von
Personen in Gebäuden, Verteilung von Iodtabletten nach Definition und Warnung vor dem
Verzehr frisch geernteter Lebensmittel (Radius um Tihange von 20 KM bis zu 100 KM) zuzüglich
der grundsätzlichen Maßnahmen nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für das gesamte
Bundesgebiet.
Im Kreis Euskirchen werden aktuell im Rahmen der medizinischen Gefahrenabwehr
(Katastrophenschutz) nach Zuteilung des Landes NRW 85.000 Kaliumiodidtabletten zur
Verteilung an die Bevölkerung zentral vorgehalten. Die Verteilung ist im „Sonderplan
kerntechnische Anlagen“ für den Kreis Euskirchen erfasst.
7.) Angemessene Ausrüstung vorhanden ist
Antwort: Der Kreis Euskirchen verfügt über so genannte ABC-Einheiten, die sowohl im Rahmen
der Schutzkleidung für Einsatzkräfte als auch im Rahmen der Messprogramme bei einem
Radioaktivitätsunfall im Rahmen von Erstmaßnahmen tätig werden können. Das Einsatzspektrum
ist quantitativ begrenzt. Hinzuweisen ist in diesem quantitativen Zusammenhang, dass im Falle
eines flächenbezogenen Radioaktivitätsunfalles (Sammelbegriff) Landeskonzepte Anwendung
finden, die zur örtlichen Bedarfsabdeckung ebenfalls zu berücksichtigen sind.
8.) „nukleare Störfälle“ im Rahmen des Katastrophenschutzes geübt werden
Antwort: Operative regionale Übungen finden im Bereich der CBRN-Gefahren, d.h. Gefahren
chemischer (C), biologischer (B) oder radiologischer (R) bzw. nuklearer (N) Natur- unregelmäßig
statt.
Örtlich operative Übungen erfolgen in den entsprechenden Einheiten des Kreises Euskirchen
(ABC-Einheiten) als Standort- oder kreisweite Übungen.
Die Vorbereitungen des Krisenmanagements erfolgt im Rahmen der Vorbereitungen zum
Großschadensereignis.
gez. i. V. Poth
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(Landrat)