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Beschlussvorlage (Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 11:11
Aktualisiert
16.12.16, 11:11
Beschlussvorlage (Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 198/2016 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.12.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 198/2016 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 13.12.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Benennung von Straßen im Wohngebiet Eichholz, 2. Bauabschnitt Beschlussentwurf: Die bezeichneten Straßen werden wie folgt benannt: Haupterschließungsstraße 1 inkl. Angerplatz + Haupterschließungsstraße 3: Franz-Boss-Straße Haupterschließungsstraßen 2 inkl. Quartiersplatz: Franz-Durant-Straße Planstraße 1: Josef-Klein-Straße Planstraßen 2 + 7: Karl-Hasse-Weg Planstraßen 3 + 8: Josef-Mathie-Weg Planstraßen 4 + 5: Marianne-Andreas-Weg Planstraße 6: Max-von-Geyr-Straße Planstraßen 9, 10 + 11: Engelbert-Trump-Weg Planstraßen 12, 13 + 14: Eduard-Welty-Weg Planstraßen 15, 16 + 17: Ulrich-Römer-Weg Sachdarstellung: 1. Problem Die Vorlage 198/2016 stand unter TOP 8 auf der Tagesordnung zur Sitzung des Hauptausschusses am 6. Dezember 2016. Der Hauptausschuss hat zu diesem TOP keine Beschlussempfehlung an den Rat gegeben. Stattdessen hat er die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer Ergänzungsvorlage zur nächsten Ratssitzung unter Beschränkung auf die in der Vorlage unter „Lösung“ genannten Namen 1. - 8. (Andreas; Boss; Durant; Welty; Römer; Hasse; Mathie; Trump) einen konkreten Benennungsvorschlag für die beiden Haupterschließungsstraßen und die Planstraßen 1 - 17 zu fertigen. 2. Lösung Bereits bei Erstellung der Vorlage 198/2016 war seitens der Verwaltung erkannt worden, dass eine sinnvolle, übersichtliche Straßenbenennung einschließlich Nummerierung der zu errichtenden Gebäude mit nur 8 Namen nicht ausreichend ist, da hierfür wenigstens 9 Namen notwendig sind. Daher wurde die Benennung mit 10 Namen im Beschlussentwurf vorgeschlagen. Damit ist die Nummerierung der Gebäude ohne die die spätere Suche nach Gebäuden erschwerende Verästelung in kleine „Nebenwege“, die jedoch zur selben Straße gehören, möglich. Das Finden von konkreten Adressen sollte nicht durch Verästelungen erschwert werden. In der jetzigen Beschlussempfehlung sind hinzugekommen zwei Bürgermeister der Bürgermeisterei Hersel, zu der seit Beginn der Zugehörigkeit zu Preußen die Gemeinde Wesseling gehörte: Freiherr Maximilian von Geyr zu Schweppenburg (1777-1856). Er war der vom preußischen König ernannte Bürgermeister, amtierte von 1821 bis 1850 und hatte seinen Amtssitz in Wesseling. Diesen verlegte er in Folge der Revolution von 1848 kurze Zeit später nach Hersel. Josef Klein (1837-1922). Er war Bürgermeister von 1869 bis 1913. Er hatte seinen Amtssitz in Hersel. Im Jahr 1913 wurde der Amtssitz zurück nach Wesseling verlegt, in das soeben fertiggestellte jetzige historische Rathaus. Im Beschlussentwurf ist lediglich die Kurzform des Namens von Bürgermeister von Geyr wiedergegeben. Diese Kurzform erscheint auch in Unterlagen des Stadtarchivs und wurde seinerzeit offenbar weitgehend von ihm selbst und auch von der Einwohnerschaft verwendet. Hinweis: Allen Fraktionsvorsitzenden sowie den beiden fraktionslosen Ratsmitgliedern wurde bereits mit Schreiben vom 21. November 2016 eine große Planunterlage des 2. Bauabschnitts, aus der die einzelnen Straßen (Haupterschließungsstraßen, Planstraßen), die zur Benennung anstehen ersichtlich sind, zugesandt. Diese Planunterlage sollte zur Vorberatung in den Fraktionen unbedingt herangezogen werden.