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Verwaltungsergänzung (Anlage 2: Neufassung Schulentwicklungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
301 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03

Inhalt der Datei

Die (zukünftige) Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen (Stand: 21.08.2014) Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 40 - Schulen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen 02251 - 15 0 www.kreis-euskirchen.de Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung ...................................................................................................... 3 2. Daten und Fakten .............................................................................................. 4 2.1 Aktuelle Förderschulen im Kreis Euskirchen............................................. 4 2.2 Informationen zu den Förderschulen im Kreis Euskirchen........................ 5 2.3 Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen ............................. 5 2.4 Verteilung nach Förderorten ..................................................................... 6 3. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 .................................................................................................. 8 3.1 Kurze Darstellung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes........................ 8 3.2 Kurze Darstellung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke .............................................. 8 3.3 Auswirkungen auf die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die neuen schulgesetzlichen Vorschriften............................................... 10 4. Mittelfristige Lösungsansätze für die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen ....................................................................................................... 11 4.1 Ziele des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ............................................................................................. 11 4.2 Region Nordkreis .................................................................................... 12 4.3 Region Kreis Mitte .................................................................................. 13 4.4 Region Südkreis ..................................................................................... 14 4.5 Graphische Darstellung der mittelfristigen Förderschullandschaft für ES, LE, SQ .................................................................................................... 16 4.6 Schulstandorte der Förderschulen im Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015.............................................................................................. 17 5. Langfristige Lösungsansätze für die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen (fiktiv) ........................................................................................... 18 5.1 Szenario 1: Wegfall des Teilstandortes Astrid-Lindgren-Schule in DahlemSchmidtheim ........................................................................................... 18 5.2 Szenario 2: Wegfall des Teilstandortes Stephanusschule in MechernichSatzvey ................................................................................................... 18 5.3 Szenario 3: Wegfall der Standorte Astrid-Lindgren-Schule oder Stephanusschule .................................................................................... 19 6. Zusammenfassung.......................................................................................... 19 2 1. Vorbemerkung Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und den damit durch die Landesregierung beschlossenen schulrechtlichen Veränderungen wird sich die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen verändern. Die neue Gesetzesgrundlage begründet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Rechtsanspruch, gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf unterrichtet zu werden. Gleichzeitig führt das am 16.10.2013 vom Landtag verabschiedete 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Verbindung mit der erlassenen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) dazu, dass viele