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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „ Asemissen-West“ hier: Bereich Hauptstraße/ Im Rewwesiek)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „ Asemissen-West“
hier: Bereich Hauptstraße/ Im Rewwesiek) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „ Asemissen-West“
hier: Bereich Hauptstraße/ Im Rewwesiek)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 65/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. Juni 2013 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „ Asemissen-West“ hier: Bereich Hauptstraße/ Im Rewwesiek Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 04.07.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Grundeigentümer des Grundstückes an der Hauptstraße möchte auf dem von der Hauptstraße abgewandten Teil seines Grundstückes ein Einzelhaus bzw. ein Doppelhaus errichten und die südlich an das Grundstück angrenzenden gemeindeeigenen Flurstücke 844 und 1759 ganz bzw. teilweise erwerben. Das - im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte - Baufenster schließt unmittelbar an den bestehenden Baukörper auf dem Grundstück an. Ein eigenständiger Baukörper könnte nur in einer Breite von etwa 7,0 m errichtet werden. Das zweite kleinere Baufenster kann vom Grundeigentümer nicht für ein freistehendes Gebäude genutzt werden. Der Bebauungsplan sieht dieses für die Erweiterung der Baumöglichkeiten auf dem Nachbargrundstück vor. Die gewünschte Baumöglichkeit eines Doppelhauses würde die Ausnutzung des Grundstückes deutlich verbessern und wäre eine Nachverdichtung, die Flächen im Außenbereich spart. Zur Ermöglichung des gewünschten Bauvorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Der Grundeigentümer möchte die oben beschriebenen Flurstücke 844 und 1759 teilweise erwerben, um die Ausnutzung seines Baugrundstückes zu verbessern. In den Flurstücken verläuft eine Wasserleitung und sie werden als fußläufige Verbindung zwischen der Hauptstraße und der Straße Im Rewwesiek genutzt. Weiterhin dienen sie als Zufahrt zu einem Wohnhaus Im Rewwesiek. Die Wohnhauszufahrt soll auf Dauer auch von der Straße Im Rewwesiek erfolgen. Der Erhalt der fußläufigen Verbindung ist aus Sicht der Verwaltung empfehlenswert. Die gesamte Fläche der Flurstücke 844 und 1756 ist hierfür nicht notwendig. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Inanspruchnahme der Flurstücke 844 und 1759 (Tlw.) in Teilen möglich, wenn ggfs. eine Verlegung der Wasserleitung erfolgt. Ein Verkauf der Flächen wäre -2- weiterhin erst möglich, wenn die Änderung der Zufahrt zum Wohnhaus Im Rewwesiek konkret erfolgt ist. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Hochbau- und Planungsausschuss, einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ - hinsichtlich der Erweiterung der Baumöglichkeiten auf dem Privatgrundstück - zuzustimmen. Die Verwaltung prüft, inwieweit eine teilweise Inanspruchnahme der Flurstücke 844 und 1759 möglich ist. Schemmel Anlagen B-Plan Auszug Übersichtskarte