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Beschlussvorlage GB (Anschreiben an Minister Groschek)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
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Inhalt der Datei

KREIS EUSKIRCHEN Euskirchen, 07.07.2014 Der Landrat Herrn Michael Groschek Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Öffentlicher Personennahverkehr hier: Finanzierung von Regionalbuslinien aus Regionalisierungsmitteln Ihre Rede im Rahmen der Abschlussveranstaltung RegioM2030 am 20.03.2014 in Wesseling Sehr geehrter Herr Minister Groschek, der Kreis Euskirchen als Aufgabenträger des ÖPNV befindet sich derzeit in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Ein Untersuchungsgegenstand wird die Überprüfung der Bedienzeiten sein. Hiermit im Zusammenhang steht eine etwaige Neudefinition von Linien, also, ob eine Linie regionale oder kommunale Funktionen erfüllt. Diese Festlegung könnte nach meiner Einschätzung zukünftig auch finanzielle Auswirkungen haben. Dies vor dem Hintergrund, dass Sie im Rahmen der Abschlussveranstaltung RegioM2030 am 20.03.2014 in Wesseling über die Planung informierten, Regionalbuslinien aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren. Ein solcher Ansatz ist grundsätzlich begrüßenswert. Er zeigt, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsangeboten im Interesse der Landesregierung liegt. Regionen, die nicht von der Schiene erschlossen sind, könnten ein vergleichbares Busangebot erhalten. Aus Sicht des überwiegend ländlich strukturierten Kreises Euskirchen möchte ich aber gleichzeitig auf besondere Problemstellungen im ländlichen Raum hinweisen, die die Planung kritisch beleuchten: a) Alternative Bedienungsformen im ländlichen Raum Der Kreis Euskirchen hat bereits früh die teilweise Umwandlung von Linienverkehren in alternative Verkehre vorgenommen. Gering nachgefragte Linienfahrten wurden durch Bedarfsfahrten nach Anmeldung ersetzt. Gleichzeitig wurde durch die Aufnahme zusätzlicher Taxibusfahrten das Taktangebot im Linien- und Bedarfsverkehr auf den Stundentakt ergänzt. Viele andere ländliche Kreise im VRS haben dieses System zwischenzeitlich ebenfalls etabliert. -2Sofern die alternativen Bedienungsformen nicht unter die Definition von Regionalbuslinien fallen, würde ein solches bedarfsorientiertes Angebot im ländlichen Raum bei einer Mittelverteilung anhand der Nutzkilometer im Regionalbusverkehr benachteiligt. b) Erhöhter Beförderungsbedarf im ländlichen Raum durch Einrichtung neuer Schulformen und freier Schulwahl Die Schülerverkehre stellen einen wesentlichen Bestandteil des ÖPNV dar. Durch betriebliche Verflechtungen und Optimierungen kann ein ÖPNV-System angeboten werden, das auch den übrigen Nutzergruppen dient. Die Schülerverkehre im Kreis Euskirchen wurden im Schuljahr 2011/2012 nahezu vollständig in den ÖPNV (§ 42 PBefG) integriert. Die Einrichtung neuer Schulformen (Gesamtschulen, Sekundarschulen) und die freie Schulwahl bei gleichzeitig rückläufigen Schülerzahlen stellen die Aufgabenträger des ÖPNV im ländlichen Raum vor große Herausforderungen. Da das jetzige ÖPNVAngebot auf den Bestandsschülerverkehr ausgerichtet ist und durch alternative Bedienungsformen erweitert wird, führt die Einrichtung neuer Schulstandorte oder die Zusammenfassung von Schulen mehrerer Kommunen zu anderen Schülerströmen und damit automatisch zu einem Bedarf neuer ÖPNV-Anbindungen. Auf der anderen Seite entlastet die Schließung anderer Schulformen (i. d. R. Hauptschulen) den ÖPNV-Bedarf nicht, da die Schülerverkehre in enger Verknüpfung mehrere Schulen gleichzeitig bedienen. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, jede gewünschte Verbindung abzudecken oder neue Verbindungen zu schaffen, ist aus Sicht des Kreises jedoch die grundsätzliche ÖPNV-Anbindung der Schulstandorte unumgänglich. Derzeit ist offen, ob diese zusätzlichen Verbindungen im ÖPNV angeboten und finanziert werden können oder ob eine Beauftragung außerhalb des ÖPNV sinnvoll ist. Bei einer Rückkehr zu Schülerspezialverkehren würden allerdings wesentliche Erfolge, wie die Einführung des SchülerTickets und die Vereinheitlichung des ÖPNVSystems aus Sicht der Nutzer, in Frage gestellt. Diese zusätzlichen Aufwendungen, die auch durch die Schulpolitik des Landes begründet sind, sollten im Rahmen der angedachten Finanzierung von ÖPNV-Linien aus Regionalisierungsmitteln einbezogen werden. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des ÖPNV aus Sicht eines ländlich strukturierten Kreises: Zielführend aus Sicht des Kreises Euskirchen, eine gerechte Verbesserung des ÖPNV zu erreichen, wäre eine bessere finanzielle Ausstattung der Verbünde. Diese wären dann in der Lage, das Grundangebot im SPNV zu verbessern. Beispielweise würde die Einrichtung eines Frühzuges aus Richtung Köln in Richtung Eifel die Attraktivität des ländlichen Raumes als Arbeitgeber deutlich stärken. Bisher sind die Eifelkommunen erst deutlich nach 07:00 Uhr überhaupt mit dem SPNV erreichbar. Auch Reaktivierungsmaßnahmen, deren Sinnhaftigkeit belegt ist, könnten umgesetzt werden. Die schon lange geforderte Reaktivierung einer SPNV-Verbindung zwischen Euskirchen und Düren würde die beiden Grundzentren verbinden. Darüber hinaus wäre die regionalplanerische Zuordnung des Kreises Euskirchen an Aachen auch verkehrstechnisch umgesetzt. -3Ich würde mich freuen, von Ihnen über den aktuellen Stand Ihrer Überlegungen informiert zu werden und auch eine Einschätzung zu den von mir vorgebrachten Bedenken und Vorschlägen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift (Rosenke)