Verbundförderschulen in kommunaler Trägerschaft, die die Förderschwerpunkte Emotionale und Soziale Entwicklung (ES), Sprache (SQ) und Lernen (LE) bedienen, nicht mehr die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und somit ab dem Schuljahr 2015/16 auslaufen. Sowohl der Kreis Euskirchen als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sehen sich aus diesem Grund veranlasst, Grundsätze für eine künftige Förderschullandschaft festzulegen und haben Sich in mehreren Gesprächsrunden u.a. unter Beteiligung der Schulaufsicht, der Schulleitungen und der übrigen Schulträger darauf geeinigt, ein für das gesamte Kreisgebiet geltendes Konzept zur Aufstellung einer zukunftsfähigen Förderschullandschaft aufzustellen. Dieser Prozess - der sich vorerst ausschließlich auf die Förderschwerpunkte ES, SQ und LE konzentriert - zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen hat folgende Ziele: • • • • Verantwortung übernehmen und Transparenz schaffen Durch koordinierte und abgestimmte Vorgehensweise Handlungsspielräume für Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte, Schulträger und Politik schaffen Echte Wahlfreiheit (Förderung ihres Kindes in der Regelschule oder der Förderschule) für Eltern ermöglichen Erhalt wohnortnaher Standorte, die zumutbare Fahrwege für Schülerinnen und Schüler bedeuten Voraussetzung für die Umsetzung dieses Konzeptes ist ein kooperatives Miteinander, sowohl in der Kommunikation zwischen den Schulträgern als auch zwischen Schulträger und Politik bzw. Schulaufsicht. 3 2. Daten und Fakten 2.1 Aktuelle Förderschulen im Kreis Euskirchen Im Kreis Euskirchen sind derzeit 11 Förderschulen angesiedelt, welche die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung (ES), Sprache (SQ), Lernen (LE), Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HK) und Körperliche und motorische Entwicklung (KM) abdecken. Zwei dieser Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland; eine dieser Schulen wird als private Ersatzschule geführt; fünf befinden sich in Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und drei Schulen befinden sich in Kreisträgerschaft. Im Schuljahr 2013/14 werden an den elf Förderschulen 1323 Schülerinnen und Schüler beschult. Don-Bosco-Schule Euskirchen ES Irena-Sendler-Schule Eu-Euenheim KM Stephanusschule Zü-Bürvenich, ES/LE/SQ Hans-Verbeek-Schule Euskirchen GG Max-Ernst-Schule Euskirchen HK Schule am Veybach Mechernich-Satzvey ES/LE/SQ Matthias-HagenSchule, Euskirchen ES/LE/SQ Astrid-LindgrenSchule, Schleiden ES/LE/SQ St.-Nikolaus-Schule Kall GG Schule im H.J.-Haus Kall-Urft ES Georgschule Dahlem-Schmidtheim ES/LE/SQ 4 2.2 Informationen zu den Förderschulen im Kreis Euskirchen Schule Schulträger Hans-Vebeek-Schule, Eu Kreis Euskirchen St.-Nikolaus-Schule, Kall Kreis Euskirchen Don-Bosco-Schule Kreis Euskirchen Georgschule, Dahlem Förderschulzweckverband Dahlem, Nettersheim, Blankenheim Stadt Zülpich Stephanusschule, Zülpich (Kompetenzzentrum) Schule am Veybach, Satzvey Matthias-Hagen-Schule, Eu Astrid-Lindgren-Schule Stadt Mechernich Stadt Euskirchen Förderschulzweckverband Hellenthal, Kall, Schleiden Schule im H.-J.-Haus, Urft* Privat Irena-Sendler-Schule, Eu-Euenheim Landschaftsverband Rheinland Max-Ernst-Schule* Landschaftsverband Rheinland Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und Soziale Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören und Kommunikation Schulart P+SI + S II P+SI + S II Schülerzahl 122 SI 85 39 76 P+SI 112 P+SI 94 P+SI 202 P+SI 163 P+SI SI 86 191 P+SI P+SI 153 *Die Schule im Hermann-Josef-Haus und die Max-Ernst-Schule werden nur nachrichtlich erwähnt; diese finden im weiteren Verlauf dieses Konzeptes keine Berücksichtigung, da die Schulaufsicht für diese beiden Schulen bei der Bezirksregierung Köln liegt. 2.3 Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen Die Schülerzahlen der Förderschulen im Kreis Euskirchen haben sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Schule Hans-Verbeek-Schule St.