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Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
06.03.17, 17:18
Aktualisiert
06.03.17, 17:18
Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 14/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.02.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 14/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Zaar 01.02.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Ehrenstraße 45-47, 50672 Köln, für die Jahresabschlussprüfungen 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling vorgeschlagen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt. Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling. Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Wald- und Parkanlagen dem Hauptausschuss. 2. Lösung Im Kalenderjahr 2013 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Ehrenstraße 45-47, 50672 Köln erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2013. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 unverändert. Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie im Vorjahr - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll. Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG zuzustimmen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsmittel für die Prüfung des Jahresabschlusses wurden / werden in die Wirtschaftspläne 2016/2017 des Sondervermögens eingestellt.