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Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Schullandschaft und Fortschreibung des Schulentwicklungsplans)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 208/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen - 40 - Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Elternbefragung zur Schullandschaft und Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 40 - 04.11.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 208/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Uwe Zaar 10.11.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: Elternbefragung zur Schullandschaft und Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Beschlussentwurf: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben und dafür die notwendige Beauftragung vorzubereiten. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgende Vorgehensweise zur Durchführung einer Elternbefragung zur Schullandschaft: Parallel zur Fortschreibung des SEP wird die Beauftragung einer Elternbefragung vorbereitet. Das Verfahrenskonzept zur Elternbefragung wird unter den vom Schulausschuss am 24.05.2015 beschlossenen Kriterien gemeinsam mit der externen Fachberatung erstellt. Das Verfahrenskonzept wird durch den Schulausschuss beschlossen. Die Elternbefragung wird, wie bisher geplant, durch den Schulausschuss und Rat vor der Durchführung freigegeben. Sachdarstellung: Am 24.05.2016 hat der Schulausschuss (Vorlage 82/2016) einstimmig beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. ein Verfahrenskonzept einschließlich einer Zeitplanung für die Durchführung einer Elternbefragung zu erarbeiten und dem zuständigen Fachausschuss unter Berücksichtigung der Punkte: 2. Bei allen Aktivitäten den Elternwillen in geeigneter Form besonders zu berücksichtigen. 3. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Befragung aller Handlungsalternativen für eine zukunftssichere Wesselinger Schullandschaft zu berücksichtigen. 4. Die Begleitung durch eine geeignete externe Fachberatung, bzw. eine wissenschaftliche Begleitung des Verfahrens zu prüfen. 5. Die Haushaltsmittel bereit zu stellen. 6. Praktikable Handlungsoptionen auf Basis der Elternbefragung darzustellen, die dem weiteren Diskussionsprozess zur Zukunft der Wesselinger Schullandschaft dienen. 7. Alle im Entscheidungsprozess relevanten Gruppen (Eltern, Schulen, Verwaltung, Politik, Schulaufsichtsbehörden) frühzeitig in den weiteren Prozess einzubinden. 8. Aspekte der Inklusion und Integration in allen Planungsschritten insbesondere bei Folgemaßnahmen zu berücksichtigen. vorzulegen. 1. Problem Die Verwaltung hat aufgrund der gestiegenen Geburtenraten die prognostizierten Anmeldezahlen an den Grundschulen laut gültigem Schulentwicklungsplan (SEP, Beschluss des Rates vom 16.12.2014, Vorlage 195/2014) mit den tatsächlichen Ist-Zahlen der Geburten abgeglichen. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Zahlen z.T. erheblich von der Prognose abweichen: Schulpflichtige Kinder im ersten Schuljahr in den Schuljahren 2015/2016 bis 2020/2021 im Vergleich zum Schulentwicklungsplan Schuljahr 2015/2016 tatsächlich SEP Abweichung 316 313 0,95% Schuljahr 2016/2017 tatsächlich SEP Abweichung 298 283 5,03% Schuljahr 2017/2018 tatsächlich SEP Abweichung 348 299 14,08% Schuljahr 2018/2019 tatsächlich SEP Abweichung 342 309 9,65% Schuljahr 2019/2020 tatsächlich SEP Abweichung 370 294 20,54% Schuljahr 2020/2021 tatsächlich SEP Abweichung 378 313 17,20% Die Steigerung der Geburtenrate spielt dabei die entscheidende Rolle. Der erhöhte Zuzug von Familien und die Zuwanderung seit dem letzten Jahr kommen ergänzend hinzu. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des SEP waren beide Effekte nicht in diesem Ausmaß absehbar. Die Abweichung zwischen den tatsächlichen und im SEP prognostizierten Schulkindern im ersten Schuljahr 2019/2020 beträgt über 20%. Des Weiteren müssen geplante Neubaugebiete und dem dadurch entstehenden Zuzug berücksichtigt werden. Eine grobe Schätzung der Verwaltung geht dabei von einer weiteren Steigerung der Gesamtschülerschaft in den nächsten Jahren von ca. 5% aus. Auch hier besteht der Bedarf, die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung im SEP hinsichtlich aktueller Entwicklungen zu überprüfen. Mit den erhöhten Zahlen bei der Einschulung werden sich selbstverständlich auch die prognostizierten Schülerzahlen insgesamt erhöhen und mittelfristig auch die weiterführenden Schulen erreichen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich dringend, den SEP rechtzeitig an die neuen Gegebenheiten anzupassen und fortzuschreiben, um ggf. Kapazitätsengpässe hinsichtlich des Raumbedarfes etc. vorzubeugen. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dass die Elternbefragung parallel zu einer Fortschreibung des SEP durchgeführt wird. Das Verfahrenskonzept zur Elternbefragung wird unter den vom Schulausschuss am 24.05.2015 beschlossenen Kriterien gemeinsam mit der externen Fachberatung erstellt. Das Verfahrenskonzept wird vom Schulausschuss beschlossen. Die Elternbefragung wird, wie bisher geplant, durch den Schulausschuss und Rat vor Durchführung freigegeben. Um den Aufwand zu minimieren, soll sich die Fortschreibung des SEP auf die geänderten Zahlen konzentrieren und daraus resultierende Empfehlungen weiterentwickelt werden. Teilpunkte des SEP, die sich nicht verändert haben, wie z.B. die reine Auflistung der räumlichen Situation in einigen Schulen, sollen lediglich überprüft werden. Auch die Entwicklung der Bedarfe an OGS-Plätzen soll berücksichtigt werden, da sich diese auf die Raumbedarfe der Schulen auswirkt. Die Elternbefragung soll übersichtlich gestaltet werden und sich auf die wesentlichen Aspekte konzentrieren. Eine parallele Elternbefragung zum Prozess der Fortschreibung des SEP durch die gleiche externe Fachberatung hat Synergieeffekte zur Folge, da es nur einen Ansprechpartner geben würde. Das vorgeschlagene Prozedere stellt sicher, dass die Politik bei der Elternbefragung eingebunden wird und sowohl das Verfahrenskonzept als auch den Fragebogen selbst zum jeweiligen Zeitpunkt beschließt. Die Verwaltung wird bis zur nächstmöglichen Ratssitzung Angebote einholen, so dass Anfang 2017 eine Beauftragung erfolgen kann. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Es wird davon ausgegangen, dass die für die Elternbefragung bereitgestellten Mittel i.H.v. 15.000 € auch für eine Fortschreibung des SEP ausreichen. Die letzte Fortschreibung des SEP sowie die durchgeführte Elternbefragung haben in 2013, bzw. 2014 insgesamt rund 8.700 Euro gekostet. Der Sperrvermerk zugunsten des Schulausschusses müsste bei der Beauftragung aufgehoben werden.