-Nikolaus-Schule Don-Bosco-Schule Georgschule Dahlem Stephanusschule Schule am Veybach Matthias-Hagen-Schule Astrid-Lindgren-Schule Irena-Sendler-Schule Schule a.d. Erftaue* SUMME Schuljahr 2009/10 148 84 50 96 133 96 198 159 169 123 1256 Schuljahr 2010/11 140 82 45 87 121 92 173 155 169 101 1165 Schuljahr 2011/12 130 87 42 80 127 107 128 156 182 91 1130 Schuljahr 2012/13 126 83 36 78 117 99 126 158 195 88 1106 Schuljahr 2013/14 122 85 39 76 112 94 202 163 191 ----1084 *seit SJ 2013/14 mit der Matthias-Hagen-Schule zusammengelegt 5 Entw icklung der Schülerzahlen der Förderschulen im Kreis Euskirchen 1300 1250 1200 1150 1100 1256 1165 1050 1130 1106 1084 1000 950 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Während sowohl die Schülerzahlen der allgemein bildenden Schulen als auch der Förderschulen im Kreis Euskirchen rückläufig sind, steigt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf beständig an. Im Schuljahr 2013/14 werden insgesamt 1.572 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an den Schulen unterrichtet; im Vergleich zur Gesamtschülerzahl entspricht das einem relativen Anteil von 8,15 %: Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Kreis Euskirchen 25.000 22.711 21.160 20.504 19.929 20.000 19.269 15.000 10.000 5.000 1.489 1.466 1.486 1.503 1.572 0 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Schüler allgemeinbildende Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I Schüler mit Förderbedarf im Kreis Euskirchen 2.4 Verteilung nach Förderorten Die sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf erfolgt zurzeit entweder in einer Regelschule (GU im Primarbereich bzw. in integrativen Lerngruppen im Sekundarbereich) oder an einer Förderschule. Für das Schuljahr 2013/14 stellt sich die Verteilung nach Förderorten im Kreis Euskirchen wie folgt dar: 6 Schüler/inne n m it s onderpäd. Förderbedarf nach Förde rort - Schuljahr 2013/14 1.200 1.000 800 600 1.084 400 200 255 233 Förderort GU-Regelschule Prim arbe reich Förde rort Regelschule Sek.I 0 Förderot Förderschule Dies entspricht einer Inklusionsquote von ca. 29 %; demnach werden 71 % der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aktuell an einer Förderschule beschult. Im Schuljahr 2013/14 sind es insgesamt 488 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an einer Regeschule beschult werden; im Schuljahr 2009/10 waren es "nur" 231 Schülerinnen und Schüler. Entw icklung der Schülerzahlen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf an Regelschulen im Kreis Euskirchen 600 500 400 233 300 200 100 124 158 201 227 230 255 2010/11 2011/12 2012/13 2013/4 98 79 152 0 2009/10 GU Primarbereich Sekundarbereich 7 3. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 und die 3.1 Kurze Darstellung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Am 16. Oktober 2013 hat der Düsseldorfer Landtag das Inklusionsgesetz 1. Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Mit der Ratifizierung hat das Land NRW den Auftrag der UNBehindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemein bildenden Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Anspruch auf Beschulung an einer allgemeinen Schule, an der ein geeignetes Angebot des Gemeinsamen Unterrichtes eingerichtet ist. Die Erziehungsberechtigten können somit wählen, ob ihre Kinder an einer Regelschule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden oder eine Förderschule besuchen. Die Erziehungsberechtigten haben auf jeden Fall das Recht, auch eine Förderschule als Förderort für ihre Kinder zu wählen. Die Neuerungen auf einen Blick: • • • 3.2 Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wird zum Regelfall. Eine Beantragung für die Aufnahme an einer allgemeinen Schule ist nicht länger notwendig. Bei Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes wird seitens der zuständigen Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger eine allgemeine Schule benannt, die Gemeinsamen Unterricht anbietet. Für die Erziehungsberechtigten besteht auch weiterhin das Recht, eine Förderschule zu wählen, sofern ein entsprechendes Angebot hierfür besteht. Kurze Darstellung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke Im Zuge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der (MindestgrößenVO) geändert. wurde Schulen auch die für Kranke § 1 Abs. 1 der neuen MindestgrößenVO sieht folgende Mindestgrößen vor: 1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I, 8 2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, 3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler, Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxisstufe mitgezählt, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, die als eine Förderschule im Verbund geführt werden: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I. Diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für die einzelnen Förderschwerpunkte die unter den Punkten 2 bis 6 genannten Mindestgrößen erreicht werden. Schulen für Kranke: 12 Schülerinnen und Schüler, bei denen ein mindestens vierwöchiger Krankenhausaufenthalt zu erwarten ist. 4. 