Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
29.11.13, 21:16
Aktualisiert
29.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Der Ratsbeschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr vom 20. Dezember 2001 wird wie folgt geändert:
I.
Ziffer X. erhält folgende Fassung:
X. Sonstige Leistungen
1. Die bisher vom Feuerschutzträger übernommenen Beiträge zur Sterbekasse und
zum Kreisfeuerwehrverband werden auch weiterhin von diesem getragen.
2. Der Träger des Feuerschutzes erstattet dem Feuerwehrmann (SB) die Kosten für
die Mitgliedschaft in einem Sportstudio in Höhe von 50 % bezogen auf die
monatliche Grundgebühr längstens für die Zeit von 2 Jahren.
II.
Die vorgenannte Regelung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.