Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
873 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
28.08.14, 14:50
Aktualisiert
28.08.14, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Jahresabschluss
zum
31. Dezember 2013
der
Kreissparkasse Euskirchen
Land
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Aktivseite
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2013
Euro
1.
2.
3.
4.
5.
Euro
Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank
17.748.768,57
12.054.718,47
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
b) Wechsel
29.803.487,04
15.253
15.035
30.288
-,--
-
144.673.368,84
1.198.286.250,50
63.678
181.246
244.924
1.125.764
-,--,--
Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
b) andere Forderungen
Forderungen an Kunden
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
Kommunalkredite
31.12.2012
Tsd. EUR
Euro
83.869.633,56
60.803.735,28
775.259.024,85 Euro
146.214.411,07 Euro
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
-,-- Euro
ab) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
-,-- Euro
(765.266)
(77.091)
-,--
(
-)
-
(
-)
-
-,--
-,-b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
67.408.558,53 Euro
bb) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
181.322.199,18 Euro
c) eigene Schuldverschreibungen
Nennbetrag
-,-- Euro
6.
72.095.442,09
67.072
8.
9.
-,--
-
28.438.716,84
29.269
-,-- Euro
(
-,-- Euro
Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
Treuhandvermögen
darunter:
Treuhandkredite
516
-,--
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
480.400,00
253.417.641,27
6a. Handelsbestand
7.
253.417.641,27
(62.385)
269.255
336.327
(269.210)
(
-)
336.327
181.322.199,18
(
100.000,00
-)
-)
100
-,-- Euro
(
-)
-,-- Euro
(
-)
5.803.421,39
5.803.421,39 Euro
(6.669)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
c) Geschäfts- oder Firmenwert
d) geleistete Anzahlungen
6.669
-,--
-
-,--
-
49.245,00
-,--,-49.245,00
72
72
29.253.944,21
31.870
8.059.834,58
5.592
716.032,45
1.069
15. Aktive latente Steuern
-,--
-
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
-,--
-
1.699.082.342,12
1.812.458
12. Sachanlagen
13. Sonstige Vermögensgegenstände
14. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Aktiva
Passivseite
Euro
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Euro
31.12.2012
Tsd. EUR
Euro
1.158.670,60
163.539.428,50
164.698.099,10
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
536.587.237,83
546.289
1.796.960,30
26.271
572.560
538.384.198,13
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
678.147.273,87
138.528.871,47
816.676.145,34
1.355.060.343,47
3.
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
darunter:
Geldmarktpapiere
eigene Akzepte und
Solawechsel im Umlauf
Treuhandverbindlichkeiten
darunter:
Treuhandkredite
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
6.
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonderposten mit Rücklageanteil
9.
Nachrangige Verbindlichkeiten
10. Genussrechtskapital
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken
darunter:
Sonderposten nach § 340e
Abs. 4 HGB
(
-)
(
-,--
-)
-
-,--
-
5.803.421,39
6.669
-,-- Euro
5.803.421,39 Euro
(6.669)
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
b) Steuerrückstellungen
c) andere Rückstellungen
8.
-
-,-- Euro
6a. Passive latente Steuern
7.
621.223
156.820
778.043
1.350.603
-,--,--
3a. Handelsbestand
4.
995
286.321
287.316
4.182.974,80
4.317
905.143,47
1.406
-,--
-
29.433.638,42
12.186
18.946
31.132
-,--
-
10.250.794,52
10.251
-,--
-
12.700.150,00
252.982,70
16.480.505,72
-,-- Euro
(
27.327.908,61
-,-- Euro
-)
20.105
(
-)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
-,--,-100.660.916,41
-,--
d) Bilanzgewinn
2.
Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen
101.420.018,34
99.901
99.901
760
100.661
1.699.082.342,12
1.812.458
16.679.691,76
19.742
19.742
48.149.407,15
42.689
42.689
100.660.916,41
759.101,93
Summe der Passiva
1.
-
-,-16.679.691,76
-,--
-,--,-48.149.407,15
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
Euro
1.
2.
3.
4.
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
Zinsaufwendungen
darunter:
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
Euro
1.1.-31.12.2012
Tsd. EUR
Euro
53.584.606,60
59.276
10.108.783,79
12.557
71.833
27.270
63.693.390,39
24.209.009,47
309.718,91 Euro
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Beteiligungen
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen
(355)
44.563
763.161,81
94
708
801
80.707,20
682.454,61
-,--
5.
6.
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen
Provisionserträge
Provisionsaufwendungen
7.
8.
9.
Nettoertrag des Handelsbestands
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
darunter: für Altersversorgung
2.334.266,28 Euro
b) andere Verwaltungsaufwendungen
39.484.380,92
3.115.096,42
9.964.808,37
362.490,90
9.602.317,47
-,-3.889.230,59
-,-56.854.187,21
20.639.025,54
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
darunter:
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
1.028.349,18 Euro
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
20.586
5.972.052,70
37.199.181,19
6.232
26.818
(2.491)
10.266
37.084
5.503.927,87
4.270.863,01
16.145
5.539
26.611.078,24
10.588.102,95
(1.447)
-,--
2.266
4.890.397,71
4.890.397,71
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
Überschuss (Vj. Fehlbetrag) der normalen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr Erträge)
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen
988.643,57
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage
b) in andere Rücklagen
29. Bilanzgewinn
2.266
2.810
-,--
5.799.473,62
759.101,93
-,-759.101,93
2.810
1.240
1.660
45
928
123
805
760
760
-,-759.101,93
760
-,-759.101,93
760
988.643,57
-,-7.223.393,73
6.558.575,55
-,--,--,-5.643.847,83
155.625,79
25. Jahresüberschuss
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage
b) aus anderen Rücklagen
9.585
366
9.219
12.116
66.699
-,--,--
-,--,--
Anhang zum Jahresabschluss 2013
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und
der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht verändert. Auch
haben wir keine Veränderung der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlauf- oder
Anlagevermögen vorgenommen.
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und
Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.
Der Wechselbestand wurde zum Zeitwert bilanziert.
Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht und –fähigkeit bis zur Endfälligkeit haben wir mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir
zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.d.R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu
einer Einheit verbunden ist. Bei den einheitlich bilanzierten strukturierten Schuldscheindarlehen
liegt keine Unterverzinslichkeit vor. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung
mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Für akute Ausfallrisiken bei Forderungen an Kunden haben wir Einzelwertberichtigungen in Höhe des
zu erwartenden Ausfalls gebildet. Ferner wurden nach den Erfahrungen der Vergangenheit (Ausfälle
der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt. Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen.
Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das
aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden – wie Vorfälligkeitsentgelte –
unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ist ein Sonderposten gemäß § 340g HGB dotiert.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere,
die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem
strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.
Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw.
Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch
allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentfonds haben wir als
beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn
Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht
und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen
beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier
haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und
auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt.
1
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungspreisen, vermindert um Abschreibungen wegen dauernder und vorübergehender Wertminderung, bilanziert.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als
Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen, die ab dem Jahr 2010 angeschafft worden sind,
werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor dem Jahr 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des
BilMoG (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab.
Niedrigere Wertansätze auf Sachanlagevermögen, die aus der Übernahme steuerrechtlicher Regelungen resultierten (§ 6b EStG), haben wir ebenfalls nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.
Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 410,00 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung
wurden vorgenommen.
Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach der Saldierung mit passiven latenten Steuern
ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe
erfasst (Nettomethode).
Die Rückstellungen für unmittelbar zugesagte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben wir
nach dem finanzmathematischen Teilwertverfahren auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G
berechnet. Bei der Ermittlung wurden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2 %
unterstellt. Die Rückstellungen wurden unter Wahrnehmung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im wesentlichen auf Verpflichtungen aus banküblichen Geschäften im Zusammenhang mit Bonuszahlungen für Sparverträge und auf Verpflichtungen aus dem
Personalbereich. Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet.
Für Zwecke der Rückstellungsbildung haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde
nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken
haben wir die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt.
Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung. Für
bestimmte Gruppen von Rückstellungen haben wir auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit bis
zu einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes sind wir grundsätzlich
davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind.
Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir
auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3
„Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“
nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung
einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und
zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht,
haben wir zu diesem Zweck aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der
Zinsswapgeschäfte haben wir separat bewertet und eine Rückstellung gebildet. Alle im Bestand
befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken
abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten
Zinsänderungsrisikos einbezogen.
2
Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein.
Von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht.
Für einen geringen Anteil unserer Sachanlagen haben wir von der Möglichkeit der Bilanzierung mit
einem festen Wert gemäß § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
B. Entwicklung des Anlagevermögens
Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt:
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Anschaffungskosten
Grundstücke und
Bauten
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Immaterielle
Anlagewerte
EUR
EUR
EUR
80.366.338,14
19.569.993,67
1.021.390,38
747.524,46
2.102.759,17
17.742,20
163.895,49
270.086,29
Zugänge
Veränderungen des
Geschäftsjahres
Abgänge
-
Zuschreibungen
-
-
-
Abschreibungen und
Wertberichtigungen gesamt
56.733.592,22
16.635.183,52
719.801,29
Bilanzwert 31.12.2013
24.380.270,38
4.873.673,83
49.245,00
Bilanzwert 31.12.2012
28.134.172,09
3.735.523,16
72.123,00
4.501.426,17
961.881,50
40.620,20
15.324.933,00
786.318,52
33.708,14
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Abschreibungen des Vorjahres
Finanzanlagen
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
EUR
EUR
EUR
Bilanzwert 31.12.2012
331.639.653,68
29.268.539,91
Nettoveränderungen
-82.908.895,97
-829.823,07
Bilanzwert 31.12.2013
248.730.757,71
28.438.716,84
3
100.000,00
100.000,00
C. Angaben zu weiteren Bilanzposten
Zu den nachstehenden Bilanzposten geben wir ergänzende Erläuterungen:
Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten
Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen.
Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Forderungen an die eigene Girozentrale
84.172.012,37 EUR
109.361
Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
35.000.000,00 EUR
0,00 EUR
5.000.000,00 EUR
20.000.000,00 EUR
Im Unterposten b) - andere Forderungen - sind enthalten:
- Nachrangige Forderungen
5.178.356,56 EUR
5.178
Die Bewertung dieser Forderungen lässt nach unserer Einschätzung im Zusammenhang mit der
aktuellen Situation der Finanzmärkte derzeit keine Zahlungsausfälle erwarten.
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.938.410,19 EUR
2.765
0,00 EUR
450
263.887,72 EUR
301
- Forderungen an verbundene Unternehmen
- Nachrangige Forderungen
Dieser Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
- Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
85.736.744,88 EUR
63.911.179,59 EUR
236.790.587,19 EUR
746.729.231,62 EUR
64.684.090,18 EUR
4
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Vorjahr
in Tsd. EUR
Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind börsennotiert.
Der Markt für diese Papiere wird grundsätzlich als aktiv eingestuft.
