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Beschlussvorlage (Katzenschutz in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
06.03.17, 17:18
Aktualisiert
06.03.17, 17:18
Beschlussvorlage (Katzenschutz in Wesseling) Beschlussvorlage (Katzenschutz in Wesseling) Beschlussvorlage (Katzenschutz in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 5/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Katzenschutz in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.01.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 5/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 11.01.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Katzenschutz in Wesseling Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis gestützt auf die Aussagen der Tierärzte in Wesseling um den Erlass einer Katzenschutzverordnung zu bitten, die insbesondere eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen vorsieht. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage 219/2015) ist in einer der letzten Sitzungen des Hauptausschusses über eine Kastration-, Kennzeichnung- und Registrierungspflicht für sog. Freigängerkatzen diskutiert worden. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen und zu berichten. 2. Lösung Die Verwaltung hat die in Wesseling ansässigen Tierärzte, Herrn Dr. Kessler, Herrn Malte Kubinetz und Herrn Marek Szczepanski, angeschrieben und um Ihre Einschätzung hinsichtlich der Einführung einer Kastration- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen gebeten. Die Tierärzte wurden zudem um Mitteilung gebeten, ob ihnen Erkenntnisse über Populationen von Katzen in Wesseling und über Krankheiten, die unter halbwilden oder wilden Katzen grassieren, vorliegen. Die Antworten von Herrn Dr. Kessler vom 13.04 und von Herrn Kubinetz vom 08.03.2016 sind als Anlage beigefügt. Herr Szczepanski hat auf die Anfrage nicht reagiert. Beide Tierärzte halten eine Kastration- und Kennzeichnungspflicht für ratsam und unterstützen den Erlass einer Katzenschutzverordnung. Zuständige Behörde für den Erlass einer solchen Katzenschutzverordnung ist aufgrund der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsschutzverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts (ZustVOTierschutzNRW) der Rhein-Erft-Kreis. Die Verwaltung schlägt vor, den Rhein-Erft-Kreis gestützt auf die Aussagen der Tierärzte in Wesseling um Erlass einer Katzenschutzverordnung zu bitten, die insbesondere eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen regelt. 3. Alternativen Auf eine Anfrage an den Rhein-Erft-Kreis zum Erlass einer Katzenschutzverordnung wird verzichtet. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine