Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 54/2014
08.08.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
03.09.2014
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreistag
01.10.2014
Entwicklung ÖPNV-Umlage und Zuschussbedarf Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung sowie einer überplanmäßigen
Auszahlung
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 02251-15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:54702
Zeile:
Kreiskämmerer
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt im Produkt 54702 Verkehrsunternehmen eine überplanmäßige Aufwendung
in Höhe von 839 T€ sowie eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 717 T€.
-2Begründung:
Die demografische Entwicklung wirkt sich zunehmend auf die Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im ländlichen Raum aus. Die Auswirkungen auf die Kosten des ÖPNV
zeigen sich auch in der Erhöhung der RVK-Kosten und damit in der ÖPNV-Umlage des Kreises
Euskirchen. In dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben an den Minister für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Herrn Michael Groschek, hat der Kreis Euskirchen,
auf die Problemstellungen des ÖPNV im ländlichen Raum hingewiesen und gefordert, diese bei der
Finanzierung des ÖPNV von Landesseite zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung ist hier der
Punkt "Erhöhter Beförderungsbedarf im ländlichen Raum durch Einrichtung neuer Schulformen und
freier Schulwahl".
Die Antwort des Ministers (Anlage 2) liegt zwischenzeitlich vor, geht aber vorrangig auf die
erforderliche Revision der Regionalisierungsmittel des Bundes (an das Land) ein. In diesem
Zusammenhang bittet er um Unterstützung des Kreises.
a) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) 2015
Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 3.523.200 € in 2014 auf
4.596.700 € in 2015 (Differenz: 1.073.500 €), siehe dazu auch Info 20/2014 vom 12.08.2014.
Gründe:
Die Höhe der ÖPNV-Umlage ist maßgeblich geprägt von den Aufwendungen zur marktorientierten
Direktvergabe der RVK (moD) und den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK einerseits
sowie den Erträgen aus Beteiligungen andererseits.
Aufwendungen zur marktorientierten Direktvergabe der RVK (moD)
Ausweislich der im Juli 2014 vorgelegten Jahresendabrechnung zur marktorientierten Direktvergabe
(moD) für das Jahr 2013 liegt der Zuschussbedarf für das Jahr 2013 bei 4.950 T€. Auf dieser
Grundlage hat die RVK eine aktualisierte Prognose für die Jahre 2014 (4.972 T€) und 2015 (5.219
T€) vorgenommen.
Verschlechternd wirken sich nach Auskunft der RVK insbesondere rückläufige Schülerzahlen in den
integrierten Verkehren sowie allgemeine Fahrgastzahlentwicklungen (z.B. demografischer Wandel)
aus. Weiterhin führen Tarif- und Vergütungsanpassungen zu deutlichen Kostensteigerung bei den
Kosten für Fahrpersonal und Auftragsunternehmen. Ebenfalls berücksichtigt ist die Ausweitung von
Schülerverkehren aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft im Kreis Euskirchen. Weiterhin
wurden die Rückstellungen für die Risiken aus der VRS-Einnahmeaufteilung erhöht.
Die Verwaltung sieht wegen der Problematik "Ausweitung von Schülerverkehren" einen höheren
Bedarf als von der RVK angenommen. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung der in den
vergangenen Jahren regelmäßigen aufgetretenen Differenzen zwischen dem von der RVK
prognostizierten und dem tatsächlich eingetretenen Zuschussbedarf soll die aktuelle RVK-Prognose
aufwandserhöhend auf 5.565 T€ angepasst werden.
Kostenzuschüsse zum TaxiBusverkehr der RVK
Bei den Kostenzuschüssen zum TaxiBusverkehr der RVK ist nach derzeitiger Lage davon
auszugehen, dass ab 2015 der Mindestlohn im Taxigewerbe eingeführt wird. Dem Vernehmen nach
werden die Taxiunternehmen daher voraussichtlich einen Antrag auf Erhöhung des Taxitarifs stellen.
Weiterhin werden durch die Integration AST und TaxiBus in Schleiden und Hellenthal voraussichtlich
Mehrkosten im TaxiBus im Wesentlichen für diese Kommunen entstehen, die durch Einsparungen im
AST-Verkehr größtenteils kompensiert werden.
Für den TaxiBus wird unter Berücksichtigung dessen und einer voraussichtlichen verstärkten
Inanspruchnahme ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.150 T€ angesetzt.
Erträge aus Beteiligungen
Es handelt sich um die Erträge aus Beteiligungen von RVK, ene, ERE und NER. Bezüglich der eneAnteile ist ein sukzessiver Verkauf der Anteile an verschiedene Kommunen vorgesehen, so dass sich
insgesamt ab 2015 eine Reduzierung der Erträge gegenüber 2014 ergibt.
-3-
b) Nachzahlungen aus Vorjahren/voraussichtliches Defizit in 2014
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
- Auswirkungen RVK Jahresendabrechnung 2013
Ausweislich der im Juli 2014 vorgelegten Jahresendabrechnung zur marktorientierten Direktvergabe
(moD) für das Jahr 2013 liegt der Zuschussbedarf für das Jahr 2013 bei 4.950 T€. Die von der RVK
angeforderten Abschläge im Jahr 2013 lagen bei 4.200 T€, so dass sich für 2013 ein
Nachzahlungsbedarf in Höhe von 750 T€ ergibt.
Vermindert wird diese Forderung durch eine Rückzahlung im Rahmen der TaxiBus-Abrechnung in
Höhe von 33 T€, so dass eine Restforderung in Höhe von 717 T€ besteht.
Da diese Nachzahlung im Haushalt 2014 nicht berücksichtigt ist, ist eine Genehmigung als
überplanmäßige Auszahlung erforderlich.
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung
- Aktualisierte Prognose der RVK für 2014
Im Haushaltsplan 2014 ist ein Betrag in Höhe von 4.850 T€ berücksichtigt. Die von der RVK
angeforderten Abschläge sahen einen Zuschussbedarf in Höhe von 4.650 T€ vor. Für das
Haushaltsjahr 2014 wurden die Prognosen von Seiten der RVK im Juni 2014 auf 4.972 T€ herauf
gesetzt. Zum jetzigen Stand wird sich daher ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von ca. 322 T€
ergeben. Die Unterdeckung im Haushalt beträgt ca. 122 T€. Es wird vorgeschlagen, keine Erhöhung
der Abschläge vorzunehmen, sondern den tatsächlichen Ausgleich (Auszahlung) erst in 2015 nach
Erhalt der Jahresabschlussrechnung 2014 vorzunehmen.
Die voraussichtliche Unterdeckung muss in diesen Fall als Rückstellung (122 T€) für das
Haushaltsjahr 2014 berücksichtigt werden. Damit ist dieser Betrag bei der Festlegung der
überplanmäßigen Aufwendung zu berücksichtigen. Es ergibt sich somit eine überplanmäßige
Aufwendung in Höhe von 839 T€.
gez.
i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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