5. 6. 7. 8. Die bis dato gültige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen um bis zu 50 % erlaubt, findet keine Anwendung mehr. ABER: Nicht jeder Schulstandort, der unter die o.g. Mindestgröße fällt, muss zwangsläufig geschlossen werden. Die Zusammenlegung von Schulen, Schulen an Teilstandorten und Verbundschulen bietet den einzelnen Schulträgern die Möglichkeit, ein sinnvolles Förderschulangebot zu gestalten. Dazu § 1 Abs. 2 der MindestgrößenVO: (2) Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7 des SchulG NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Abs. 1 Nr. 1-7 erforderlich. Die Vorgaben der neuen MindestgrößenVO müssen spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 umgesetzt werden. Für Förderschulen, die am Schulversuch "Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW" teilnehmen, tritt die Verordnung mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2016/17 in Kraft. 9 3.3 Auswirkungen auf die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die neuen schulgesetzlichen Vorschriften Schule Hans-Vebeek-Schule, Eu St.-Nikolaus-Schule, Kall Don-Bosco-Schule Georgschule, Dahlem Stephanusschule, Zülpich (Kompetenzzentrum) Schule am Veybach, Satzvey Matthias-Hagen-Schule, Eu Astrid-Lindgren-Schule Irena-Sendler-Schule, Eu-Euenheim Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache Körperliche und motorische Entwicklung MindestgrößenVO gem. § 1 Abs. 1 Schülerzahl SJ 2013/14 50 50 122 85 55 39 144 76 144 112 144 94 144 202 144 163 110 191 Vergleicht man die gesetzlichen Vorgaben der MindestgrößenVO mit der aktuellen Schülerzahl des Schuljahres 2013/14, so ist erkennbar, dass vor allem die Verbundförderschulen mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache als Schulstandort gefährdet sind und sich somit Handlungsbedarf ergibt. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Matthias-Hagen-Schule, die die Mindestschülerzahl noch deutlich übersteigt. Die "positive" Schülerzahl resultiert aus der Zusammenlegung der beiden vormals eigenständigen Verbundförderschulen (Schule an der Erftaue und Matthias-Hagen-Schule). Mit 202 Schülerinnen und Schülern ist der Fortbestand der Schule mittelfristig gesichert. Die Mindestschülerzahl von 144 wird derzeit auch von der Astrid-Lindgren-Schule noch überschritten; aufgrund der Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der demographischen Entwicklung ist aber stark davon auszugehen, dass auch die Astrid-Lindgren-Schule kurzfristig weniger als 144 Schüler/-innen beschult. So ergibt sich auch für die Astrid-Lindgren-Schule Handlungsbedarf. Handlungsbedarf ergibt sich auch bezüglich der in Kreisträgerschaft befindlichen Don-Bosco-Schule (Förderschule Sek I mit dem Förderschwerpunkt ES). Gemäß MindestgrößenVO sind für die Fortführung der Schule 55 Schülerinnen und Schüler notwendig. Diese Mindestschülerzahl erreicht die Schule bereits seit mehreren Jahren nicht mehr. Sie muss daher spätestens zum Schuljahr 2015/16 aufgelöst werden. Die staatlich anerkannte Ersatzschule im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft übernimmt zum einen die Beschulung der im Hermann-Josef-Haus untergebrachten Jugendlichen mit dem Fördeschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Zum 10 anderen übernimmt die Schule im Hermann-Josef-Haus gemäß Vereinbarung mit dem Kreis Euskirchen die Beschulung von erziehungsschwierigen Kindern aus den südlichen kreisangehörigen Gemeinden Schleiden, Hellenthal, Kall, Blankenheim, Nettersheim und Dahlem. Mit Abschluss dieser Vereinbarung erfüllt der Kreis Euskirchen seine Verpflichtung als Schulträger für die Beschulung von erheblich erziehungsschwierigen Schülerinnen und Schülern aus dem Südkreis. Durchschnittlich besuchen zehn externe Schüler/-innen die Schule im Hermann-Josef-Haus. Die Finanzierung dieser Vereinbarung, die auch zukünftig besteht, erfolgt auf der Grundlage des vom Jugendamt des Kreises Euskirchen im Rahmen der Entgeltvereinbarung anerkannten Kostensatzes je Schüler/-in je Kalendertag. Für die weiteren sich in Trägerschaft des Kreises Euskirchen befindlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die St.-NikolausSchule in Kall und die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen, ergibt sich mittelfristig kein Handlungsbedarf. Sowohl die St.-Nikolaus-Schule mit 85 Schülerinnen und Schülern als auch die Hans-Verbeek-Schule mit 122 Schülerinnen und Schülern liegen deutlich über der von der MindestgrößenVO geforderten Schülerzahl von 50. Gleiches gilt für die Irena-Sendler-Schule, an der aktuell 191 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs der Schule, die sich in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland befindet, ist nicht davon auszugehen, dass die Schülerzahl der Schule mittelfristig unter die Mindestschülerzahl von 110 fällt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass vom Inklusionsgedanken des 9. Schulrechtsänderungsgesetz besonders die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen und Sprache betroffen sind, während die Schülerzahlen an den Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung langfristig gesichert scheinen. 4. Mittelfristige Lösungsansätze landschaft im Kreis Euskirchen für die Förderschul- 4.1 Ziele des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Aus Sicht des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollte das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen zeitnah den gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus wurde auch in diversen Gesprächen mit der Bezirksregierung versucht, die zukünftige Förderschullandschaft zu analysieren und gemeinsame Lösungen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Beschulung im Förderschulbereich im Kreis Euskirchen zu erarbeiten. Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten, ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer 11 Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. Um alle bisherigen Standorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zur Zusammenlegung von Schulen kommen. 4.2 Region Nordkreis Um das Ziel zu erreichen, für den Kreis Euskirchen eine nachhaltige Förderschullandschaft vorzuhalten, erfolgt in einem ersten Schritt die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015. Die Stadt Euskirchen als bisheriger Schulträger der Matthias-Hagen-Schule ist vor geraumer Zeit im Zuge der dargestellten kreisweiten Gespräche über eine zukunftsfähige Förderschullandschaft an den Kreis Euskirchen herangetreten mit der Bitte, zu prüfen, ob eine Übernahme der städtischen Matthias-Hagen-Schule in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen möglich ist. Hintergrund ist u.a., dass Verhandlungen der Stadt Euskirchen mit den Nachbarkommunen Bad Münstereifel und Weilerswist über eine solidarische Beteiligung der Schulträgerkosten der Matthias-Hagen-Schule nicht zu einer entsprechenden Vereinbarung geführt haben. Der Übergang einer gemeindlichen Förderschule in Kreisträgerschaft ist nach dem Schulgesetz möglich. Namentlich in den Fällen, in denen die Fortführung einer Schule an der fehlenden Zusammenarbeit von Gemeinden scheitert. Auch in der Begründung zur neuen MindestgrößenVO wird der Übergang in eine Kreisträgerschaft ausdrücklich als Möglichkeit benannt, um die Schließung von Schulstandorten zu vermeiden. Die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde hat ebenfalls bestätigt, eine Kreisträgerschaft grundsätzlich zu begrüßen und vorbehaltlich einer genaueren Prüfung einen Trägerwechsel zu genehmigen. Die Don-Bosco-Schule, die mit aktuell 39 Schülerinnen und Schülern, deutlich unter der Mindestschülerzahl von 55 liegt, würde entsprechend aufgelöst. Für Schülerinnen und Schüler mit Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, die bisher die Don-Bosco-Schule besucht haben, steht nach erfolgter Auflösung u.a. die Matthias-Hagen-Schule bzw. das Förderschulzentrum Nord in Euskirchen-Kuchenheim (früher Matthias-Hagen-Schule), das ab dem 01.08.2015 