Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
Euskirchen, 07.07.2014
Der Landrat
Herrn Michael Groschek
Minister für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Öffentlicher Personennahverkehr
hier: Finanzierung von Regionalbuslinien aus Regionalisierungsmitteln
Ihre Rede im Rahmen der Abschlussveranstaltung RegioM2030 am 20.03.2014
in Wesseling
Sehr geehrter Herr Minister Groschek,
der Kreis Euskirchen als Aufgabenträger des ÖPNV befindet sich derzeit in der
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Ein Untersuchungsgegenstand wird die
Überprüfung der Bedienzeiten sein. Hiermit im Zusammenhang steht eine etwaige
Neudefinition von Linien, also, ob eine Linie regionale oder kommunale Funktionen
erfüllt. Diese Festlegung könnte nach meiner Einschätzung zukünftig auch finanzielle
Auswirkungen haben.
Dies vor dem Hintergrund, dass Sie im Rahmen der Abschlussveranstaltung
RegioM2030 am 20.03.2014 in Wesseling über die Planung informierten,
Regionalbuslinien aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren.
Ein solcher Ansatz ist grundsätzlich begrüßenswert.
Er zeigt, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsangeboten im
Interesse der Landesregierung liegt. Regionen, die nicht von der Schiene
erschlossen sind, könnten ein vergleichbares Busangebot erhalten.
Aus Sicht des überwiegend ländlich strukturierten Kreises Euskirchen möchte ich
aber gleichzeitig auf besondere Problemstellungen im ländlichen Raum hinweisen,
die die Planung kritisch beleuchten:
a) Alternative Bedienungsformen im ländlichen Raum
Der Kreis Euskirchen hat bereits früh die teilweise Umwandlung von Linienverkehren
in alternative Verkehre vorgenommen.
Gering nachgefragte Linienfahrten wurden durch Bedarfsfahrten nach Anmeldung
ersetzt. Gleichzeitig wurde durch die Aufnahme zusätzlicher Taxibusfahrten das
Taktangebot im Linien- und Bedarfsverkehr auf den Stundentakt ergänzt. Viele
andere ländliche Kreise im VRS haben dieses System zwischenzeitlich ebenfalls
etabliert.
-2Sofern die alternativen Bedienungsformen nicht unter die Definition von
Regionalbuslinien fallen, würde ein solches bedarfsorientiertes Angebot im
ländlichen Raum bei einer Mittelverteilung anhand der Nutzkilometer im
Regionalbusverkehr benachteiligt.
b) Erhöhter Beförderungsbedarf im ländlichen Raum durch Einrichtung neuer
Schulformen und freier Schulwahl
Die Schülerverkehre stellen einen wesentlichen Bestandteil des ÖPNV dar. Durch
betriebliche Verflechtungen und Optimierungen kann ein ÖPNV-System angeboten
werden, das auch den übrigen Nutzergruppen dient. Die Schülerverkehre im Kreis
Euskirchen wurden im Schuljahr 2011/2012 nahezu vollständig in den ÖPNV (§ 42
PBefG) integriert.
Die Einrichtung neuer Schulformen (Gesamtschulen, Sekundarschulen) und die freie
Schulwahl bei gleichzeitig rückläufigen Schülerzahlen stellen die Aufgabenträger des
ÖPNV im ländlichen Raum vor große Herausforderungen. Da das jetzige ÖPNVAngebot auf den Bestandsschülerverkehr ausgerichtet ist und durch alternative
Bedienungsformen erweitert wird, führt die Einrichtung neuer Schulstandorte oder die
Zusammenfassung von Schulen mehrerer Kommunen zu anderen Schülerströmen
und damit automatisch zu einem Bedarf neuer ÖPNV-Anbindungen. Auf der anderen
Seite entlastet die Schließung anderer Schulformen (i. d. R. Hauptschulen) den
ÖPNV-Bedarf nicht, da die Schülerverkehre in enger Verknüpfung mehrere Schulen
gleichzeitig bedienen.
Auch wenn keine Verpflichtung besteht, jede gewünschte Verbindung abzudecken
oder neue Verbindungen zu schaffen, ist aus Sicht des Kreises jedoch die
grundsätzliche ÖPNV-Anbindung der Schulstandorte unumgänglich.
Derzeit ist offen, ob diese zusätzlichen Verbindungen im ÖPNV angeboten und
finanziert werden können oder ob eine Beauftragung außerhalb des ÖPNV sinnvoll
ist. Bei einer Rückkehr zu Schülerspezialverkehren würden allerdings wesentliche
Erfolge, wie die Einführung des SchülerTickets und die Vereinheitlichung des ÖPNVSystems aus Sicht der Nutzer, in Frage gestellt.
Diese zusätzlichen Aufwendungen, die auch durch die Schulpolitik des Landes
begründet sind, sollten im Rahmen der angedachten Finanzierung von ÖPNV-Linien
aus Regionalisierungsmitteln einbezogen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des ÖPNV aus Sicht eines ländlich
strukturierten Kreises:
Zielführend aus Sicht des Kreises Euskirchen, eine gerechte Verbesserung des
ÖPNV zu erreichen, wäre eine bessere finanzielle Ausstattung der Verbünde. Diese
wären dann in der Lage, das Grundangebot im SPNV zu verbessern.
Beispielweise würde die Einrichtung eines Frühzuges aus Richtung Köln in Richtung
Eifel die Attraktivität des ländlichen Raumes als Arbeitgeber deutlich stärken. Bisher
sind die Eifelkommunen erst deutlich nach 07:00 Uhr überhaupt mit dem SPNV
erreichbar.
Auch Reaktivierungsmaßnahmen, deren Sinnhaftigkeit belegt ist, könnten umgesetzt
werden. Die schon lange geforderte Reaktivierung einer SPNV-Verbindung zwischen
Euskirchen und Düren würde die beiden Grundzentren verbinden. Darüber hinaus
wäre die regionalplanerische Zuordnung des Kreises Euskirchen an Aachen auch
verkehrstechnisch umgesetzt.
-3Ich würde mich freuen, von Ihnen über den aktuellen Stand Ihrer Überlegungen
informiert zu werden und auch eine Einschätzung zu den von mir vorgebrachten
Bedenken und Vorschlägen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Unterschrift
(Rosenke)