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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
142 kB
Datum
26.10.2016
Erstellt
10.10.16, 13:01
Aktualisiert
10.10.16, 13:01
Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 154/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.08.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 154/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 19.08.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2017: a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig): c.) Bildungsmaßnahmen d.) Projekt zur Inklusion und Integration e.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen: f.) Fahrten in die Partnerstädte: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 4,00 € p.P. pro Tag Sonderzuschüsse: 7,00 € p.P. pro Tag Allgemeine Förderrichtlinien 2017           Die Maßnahmenabfrage bzgl. einer vorläufigen Mittelbindung erfolgt immer im Dezember des Vorjahres Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Projekten zur Inklusion und Integration: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:      Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten) Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 15.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2017 insgesamt 23.900 € zur Verfügung. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2016 wurden bisher (Stand 26.09.2016) zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschriebene Maßnahmen von o.g. Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 13.040,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen und zweckentsprechend verausgabt. Es ist davon auszugehen, dass am 31.12.2016 ein Ausgabenvolumen in Höhe von ca. 14.000 € erreicht wird. Dies entspricht dem Jahresabschluss 2015. Für das Jahr 2017 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren entsprechend der Ergebnisse der AG § 78 SGB VIII zu erweitern und die im Beschlussentwurf genannten Fördersätze und –richtlinien festzulegen. Die Stadt Wesseling hat im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan die maßgeblichen Handlungsakteure u.a. mit dem „Beteiligungs-Instrument“ der o.g. Arbeitsgemeinschaft in die Planung mit einbezogen. Im Verlauf dieses durch die Jugendhilfeplanung gesteuerten Prozesses wurde die Überarbeitung der Förderrichtlinien für das Jahr 2017 vereinbart. Hierbei wurde das zentrale Ziel verfolgt, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen aus Wesseling durch eine personenbezogene gezielte Förderung der o.g. Freizeit- und Bildungsmaßnahmeneinen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2017 a.) b.) c.) d.) d.) e.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Projekt zur Inklusion und Integration Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 4,00 € s.o. Sonderzuschüsse: 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2017            Die Maßnahmenabfrage bzgl. einer vorläufigen Mittelbindung erfolgt immer im Dezember des Vorjahres Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Projekten zur Inklusion und Integration: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen. Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:      Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Träger der o.g. Maßnahmen die Möglichkeit besteht, über einen Einzelbeschluss des Jugendhilfeausschusses eine Projektförderung zu erhalten. Hierfür ist ein vorheriger schriftlicher Antrag an den Jugendhilfeausschuss mit einer detaillierten Projektbeschreibung (inkl. Kostenaufstellung) erforderlich. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Der Jugendstiftung werden insgesamt 15.000 € aus den Erträgen entnommen.