Auf eine Inhaberschuldverschreibung, für die der Markt als inaktiv einzustufen ist, entfallen 4%
(Buchwert 10.000 Tsd. EUR) unseres Gesamtbestandes.
In diesem Posten sind enthalten:
- Beträge, die bis zum 31.12.2014 fällig werden
25.147.500,00 EUR
90.954
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die in diesem Posten enthaltenen Papiere sind börsennotiert.
Der Markt wird als aktiv eingestuft.
Aktiva 7 – Beteiligungen
Von den Beteiligungen sind 4.584.218,86 EUR (i. Vj. 4.584 Tsd. EUR) in börsenfähigen aber nicht
börsennotierten Wertpapieren verbrieft.
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet.
Aktiva 8 – Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und
die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Durch den Gewinnabführungsvertrag mit der Sparkasse ist das Jahresergebnis bei dem Unternehmen
regelmäßig ausgeglichen.
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar.
5
Aktiva 12 - Sachanlagen
Grundstücke und Bauten in Höhe von 18.880.685,87 EUR (i. Vj. 21.230 Tsd. EUR) werden im Rahmen
der eigenen Tätigkeit genutzt.
Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten ist enthalten:
- Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und
niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten
507.701,64 EUR
862
Aktiva 15 - Aktive latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,34 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben
wir verrechnet.
Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern haben wir nicht angesetzt. Die verrechneten
passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten: Forderungen an
Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Sachanlagen, sonstige
Vermögensgegenstände, Rückstellungen für Pensionen, andere Rückstellungen.
Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne halten wir die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten
Steuern für gegeben.
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale
- Verbindlichkeiten, für die Forderungen an Kunden mit
einem Buchwert von insgesamt
sicherheitshalber abgetreten sind
- Verbindlichkeiten (Offenmarktkredite der Deutschen Bundesbank), für die Wertpapiere mit einem Buchwert von
insgesamt verpfändet sind
114.425,84 EUR
141
101.086.516,95 EUR
95.758
0,00 EUR
65.523
Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
2.629.219,26 EUR
18.320.474,10 EUR
84.435.568,87 EUR
56.154.033,08 EUR
6
Passiva 2 – Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
398.639,11 EUR
525
2.796.512,44 EUR
52
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
126.851,56 EUR
1.372.363,79 EUR
284.739,88 EUR
11.910,67 EUR
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
33.253.491,31 EUR
28.634.992,27 EUR
71.427.988,48 EUR
4.113.609,59 EUR
Passiva 4 – Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Passiva 6 – Rechnungsabgrenzungsposten
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten ist enthalten:
- Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und
niedrigerem Auszahlungsbetrag bei Forderungen
814.226,69 EUR
1.305
Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von 10.000.000,00 EUR werden mit 4,6 % verzinst und sind am
16.06.2015 fällig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen.
Die Bedingungen für die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a Satz 1 KWG. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder
eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in
Höhe von 460.000,00 EUR angefallen.
7
Eventualverbindlichkeiten
Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen
der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen
werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der
Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere
Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.
D. Gewinn- und Verlustrechnung
Der unter dem Posten 23 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Betrag enthält
aperiodische Aufwendungen von 3,0 Mio. EUR und aperiodische Erträge von 0,9 Mio. EUR, die im
Zusammenhang mit einer Außenprüfung gem. §§ 193 ff. AO stehen, von der auch das verbundene
Unternehmen der Sparkasse erfasst wurde.
E. Derivative Finanzinstrumente
Die folgenden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden grundsätzlich in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Dabei
wurden Geschäfte, deren Zinsbindungsdauern über die übliche Laufzeit des Zinsbuches hinausgehen
aufgeteilt und der darüber hinaus gehende Anteil einzeln bewertet. Die Zeitwerte wurden als Barwert
zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt und enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (cleanprice); es fanden die Swap-Zinskurven per 30.12.2013 Verwendung. Kontrahenten sind die
Landesbank Hessen-Thüringen (nominal 35 Mio. Euro) und die Deka Bank (nominal 20 Mio. Euro).
Zinsswaps
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
in Mio. EUR
bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
0,0
25,0
30,0
Insgesamt
in Mio. EUR
55,0
Beizulegende
Zeitwerte
in Mio. EUR
Rückstellung
in Mio. EUR
-4,1
0,6
F. Aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen
Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV- mit rd. 25,03 %) haben im November
2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart.
Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seines Anteils
(25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht
durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der
Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im
8
Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf
maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend
um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse
entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer
Beteiligung am RSGV (1,1833 %). Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im
Jahresabschluss 2013 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.
Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den
Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens
nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von
4.428 Tsd. Euro durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen.
Davon entfallen auf das Geschäftsjahr 2013 873 Tsd. Euro.
Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine
Rückstellung zu bilden.
G. Sonstige Angaben
Die Kreissparkasse Euskirchen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung der RZVK) an.
Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom
1.3.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung
der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung).
Im Geschäftsjahr 2013 betrug der Umlagesatz 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte
(Bemessungsgrundlage). Er bleibt im Jahr 2014 unverändert. Zum 31.12.2000 wurde das bisherige
Gesamtversorgungssystem geschlossen und durch ein als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK zusätzlich zur Umlage ein so genanntes pauschales - Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstanden sind. Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes
werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils mindestens einen Zeitraum von
zehn Jahren (plus ein Überhangjahr) umfassen, regelmäßig (alle fünf Jahre) überprüft. Die RZVK geht
davon aus, dass mit dem im Jahr 2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen Gesamtaufwand ein nachhaltiger und verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz erreicht worden ist.
Zusatzbeiträge zur schrittweisen Umstellung auf ein kapitalgedecktes Verfahren werden zzt. nicht
erhoben. Auf Basis der Angaben im Geschäftsbericht 2012 der RZVK werden die Leistungen zu etwa
25 % durch die erzielten Vermögenserträgnisse finanziert. Die Betriebsrenten werden jeweils zum
1. Juli eines Jahres um 1 % ihres Betrages erhöht.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen bei umlage- und sanierungsgeldpflichtigen Entgelten von 19.550.233,49 EUR im Jahr 2013 1.635.260,56 EUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard HFA 30
vertretenen Rechtsauffassung begründet die Mitgliedschaft in der RZVK im Hinblick auf Fragen des
Jahresabschlusses eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkassen
auf Basis der Rechtsauffassung des IDW den Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des IDW RS HFA 30 zum 31.12.2013 für Zwecke der Angaben nach
Art. 28 Abs. 2 EGHGB mit einem Betrag von 36,2 Mio. EUR ermittelt. Im Hinblick darauf, dass es sich
bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands I handelt, bleibt es für Zwecke dieser Ermittlung unberücksichtigt. Der Vermögensdeckungsgrad betrug nach Angaben im Geschäftsbericht 2012 der RZVK etwa 29,8 % (bei Ermittlung
der Deckungsrückstellung nach den sich aus der Anlage 4 zum ATV-K ergebenden Vorgaben). Der
Verpflichtungsumfang wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und
9
Methoden, die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung von 1% ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte Wert
zum 31.12.2013 verwendet.
Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
a) für die Abschlussprüfungsleistungen:
b) für andere Bestätigungsleistungen:
c) für sonstige Leistungen:
Gesamthonorar:
190.828,50 EUR
26.424,41 EUR
0,00 EUR
217.252,91 EUR
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 637.480,19 EUR gewährt. Die gewährten Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) betrugen 485.053,95 EUR
(im Vj. 532 Tsd. EUR).
Für die früheren Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 701.108,87 EUR (im Vj. 703 Tsd. EUR) gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 7.012.691,00 EUR (im Vj. 7.175 Tsd. EUR).
Die Bezüge des Aufsichtsorgans betrugen 65.996,56 EUR. An die Mitglieder des Aufsichtsorgans
waren Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) von 3.113.740,24 EUR (im Vj. 2.743 Tsd. EUR)
ausgereicht.
Beraterverträge mit Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Organe bestehen nicht.
Bezüge und andere Leistungen:
Die Berichterstattung über Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes sowie die
Bezüge der Aufsichtsgremien erfolgt unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 SpkG NW.
Bezüge der Mitglieder des Vorstandes:
Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom
Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Mit den Mitarbeitern des Vorstandes bestehen
auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich feste
Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
Vorstand
Udo Becker
Vorsitzender
Hartmut Cremer
Mitglied
Grundbetrag und
Allgemeine Zulage
(erfolgsunabhängig)
Sonstige
Vergütung
GesamtVergütung
324.136,03 EUR
10.973,76 EUR
335.109,79 EUR
294.669,10 EUR
7.701,30 EUR
302.370,40 EUR
Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen. Sie werden pauschal anhand des Bruttolistenpreises der Fahrzeuge nach der sog.
1%-Regelung ermittelt.
Im Falle der Nichtverlängerung der Dienstverträge ergeben sich Ansprüche, die den Regelungen der
Altersversorgung entsprechen, sofern die Nichtverlängerung nicht vom Vorstandsmitglied zu
vertreten ist.
10
Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes:
Vorstand
Im Jahr 2013 der
Pensionsrückstellung
zugeführt
Udo Becker
Vorsitzender
Hartmut Cremer
Mitglied
Barwert der
Pensionsansprüche
31.12.2013
144.432,00 EUR
475.254,00 EUR
253.111,00 EUR
1.612.696,00 EUR
Die Altersversorgung beträgt ratierlich steigend bis maximal 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge
zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Zum 31.12.2013 betrug der Anspruch bei Herrn Becker
40% und bei Herrn Cremer 45%. Das Hinterbliebenenruhegeld für Ehepartner und Waisen bestimmt
sich nach Abschnitt III und § 61 des BeamtVG. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts
in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Ab Beginn der Ruhegeldzahlungen
werden auf die Ansprüche die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien:
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der
Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss, Hauptausschuss)
ein Sitzungsgeld von 266 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten
Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im
Verwaltungsrat oder seiner Ausschüsse einen Pauschalbetrag nach Anzahl der Sitzungsteilnahmen
von max. 1.381 EUR p.a.; die Vorsitzenden erhalten den doppelten Betrag. Daneben erhalten einige
Teilnehmer Aufwendungsersatz für Fahrkosten.
In Abhängigkeit der Sitzungshäufigkeit und –teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2013
folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder (ohne Fahrtkosten):
Name:
Josef Reidt
Uwe Schmitz
Andreas Schulte
Hans-Josef Nolden
Hans-Josef Engels
Bernd Kolvenbach
Johannes Mertens
Thomas Pick
Hans Reiff
EUR
9.361,73
6.863,05
5.156,00
4.810,75
2.711,00
4.278,75
2.445,00
1.833,75
4.890,00
Name:
Jörg Grutke
Stefan Böhm
Günter Weber
Volker Zart
Karl-Heinz Daniel
Petra Wegerhoff
Hans Schmitz
Norbert Häger
Günter Rosenke
insgesamt
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Vollzeitkräfte
Teilzeit- und Ultimokräfte
295
135
430
18
448
Auszubildende
Insgesamt
11
EUR
2.711,00
2.711,00
4.890,00
2.445,00
2.445,00
2.445,00
611,25
1.454,78
3.933,50
65.996,56
Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen
für das Geschäftsjahr 2013
Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse
Die Kreissparkasse Euskirchen – nachfolgend Sparkasse genannt – ist eine rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit Sitz in 53879 Euskirchen, Von-Siemens-Straße 8. Sie ist im Handelsregister
A 5513 des Amtsgerichtes in Bonn eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Kreis Euskirchen.
