Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 25/2014
22.07.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
03.09.2014
Kreisausschuss
23.09.2014
K 64, Ausbau der OD Ingersberg
hier: Erweiterung des Bauabschnitts
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 54201
Zeile:25
Hessenius
Inv. Nr. : I542012512
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Erweiterung des Bauabschnitts zum Ausbau der OD IngersbergEichen sowie den dort geplanten Erneuerungsmaßnahmen zu.
-2Begründung:
Der außerorts gelegene Abschnitt der K 64 zwischen der OD Ingersberg-Eichen und der Einmündung
zur B 265 bei Blumenthal weist ein deutliches Schadensbild auf, welches kurzfristigen
Handlungsbedarf im Sinne der Substanzerhaltung erfordert.
Im Einzelnen zeigen sich die Fahrbahnschäden in Form von Netz- und Querrissen sowie örtlichen
Setzungen. Zur Ursachenforschung wurde seitens der Fachabteilung ein Baugrundgutachten in
Auftrag gegeben mit dem Ziel ein differenziertes Erneuerungsprogramm erarbeiten zu können.
Als Ergebnis der Baugrunduntersuchung stellten sich im Wesentlichen zwei Abschnitte mit
unterschiedlichem Erneuerungsbedarf heraus.
Auf einer Länge von ca. 650 m ab der Ortsdurchfahrt Ingersberg sind die Schäden auf nicht
ausreichende Frostsicherheit zurück zu führen. Insofern ist der vorhandene Schwarzdeckenaufbau in
diesem Bereich vollständig aufzunehmen und die vorhandene Frostschutzschicht zu verstärken.
In dem größeren Streckenanteil von ca. 1.230 m ist eine grundhafte Erneuerung der Deckschichten
ausreichend. Hierzu sind die vorhandenen Deckschichten abzufräsen und in Verbindung mit einer
Binderschicht zu ersetzen. Punktuell entfestigte bituminöse Tragschichtbereiche sind zu ersetzen und
ggf. mittels einer Asphaltbewehrung zu verstärken.
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie
nach Erfordernis die Erneuerung von Entwässerungsanlagen sowie Straßenausstattung wie z.B.
Verkehrszeichen vorgesehen.
Der zukünftige Fahrbahnaufbau ist wie folgt dargestellt geplant (siehe auch Anlage 2 und 3):
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphaltbinder
6,0 cm
auf der vorhandenen Frostschutzschicht
Im Bereiche mit Problemen bei der Frostsicherheit ist eine Verstärkung der Frostschutzschicht um 10
cm und eine Tragschicht von 8,0 cm unter dem o.g. Aufbau vorgesehen.
Einzelheiten können den beigefügten Regelquerschnitten entnommen werden.
Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant.
Die Straße wird in der heutigen Lage wiederhergestellt.
Die Gesamtfläche der Erneuerungsmaßnahmen beläuft sich auf ca. 12.000 Quadratmeter und wurde
mit Bruttobaukosten von 720.000,- € berechnet.
Aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses bei den Ausbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt
Ingersberg-Eichen, besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Finanzierung
umzusetzen. Eine bei der Bezirksregierung Köln vorgelegte Änderungsanzeige wurde positiv
beschieden, so dass mit einer Förderung der Erneuerungsmaßnahmen mit 60% der anrechenbaren
Kosten gerechnet werden kann. Eine Erhöhung der veranschlagten Kosten des laufenden Antrags
wurde jedoch ausgeschlossen. Hiermit ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.
Durch die Maßnahme wird eine über den ursprünglichen Zustand hinaus gehende wesentliche
Verbesserung erreicht. Mit der Maßnahme wird die Nutzungsdauer des vorhandenen Restwertes zum
Zeitpunkt des Ausbaus von 14 Jahren auf 35 Jahre verlängert. Entsprechend wird auch der
vorhandene Sonderposten über diesen verlängerten Zeitraum aufgelöst.
-3Über den selben Zeitraum wird auch die Neuinvestition und der entsprechende Sonderposten
(Zuwendung) abgeschrieben bzw. aufgelöst (siehe beigefügte Folgekostenberechnung).
Insbesondere vor dem Hintergrund der auslaufenden Fördergesetzgebung und der restriktiven
Haltung bei Neubewilligung von Fördermaßnahmen, wird seitens der Fachabteilung empfohlen, der
Erweiterung des Bauabschnitts zum Ausbau der OD Ingersberg-Eichen und den damit verbundenen
Erneuerungsmaßnahmen zuzustimmen.
gez.
i.V. Poth
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Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)