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Beschlussvorlage GB (K 64, Ausbau der OD Ingersberg hier: Erweiterung des Bauabschnitts)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Beschlussvorlage GB (K 64, Ausbau der OD Ingersberg
hier: Erweiterung des Bauabschnitts) Beschlussvorlage GB (K 64, Ausbau der OD Ingersberg
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 25/2014 22.07.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 03.09.2014 Kreisausschuss 23.09.2014 K 64, Ausbau der OD Ingersberg hier: Erweiterung des Bauabschnitts Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 54201 Zeile:25 Hessenius Inv. Nr. : I542012512 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Erweiterung des Bauabschnitts zum Ausbau der OD IngersbergEichen sowie den dort geplanten Erneuerungsmaßnahmen zu. -2Begründung: Der außerorts gelegene Abschnitt der K 64 zwischen der OD Ingersberg-Eichen und der Einmündung zur B 265 bei Blumenthal weist ein deutliches Schadensbild auf, welches kurzfristigen Handlungsbedarf im Sinne der Substanzerhaltung erfordert. Im Einzelnen zeigen sich die Fahrbahnschäden in Form von Netz- und Querrissen sowie örtlichen Setzungen. Zur Ursachenforschung wurde seitens der Fachabteilung ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel ein differenziertes Erneuerungsprogramm erarbeiten zu können. Als Ergebnis der Baugrunduntersuchung stellten sich im Wesentlichen zwei Abschnitte mit unterschiedlichem Erneuerungsbedarf heraus. Auf einer Länge von ca. 650 m ab der Ortsdurchfahrt Ingersberg sind die Schäden auf nicht ausreichende Frostsicherheit zurück zu führen. Insofern ist der vorhandene Schwarzdeckenaufbau in diesem Bereich vollständig aufzunehmen und die vorhandene Frostschutzschicht zu verstärken. In dem größeren Streckenanteil von ca. 1.230 m ist eine grundhafte Erneuerung der Deckschichten ausreichend. Hierzu sind die vorhandenen Deckschichten abzufräsen und in Verbindung mit einer Binderschicht zu ersetzen. Punktuell entfestigte bituminöse Tragschichtbereiche sind zu ersetzen und ggf. mittels einer Asphaltbewehrung zu verstärken. Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Entwässerungsanlagen sowie Straßenausstattung wie z.B. Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau ist wie folgt dargestellt geplant (siehe auch Anlage 2 und 3): Asphaltbeton 4,0 cm Asphaltbinder 6,0 cm auf der vorhandenen Frostschutzschicht Im Bereiche mit Problemen bei der Frostsicherheit ist eine Verstärkung der Frostschutzschicht um 10 cm und eine Tragschicht von 8,0 cm unter dem o.g. Aufbau vorgesehen. Einzelheiten können den beigefügten Regelquerschnitten entnommen werden. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant. Die Straße wird in der heutigen Lage wiederhergestellt. Die Gesamtfläche der Erneuerungsmaßnahmen beläuft sich auf ca. 12.000 Quadratmeter und wurde mit Bruttobaukosten von 720.000,- € berechnet. Aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses bei den Ausbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Ingersberg-Eichen, besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Finanzierung umzusetzen. Eine bei der Bezirksregierung Köln vorgelegte Änderungsanzeige wurde positiv beschieden, so dass mit einer Förderung der Erneuerungsmaßnahmen mit 60% der anrechenbaren Kosten gerechnet werden kann. Eine Erhöhung der veranschlagten Kosten des laufenden Antrags wurde jedoch ausgeschlossen. Hiermit ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Durch die Maßnahme wird eine über den ursprünglichen Zustand hinaus gehende wesentliche Verbesserung erreicht. Mit der Maßnahme wird die Nutzungsdauer des vorhandenen Restwertes zum Zeitpunkt des Ausbaus von 14 Jahren auf 35 Jahre verlängert. Entsprechend wird auch der vorhandene Sonderposten über diesen verlängerten Zeitraum aufgelöst. -3Über den selben Zeitraum wird auch die Neuinvestition und der entsprechende Sonderposten (Zuwendung) abgeschrieben bzw. aufgelöst (siehe beigefügte Folgekostenberechnung). Insbesondere vor dem Hintergrund der auslaufenden Fördergesetzgebung und der restriktiven Haltung bei Neubewilligung von Fördermaßnahmen, wird seitens der Fachabteilung empfohlen, der Erweiterung des Bauabschnitts zum Ausbau der OD Ingersberg-Eichen und den damit verbundenen Erneuerungsmaßnahmen zuzustimmen. gez. i.V. Poth __________________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)