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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Anbau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 3, Flurstück 74, gelegen in Gillenberg, Klausengarten 4)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage  für den Anbau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 3, Flurstück 74, gelegen in Gillenberg, Klausengarten 4)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 183/2007 05.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.2 Bauvoranfrage für den Anbau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 3, Flurstück 74, gelegen in Gillenberg, Klausengarten 4 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Privilegierung gegeben ist. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 3, Flurstück 74, gelegen in Gillenberg, Klausengarten 4, eine Gerätehalle in einer Größe von 9,0 m x 8,0 m im rückwärtigen Bereich an die vorhandene Bebauung (Einfamilienwohnhaus mit Garage) anzubauen. Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Gillenberg gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage). Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist das Grundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, fügt sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bebauung ein. Die Zulassung des Vorhabens würde eine klassische Hinterlandbebauung einleiten. Zur Beurteilung des Bauvorhabens nach § 35 (1) BauGB fehlt es an dem Nachweis, dass das Vorhaben einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Eine landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung ist den Bauvorlagen nicht beigefügt. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.