Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
150 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 12:02
Aktualisiert
26.08.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 58/2014
18.08.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII
Sachbearbeiter: Herr Lorbach
Tel.: 15 694
Abt.: 51.4
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Wirkstatt e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
-2Begründung:
Der Verein „Wirkstatt e.V.“ wurde im September 2011 mit dem Ziel gegründet, die gesellschaftliche
Teilhabe von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und niedrigem Bildungsniveau sowie geringem
finanziellen Einkommen zu fördern.
Zu den Angeboten des Vereins zählen u.a. Maßnahmen zur Qualifizierung, Stabilisierung und
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.
Des Weiteren bietet der Verein gespendete Waren und gemeinnützige Dienstleistungen für bedürftige
Menschen in finanziellen Notlagen an.
Darüber hinaus möchte der Verein künftig Angebote zur Ableistung unentgeltlicher gemeinnütziger
Arbeitsleistungen im Rahmen der Jugendgerichthilfe vorhalten.
Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Bonn, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) liegen bei Bedarf in der Fachabteilung
zur Einsichtnahme aus.
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Wirkstatt e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem.
§ 75 SGB VIII anzuerkennen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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