Grundlagen der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsmodells sind insbesondere die handels-, steuerund kreditgesetzlichen Vorschriften sowie das Sparkassengesetz von Nordrhein-Westfalen (öffentlicher Auftrag), die Satzung und die Geschäftsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse ist ein regional
tätiges Universalkreditinstitut mit einer für Sparkassen dieser Größenordnung typischen Geschäftstätigkeit, die sich auf das Satzungsgebiet konzentriert.
Der Kreis Euskirchen war bis zum 19. Juli 2005 rechtlich verpflichtet, für die Sparkasse und die bei ihr
eingelegten Kundengelder finanziell einzustehen. Nach einer Änderung der Haftungsgrundlagen der
Sparkasse wird die Anstaltslast seitdem durch die Trägerbeziehung ersetzt und die Gewährträgerhaftung läuft nach einem gestaffelten Zeitplan aus. Die Sicherheit der Kundengelder wird durch diese
Änderungen nicht berührt.
Auf die Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit der Sparkasse haben die Änderungen keinen Einfluss.
Die Sparkasse wird sich weiterhin uneingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsgebiet engagieren. Sie bleibt der wichtigste Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Sparkasse ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands (RSGV) und damit Teil der
Sparkassen-Finanzgruppe und deren Haftungsverbund. Dieser gewährleistet die Sicherung der
Institute und damit der Kundeneinlagen auch zukünftig in vollem Umfang.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus drei Elementen, die in einer bundesweiten Haftungsgemeinschaft verbunden sind:
Den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Das leistungsfähige System schützt die angeschlossenen Institute und gewährleistet ihre Liquidität
und Solvenz. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein Institut alle Verbindlichkeiten, ohne betragsmäßige Begrenzungen, vollständig erfüllen kann. Die Girozentralenfunktion wird seit 2012
durch die Landesbank Hessen-Thüringen ausgeübt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2013 in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld weiter gewachsen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,4 %. In den beiden vorangegangenen Jahren war das BIP noch kräftiger
gewachsen (2012 um 0,7 % und 2011 sogar um 3,3 %). Nach dem schwachen Winterhalbjahr 2012 /
2013 mit rückläufigen bzw. stagnierenden Wachstumsraten hat sich die konjunkturelle Lage im Laufe
des Jahres 2013 wieder verbessert.
Die konjunkturelle Aufwärtsbewegung wurde dabei allein von der Binnenwirtschaft getragen. So
profitierte der private Konsum von der Erwartung auf spürbare Realeinkommenszuwächse, gleichzeitig stieg die Zahl der Erwerbstätigen auf ein neues Rekordniveau. Der Wohnungsbau wurde von
einer hohen Wohnraumnachfrage, von außergewöhnlich günstigen Finanzierungsbedingungen sowie
dem Mangel an als sicher und rentabel eingestuften Kapitalanlagemöglichkeiten getrieben. Die
Unternehmensinvestitionen blieben verhalten. Der Außenhandel lieferte keine Wachstumsimpulse.
1
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die führenden Notenbanken hielten im Jahr 2013 an ihrem Kurs des extrem „billigen Geldes“ fest,
den sie seit dem Ausbruch der Finanz- und Schuldenkrise eingeschlagen hatten. Im Euro-Raum kam
es sogar zu einer nochmaligen Lockerung der Geldpolitik. So hat die Europäische Zentralbank (EZB)
im Mai und November ihren wichtigsten Leitzins, den Satz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, um
jeweils weitere 0,25 %-Punkte auf das Rekordtief von zurzeit 0,25 % abgesenkt. Der Satz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität wurde im gleichen Zeitraum von 1,50 % auf 0,75 % herabgesetzt. Der
Zinssatz für die Einlagenfazilität hatte bereits seit Juli 2012 bei 0,00 % gelegen. Die EZB begründete
ihren jüngsten Zinsschritt einerseits mit der nach wie vor schleppenden wirtschaftlichen Entwicklung
der Länder im Euro-Raum, insbesondere in den südlichen Krisenstaaten. Andererseits sah die Notenbank Handlungsbedarf aufgrund der niedrigen Inflationsrate, die sich zum Jahresende bei 0,8 % und
damit weit unter der EZB-Zielmarke von knapp unter 2 % bewegte. Zudem hielt es die EZB für erforderlich, zusätzliche Anreize für eine Belebung der in den vergangenen Jahren rückläufigen Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu setzen.
In der Beurteilung der Niedrigzinspolitik rücken zunehmend deren negative Auswirkungen in den
Mittelpunkt. So kann die außergewöhnliche Zinslandschaft zu Fehlallokationen führen, weil sie Wirtschaftsakteure zu finanz- und realwirtschaftlichen Investitionen verleitet, die nur aufgrund des aktuell niedrigen Zinses lohnend erscheinen. Dies könnte Preisblasen (z.B. an den Aktien- oder Immobilienmärkten) und „Investitionsruinen“ zur Folge haben. Zudem entwerten anhaltend niedrige Zinsen
das bestehende Geldvermögen mit dem Effekt, dass auch die Ersparnis für die Altersvorsorge oder
der Vermögensaufbau erheblich behindert werden. Der Rückgang der Sparquote der privaten Haushalte ist ein starkes Indiz für diesen Zusammenhang. Und schließlich werden mit dem Versuch, die
Schuldentragfähigkeit öffentlicher und privater Schuldner allein über ein niedriges Zinsniveau zu
verbessern, die Anreize zur Senkung der Verschuldung selbst verringert.
Ende 2012 wurde die vierte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
veröffentlicht, die per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Bis zum Jahresende notwendige Maßnahmen zur Beachtung der neuen Anforderungen wurden rechtzeitig abgeschlossen.
Die neuen Regularien, der ab Januar 2014 für Kreditinstitute anwendbaren europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive IV / CRD IV) und -verordnung (Capital Requirements
Regulation / CRR), zielen darauf ab, die Widerstandskraft der Finanzinstitute und deren Verlustabsorptionsfähigkeit durch eine Verbesserung ihrer Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung zu
stärken. Durch sie werden die im Dezember 2010 vorgestellten neuen Aufsichtsregeln, die unter dem
Begriff „Basel III“ zusammengefasst werden können, in europäisches Recht umgesetzt. Mit der
schrittweisen Erhöhung der Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung sollen
krisenhafte Entwicklungen, wie sie insbesondere die europäischen Bankensysteme in den vergangenen Jahren erlebt haben, künftig vermieden werden.
Die rheinischen Sparkassen verzeichneten im Jahr 2013 eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Das Kreditgeschäft blieb insgesamt verhalten, rückläufigen Krediten an Firmenkunden standen
Zuwächse im privaten Wohnungsbau gegenüber. Die Umschichtungsprozesse bei den Kundeneinlagen setzten sich fort. Die Privatpersonen bildeten wieder zusätzliches Geldvermögen, gleichzeitig
belebte sich das Wertpapiergeschäft mit Kunden.
Das Kreditvolumen verringerte sich bedingt durch statistische Umsetzungen um 0,1 % auf
111,8 Mrd. EUR (Vorjahr: +0,5 %). Im Kreditgeschäft mit Firmenkunden kam es zu Bestandsrückgängen (-1,1 %). Die Kredite an Privatkunden legten weiter zu (+0,5 %). Im privaten Wohnungsbau stieg
das Kreditvolumen sogar um 1,7 %. Die Darlehenszusagen lagen mit insgesamt 17,4 Mrd. EUR um
1,6 % unter Vorjahresniveau. Die offenen Darlehenszusagen betrugen 3,3 Mrd. EUR (-8,9 %).
Die gesamten Kundeneinlagen erhöhten sich um 1,5 % auf 108,9 Mrd. EUR (Vorjahr: +1,0 %). Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+7,7 %) und Spareinlagen (+0,5 %) standen Bestandsrückgänge bei Eigenemissionen (-7,1 %) und Termingeldern (-16,3 %) gegenüber.
Die Bilanzsumme der rheinischen Sparkassen ging um 1,2 Mrd. EUR oder 0,8 % (Vorjahr: -0,6 %) auf
155,5 Mrd. EUR zurück. Die Refinanzierungslücke im Kundengeschäft verringerte sich gegenüber
dem Jahresende 2012 um 1,6 Mrd. EUR auf 0,2 Mrd. EUR. Kundenkrediten in Höhe von 109,0 Mrd.
EUR standen Kundeneinlagen von 108,9 Mrd. EUR gegenüber.
Die Privatpersonen bildeten in 2013 zusätzliches Geldvermögen in Höhe von 0,73 Mrd. EUR (Vorjahr:
+0,56 Mrd. EUR). Abflüssen bei bilanzneutralen Anlagen von 1,24 Mrd. EUR (Vorjahr: -0,53 Mrd. EUR)
2
standen Zuwächse bei bilanzwirksamen Geschäften von 1,97 Mrd. EUR (Vorjahr: +1,09 Mrd. EUR)
gegenüber.
Das Kunden-Wertpapiergeschäft belebte sich nach dem schwachen Vorjahresniveau wieder. Der
Umsatz stieg um 15,3 % auf 17,5 Mrd. EUR. Der Nettoabsatz war mit -1,18 Mrd. EUR erneut negativ.
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben die Sparkasse in
ihrer vorgesehenen Geschäftstätigkeit nicht beschränkt.
Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung
Die wichtigsten Bilanzbestände haben sich wie folgt entwickelt:
Bilanzbestände
Passiva
Spareinlagen
Sparkassenbriefe
Täglich fällige Einlagen
(Durchschnittsbestände)
Befristete Einlagen
Schuldverschreibungen
Sonstiges
Posten 2+3
Verb. gg. Kreditinstituten
(darunter zuständige Landesbank)
Treuhandverbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Sonstige Passivposten
Bilanzsumme
Aktiva
Barreserve
Ford. an Kreditinstitute
(darunter zuständige Landesbank)
Wertpapiere 1
Eigenanlagen
Forderungen an Kunden
Treuhandvermögen
Sonstige Aktivposten
Bilanzsumme
Durchschnittsbilanzsumme
Bestände
2013
2012
Mio. EUR
Mio. EUR
Veränderungen
2013
2012
Mio. EUR
Mio. EUR
538,4
111,3
678,1
(627,0)
24,2
0,0
3,1
1.355,1
164,7
(0,1)
5,8
10,3
101,4
27,3
34,5
1.699,1
572,6
118,3
621,2
(569,3)
35,4
0,0
3,1
1.350,6
287,3
(0,1)
6,7
10,3
100,7
20,1
36,8
1.812,5
-34,2
-7,0
56,9
(57,7)
-11,2
0,0
0,0
4,5
-122,6
(0,0)
-0,9
0,0
0,7
7,2
-2,3
-113,4
-70,2
39,4
52,0
(-3,4)
-26,4
0,0
0,0
-5,2
-18,6
(-0,2)
-1,1
0,0
0,8
1,7
-5,5
-27,9
29,8
144,7
(84,2)
253,9
428,4
1.198,3
5,8
66,6
1.699,1
1.751,0
30,3
244,9
(109,4)
336,8
612,0
1.125,8
6,7
68,0
1.812,5
1.854,0
-0,5
-100,2
(-25,2)
-82,9
-183,6
72,5
-0,9
-1,4
-113,4
-103,0
-22,3
31,3
(-68,6)
-29,4
-20,4
7,4
-1,1
-13,8
-27,9
-37,0
Nach einem Rückgang in Höhe von 5,2 Mio. EUR im Vorjahr erhöhten sich die Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden im Berichtsjahr um 4,5 Mio. EUR. Zwischen den verschiedenen Einlageformen
waren in der noch andauernden Phase extrem niedriger Zinsen, in der die Verfügbarkeit der Geldanlagen für unsere Kunden ein wichtiger Aspekt ist, erneut strukturelle Verschiebungen zu verzeichnen.
Hohen Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+56,9 Mio. EUR) standen Abflüsse bei Spareinlagen (-34,2 Mio. EUR), Sparkassenbriefen (-7,0 Mio. EUR) und befristeten Einlagen (-11,2 Mio. EUR)
gegenüber. Die Forderungen an Kunden konnten insgesamt um 72,5 Mio. EUR gesteigert werden.
Im Berichtsjahr betrug der Saldo von An- und Verkäufen im bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäft +21,4 Mio. EUR (Vorjahr: +4,6 Mio. EUR). Im Bauspargeschäft wurden 2.274 Vertragsabschlüsse mit einer Vertragssumme von 62,7 Mio. EUR erreicht (Vorjahr: 2.315 Stück und
57,0 Mio. EUR Vertragssumme). Im Lebensversicherungsneugeschäft war die Beitragssumme mit
12,5 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr (13,7 Mio. EUR). Bei den übrigen Versicherungen betrug der
Absatz 1.139 Stück (Vorjahr: 1.066 Stück).
1
Aktiva Posten 5 und 6
3
Das für 2013 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostizierte Betriebsergebnis vor
Bewertung von 11,4 Mio. EUR wurde mit 14,4 Mio. EUR um 3,0 Mio. EUR übertroffen. Die Schlussbilanzsumme reduzierte sich um 113,4 Mio. EUR. Wesentliche Ursache ist die weitere Rückführung von
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus fällig gewordenen eigenen Wertpapieranlagen.
Im Umfeld der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sind wir mit
der Geschäftsentwicklung im Jahr 2013 zufrieden.
Darstellung und Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nennt folgende wesentliche Daten:
Mio. EUR
2013
Erträge (GuV 1-9)
darunter
- Zinsergebnis und laufende Erträge
- Provisionsergebnis
Aufwendungen (GuV 10-12, 17)
darunter
- allgemeine Verwaltungsaufwendungen
darunter
- Personalaufwand
- andere Verwaltungsaufwendungen
Ergebnis vor Bewertung
Bewertungsergebnis (GuV 13-16)
Zuführung Fonds für allgemeine Bankrisiken
Steuern
Jahresüberschuss
56,9
2012
Veränderung
66,7
-9,8
40,2
9,6
-47,0
45,4
9,2
-60,0
-5,2
0,4
13,0
-37,2
-37,1
-0,1
-26,6
-10,6
9,9
3,9
-7,2
-5,8
0,8
-26,8
-10,3
6,7
-5,1
-1,7
0,9
0,8
0,2
-0,3
3,2
9,0
-5,5
-6,7
0,0
Das Zinsergebnis reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Mio. EUR. Bei weiterhin sehr niedrigem Zinsniveau und Umschichtungen innerhalb der Kundeneinlagen sanken die Zinserträge stärker
als die Zinsaufwendungen.
Das Provisionsergebnis hat sich leicht erhöht. Der Personalaufwand ist etwas gesunken, während
sich die anderen Verwaltungsaufwendungen leicht erhöht haben. Das Ergebnis vor Bewertung lag mit
9,9 Mio. EUR um 3,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert.
Die Aufwendungen (GuV 10-12, 17) haben sich von 60,0 Mio. EUR auf 47,0 Mio. EUR reduziert.
Die Cost-Income-Ratio (Verwaltungsaufwand in % der Gesamterträge gemäß der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellten Erfolgsrechnung) blieb unverändert bei 73 %.
Das Bewertungsergebnis umfasst das Kreditgeschäft, die Eigenanlagen und die Beteiligungen. Im
Kreditgeschäft lagen die Bewertungserträge im Jahr 2013 über den Bewertungsaufwendungen. Die
Aufwendungen für die Bewertung der Eigenanlagen erhöhten sich nur leicht und die Bewertungsaufwendungen für Beteiligungen haben sich reduziert. Hieraus resultiert das im Vergleich zum Vorjahr
deutlich verbesserte positive Bewertungsergebnis von 3,9 Mio. EUR.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde im Geschäftsjahr mit 7,2 Mio. EUR
dotiert.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem
strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.
Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw.
Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-)Wert durch
allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentfonds haben wir als
4
beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn
Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht
und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen
beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier
haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und
auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt.
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Ende 2013 betrug die
Liquiditätskennzahl (gem. Verordnung über die Liquidität der Institute, LiqV) des maßgeblichen
ersten Laufzeitbands 3,22 (Vorjahr: 3,20). Die Liquiditätskennzahl wird monatlich ermittelt. Hinsichtlich der Steuerung von Liquiditätsrisiken wird auf den Chancen- und Risikobericht verwiesen.
Die Sparkasse wendet gemäß § 2 Abs. 11 Satz 1 KWG die Vorschriften über das Handelsbuch nicht an
(Nichthandelsbuchinstitut).
Das haftende Eigenkapital der Sparkasse liegt mit einer Kennziffer von 15,37 % gem. § 2 Abs. 6
Solvabilitätsverordnung deutlich über den kreditgesetzlichen Anforderungen. Mit wirtschaftlichen
Eigenmitteln ist die Sparkasse vergleichsweise günstig ausgestattet. Der als nachrangige Verbindlichkeit ausgewiesene Betrag von 10,3 Mio. EUR betrifft einen Sparkassenkapitalbrief einschließlich
der abgegrenzten Zinsen. Nicht realisierte Reserven werden den Eigenmitteln nicht zugerechnet.
Anrechnungserleichterungen für wohnwirtschaftliche Realkredite (§ 35 Solvabilitätsverordnung)
werden in Übereinstimmung mit den fachüblichen Kriterien genutzt.
Die Investitionen betrugen im Berichtsjahr 2,9 Mio. EUR und betrafen im Wesentlichen die Betriebsund Geschäftsausstattung.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sind geordnet.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Kennziffern zur Personal- und Beschäftigungslage haben sich wie folgt entwickelt:
Anzahl der Beschäftigten
-mit Bezügen- 2
Zum Jahresende
(davon Auszubildende/Trainees)
(davon nichtbankspezifische
Beschäftigte)
Im Jahresdurchschnitt 3
(davon Auszubildende/Trainees)
(davon nichtbankspezifische
Beschäftigte)
Vollzeitkräfte
2013
2012
309,0
329,0
(20,0)
(27,0)
(0,0)
(0,0)
314,4
(18,2)
(0,0)
Teilzeitkräfte
2013
2012
135,0
133,0
(0,0)
(0,0)
(5,0)
(5,0)
340,5
(28,5)
(0,0)
72,8
(0,0)
(1,1)
72,2
(0,0)
(1,3)
Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand hat sich insgesamt reduziert.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2013 sind nicht eingetreten.
Chancen- und Risikobericht
Risikomanagementsystem
Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse ab. Sie beinhaltet die Ziele
der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie allgemeine Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Aus der Risikostrategie werden wiederum separate Rahmenbedingungen und
2
3
Zuordnung entsprechend den Richtlinien für den Betriebsvergleich der Sparkassen
Mitarbeiterkapazitäten
5
Konzepte abgeleitet, in denen beispielsweise die Ziele und Maßnahmen weiter spezifiziert und Toleranzen für alle wesentlichen Risiken festgelegt werden.
Unter dem Begriff „Risiko“ versteht die Sparkasse eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch
entsteht, dass eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar
existenzbedrohend wird. In jedem Fall ist damit die Gefahr einer Vermögensminderung verbunden.
Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des
Vermögens wird nicht als Risiko angesehen („enger Risikobegriff“).
Beim Risikomanagement strebt die Sparkasse eine risikoneutrale Position an. Hierbei werden Risiken
bei einem günstigen Chance- / Risikoprofil bewusst eingegangen. Eine Kompensation oder Verminderung der Risiken erfolgt bei einem ungünstigen Chance- / Risikoprofil. Risiken mit einem vertretbaren potenziellen Vermögensnachteil werden akzeptiert.
Die Aufbau- und Ablauforganisation der Sparkasse stellt sicher, dass miteinander unvereinbare
Tätigkeiten durch unterschiedliche Personen durchgeführt werden. Funktionen, die der Überwachung
und Kommunikation der Risiken dienen, sind von operativen Bereichen, die für die Initiierung bzw.
den Abschluss von Geschäften zuständig sind, aufbauorganisatorisch getrennt. Für die Ausübung der
Risikocontrolling-Funktion hat die Sparkasse eine eigene Geschäftsanweisung erlassen. Die wesentlichen Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und Kommunikationswege sind schriftlich definiert und aufeinander abgestimmt.
Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen
Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) und wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen beachtet. Die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen mit bankgeschäftlichem Bezug erfolgen vornehmlich in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Im Rahmen der in den Strategieprozess der Sparkasse integrierten ganzheitlichen Risikoerkennung /
Risikoinventur wird anlassbezogen, mindestens jährlich geprüft, ob vorhandene und potenzielle
Risiken im Risikomanagement angemessen erfasst wurden. Hieraus ergibt sich das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse.
Der Vorstand wird über die Risikosituation mindestens vierteljährlich informiert. Unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen (Definition in den Rahmenbedingungen
zur Steuerung der jeweiligen Risikoart) sind von dem Bereich, der sie erhält, unverzüglich an den
Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision weiterzuleiten, so dass
geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Verwaltungsrat / Risikoausschuss wird ebenfalls mindestens vierteljährlich über die Risikolage informiert.
Über für den Verwaltungsrat / Risikoausschuss unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen wird der Vorstand unverzüglich berichten. Eine unverzügliche Berichterstattung an den
Risikoausschuss / Verwaltungsrat erfolgt, wenn ein potenzielles Schadensrisiko im Einzelfall ab
4 Mio. EUR vorliegt und / oder wenn nach Einschätzung des Vorstandes beim Reputationsrisiko
erhebliche Auswirkungen wahrscheinlich sind.
