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Beschlussvorlage GB (Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
28.08.14, 12:05
Aktualisiert
28.08.14, 12:05
Beschlussvorlage GB (Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014) Beschlussvorlage GB (Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 56/2014 14.08.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.09.2014 Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014 Sachbearbeiter/in: Herr Klein Tel.: 15 319 Abt.: GB I/13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreisausschuss beschließt, _____ Vertreter/Vertreterin/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses zu wählen. 2. Zum Vertreter/zur Vertreterin des Vorsitzenden des Kreisausschusses wird/werden gewählt: ____________________________________ zum/zur 1. Vertreter/in und (ggf.) ____________________________________ zum/zur 2. Vertreter/in -2- Begründung: Gemäß § 51 Abs. 3 KrO NRW wird der Landrat mit seiner Wahl Vorsitzender des Kreisausschusses. Er hat Stimmrecht im Kreisausschuss. § 51 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW bestimmt des Weiteren, dass der Kreisausschuss aus seiner Mitte einen Vertreter/eine Vertreterin oder mehrere Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses wählt. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014 bestimmt ergänzend, dass der Kreisausschuss - vor der eigentlichen Wahl - durch Beschluss die Anzahl der aus seiner Mitte zu wählenden Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden festlegt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW. In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Kreistag mit Herrn Hans Schmitz (SPD) und Herrn Josef Carl Rhiem (CDU) zwei Vertreter des Vorsitzenden des Kreisausschusses gewählt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)