Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
09.01.17, 17:06
Aktualisiert
09.01.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
236/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 60 -
12.12.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 236/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
12.12.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
Hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung
vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 (8) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der als Fußgängerzone ausgewiesene nördliche Bereich der Flach-Fengler-Straße stellt die Hauptgeschäftszone des Mittelzentrums Wesseling dar. Die Stadt Wesseling unternimmt seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, um die augenscheinlichen funktionalen und gestalterischen Defizite der Innenstadt zu
beheben und das Stadtzentrum in einen attraktiven Ort des städtischen Lebens zu verwandeln. Um diese
Ziele erreichen zu können, wurde das Projekt :gesamtperspektive Wesseling initiiert. Die Realisierung des
Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Weitere Maßnahmen,
wie der Umbau des Fußgängertunnels sowie die Attraktivierung des Bahnhofsumfelds, befinden sich derzeit
in der Planung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ sollen die Geltungsbereiche
einiger Altbebauungspläne aus den 1970er und 1980er Jahren überplant werden, die bisher die städtebauliche Entwicklung der Hauptgeschäftszone festlegen. Die Ziele, die mit den damaligen Bebauungsplänen
verfolgt wurden, entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorstellungen einer mittelstädtischen Fußgängerzone.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling ist der Bereich östlich der Flach-Fengler-Straße als
„Wohnbaufläche“ (W) und westlich davon als „Kerngebiete“ (MK) dargestellt. Da der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt
werden kann (gemäß § 8 (2) BauGB), ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die beiden
Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
1. Problem
Am 07.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 31.08.2016 im Amtsblatt der
Stadt Wesseling.
In der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ durchgeführt. Am 22.09.2016 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zur Bürgerinformationsveranstaltung sind
keine Bürgerinnen und Bürger erschienen (siehe Anlage).
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem
Schreiben vom 12.09.2016 entsprechend § 4 (1) BauGB an den beiden Bauleitplanverfahren beteiligt worden. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt.
Im Weiteren wurden die Inhalte der beiden Bauleitplanverfahren konkretisiert sowie Entwürfe der 64. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ (einschließlich Begründung/Umweltbericht) erarbeitet. Die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ sind den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen.
2. Lösung
Als nächster Verfahrensschritt soll eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.
Für diesen Verfahrensschritt ist der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
erforderlich. Parallel zur Offenlage soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Kenntnis zu nehmen sowie die öffentliche Auslegung des in der Sitzung
vorliegenden Entwurfs der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB zu beschließen
und den in der Sitzung vorliegenden Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 (8) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur Kenntnis zu nehmen.
Die zur Bauleitplanung „Flach-Fengler-Straße Nord“ vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden
gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Ohne die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ kann der aufzustellende
Bebauungsplan Nr. 1/121 nicht aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling entwickelt werden. Aus
diesem Grund bestehen keine Planungsalternativen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Verfahren zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird von der
Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung erarbeitet. Der Stadt Wesseling entstehen die üblichen Personalkosten für die Verfahrensdurchführung.
Anlagen:
- Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“
- Hinweise zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
- Entwurf der Planzeichnung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Flach-Fengler-Straße Nord“
- Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Entwurfes der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ im Originalmaßstab.