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Verwaltungsergänzung (Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
143 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.12.14, 15:53
Aktualisiert
08.12.14, 15:53
Verwaltungsergänzung (Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien
hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Verwaltungsergänzung (Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien
hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / R 5/2014 Datum: 08.12.2014 Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Beantwortung der Fragestellungen der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.12.2014 Der Landrat wird gebeten den Kreistag in der kommenden Sitzung darüber zu informieren, ob 1.) der Kreis Euskirchen über den Ablauf des Störfalls unterrichtet wurde und in die Informationskette einbezogen war Antwort: Der Kreis Euskirchen wurde als Untere Katastrophenschutzbehörde und im Rahmen des Krisenmanagements weder durch belgische Gefahrenabwehrbehörden noch durch den Betreiber des Kernkraftwerkes noch über deutsche Bundes- und Landesbehörden von einem Störfall bzw. Unfall bezüglich des Kernkraftwerkes Tihange unterrichtet. Eine Informationskette bestand daher nicht. 2.) es zu (radioaktiven) Emissionen durch den Schaden am Kernkraftwerk kam (und die Pressemitteilungen die dies verneinen, soweit beurteilbar, korrekt sind) Antwort: Nach direkter Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln (Landesbehörde), Dez. 22, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, liegen wie unter 1.) angeführt keinerlei Informationen vor. 3.) Vorkehrungen im Kreis getroffen wurden und wie die „Schutzdienste“ zu aktivieren sind Antwort: Hinsichtlich der Vorkehrungen des Kreises Euskirchen (Vorsorgeplanungen) wurde erneut auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13.06.2014 zur Umsetzung der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ein „Sonderplan kerntechnische Anlagen für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Kreis Euskirchen)“ erstellt. Dieser wird ständig den Änderungsund Anpassungsbedarfen angepasst. Die Alarmierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrkräfte sowie der Kräfte des Krisenmanagements erfolgt auf der Grundlage eines Alarmierungskataloges, welcher ebenfalls für Großschadensereignisse im Kreis Euskirchen Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgen Maßnahmen zur Alarmierung von überörtlichen und landesweiten Kräften im Rahmen der Landeskonzepte für den Katastrophenschutz. 4.) Die Alarmierungssysteme und die Information der Bevölkerung bei einem Radioaktivitätsunfall gewährleistet ist Antwort: Die Alarmierungssysteme für die Einsatzkräfte bestehen als Standard in der täglichen Gefahrenabwehr. Insofern sind die im Kreis Euskirchen verfügbaren Einsatzkräfte einschließlich des Krisenmanagements rund-um-die-Uhr einsatzbereit und erreichbar. Zur Information der Bevölkerung wird auf die Antwort zu Punkt 6.) verwiesen. 5.) Dieser Punkt ist in der Auflistung nicht genannt. -26.) der Schutz und die Information der Bevölkerung bei einem Radioaktivitätsunfall gewährleistet ist. Antwort: Die Information der Bevölkerung erfolgt derzeit als Sofortmaßnahme im Rahmen sukzessiver Lautsprecherdurchsagen aus Einsatzfahrzeugen. Mustertexte sind vorbereitet. Die „Weck- und Aufforderungssignale“ an die Bevölkerung über Sirenen sind derzeit kreisweit nicht flächendeckend gegeben. Im Rahmen einer aktuellen Fördermaßnahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Warnung der Bevölkerung besteht derzeit eine Arbeitsgruppe seitens des Kreises Euskirchen (Großschadensabwehr) und der Städte und Gemeinden (Abwehr von Schadensereignissen), welche zum Ziel hat, eine flächendeckende Adhoc-Warnung der Bevölkerung über Sirenen zu erarbeiten und umzusetzen. Der Schutz der Bevölkerung ergibt sich im Rahmen der Zonen- und Sektoreneinteilung auf der Grundlage der SSK-Empfehlung für den Kreis Euskirchen im Bereich der neu definierten Außenzone zum Kernkraftwerk Tihange. Die aktuellen Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen der SSK betreffen das Messprogramm, den vorgegebenen Aufenthalt von Personen in Gebäuden, Verteilung von Iodtabletten nach Definition und Warnung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel (Radius um Tihange von 20 KM bis zu 100 KM) zuzüglich der grundsätzlichen Maßnahmen nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für das gesamte Bundesgebiet. Im Kreis Euskirchen werden aktuell im Rahmen der medizinischen Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz) nach Zuteilung des Landes NRW 85.000 Kaliumiodidtabletten zur Verteilung an die Bevölkerung zentral vorgehalten. Die Verteilung ist im „Sonderplan kerntechnische Anlagen“ für den Kreis Euskirchen erfasst. 7.) Angemessene Ausrüstung vorhanden ist Antwort: Der Kreis Euskirchen verfügt über so genannte ABC-Einheiten, die sowohl im Rahmen der Schutzkleidung für Einsatzkräfte als auch im Rahmen der Messprogramme bei einem Radioaktivitätsunfall im Rahmen von Erstmaßnahmen tätig werden können. Das Einsatzspektrum ist quantitativ begrenzt. Hinzuweisen ist in diesem quantitativen Zusammenhang, dass im Falle eines flächenbezogenen Radioaktivitätsunfalles (Sammelbegriff) Landeskonzepte Anwendung finden, die zur örtlichen Bedarfsabdeckung ebenfalls zu berücksichtigen sind. 8.) „nukleare Störfälle“ im Rahmen des Katastrophenschutzes geübt werden Antwort: Operative regionale Übungen finden im Bereich der CBRN-Gefahren, d.h. Gefahren chemischer (C), biologischer (B) oder radiologischer (R) bzw. nuklearer (N) Natur- unregelmäßig statt. Örtlich operative Übungen erfolgen in den entsprechenden Einheiten des Kreises Euskirchen (ABC-Einheiten) als Standort- oder kreisweite Übungen. Die Vorbereitungen des Krisenmanagements erfolgt im Rahmen der Vorbereitungen zum Großschadensereignis. gez. i. V. Poth _______________________________ (Landrat)