Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
65/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. Juni 2013
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „ Asemissen-West“
hier: Bereich Hauptstraße/ Im Rewwesiek
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
04.07.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Grundeigentümer des Grundstückes an der Hauptstraße möchte auf dem von der
Hauptstraße abgewandten Teil seines Grundstückes ein Einzelhaus bzw. ein Doppelhaus
errichten und die südlich an das Grundstück angrenzenden gemeindeeigenen Flurstücke 844 und
1759 ganz bzw. teilweise erwerben.
Das - im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte - Baufenster schließt unmittelbar an den
bestehenden Baukörper auf dem Grundstück an. Ein eigenständiger Baukörper könnte nur in einer
Breite von etwa 7,0 m errichtet werden. Das zweite kleinere Baufenster kann vom
Grundeigentümer nicht für ein freistehendes Gebäude genutzt werden. Der Bebauungsplan sieht
dieses für die Erweiterung der Baumöglichkeiten auf dem Nachbargrundstück vor.
Die gewünschte Baumöglichkeit eines Doppelhauses würde die Ausnutzung des Grundstückes
deutlich verbessern und wäre eine Nachverdichtung, die Flächen im Außenbereich spart.
Zur Ermöglichung des gewünschten Bauvorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes
notwendig.
Der Grundeigentümer möchte die oben beschriebenen Flurstücke 844 und 1759 teilweise
erwerben, um die Ausnutzung seines Baugrundstückes zu verbessern.
In den Flurstücken verläuft eine Wasserleitung und sie werden als fußläufige Verbindung zwischen
der Hauptstraße und der Straße Im Rewwesiek genutzt. Weiterhin dienen sie als Zufahrt zu einem
Wohnhaus Im Rewwesiek. Die Wohnhauszufahrt soll auf Dauer auch von der Straße Im
Rewwesiek erfolgen.
Der Erhalt der fußläufigen Verbindung ist aus Sicht der Verwaltung empfehlenswert. Die gesamte
Fläche der Flurstücke 844 und 1756 ist hierfür nicht notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Inanspruchnahme der Flurstücke 844 und 1759 (Tlw.) in Teilen
möglich, wenn ggfs. eine Verlegung der Wasserleitung erfolgt. Ein Verkauf der Flächen wäre
-2-
weiterhin erst möglich, wenn die Änderung der Zufahrt zum Wohnhaus Im Rewwesiek konkret
erfolgt ist.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Hochbau- und Planungsausschuss, einer Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ - hinsichtlich der Erweiterung der Baumöglichkeiten auf dem Privatgrundstück - zuzustimmen.
Die Verwaltung prüft, inwieweit eine teilweise Inanspruchnahme der Flurstücke 844 und 1759
möglich ist.
Schemmel
Anlagen
B-Plan Auszug
Übersichtskarte