Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
14.11.16, 13:01
Aktualisiert
14.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
208/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
- 40 -
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Elternbefragung zur Schullandschaft und Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 40 -
04.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 208/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Uwe Zaar
10.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Elternbefragung zur Schullandschaft und Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben und dafür die notwendige Beauftragung vorzubereiten.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgende Vorgehensweise zur Durchführung einer Elternbefragung
zur Schullandschaft: Parallel zur Fortschreibung des SEP wird die Beauftragung einer Elternbefragung vorbereitet. Das Verfahrenskonzept zur Elternbefragung wird unter den vom Schulausschuss am 24.05.2015
beschlossenen Kriterien gemeinsam mit der externen Fachberatung erstellt. Das Verfahrenskonzept wird
durch den Schulausschuss beschlossen. Die Elternbefragung wird, wie bisher geplant, durch den Schulausschuss und Rat vor der Durchführung freigegeben.
Sachdarstellung:
Am 24.05.2016 hat der Schulausschuss (Vorlage 82/2016) einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. ein Verfahrenskonzept einschließlich einer Zeitplanung für die Durchführung einer Elternbefragung
zu erarbeiten und dem zuständigen Fachausschuss unter Berücksichtigung der Punkte:
2. Bei allen Aktivitäten den Elternwillen in geeigneter Form besonders zu berücksichtigen.
3. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Befragung aller Handlungsalternativen für eine zukunftssichere Wesselinger Schullandschaft zu berücksichtigen.
4. Die Begleitung durch eine geeignete externe Fachberatung, bzw. eine wissenschaftliche
Begleitung des Verfahrens zu prüfen.
5. Die Haushaltsmittel bereit zu stellen.
6. Praktikable Handlungsoptionen auf Basis der Elternbefragung darzustellen, die dem
weiteren Diskussionsprozess zur Zukunft der Wesselinger Schullandschaft dienen.
7. Alle im Entscheidungsprozess relevanten Gruppen (Eltern, Schulen, Verwaltung, Politik,
Schulaufsichtsbehörden) frühzeitig in den weiteren Prozess einzubinden.
8. Aspekte der Inklusion und Integration in allen Planungsschritten insbesondere bei
Folgemaßnahmen zu berücksichtigen.
vorzulegen.
1. Problem
Die Verwaltung hat aufgrund der gestiegenen Geburtenraten die prognostizierten Anmeldezahlen an den
Grundschulen laut gültigem Schulentwicklungsplan (SEP, Beschluss des Rates vom 16.12.2014, Vorlage
195/2014) mit den tatsächlichen Ist-Zahlen der Geburten abgeglichen. Dabei wurde festgestellt, dass die
tatsächlichen Zahlen z.T. erheblich von der Prognose abweichen:
Schulpflichtige Kinder im ersten Schuljahr
in den Schuljahren 2015/2016 bis 2020/2021
im Vergleich zum Schulentwicklungsplan
Schuljahr 2015/2016
tatsächlich
SEP
Abweichung
316
313
0,95%
Schuljahr 2016/2017
tatsächlich
SEP
Abweichung
298
283
5,03%
Schuljahr 2017/2018
tatsächlich
SEP
Abweichung
348
299
14,08%
Schuljahr 2018/2019
tatsächlich
SEP
Abweichung
342
309
9,65%
Schuljahr 2019/2020
tatsächlich
SEP
Abweichung
370
294
20,54%
Schuljahr 2020/2021
tatsächlich
SEP
Abweichung
378
313
17,20%
Die Steigerung der Geburtenrate spielt dabei die entscheidende Rolle. Der erhöhte Zuzug von Familien und
die Zuwanderung seit dem letzten Jahr kommen ergänzend hinzu. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des SEP
waren beide Effekte nicht in diesem Ausmaß absehbar.
Die Abweichung zwischen den tatsächlichen und im SEP prognostizierten Schulkindern im ersten Schuljahr
2019/2020 beträgt über 20%.
Des Weiteren müssen geplante Neubaugebiete und dem dadurch entstehenden Zuzug berücksichtigt werden. Eine grobe Schätzung der Verwaltung geht dabei von einer weiteren Steigerung der Gesamtschülerschaft in den nächsten Jahren von ca. 5% aus. Auch hier besteht der Bedarf, die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung im SEP hinsichtlich aktueller Entwicklungen zu überprüfen.
Mit den erhöhten Zahlen bei der Einschulung werden sich selbstverständlich auch die prognostizierten Schülerzahlen insgesamt erhöhen und mittelfristig auch die weiterführenden Schulen erreichen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich dringend, den SEP rechtzeitig an die neuen Gegebenheiten anzupassen und fortzuschreiben, um ggf. Kapazitätsengpässe hinsichtlich des Raumbedarfes etc. vorzubeugen.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Elternbefragung parallel zu einer Fortschreibung des SEP durchgeführt
wird. Das Verfahrenskonzept zur Elternbefragung wird unter den vom Schulausschuss am 24.05.2015 beschlossenen Kriterien gemeinsam mit der externen Fachberatung erstellt. Das Verfahrenskonzept wird vom
Schulausschuss beschlossen. Die Elternbefragung wird, wie bisher geplant, durch den Schulausschuss und
Rat vor Durchführung freigegeben.
Um den Aufwand zu minimieren, soll sich die Fortschreibung des SEP auf die geänderten Zahlen konzentrieren und daraus resultierende Empfehlungen weiterentwickelt werden. Teilpunkte des SEP, die sich nicht
verändert haben, wie z.B. die reine Auflistung der räumlichen Situation in einigen Schulen, sollen lediglich
überprüft werden. Auch die Entwicklung der Bedarfe an OGS-Plätzen soll berücksichtigt werden, da sich
diese auf die Raumbedarfe der Schulen auswirkt.
Die Elternbefragung soll übersichtlich gestaltet werden und sich auf die wesentlichen Aspekte konzentrieren.
Eine parallele Elternbefragung zum Prozess der Fortschreibung des SEP durch die gleiche externe Fachberatung hat Synergieeffekte zur Folge, da es nur einen Ansprechpartner geben würde. Das vorgeschlagene
Prozedere stellt sicher, dass die Politik bei der Elternbefragung eingebunden wird und sowohl das Verfahrenskonzept als auch den Fragebogen selbst zum jeweiligen Zeitpunkt beschließt.
Die Verwaltung wird bis zur nächstmöglichen Ratssitzung Angebote einholen, so dass Anfang 2017 eine
Beauftragung erfolgen kann.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Es wird davon ausgegangen, dass die für die Elternbefragung bereitgestellten Mittel i.H.v. 15.000 € auch für
eine Fortschreibung des SEP ausreichen. Die letzte Fortschreibung des SEP sowie die durchgeführte Elternbefragung haben in 2013, bzw. 2014 insgesamt rund 8.700 Euro gekostet. Der Sperrvermerk zugunsten
des Schulausschusses müsste bei der Beauftragung aufgehoben werden.