Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
28.08.14, 12:05
Aktualisiert
28.08.14, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 56/2014
14.08.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.09.2014
Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des
Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises
Euskirchen vom 25.06.2014
Sachbearbeiter/in: Herr Klein
Tel.: 15 319
Abt.: GB I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreisausschuss beschließt, _____ Vertreter/Vertreterin/Vertreterinnen des Vorsitzenden des
Kreisausschusses zu wählen.
2.
Zum Vertreter/zur Vertreterin des Vorsitzenden des Kreisausschusses wird/werden gewählt:
____________________________________ zum/zur 1. Vertreter/in
und (ggf.)
____________________________________ zum/zur 2. Vertreter/in
-2-
Begründung:
Gemäß § 51 Abs. 3 KrO NRW wird der Landrat mit seiner Wahl Vorsitzender des Kreisausschusses.
Er hat Stimmrecht im Kreisausschuss.
§ 51 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW bestimmt des Weiteren, dass der Kreisausschuss aus seiner Mitte
einen Vertreter/eine Vertreterin oder mehrere Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des
Kreisausschusses wählt.
§ 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014 bestimmt ergänzend, dass der
Kreisausschuss - vor der eigentlichen Wahl - durch Beschluss die Anzahl der aus seiner Mitte zu
wählenden Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden festlegt.
Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW.
In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Kreistag mit Herrn Hans Schmitz (SPD) und Herrn Josef
Carl Rhiem (CDU) zwei Vertreter des Vorsitzenden des Kreisausschusses gewählt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)