Die Risikotragfähigkeit wird bei der Sparkasse wertorientiert und periodenorientiert überwacht.
Hierbei wird auch den aufsichtsrechtlichen Mindeststandards Rechnung getragen. Das periodenorientierte Risikotragfähigkeitskonzept dient gleichzeitig der unterjährigen Überwachung der Rentabilitätsentwicklung. Es ist eine ausreichende Risikotragfähigkeit gegeben, die auch erhalten bleiben
soll. Die Angemessenheit der Methoden zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und das definierte
Limitsystem werden jährlich überprüft. Die internen Kontrollverfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse umfassend beschrieben und wirksam.
Die Interne Revision stellt die prozessunabhängige Prüfung grundsätzlich aller Aktivitäten und
Prozesse sicher. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Risikomanagementprozesse, die Wirksamkeit und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems sowie die Ordnungsmäßigkeit des Finanzund Rechnungswesens.
Das Management einzelner Risikoarten inkl. deren Berücksichtigung innerhalb der Risikotragfähigkeit und bei der Betrachtung von Stresstests richtet sich insbesondere danach, ob dieses als wesentlich eingeschätzt wird. Die Risikobewertung der Sparkasse findet ihren Ausdruck in einer Risikoampel, die sich aus der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt.
6
Als für die Sparkasse wesentliche Risiken wurden
- das wertorientierte Zinsänderungsrisiko,
- das zinsbedingte Abschreibungsrisiko bei den Eigenanlagen,
- das Zinsspannenrisiko der Gesamtbank,
- das Adressenrisiko
o im Kundenkreditgeschäft,
o bei Eigenanlagen und
o Beteiligungen im Hinblick auf die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am
Rheinischen Sparkassen- und Giroverband,
- das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und
- Operationelle Risiken
aufgrund der in der Vergangenheit eingetretenen Risiken und der durchgeführten Risikoinventur
identifiziert.
Adressenrisiken
Adressenrisiken entstehen dadurch, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
bzw. sich ihre Bonität verschlechtert. Die Höhe des Ausfallrisikos auf Einzelgeschäftsebene richtet
sich in erster Linie nach der Höhe der Forderungen und der Bonität. Daneben wird das Einzelkreditrisiko durch Besicherung und Laufzeit determiniert. Auf Gesamtbankebene ist zusätzlich der Grad der
Diversifikation des Kreditportfolios entscheidend. Das Risiko resultiert dabei aus der mangelnden
Diversifikation des Kreditportfolios hinsichtlich seiner Struktur (Klumpen bei Branchen), der Größenklassen / Granularität und Sicherheiten. Als risikorelevantes Kreditgeschäft im Sinne der MaRisk
gelten Kreditengagements ab 750 TEUR Gesamtkreditvolumen der Kreditnehmereinheit.
Die kreditgeschäftliche Betätigung der Sparkasse konzentriert sich auf den Kreis Euskirchen (Sitz des
Kreditnehmers oder Lage des finanzierten Objektes). Überdies betreibt sie das Kreditgeschäft in
ihrem über den Kreis Euskirchen hinausgehenden Satzungsgebiet. Die regionale Konzentration im
Kreditgeschäft (Kreditnehmer oder Sicherungsobjekte) ist im Geschäftsmodell „Sparkasse“ begründet und wird akzeptiert. Die Bestands- und Risikoentwicklung sind im längerfristigen Vergleich zum
Verbandsdurchschnitt unbefriedigend, zeigen in den letzten Jahren jedoch eine deutliche Verbesserung. Die prozentualen Forderungsausfälle in Relation zum risikobehafteten Kreditvolumen waren im
letzten Jahr geringer als der Verbandsdurchschnitt. Solange eine gesicherte Refinanzierungsbasis
durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gegeben ist, erfolgt keine Limitierung des Neugeschäfts.
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung.
Zur Klassifizierung der Kundenforderungen nutzt die Sparkasse die in der Sparkassenorganisation
üblichen Rating- und Scoringverfahren. Ziel der Risikosteuerung ist es, Engagements mit einem nicht
angemessenen Chance- / Risikoprofil zu vermeiden bzw. zu reduzieren und vertretbare Risiken angemessen zu bepreisen. Die Auswertung des gerateten Portfolios zeigt eine Konzentration in den
Risikoklassen mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Die Sparkasse hat sichergestellt, dass Kreditrisiken mit Hilfe geeigneter Verfahren frühzeitig erkannt
und erfasst, nach den nachfolgend beschriebenen Grundsätzen bewertet und im Jahresabschluss mit
Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen abgeschirmt werden. Auffällige Engagements werden
über dieses Frühwarnverfahren identifiziert und danach ggf. in die Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung übergeleitet. Unterjährig hat die Sparkasse sichergestellt, dass der Einzelrisikovorsorgebedarf erfasst und im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes berücksichtigt wird. Die Risikovorsorge wird gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, für zweifelhaft einbringliche Forderungen
werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Die Sparkasse hat hierzu eine Kriterienliste erstellt, auf deren Grundlage Risikovorsorgen gebildet werden. Als zweifelhaft einbringlich
wird eine Forderung angesehen, wenn es aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse und
unzureichender Besicherung als wahrscheinlich anzusehen ist, dass die Forderung aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Kreditnehmers oder den Sicherheiten nicht (vollständig) realisiert
werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird primär anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und
des Zahlungsverhaltens des Kreditnehmers beurteilt. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Zahlungen nach Eintritt der Leistungsstörungen noch erwartet werden können, wofür vor allem die erwarteten Erlöse aus den Sicherheiten maßgeblich sind. Die erforderliche Risikovorsorge wird zeitnah
ermittelt, vorgemerkt und fortgeschrieben. Im Falle eines erheblichen Risikovorsorgebedarfs wird
der Vorstand unverzüglich informiert. Für das latente Ausfallrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vor7
sorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird
erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar
mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben, so dass eine Gefährdung der Kapitaldienstfähigkeit
unwahrscheinlich geworden ist oder der Kredit aus den gestellten Sicherheiten zweifelsfrei zurückgeführt werden kann.
Zur Steuerung der Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft wurden Rahmenbedingungen für die
Kreditgewährung erlassen. Die Messung des Adressenrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt sowohl periodisch als auch wertorientiert. Als periodische Steuerungskennziffern auf Gesamt- oder
Teilportfolioebenen werden die Sicherungsquote und das Verhältnis der erwarteten Verluste zum
Blankokreditvolumen (durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit) verwendet. Für das Neugeschäft
des laufenden Jahres wird die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit ebenfalls ermittelt. Zur
Ermittlung der risikofreien Marge, die eine weitere steuerungsrelevante Kennziffer darstellt, werden
die erwarteten Verluste dem Zinskonditionsbeitrag aktiv gegenübergestellt. Als wertorientierte
Steuerungskennziffern auf Gesamtportfolioebene dienen der erwartete Verlust, der Value-at-Risk bei
einem Konfidenzniveau von 99 % als unerwarteter Verlust, der Risikobeitrag, die barwertige Bonitätsprämie sowie das Verhältnis aus unerwartetem und erwartetem Verlust. Der vierteljährliche
Risikobericht umfasst Angaben zur Veränderung der Kundenforderungen, zur Branchen- und Größenklassenverteilung sowie zur Verteilung der Forderungen auf Rating- bzw. Scoringklassen. Bestimmte, risikorelevante Kundenkreditengagements werden einzeln dargestellt. Über die periodischen und barwertigen Steuerungskennziffern und deren zeitliche Entwicklung wird ebenfalls informiert. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten Vorgänge
mit einem neuen zusätzlichen Schadenspotenzial ab 500 TEUR. Diese sind unverzüglich an Vorstand,
Zentralbereich Unternehmenssteuerung, Kompetenzträger und Revision zu melden.
Das Kreditportfolio zeigt sowohl nach Branchen als auch nach Größenklassen keine Auffälligkeiten.
Es umfasst etwa 2,2 Mrd. EUR (inklusive zugesagter und nicht ausgeschöpfter Kreditzusagen). Davon
entfallen ca. 0,4 Mrd. EUR auf eigene Wertpapiere, Forderungen an Kreditinstitute und Beteiligungen,
weitere etwa 0,6 Mrd. EUR auf Kredite an Unternehmen und Selbstständige sowie ca. 0,8 Mrd. EUR
auf Kredite an Privatpersonen. Der Restbetrag enthält als weitaus größten Posten von rund 0,3 Mrd.
EUR die Kommunalkredite. Die Kredite an Unternehmen und Selbstständige entfallen zu ca. 51 % auf
den Dienstleistungsbereich, zu etwa 18 % auf den Handel und 10 % auf das verarbeitende Gewerbe.
Die Anteile der übrigen Branchen liegen jeweils unter 10 %. Den größten Anteil der Kredite an Privatpersonen machen Kredite für den Wohnungsbau mit ca. 78 % aus. Das in Anspruch genommene
Kreditvolumen von öffentlichen Kreditnehmern ist seit Jahren von untergeordneter Bedeutung und
soll erhöht werden. Das Kreditvolumen inklusive der offenen Zusagen soll 20 % der Bilanzsumme
jedoch nicht übersteigen. Mittelfristig wird ein Anteil von 15 % angestrebt. Die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Risikokonzentrationen werden akzeptiert. Die nach den internen Vorgaben
anrechenbaren Sicherheiten entfallen z. B. aufgrund der bestehenden Anrechnungsrestriktionen und
verwendeten Parametern überwiegend auf wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte.
Die Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes werden, insbesondere gemessen
an der Veränderung der risikofreien Ergebnisbeiträge, in den jährlichen Rentabilitätszielen und
hinsichtlich der Bestandsentwicklung in den Volumenszielen konkretisiert.
Bei den Eigenanlagen stehen die Liquiditätsdisposition und die Umsetzung der Rahmenbedingungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken (wertorientiert) als übergeordnete Treasurystrategie
unter Beachtung des Limitsystems im Vordergrund. Es sind nur auf Euro lautende zinstragende
Finanzinstrumente von inländischen bzw. ausländischen Schuldnern aus der Europäischen Union
zugelassen, deren Landeswährung der Euro ist. Die Konzentration auf die Heimatwährung ist eine
bewusste geschäftspolitische Entscheidung, um Währungsrisiken auszuschließen. Die stückzahlmäßig wenigen dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-and-hold-Strategie (Dauerhalteabsicht und -fähigkeit) und werden dem Anlagebestand
zugeordnet. Für die handelsrechtliche Bilanzierung erfolgt weiterhin die bisherige Bewertungspraxis
zum strengen Niederstwertprinzip.
