Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 21/2014
Datum: 24.07.2014
Lommersdorfer Strasse in Blankenheim-Freilingen;
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bei der K 41, Lommersdorfer Straße in Freilingen handelt es sich aufgrund der Funktion der
Kreisstraße als überörtliche Hauptverkehrsstraße um eine Ortsdurchfahrt im Sinne der
Ortsdurchfahrtenrichtlinie (OD-Richtlinie). Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Kreisstraße, der
innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke
bestimmt ist. Im Gegensatz zur Gemeindestraße, wo die Herstellungskosten des gesamtem
Straßenkörpers durch die Gemeinden veranlagt werden können, findet an der Ortsdurchfahrt eine
Teilung der Kosten statt. Die Teilungsgrenze liegt hierbei zwischen Rinne und Bordstein, so dass die
Fahrbahn einschließlich der Entwässerung in der Baulastträgerschaft des Kreises und der Gehweg in
der Baulasträgerschaft der Gemeinde liegt.
Seitens der Anlieger sind an Kreisstraßen für die Fahrbahn insofern keine Beiträge zu entrichten.
Eine Veranlagung der Anlieger der Lommersdorfer Straße für den vorhandenen Gehweg hat gemäß
Angabe der Gemeinde bislang nicht stattgefunden. In welchem Umfang seitens der Gemeinde nun
eine erstmalige Kostenbeteiligung an den Gehweganlagen aufgrund des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) erhoben wird, obliegt der Gemeinde und wird durch die entsprechende Gemeindesatzung
festgelegt.
Aufgrund der abgrenzenden und wasserführenden Funktion des Bordstein, beteiligt sich der
Straßenbaulastträger jedoch mit 11,- €/m an den Herstellungskosten des Bordsteins und trägt somit
zur Reduzierung der Anliegerkosten bei.
Die Beleuchtung innerhalb der Ortsdurchfahrt Freilingen dient der Ausleuchtung der Gehweganlagen
und fällt daher nicht in die Baulastträgerschaft des Kreises. Die Kosten sind ebenfalls gemäß
Gemeindesatzung zu veranlagen.
Bezüglich der Ortsdurchfahrt Freilingen wurde seitens des Kreises Euskirchen ein Antrag auf
Grundlage der Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) eingereicht.
Es wird eine Bewilligung erwartet, die eine Förderung der Straßenbaumaßnahmen mit 60 % der
förderfähigen Kosten ausweist. Diese Förderung ist auch für den gemeindlichen Anteil der
Gehwegkosten zu erwarten.
gez.
i.V. Poth