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen übernommen wird, als Förderort zur Verfügung. Über die genaue pädagogische Ausrichtung - vor dem Hintergrund, dass an diesem Standort zukünftig auch Schülerinnen und Schüler mit Intensivförderbedarf im Bereich ES beschult werden - werden zeitnah Gespräche zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht stattfinden. In Zusammenhang mit der Auflösung der Don-Bosco-Schule sind zwei Varianten denkbar, über die der Kreis Euskirchen als Schulträger der Schule zeitnah zu entscheiden hat: 1. Die Don-Bosco-Schule wird auslaufend aufgelöst. Das bedeutet, dass ab dem 01.08.2015 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden, aber die restlichen Jahrgänge bis zum Ende ihrer Vollzeitschulpflicht an der Don-Bosco-Schule beschult werden. 12 2. Die Don-Bosco-Schule wird mit Stichtag 01.08.2015 bindend aufgelöst. Neue Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr aufgenommen und die verbliebenen Jahrgänge der Don-Bosco-Schule werden entweder unmittelbar unter dem Dach der Matthias-Hagen-Schule (Förderzentrum Nord) oder als ausgelagerte Klassen am jetzigen Standort beschult. So könnte sich die Matthias-Hagen-Schule in Kreisträgerschaft zu einem Förderzentrum im Nordkreis Euskirchen entwickeln, das als Einzugsgebiet in der Hauptsache Bad Münstereifel, Weilerswist und Euskirchen bedient. Maßnahmen der Schulträger: • Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule mit Wirkung vom 01.08.2015 beschlossen. • Der Rat der Stadt Euskirchen hat die Übergabe der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule in Kreisträgerschaft ab dem 01.08.2015 durch Ratsbeschluss vom 20.05.2014 beschlossen. • Der Kreis Euskirchen initiiert die Auflösung der Don-Bosco-Schule durch Beschluss des Kreistages. • Einleitung eines Genehmigungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht. (Zur Ergänzung verweise ich auf die V 77/2013 und V 108/2014) Schule Matthias-Hagen-Schule Don-Bosco-Schule Förderschwerpunkte ES, LE, SQ ES Schule Förderzentrum EU Nordkreis 4.3 Förderschwerpunkte ES, LE, SQ MindestgrößenVO gem. § 1 Abs.1 Schülerzahl SJ 2013/14 144 55 202 39 MindestgrößenVO gem. § 1 Abs.1 "fiktive" Schülerzahl 144 241 Region Kreis Mitte Die Stephanusschule in Zülpich-Bürvenich wird zurzeit von 112 Schüler/-innen besucht. Sie müsste nach der neuen Rechtslage als eigenständige Schule spätestens zum Schuljahr 2016/17 (1 Jahr längere Übergangsregelung für bisherige Kompetenzzentren) aufgelöst werden. Die Schule am Veybach in MechernichSatzvey mit aktuell 94 Schüler/-innen müsste bereits zum Schuljahr 2015/16 aufgelöst werden. Im Sinne einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung wäre denkbar, die sich in Trägerschaft der Stadt Zülpich befindliche Stephanusschule zu erhalten und als Hauptstandort weiterhin in Zülpich-Bürvenich zu führen. Die Schule am Veybach 13 (Stadt Mechernich) wird aufgelöst und als Teilstandort der Stephanusschule in Mechernich-Satzvey geführt. Maßnahmen der Schulträger: • Die Stadt Mechernich veranlasst eine Auflösung der Schule am Veybach. • Die Stadt Zülpich erweitert das Einzugsgebiet der Stephanusschule um das Stadtgebiet Mechernich. • Hauptstandort der Stephanusschule ist Zülpich-Bürvenich. • Das Gebäude der Schule am Veybach wird als Teilstandort der Stephanusschule in Mechernich-Satzvey geführt. • Vereinbarung zwischen beiden Kommunen über gegenseitige Kostenbeteiligung. • Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einleiten. Schule Stephanusschule, Zülpich (Kompetenzzentrum) Schule am Veybach, Satzvey Schule Stephanusschule, Zülpich (Hauptstandort) Stephanusschule, Mechernich-Satzvey (Teilstandort) 4.4 Förderschwerpunkte MindestgrößenVO gem. § 1 Abs.1 Schülerzahl SJ 2013/14 144 112 144 94 MindestgrößenVO gem. § 1 Abs. 2 "fiktive" Schülerzahl 72 112 72 94 ES, LE, SQ ES, LE, SQ Förderschwerpunkte ES, LE, SQ ES, LE, SQ Region Südkreis Die Georgschule Dahlem liegt mit 76 Schülerinnen und Schülern deutlich unter der Mindestschülerzahl von 144; die Schule wäre daher mit Beginn des Schuljahres 2015/16 aufzulösen. Bei der Astrid-Lindgren-Schule wird die Mindestschülerzahl von 144 derzeit noch um ca. 20 Schüler/-innen überschritten. Aufgrund der Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetz und der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass auch die Astrid-Lindgren-Schule mittelfristig die Vorgaben der aktuell gültigen MindestgrößenVO nicht mehr erreichen wird. Um beide Standorte möglichst lange zu halten, wäre im Rahmen einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung denkbar, die Astrid-Lindgren-Schule (Schulzweckverband Hellenthal, Kall, Schleiden) zu erhalten und als Hauptstandort weiterhin in Schleiden zu führen. Die Georgschule (Förderschulzweckverband Dahlem, Blankenheim, Nettersheim) wird aufgelöst und als Teilstandort der AstridLindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim. geführt. 14 Die beteiligten Kommunen streben an, durch eine entsprechende Lenkung der Schülerströme die Schülerzahlen am Teilstandort Dahlem-Schmidtheim in einer Höhe zu gewährleisten, dass die Teilstandortlösung so lange wie möglich erhalten werden kann. Maßnahmen der Schulträger: • Der Förderschulzweckverband Dahlem-Blankenheim-Nettersheim veranlasst die Auflösung der Georgschule. • Der Förderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden erweitert das Einzugsgebiet der Astrid-Lindgren-Schule um die Gemeindegebiete Blankenheim, Dahlem und Nettersheim. • Hauptstandort der Astrid-Lindgren-Schule ist Schleiden. • Das Gebäude der Georgschule wird als Teilstandort der Astrid-LindgrenSchule in Dahlem-Schmidtheim geführt. • Vereinbarung zwischen beiden Kommunen über gegenseitige Kostenbeteiligung. • Einleitung eines Genehmigungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln. Schule Georgschule, Dahlem Astrid-Lindgren-Schule, Schleiden Schule Astrid-Lindgren-Schule, Schleiden (Hauptstandort) Astrid-Lindgren-Schule, Dahlem (Teilstandort) Förderschwerpunkte ES, LE, SQ ES, LE, SQ Förderschwerpunkte ES, LE, SQ ES, LE, SQ MindestgrößenVO gem. § 1 Abs.1 Schülerzahl SJ 2013/14 144 76 144 163 MindestgrößenVO gem. § 1 Abs.2 Schülerzahl SJ 2013/14 72 163 72 76 Wie an der Grafik zu erkennen ist, wird der Standort Georgschule in Dahlem mittelfristig auch als Teilstandortlösung mit einer Mindestschülerzahl von 72 nicht zu halten sein. 15 4.5 Graphische Darstellung der mittelfristigen Förderschullandschaft für ES, LE, SQ (Verbundförderschulen) Durch die regionale Zusammenarbeit ergibt sich auch zukünftig für die Förderbedarfe ES, LE und SQ ein wohnortnahes Förderschulangebot: Stephanusschule, ZüBürvenich ES/LE/SQ Hauptstandort "Förderzentrum Nord" Eu-Kuchenheim ES/LE/SQ Astrid-LindgrenSchule, Schleiden ES/LE/SQ Hauptstandort Stephanusschule, ES/LE/SQ Teilstandort Satzvey Astrid-Lindgren-Schule, ES/LE/SQ Teilstandort Schmditheim Für den Fall, dass die Teilstandorte in Dahlem-Schmidtheim oder MechernichSatzvey mittelfristig unter die Mindestschülerzahl von 72 fallen würden, müssten diese als Teilstandorte aufgegeben werden. Dennoch verfügt der Kreis Euskirchen dann weiterhin über drei Förderschulstandorte (beispielsweise Euskirchen, Zülpich und Schleiden) mit den Förderschwerpunkten ES, LE, SQ, die das gesamte Kreisgebiet abdecken und somit eine gute Erreichbarkeit gewährleisten. 16 4.6 Schulstandorte der Förderschulen im Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 Hans-Verbeek-Schule GG Stephanusschule Hauptstandort ES, LE, SQ Max-Ernst-Schule HK Irena-Sendler-Schule KM "Förderzentrum Nord" ES, LE, SQ Astrid-Lindgren-Schule Hauptstandort ES, LE, SQ St.-Nikolaus-Schule GG Stephanusschule Teilstandort Satzvey ES, LE, SQ Schule im H.-J.-Haus ES Astrid-Lindgren-Schule Teilstandort ES, LE, SQ 17 5. Langfristige Lösungsansätze für die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen (fiktiv) 5.1 Szenario 1: Wegfall des Teilstandortes Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim Wie unter 4.5 bereits dargestellt, ist möglicherweise davon auszugehen, dass der Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels und der Zunahme der inklusiven Beschulung in absehbarer Zeit unter die Mindestschülerzahl von 72 fällt und daher aufzulösen wäre. Mit Auflösung des Teilstandortes müssten dann auch die Schülerinnen und Schüler aus Blankenheim, Dahlem und Nettersheim künftig die Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden besuchen. Für den Hauptstandort in Schleiden würde dies gleichzeitig bedeuten, dass dieser mit dem Wegfall des Teilstandortes Schmidtheim gem. § 1 Abs. 1 MindestgrößenVO eine Mindestschülerzahl von 144 erreichen müsste. Die organisatorische und finanzielle Umsetzung der Beschulung erfolgt - wie bereits unter Punkt 4.4 beschrieben - im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den beteiligen Kommunen. 