Daten
Kommune
Wesseling
Größe
142 kB
Datum
26.10.2016
Erstellt
10.10.16, 13:01
Aktualisiert
10.10.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.08.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
19.08.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2017:
a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig):
c.) Bildungsmaßnahmen
d.) Projekt zur Inklusion und Integration
e.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
f.) Fahrten in die Partnerstädte:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
4,00 € p.P. pro Tag
Sonderzuschüsse:
7,00 € p.P. pro Tag
Allgemeine Förderrichtlinien 2017
Die Maßnahmenabfrage bzgl. einer vorläufigen Mittelbindung erfolgt immer im Dezember des Vorjahres
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Projekten zur Inklusion und Integration: 6
bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 15.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2017 insgesamt 23.900 € zur
Verfügung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2016 wurden bisher (Stand 26.09.2016) zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschriebene
Maßnahmen von o.g. Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 13.040,00 € den Erträgen der
Jugendstiftung entnommen und zweckentsprechend verausgabt. Es ist davon auszugehen, dass am
31.12.2016 ein Ausgabenvolumen in Höhe von ca. 14.000 € erreicht wird. Dies entspricht dem Jahresabschluss 2015.
Für das Jahr 2017 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren entsprechend der Ergebnisse der AG § 78
SGB VIII zu erweitern und die im Beschlussentwurf genannten Fördersätze und –richtlinien festzulegen.
Die Stadt Wesseling hat im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan die maßgeblichen Handlungsakteure
u.a. mit dem „Beteiligungs-Instrument“ der o.g. Arbeitsgemeinschaft in die Planung mit einbezogen. Im Verlauf dieses durch die Jugendhilfeplanung gesteuerten Prozesses wurde die Überarbeitung der Förderrichtlinien für das Jahr 2017 vereinbart. Hierbei wurde das zentrale Ziel verfolgt, möglichst vielen Kindern und
Jugendlichen aus Wesseling durch eine personenbezogene gezielte Förderung der o.g. Freizeit- und Bildungsmaßnahmeneinen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2017
a.)
b.)
c.)
d.)
d.)
e.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Projekt zur Inklusion und Integration
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
Sonderzuschüsse:
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2017
Die Maßnahmenabfrage bzgl. einer vorläufigen Mittelbindung erfolgt immer im Dezember des Vorjahres
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Projekten zur Inklusion und Integration: 6
bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen.
Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Träger der o.g. Maßnahmen die Möglichkeit besteht, über einen
Einzelbeschluss des Jugendhilfeausschusses eine Projektförderung zu erhalten. Hierfür ist ein vorheriger
schriftlicher Antrag an den Jugendhilfeausschuss mit einer detaillierten Projektbeschreibung (inkl. Kostenaufstellung) erforderlich.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendstiftung werden insgesamt 15.000 € aus den Erträgen entnommen.