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Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
150 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 12:02
Aktualisiert
26.08.14, 12:02
Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII) Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 58/2014 18.08.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 04.09.2014 Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Sachbearbeiter: Herr Lorbach Tel.: 15 694 Abt.: 51.4 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Wirkstatt e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. -2Begründung: Der Verein „Wirkstatt e.V.“ wurde im September 2011 mit dem Ziel gegründet, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und niedrigem Bildungsniveau sowie geringem finanziellen Einkommen zu fördern. Zu den Angeboten des Vereins zählen u.a. Maßnahmen zur Qualifizierung, Stabilisierung und Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Des Weiteren bietet der Verein gespendete Waren und gemeinnützige Dienstleistungen für bedürftige Menschen in finanziellen Notlagen an. Darüber hinaus möchte der Verein künftig Angebote zur Ableistung unentgeltlicher gemeinnütziger Arbeitsleistungen im Rahmen der Jugendgerichthilfe vorhalten. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) liegen bei Bedarf in der Fachabteilung zur Einsichtnahme aus. Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Wirkstatt e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)