Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
21.11.16, 17:06
Aktualisiert
21.11.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
198/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
66
80
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
80
14.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 198/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
14.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt
Beschlussentwurf:
Die in der Vorlage 198/2016 bezeichneten Straßen werden wie folgt benannt:
Haupterschließungsstraße 1 inkl. Angerplatz: (Name)-Straße
Haupterschließungsstraße 2: (Name)-Straße
Planstraße 1: (Name)-Weg
Planstraßen 2 + 7: (Name)-Weg
Planstraßen 3 + 8: (Name)-Weg
Planstraßen 4 + 5: (Name)-Weg
Planstraße 6: (Name)-Weg
Planstraßen 9, 10 + 11: (Name)-Weg
Planstraßen 12, 13 + 14: (Name)-Weg
Planstraßen 15, 16 + 17: (Name)-Weg
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling entwickelt gemeinsam mit der Projektgesellschaft Eichholz mbH das Neubaugebiet
Eichholz. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt dabei in zwei Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt
ist inzwischen fast vollständig realisiert. Die zur Realisierung u. a. notwendigen Straßenbenennungen sind
durch Ratsbeschlüsse vom 15.12.2010 und 16.7.2013 erfolgt.
Mit der Vermarktung des 2. Bauabschnitts durch die Projektgesellschaft Eichholz mbH, c/o PARETO GmbH,
wird im Januar 2017 begonnen, so dass spätestens für die 2. Jahreshälfte 2017 die ersten Bauanträge zu
erwarten sind.
Auch für die in diesem Abschnitt vorgesehenen Straßen und Wege müssen Benennungen durch den Rat
erfolgen. Es ist daher sinnvoll, für den zweiten Bauabschnitt jetzt die Benennungen vorzunehmen, damit die
Zuordnung der zu erwartenden Bauanträge konkret zu einer Adresse (Straße + Haus-Nr.) erfolgen und auch
die PARETO GmbH bereits bei der Vermarktung der Baugrundstücke die Straßen und Wegenamen verwenden kann.
2. Lösung
Im 1. Bauabschnitt des neuen Wohngebietes Eichholz sind die öffentlichen Straßen und Wege benannt worden mit den Namen von verstorbenen ehemaligen Bürgermeistern und stellvertretenden Bürgermeistern von
Wesseling.
Obwohl das neue Wohngebiet aus Vermarktungsgründen in zwei Bauabschnitte geteilt wurde, bildet es nach
Außen hin eine Einheit. Daher sollten auch im jetzt anstehenden 2. Bauabschnitt für die Benennung der
Straßen und Wege die Namen von weiteren verstorbenen und in Wesseling wohnhaft gewesenen Personen
- Bürgermeistern aus demokratischer Zeit, Ehrenbürgern, Hauptverwaltungsbeamten, verdienten langjährigen Schulleitern (die sich darüber hinaus kommunalpolitisch lange engagiert haben) sowie Personen, die
über Jahrzehnte das musikalische Kulturleben in Wesseling stark geprägt und sich entsprechend verdient
gemacht haben - genommen werden:
1.
Marianne Andreas
(stellvertretende Bürgermeisterin 1984-1992; Ehrenbürgerin, gestorben 2009)
2.
Franz Boss
(langjähriges Ratsmitglied, Ehrenbürger, gestorben 1993)
3.
Franz Durant
(Gemeinde- und Stadtdirektor 1963-1974; Ratsmitglied 1976-1999; Ehrenbürger; gestorben 2015)
4.
Eduard Welty
(Ratsmitglied 1961-1974; Leiter der kath. Volksschule Keldenich und der Hauptschule II, zusammen
mit Ulrich Römer Leiter der Wesselinger Volkshochschule 1964-1974 und der Außenstelle Wesseling
der VHS Rhein-Erft 1976-1985; gestorben 1992)
5.
Ulrich Römer
(Ratsmitglied 1969-1974 und 1976-1984; Leiter der ev. Volksschule Martin-Luther-Schule und später
der Gemeinschaftsgrundschule Wesseling-Süd; zusammen mit Eduard Welty Leiter der Wesselinger
Volkshochschule 1964-1974; gestorben 1986)
6.
Karl Hasse
(Bürgermeister 1919-1924)
7.
Josef Mathie
(Bürgermeister 1924-1933, durch die Nationalsozialisten abgesetzt)
8.
Engelbert Trump
(Amts- und Gemeindedirektor 1950-1962; gestorben 1974)
9.
Wolfgang Krane
(Kirchenmusiker - Kantor - an St. Germanus 1954-1991; Ehrennadel der Stadt Wesseling 1979 wegen
seiner langjährigen Verdienste um die Entfaltung des musikalischen Lebens in Wesseling; gestorben
2002)
10.
Anneliese Schöneberger
(Kirchenmusikerin - Kantorin - der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling 1946-1992; Ehrennadel der Stadt Wesseling 1979 wegen ihrer langjährigen Verdienste um die Entfaltung des musikalischen Lebens in Wesseling; gestorben 2012)
Die Hinterbliebenen zu Nr. 1 hatten bereits im Jahr 2013 ihr Einverständnis zur Verwendung des Namens im
Rahmen der Straßenbenennung erteilt.
Die Hinterbliebenen (Ehegatte bzw. ersatzweise deren Kinder oder sonstige nahe Angehörige) zu den Nrn.
3, 4, 8, 9 und 10 haben in den letzten Wochen ihr Einverständnis gegeben.
Nahe Hinterbliebene zu den Nrn. 2, 5, 6, und 7 konnten keine mehr ermittelt werden bzw. wären ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht mehr ermittelbar.
Die Fortführung des Willy-Kreutzer-Weges, der bereits im 1. Bauabschnitt beginnt und gemäß den Plänen
ohne erkennbare Unterbrechung in die Planstraße 6 des 2. Bauabschnitts übergeht, ist unter dem Namen
„Willy-Kreutzer-Weg“ nicht möglich, da die bereits in der Vergangenheit vergebene Nummerierung der Häuser im 1. Bauabschnitt eine ordnungsgemäße weitere Nummerierung im 2. Bauabschnitt leider nicht zulässt.
Die teilweise Zusammenfassung mehrerer Planstraßen zur Benennung mit einem gemeinsamen Namen (s.
Beschlussentwurf) hat den Vorteil, dass, ausgehend von den beiden Haupterschließungsstraßen, alle weiteren Wegenamen von dort aus zur weiteren Orientierung wahrgenommen werden können.
Wunsch der Hinterbliebenen Schöneberger und Krane ist, dass die beiden nach Anneliese Schöneberger
und Wolfgang Krane benannten Planstraßen nahe beieinander liegen, weil diese beiden Personen auch im
Leben viele musikalische Veranstaltungen gemeinsam durchführten.
Dieser Vorlage ist als Anlage lediglich ein Plan in der Größe DIN A 4 beigefügt, der der Orientierung dient,
aus dem sich jedoch nicht die einzelnen Planstraßen entnehmen lassen. Die Fraktionen sowie die fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten daher für ihre Beratungen gesondert je einen Plan in einem wesentlich größeren Format, aus dem die Bezeichnung der einzelnen Straßen (Haupterschließungsstraße, Planstraße) des 2.
Bauabschnitts ersichtlich ist.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Anlage
Plan Größe DIN A 4