Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
28.08.14, 12:05
Aktualisiert
28.08.14, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 50/2014
31.07.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreistag
01.10.2014
Änderung der Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der
Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages (Zuständigkeitsordnung) vom 16.12.2009
Sachbearbeiter/in: Herr Klein
Tel.: 15 319
Abt.: GB I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der neuen Zuständigkeitsordnung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung. Die neue Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in
Kraft.
-2-
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2014 einstimmig beschlossen, zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages folgende freiwillige Fachausschüsse zu bilden
und die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen entsprechend zu ändern (siehe Antrag 17/2014 der
Kreistagsfraktionen CDU und SPD vom 23.06.2014):
1.
2.
3.
4.
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, auf dieser Grundlage evtl. notwendige Veränderungen
der Zuständigkeitsordnung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die alte Zuständigkeitsordnung des Kreistages vom 16.12.2009 wurde den geänderten Vorschriften
der Hauptsatzung angepasst.
Der anliegende Entwurf der neuen Zuständigkeitsordnung wird dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)