Die mit diesen Geschäften verbundenen Adressenausfallrisiken werden über eine Partnerliste und
ein adressen- sowie bonitätsorientiertes Limitsystem gesteuert und ausreichend begrenzt und in die
Systeme zur Quantifizierung der Adressenrisiken für die Gesamtbank integriert und bei der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Wertpapiere und Geldanlagen von Schuldnern des Sicherungsverbundes
der Sparkassen-Finanzgruppe, von deutschen Gebietskörperschaften und Hypothekenpfandbriefe
deutscher Emittenten bewertet die Sparkasse als sicher. Die übrigen Wertpapiere (überwachungswürdige Wertpapiere) werden durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung bezüglich der
Wertveränderungen inklusive der Spreadrisiken besonders überwacht, da diese seit der Finanzmarktund Staatsschuldenkrise ursächlich für den gestiegenen Bewertungsaufwand festverzinslicher Wert8
papiere, insbesondere bei Schuldverschreibungen von Staaten der Europäischen Union, waren. Das
hohe Engagement bei der eigenen Girozentrale und den Landesbanken wird mit Blick auf den Haftungsverbund ebenso akzeptiert wie die daraus resultierende Inter-Risikokonzentration. Es besteht
kein Engagement in nennenswertem Umfang bei Schuldnern aus wirtschaftsschwachen Staaten des
Euro-Währungsraumes, wie z. B. Spanien und Griechenland.
Unter Adressenrisiken aus Beteiligungen wird die Gefahr verstanden, dass unerwartete, negative
zukünftige Entwicklungen und damit verbundene Verluste zu einer Wertminderung von Beteiligungen der Sparkasse führen können (Beteiligungsrisiko im engeren Sinn). Bei den Beteiligungen und
Anteilen an verbundenen Unternehmen stehen strategische, geschäfts- bzw. sparkassenverbundpolitische Überlegungen im Vordergrund. Diese im Geschäftsmodell von Sparkassen begründete Risikokonzentration wird akzeptiert. Aus der Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband
(RSGV) ergeben sich neben den Risiken aus den vom RSGV unterhaltenen Beteiligungen aufgrund
der Satzungslage bedeutsame Besonderheiten.
Über Beteiligungen (Begründung, Erhöhung, Reduzierung, Bewertung) entscheidet der Vorstand
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (Sparkassen-, Handels-, Steuerrecht). Die
Bewertung der Beteiligungen richtet sich grundlegend nach § 253 HGB. Darüber hinaus bestehen für
Kreditinstitute mit den §§ 279 ff. HGB und den §§ 340e ff. HGB ergänzende Regelungen zur Bewertung, die Vorrang vor den allgemeinen Regeln des § 253 HGB haben. Das Verfahren zur Feststellung
des beizulegenden Wertes einer Beteiligung ist abhängig von deren Zwecksetzung. In diesem Sinne
unterscheidet die Sparkasse nach Renditebeteiligungen und strategischen Beteiligungen. Renditebeteiligungen sind Beteiligungen bei denen ausschließlich finanzielle Ziele im Sinne von Ausschüttungserwartungen oder Werterhöhungen im Vordergrund stehen. Strategische Beteiligungen dienen
der Bündelung und Spezialisierung betrieblicher Aufgaben oder werden aus verbundpolitischen
Motiven bzw. mit Blick auf den öffentlichen Auftrag begründet. Die Sparkasse unterhält ausschließlich strategische Beteiligungen. Die Wertüberprüfung erfolgt bei den Beteiligungen auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Solange keine nachhaltigen Verluste ausgewiesen
werden, unterstellt die Sparkasse die Werthaltigkeit der Beteiligung. Ist dagegen eine nachhaltige
negative Ertragslage zu verzeichnen, geht die Sparkasse von einer Wertminderung aus, sofern nicht
die Werthaltigkeit gesondert begründet wird. Der Buchwert der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt 28,5 Mio. EUR. Erkenntnisse über unter den Buchwerten liegende
Zeitwerte sind nicht vorhanden. Evtl. erforderliche Wertaufholungen und Abschreibungen wurden
vorgenommen. Bei den in der Vergangenheit auf den Erinnerungswert von einem Euro abgeschriebenen Beteiligungen sind die Gründe für die Wertberichtigung weiterhin gegeben. Nicht realisierte
Neubewertungsgewinne / -verluste sowie latente Neubewertungsgewinne / -verluste sind nicht
vorhanden.
Der geringe Umfang dieser Geschäfte lässt eine Steuerung und Überwachung der Adressenrisiken auf
Einzelgeschäftsebene zu. Die Überwachung dieser Beteiligungen obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Bedeutende Beteiligungen werden im Risikobericht dargestellt. Kreditnahe bzw.
kreditsubstituierende Beteiligungen bestehen derzeit nicht. Sollten sie zukünftig ausnahmsweise
eingegangen werden, werden sie wie Kundenkredite behandelt. Die sparkassenverbundpolitische
Beteiligung am RSGV belastet die Sparkasse erheblich.
Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 %) haben im November
2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf
dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt
("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seines Anteils
(25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht
durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der
Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im
Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf
maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die
Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend
ihrer Beteiligung am RSGV (1,1833 %). Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung
im Jahresabschluss 2013 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko,
dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres
Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko
9
wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu
überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von 4.428 TEUR durch Dotierung des
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen. Davon entfallen auf das Geschäftsjahr
2013 873 TEUR. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen
Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine Rückstellung zu bilden.
Für die Quantifizierung der Risiken des Beteiligungsportfolios eignet sich kein mathematischstatistisches Risikomodell. In den Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die bilanziellen Buchwerte zur Belegung der Vermögensklasse und damit zur Berechnung des Verlustdeckungspotenziales verwendet. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit werden pauschale Wertminderungen für die Beteiligungen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um ein einfaches und transparentes Verfahren. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt.
Bezüglich der Adressenrisiken hat sich die periodische und wertorientierte Risikolage im Vergleich
zum Vorjahr verbessert.
Verbriefungen
Die Sparkasse ist weder Originator noch Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion.
Marktpreisrisiken
Unter Marktpreisrisiken versteht die Sparkasse das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustes aus zukünftigen Marktpreisschwankungen. Da die Sparkasse keine bzw. keine wesentlichen Positionen in Aktien,
Investmentzertifikaten, Fremdwährungen oder Edelmetallen handelt bzw. unterhält, beschränken sich
die Marktpreisrisiken bei der Sparkasse auf Zinsänderungsrisiken und Risiken aus Sachanlagen.
Das von der Sparkasse eingegangene Zinsänderungsrisiko als wesentlicher Teil des Marktpreisrisikos
resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Sparkasse entstehen hierbei insbesondere bei
einem Anstieg, einer Absenkung oder einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Dabei beinhaltet das
Zinsänderungsrisiko den Rückgang des Gesamtbarwertes und / oder die negative Beeinflussung des
Zinsüberschusses aufgrund sich ändernder Zinssätze. Die Sparkasse hat Methoden und Verfahren zur
Risikomessung, -überwachung und -steuerung sämtlicher zinstragender Geschäfte entwickelt, um zu
einer Quantifizierung des dadurch entstehenden Risikos, auch bei Unterstellung von Zinsschocks, wie
von der Bankenaufsicht gefordert, zu gelangen. Zur barwertigen Steuerung setzt die Sparkasse das ITAnwendungspaket „S-Treasury“ der Firma msgGillardon ein. Für die periodische Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird insbesondere die IT-Anwendung „GuV-Planer“ der Firma msgGillardon verwendet.
Das Zinsänderungsrisiko wird wertorientiert, passiv gesteuert und ergibt sich aus der Differenz des
Zinsbuchbarwertes gegenüber dem Barwert zum Betrachtungszeitpunkt ohne erwarteten Zuwachs. Die
festverzinslichen Geschäfte werden entsprechend der vertraglichen Bindungsfrist berücksichtigt.
Variabel verzinsliche Darlehen sowie andere variabel verzinsliche Geschäfte, wie z.B. Kontokorrentkredite, Spar- und Sichteinlagen, werden nach dem Prinzip der gleitenden Durchschnitte strukturiert
und in den Gesamtzahlungsstrom integriert. Bei festverzinslichen Kundenverbindlichkeiten mit impliziten Optionen werden auf der Grundlage von statistischen Zeitreihen entsprechend dem Ausübungsverhalten Korrekturen der Cash-Flows vorgenommen. Aus Vorsichtsgründen werden im Rahmen der
wertorientierten Zinsänderungsrisikosteuerung keine vorzeitigen Kreditrückzahlungen berücksichtigt.
Die wertorientierte Risikomessung erfolgt auf der Grundlage der modernen historischen Simulation
bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von drei Monaten. Es werden die Zinsentwicklungen ab Januar 1988 bis Dezember 2011 auf Basis der täglichen 3-Monats-Spreads herangezogen. Der Value-at-Risk-Wert (in %) des Zinsbuches der Sparkasse soll nicht höher sein als der Valueat-Risk (in %) der Benchmark „2,00 x 10 Jahre gleitend - 1,00 x 1 Jahr gleitend". Für diese Steuerungskennziffer gilt ein Ampelsystem, welches als Maßstab den Hebel der Benchmark hat. Ein starrer Grenzwert wird nicht festgelegt. Ziel ist es, sich dem Chance- / Risikoverhältnis der begrenzenden Benchmark anzunähern. Das Risiko der Benchmark wurde nicht überschritten. Es wurde ein Ampelsystem
eingerichtet. Bei einer Positionierung zwischen 1,50 und 2,00 sind keine Steuerungsmaßnahmen
erforderlich. Bis 1,50 und ab 2,00 bis 2,20 werden Steuerungsmaßnahmen in Erwägung gezogen. Ab
10
2,20 ist eine Steuerungsmaßnahme erforderlich oder die Überschreitung des Limits zu beschließen.
Neben diesem relativen Limit wurde im Rahmen des barwertigen Risikotragfähigkeitskonzeptes auch
ein absolutes Limit festgelegt. Als interne Beobachtungskennziffer wird die Abweichung der relativen
Veränderungen des Barwertes gegenüber der festgelegten Benchmark bei einem Konfidenzniveau von
99 % ermittelt. Die quantifizierten Zinsänderungsrisiken werden vierteljährlich als Risikoindikator im
periodischen und wertorientierten Gesamtbanklimitsystem den vorgesehenen Risikodeckungsmassen
gegenübergestellt. Für die Betrachtung der Risikotragfähigkeit wird eine Haltedauer von 12 Monaten
und täglichen Zwölf-Monats-Spreads berücksichtigt. Das Gesamtlimit für Zinsänderungsrisiken wird
jährlich überprüft und bedarfsweise neu festgelegt. Bei Überschreitungen der Limits entscheidet der
Vorstand über Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Die Cash-Flow-Struktur wird maßgeblich durch das Kundengeschäft geprägt, so dass Abweichungen
zur idealtypisch völlig gleichverteilten Cash-Flow-Struktur der Benchmark entstehen. Die wenigen
dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-andhold-Strategie zur groben Aussteuerung der Cash-Flow-Differenzen der eigenen Zinsbuchpositionen
gegenüber der gewählten Benchmark. Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark werden abgeschlossen, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen. Im Rahmen des
Risikomanagements können auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das
Risiko der Benchmark getätigt werden. Neben Kassageschäften können auch Zinsswaps mit langen
Laufzeiten bis zu 50 Jahren abgeschlossen werden. Dies werden in der Regel Payerswaps zur Risikoreduzierung sein.
