Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
06.03.17, 17:18
Aktualisiert
06.03.17, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
14/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und
Parkanlagen der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.02.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 14/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Zaar
01.02.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Ehrenstraße 45-47, 50672
Köln, für die Jahresabschlussprüfungen 2016 und 2017 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling
vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt,
die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.
Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die
Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im
Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Wald- und Parkanlagen dem Hauptausschuss.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2013 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST
Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Ehrenstraße 45-47, 50672 Köln erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2013. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie im Vorjahr - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des
Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST
Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel für die Prüfung des Jahresabschlusses wurden / werden in die Wirtschaftspläne 2016/2017
des Sondervermögens eingestellt.