5.2 Szenario 2: Wegfall des Teilstandortes Stephanusschule in Mechernich-Satzvey Mittelfristig ist nicht auszuschließen, dass auch der Teilstandort der Stephanusschule in Mechernich-Satzvey unter die für einen Teilstandort notwendige Schülerzahl von 72 fällt. Sollte dieser Fall eintreten, wäre der Teilstandort in Mechernich-Satzvey aufzulösen. Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Mechernich würde dann am bisherigen Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich erfolgen. Für den Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich würde dies gleichzeitig bedeuten, dass dieser mit dem Wegfall des Teilstandortes gem. § 1 Abs. 1 MindestgrößenVO eine Mindestschülerzahl von 144 erreichen müsste. Die organisatorische und finanzielle Umsetzung erfolgt - wie bereits unter Punkt 4.3 beschrieben - im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Kommunen Mechernich und Satzvey. 18 5.3 Szenario 3: Wegfall der Standorte Astrid-Lindgren-Schule oder Stephanusschule Für den Fall, dass der Inklusionsprozess aufgrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetz schneller als geplant voranschreiten sollte oder sich das Wahlverhalten der Eltern vermehrt zugunsten des inklusiven Lernens ändert, werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache zukünftig vermehrt an den Regelschulen beschult werden. Langfristig wäre daher auch die Entwicklung denkbar, dass die Standorte in Schleiden und/oder Zülpich-Bürvenich nicht mehr die vorgeschriebene Schülerzahl der MindestgrößenVO erreichen. Ein möglicher Ansatz, die Auflösung dieser Standorte zu verhindern, wäre eine Kooperation der beteiligten Kommunen mit dem Ziel, beispielsweise die AstridLindgren-Schule als Teilstandort der Stephanusschule weiterzuführen; für beide Standorte wären dann gem. § 1 Abs. 2 MindestgrößenVO eine Mindestschülerzahl von 72 notwendig. Prinzipiell wäre es in diesem Szenario bei gleicher Vorgehensweise umgekehrt denkbar, dass die Stephanusschule als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule geführt wird. Gleichzeitig würden durch diese Kooperation im Kreisgebiet auch langfristig drei wohnortnahe Standorte für die Förderschwerpunkte ES, LE und SQ vorgehalten. Die tatsächliche Entwicklung in diesem Bereich muss abgewartet und beobachtet werden; zu gegebener Zeit sollten mit allen Beteiligten unter Moderation des Kreises Euskirchen geeignete Lösungen beraten werden, bevor eine organisatorische Umsetzung erfolgt und entsprechende finanzielle Beteiligungen vereinbart werden. 6. Zusammenfassung Für den fortschreitenden Inklusionsprozess ist es auch zukünftig unabdingbar, in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung des Kreises Euskirchen, aller Schulträger, der Schulleitungen und der Schulaufsicht einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung nachzugehen und für die Förderschullandschaft nach Lösungen für den Kreis Euskirchen zu suchen. Dabei soll der Inklusionsprozess voran getrieben werden, um das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf in den Schulen des Kreises Euskirchen auszubauen. Gleichzeitig soll auch der Wunsch der Eltern weiterhin ermöglicht werden, die eine Beschulung an einer Förderschule bevorzugen. 19 Dabei muss allen Beteiligten - Schulaufsicht, kommunale und private Schulträger, Schulleitungen, Eltern, Lehrkräfte, Einrichtungen der Jugendhilfe, Politik, etc. bewusst sein, dass die Gestaltung der zukünftigen Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen -wie bisher- nur durch ein kooperatives, konstruktives und verantwortungsvolles Miteinander geschehen kann, auch wenn Kompromisse und Veränderungen vor Ort in diesem Prozess unumgänglich sind. In diesem Prozess gilt es, dieses nunmehr erarbeitete Konzept regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben. In Abhängigkeit von den zukünftigen Entwicklungen ist ggfls. auch über weitere Trägerschaftsübernahmen durch den Kreis hinsichtlich der Verbundförderschulen zu entscheiden. 20