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) des Bankbuchs (Zinsbuchs) wurden auf der
Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 „Einzelfragen
der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach der
Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer
Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und zur
Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, wurden zu
diesem Zweck aufgeteilt. Der nicht in das Bankbuch einbezogene Teil der Zinsswapgeschäfte wurde
separat bewertet und eine Rückstellung in Höhe von 0,6 Mio. EUR gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen
und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos
einbezogen. Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein.
Die Überwachung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Vorstand wird monatlich über dieses Risiko im Rahmen des Treasuryberichtes
informiert. Sobald Berechnungen durchgeführt werden, erfolgt eine Berichterstattung an den Vorstand. Aus diesem Grund ist eine Ad-hoc-Berichterstattung nicht erforderlich.
Die von der deutschen Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten hatten folgende Barwertveränderungen:
Barwertveränderung
in TEUR
in % des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10
Absatz 1d KWG
Zinsänderungsrisiken bei Verschiebung um
+200 Basispunkte
-200 Basispunkte
2013
2012
2013
2012
-29.496
-34.160
+19.908
+12.228
-23,4
-26,2
+15,8
+9,4
Die Sparkasse ist „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ im Sinne des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Nr. 11/2011 (BA) vom 09.11.2011. Da 95 % der vorhandenen Eigenmittel nach § 10 KWG sowohl die Barwertminderung infolge des Zinsschocks als auch die
Eigenmittelanforderungen nach der Solvabilitätsverordnung deutlich übersteigen, wird dies akzeptiert.
Die regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand erfolgt mindestens vierteljährlich.
Darüber hinaus werden die Zinsänderungsrisiken periodisch als Zinsspannenrisiken überwacht. Die
Fachabteilung führt die Erfolgsrechnung monatlich durch. Der Vorstand wird im Rahmen der Prognoserechnung mindestens vierteljährlich hierüber informiert. Sofern eine Reduzierung des Betriebsergebnisses vor Bewertung in Höhe von 500 TEUR oder mehr im Vergleich zum Vormonat festgestellt wird,
erfolgt eine unverzügliche Information des Vorstands. Überdies wird eine periodenorientierte Zinsspannensimulation über mehrere Planungsjahre vorgenommen, deren Ergebnisse im vierteljährlichen
Risikobericht dargestellt werden. Über angenommene Veränderungen von Bestandsstrukturen im
11
Kundengeschäft werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Geschäfts- und Ertragsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Volumen und Margen abgebildet.
Zusätzlich werden für die Eigenanlagen die zinsbedingten Abschreibungsrisiken je nach Zinsszenario
ermittelt. Aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit sowie der Zuordnung zum Anlagebestand
kann eine Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip unterbleiben. Sie wurde jedoch weiterhin
vorgenommen.
Die Sparkasse betreibt keine Handelsbuchgeschäfte.
Sachanlagen werden in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Sachanlagen unterteilt. Die
betriebsnotwendigen Sachanlagen haben einen hohen betrieblichen Nutzen für die Sparkasse. Dieser
Nutzen steht im Vordergrund, nicht eine Bewertung zum Verkehrs- oder Ertragswert. Unerwartete
Wertminderungen sind eher unwahrscheinlich. Neue direkte bzw. indirekte Investitionen in nicht
betriebsnotwendige Sachanlagen sollen nicht erfolgen. Bestehende nicht betriebsnotwendige Vermögenspositionen werden weiterhin gehalten. Ihr Management ist auf eine Werterhaltung ausgerichtet.
Die Überwachung und Steuerung der Marktpreisrisiken der Sachanlagen erfolgt auf Einzelobjektebene
und wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen. Wertmindernde Ereignisse, die
sich aus dem Bereich der Operationellen Risiken ergeben, werden über das vorhandene Berichtswesen
ebenfalls erfasst. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten
Vorgänge mit einem neuen zusätzlichen Schadenspotenzial ab 500 TEUR. Diese sind unverzüglich an
Vorstand, Zentralbereich Unternehmenssteuerung und Revision zu melden. In den Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die bilanziellen Buchwerte zur Belegung der Vermögensklasse und damit
zur Berechnung des Verlustdeckungspotenziales verwendet. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit wird für Marktpreisrisiken aus Sachanlagen aufgrund der strategischen Ausrichtung und der
aktuellen Risikobewertung keine unerwartete Belastung mehr berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung ihrer geordneten Vermögens- und Ertragslage ist die Sparkasse Marktpreisrisiken in vertretbarem Umfang eingegangen. Die Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig
verändert.
Bedarfsspannenrisiko
Bedarfsspannenrisiko ist die negative Abweichung der Bedarfsspanne (Ergebnis der ordentlichen
Erfolgsrechnung ohne Zinsergebnis) vom geplanten Ergebnis. Das Provisionsergebnis ist Bestandteil
der Vertriebsziele. Über angenommene Veränderungen des Provisionsergebnisses werden ebenfalls
vertriebliche Risiken / Ertrags- und Geschäftsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Provisionen
abgebildet.
Die Sach- und Personalkosten ergeben sich überwiegend in Abhängigkeit von den betriebsinternen
Erfordernissen an die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung. Sie werden über eine
Kostenbudgetierung gesteuert. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt vierteljährlich. Die
Personal- und Sachkosten sind fix bzw. reagieren träge auf einen sich verändernden Geschäftsumfang. Diese Risiken macht die Sparkasse bei jeder Investition in betriebsnotwendige Sachanlagen
durch Kostenschätzungen auf Basis des Investitionsplanes und durch die langfristige Personalkostenplanung transparent. Die Erkenntnisse werden bei entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt.
Bezüglich des Bedarfsspannenrisikos ist die Risikolage der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr konstant.
Liquiditätsrisiken
Die Sparkasse hat sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann.
Dabei ist eine ausreichende Diversifikation im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur zu
gewährleisten. Neben dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) sind
zudem das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko zu beurteilen.
Die Sparkasse ist nicht kapitalmarktorientiert. Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen
Vermögens- und Refinanzierungsstruktur steht das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der
Steuerung. Die Refinanzierungsstruktur ist durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden geprägt. Die
Kundenpassiva übersteigen die Kundenaktiva, so dass eine Refinanzierung der Forderungen an
12
Kunden bei Institutionellen in den letzten vier Jahrzehnten nicht erforderlich war. Auf der Vermögensseite stehen die Eigenanlagen (Aktiva 1 bis 3, 5 und 6) und die Kundenforderungen im Mittelpunkt. Ein Verkauf von Kundenforderungen ist geschäftspolitisch nicht vorgesehen.
Das Marktliquiditätsrisiko betrifft damit vor allem die Schuldverschreibungen im Eigenbestand. Das
bestehende Limitsystem begrenzt die Wertpapieranlagen wodurch eine hohe Qualität im Wertpapierbestand sichergestellt wird. Neben der Zugehörigkeit zum Haftungsverbund der SparkassenFinanzgruppe und dem Rating steht die Zentralbankfähigkeit im Vordergrund der Anlageentscheidungen. Eine kurzfristige Veräußerung der dispositiven Vermögensgegenstände des Zinsbuches ist
kein strategisches Ziel. Die Sparkasse ist kein Handelsbuchinstitut (§ 2 Abs. 11 KWG) und betreibt
keine Handelsbuchgeschäfte. Daher hat das Marktliquiditätsrisiko für die Sparkasse nur eine geringe
Bedeutung, da selbst in schwierigen Marktsituationen eine Veräußerung nicht geplant ist und in der
Vergangenheit (Finanzmarktkrise) nicht erforderlich war. Die Liquidität wird täglich disponiert. Hierbei wird die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse dadurch sichergestellt, dass liquide bzw. kurzfristig
verfügbare Mittel in einem ausreichenden Umfang vorgehalten werden.
Durch das Floor-Rating der Sparkassenfinanzgruppe und die Möglichkeit, die Kundenforderungen zur
Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten heranzuziehen, erfährt das Spreadrisiko, welches
neben der Marktpreisentwicklung die Refinanzierungskosten maßgeblich beeinflusst, eine Begrenzung. Aus diesem Grund wird im Rahmen der periodenorientierten und wertorientierten Messung der
Risikotragfähigkeit für das Liquiditätsrisiko nur ein pauschal errechneter Sicherheitspuffer berücksichtigt, wodurch das Risiko sofort und stark steigender Liquiditätskosten abgebildet wird.
Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen Vermögens- und Refinanzierungsstruktur verbleibt
für die Sparkasse das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Steuerung. Wesentliche Vorraussetzungen zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist ein funktionsfähiges Zahlungsverkehrssystem und ein funktionsfähiger Geld- und Kapitalmarkt. Diese elementaren Voraussetzungen sind
durch staatliche und aufsichtsrechtliche Institutionen zumindest auf nationaler Ebene sicherzustellen. Sie liegen damit außerhalb des Einflussbereiches der Sparkasse.
Die Liquiditätsplanung der Sparkasse erfolgt in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften
nach dem Konzept der LiqV. Der gesamte Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr (vier Laufzeitbänder
gem. LiqV). Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt durch den Fachbereich Rechnungswesen.
Dieser disponiert täglich die Konten der Sparkasse bei der Landesbank und der Bundesbank und
überwacht die Mindestreserve-Erfüllung. Das Dispositionsergebnis wird dem Eigenhandel übermittelt und ist u. a. Grundlage für die Anlageentscheidung. Die Liquiditätsanlage erfolgt durch den
Eigenhandel im Rahmen der im Treasury-Ausschuss herbeigeführten Vorstandsbeschlüsse bzw. auf
Grundlage der restriktiven Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte. Das Programm „Finanzplanung“ liefert revolvierend für einen Zeitraum von zwölf Monaten für jede Aktiv- bzw. Passivposition
den Liquiditätszu- bzw. -abfluss. Grundlage für die Entwicklung der Positionen ist die Differenz zwischen dem aktuellen Bestand des lfd. Monats und den technisch berechneten Prognosebestandsdaten der Folgemonate. Im Rahmen der Berechnung erfolgt monatlich die Ermittlung der Liquiditätskennziffer für das erste Laufzeitband und der Beobachtungskennziffern für die weiteren Laufzeitbänder. Damit wird ein einfacher und transparenter Ansatz zur Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos verfolgt.
Der Fachbereich Rechnungswesen überwacht die aktuelle Liquiditätskennziffer und den gestressten
Simulationswert, welche die Steuerungskennziffern sind. Zur Überwachung der Risikotoleranz wurde
ein Ampelsystem installiert. Als kritischer Wert für die gestresste Kennziffer wird eine Grenze von
1,15 festgelegt. Dieser Schwellenwert wird analog der Grundsätze für das Risikomonitoring der
Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe gewählt und ist konservativ. Unabhängig von
der Überwachung der Liquiditätskennziffern werden Vermögensgegenstände unterhalten, die eine
kurzfristige Beschaffung von Zahlungsmittel sicherstellen sollen. In jedem Fall sind nominell 50 Mio.
EUR hochliquide Anleihen von EU-Staaten oder Schuldverschreibungen der bundesdeutschen Länder
vorzuhalten, die auch in Krisenzeiten am Markt veräußerbar sind. Ohne Berücksichtigung dieser
Liquiditätsreserve soll daneben das freie EZB-Refinanzierungspotenzial 50 Mio. EUR nicht unterschreiten. Beide Liquiditätsreserven stellen weitere Steuerungsgrößen dar. Zur Überwachung dieser
Risikotoleranzen wurde ein Ampelsystem installiert. Die Ampel springt auf gelb, sollte der Überschuss zur freien Liquiditätsreserve von mindestens 100 Mio. EUR die Grenze von 30 Mio. EUR unterschreiten. Das heißt, dass bei einer grünen Einstufung eine Liquiditätsreserve von insgesamt mindestens 130 Mio. EUR besteht. Dieser Wert übersteigt die bisherige maximale Bestandsveränderung
innerhalb eines Tages um ein Vielfaches und ist daher auch bei einem unerwarteten Liquiditätsabfluss hinreichend konservativ. Sollten sich außergewöhnliche Abrufrisiken im Kundengeschäft zeigen, sind die Beträge zu überprüfen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden täglich durch
den Zentralbereich Unternehmenssteuerung überwacht.
13
Zur Messung von Risikokonzentrationen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden durch
den Zentralbereich Unternehmenssteuerung vierteljährlich die Einlagenbestände je Einzelkunde in
einer Größenklassengliederung dargestellt. Dabei werden nur Kunden in die Auswertung einbezogen, deren individueller Einlagebestand über 100 TEUR liegt. Die Auswertung zeigt eine granulare
Verteilung. Risikokonzentrationen sind nicht zu erkennen. Die Überwachung der offenen Linien im
Pfanddepot der Notenbank und die Fortschreibung der darüber hinaus übertragbaren pfandfähigen
Titel erfolgt monatlich. Zusätzlich wird das Volumen möglicher Tagesgeldaufnahmen bei ausgewählten Kontrahenten abgefragt. Der Vorstand wird regelmäßig vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes über die aktuelle Liquiditätskennziffer und den Planungswert im Krisenszenario sowie
deren historische Entwicklungen informiert. Dabei wird ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet.
Sollte der Risikotoleranzwert von 1,15 der gestressten Kennziffer unterschritten werden, erfolgt
unverzüglich eine Information an den Vorstand, die Revision und den Treasury-Ausschuss. Die regelmäßige Information über das freie EZB-Refinanzierungspotenzial an den Vorstand erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes. Die Überwachung des Liquiditätspuffers erfolgt aufgrund
der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der guten Liquiditätslage monatlich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Liquiditätspuffer ist aufgrund der Dauerhalteabsicht und
-fähigkeit im Zeitverlauf sehr stabil und granular. Eine wesentliche kurzfristige Veränderung aufgrund von umfangreichen Veräußerungen von hochliquiden oder notenbankpfandfähigen Vermögenswerten sowie Fälligkeiten ist daher unwahrscheinlich. Daneben erfolgt weiterhin die tägliche
Disposition. Hierdurch wird die tägliche aussagekräftige Beurteilung der Liquiditätslage ermöglicht.
Sollte die Grenze von 30 Mio. EUR Überschuss unterschritten werden, informiert der Zentralbereich
Unternehmenssteuerung den Vorstand und die Revision unverzüglich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Refinanzierungsmodell der EZB funktionsfähig ist und die Möglichkeiten bei Bedarf
sogar erhöht wurden. Es wird daher angenommen, dass die Möglichkeit zur Refinanzierung über das
Notenbanksystem auch zukünftig besteht. Durch die definierten Liquiditätsreserven und dem diesbezüglichen Ampelsystem wird für beobachtete und mögliche Liquiditätsschwankungen großzügig
vorgesorgt. Sollte eine liquiditätsbedingte Geldaufnahme in Höhe von 25 Mio. EUR in einem Monat
notwendig sein, informiert der Eigenhandel den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision unverzüglich. Über die Größenklassenverteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die Schwankungsbreite der täglichen Bestandsveränderungen und die Liquiditätsliste
wird der Vorstand durch die Fachabteilung vierteljährlich informiert.
Bei Unterschreitung des Risikotoleranzwertes analysiert und dokumentiert der Treasury-Ausschuss
die Ursachen, die den Notfall ausgelöst haben. Der Treasury-Ausschuss quantifiziert die Liquiditätslücke und schlägt ggf. unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Beschaffung von Liquidität gemäß einer
für diese Zwecke existierenden Liquiditätsliste vor, über die der Vorstand entscheidet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch den Eigenhandel vorgenommen. Die Überwachung der Durchführung der Notfallmaßnahmen übernimmt der Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Die erfolgte
Umsetzung ist vom Zentralbereich Unternehmenssteuerung an den Treasury-Ausschuss zu melden,
der die Auswirkung der Maßnahmen auf die Liquiditätslage feststellt und ggf. weitere Sofortmaßnahmen vorschlägt, sollten diese erforderlich sein. Ist die Unterschreitung des Risikotoleranzwertes
nicht mehr gegeben, stellt der Treasury-Ausschuss das Notfallende fest und informiert den Vorstand.
Die aufsichtsbehördlichen Standards werden mit Reserven eingehalten.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken bestehen in der Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit von
internen Verfahren, der Infrastruktur oder des Versagens von Menschen bzw. aufgrund externer
Einflüsse eintreten. Operationelle Risiken umfassen sowohl Betriebsrisiken als auch externe politische und rechtliche Risiken.
Die Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie ein
angemessenes und wirksames Risikomanagement zu unterhalten. Dies spiegelt sich in den schriftlich fixierten aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen wider. Hierdurch wird Risiken vorgebeugt, die dadurch entstehen, dass Zuständigkeiten nicht eindeutig definiert sind bzw. Prozesse
einschließlich Informationspflichten nicht ausreichend geregelt sind. Zum Schutz vor Risiken aus
rechtlich nicht durchsetzbaren Verträgen werden im Geschäftsverkehr mit Kunden Vertragsvordrucke
des Deutschen Sparkassenverlages verwendet, die einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Bei
der Gestaltung von wesentlichen Prozessen orientiert sich die Sparkasse grundsätzlich an den Empfehlungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der Finanz Informatik. Zusätzlich trägt
die Interne Revision durch umsetzungsbegleitende Prüfungshandlungen zur Qualitätssicherung und
-verbesserung interner Verfahren bei. Durch die Teilnahme an institutsübergreifenden Veranstaltungen werden fachliche Weiterentwicklungen frühzeitig erkannt und berücksichtigt. Zur Sicher14
stellung der Qualität bei der Durchführung von Projekten besteht in der Organisationsabteilung ein
zentrales Projektmanagement. Daneben erleichtert dies die Durchführung und das Controlling von
Projekten. Die Umsetzung neuer Anforderungen, die sich z. B. aus Änderungen des Kundenverhaltens
oder neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben können, wird durch die Bereitstellung und den
Einsatz qualitätsgesicherter zentraler Anwendungen unterstützt. Risikokonzentrationen bezüglich
interner Verfahren wurden nicht identifiziert.
Risiken, die dadurch entstehen, dass Mitarbeiter nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen,
nicht über eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation verfügen oder nicht ausreichend motiviert sind, werden durch Personalbedarfsanalysen, eine bewusste Personalauswahl, die
Bereitstellung eines angemessenen Weiterbildungsbudgets und eine regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung sowie durch eine Überwachung der Krankheitstage und Arbeitszeitkonten identifiziert und
gesteuert. Das Interne Kontrollsystem schützt vor Schäden aus unautorisierten Handlungen, Bearbeitungsfehlern und unsachgemäßer Beratung. Ferner wurden eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen. Das Vergütungssystem korrespondiert mit den Strategien, setzt keine Fehlanreize und führt nicht zu unangemessenen Risiken für
die Sparkasse (Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen). Risikokonzentrationen bezüglich Mitarbeitern wurden nicht identifiziert.
Im Bereich der Infrastruktur steht die Sicherheit der Elektronischen Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Zur Sicherung von Datenintegrität, -verbindlichkeit, -vertraulichkeit und -verfügbarkeit wurden organisatorische Regelungen erlassen, deren Angemessenheit und Wirksamkeit von einem ITSicherheitsausschuss bzw. einem IT-Sicherheitsbeauftragten überwacht werden. Die Organisation
der Datenverarbeitung orientiert sich am Rahmenwerk „Sicherer IT-Betrieb“ des Informatikzentrums
der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ). Die Arbeitsplatzsicherheit wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht. Die Sicherheitstechnik entspricht dem aktuellen Standard. Ihre Funktionsfähigkeit wird regelmäßig überprüft. Die Qualität der übrigen Haus- und Gebäudetechnik ist bei der
Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Es finden regelmäßige Unterweisungen bezüglich der im
Notfallhandbuch festgelegten Verhaltens- und Verfahrensweisen in möglichen Notfallsituationen
statt. Zudem werden Notfallübungen durchgeführt. Risikokonzentrationen bezüglich der Infrastruktur wurden nicht identifiziert.
Zur finanziellen Abschirmung der Risiken aus externen Einflüssen, wie Naturgewalten und Unfällen,
wurden die allgemein üblichen Versicherungen abgeschlossen. Bei anstehenden Outsourcingentscheidungen wird eine Risikoanalyse zur Einschätzung der Wesentlichkeit vorgenommen. Bei wesentlichen Auslagerungen sowie nicht wesentlichen Auslagerungen, bei denen Risiken in der Risikoanalyse identifiziert wurden, erfolgt eine aktive Überwachung und Steuerung. Risikokonzentrationen
ergeben sich durch die Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen auf die Finanz
Informatik (FI), die Deutsche Wertpapier Service Bank AG und die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH. Hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Risikogehalt bestehen keine sinnvollen Alternativen.
Die Risiken, die grundsätzlich akzeptiert werden, sind in die internen Risikocontrollingprozesse
angemessen eingebunden. Die Einflussnahmemöglichkeiten auf risikominimierende und -steuernde
Prozesse dieser externen Dienstleister durch die Sparkasse als Einzelinstitut sind begrenzt. Die
Einflussnahme im Sinne der Sparkassen-Finanzgruppe wird durch die Vertretung der Mitgliedsinstitute in den Gremien gewährleistet. Der mögliche länger andauernde Ausfall, z. B. der FI, wird als
für die Sparkasse nicht beeinflussbare Katastrophe betrachtet. Es liegen entsprechende Notfallkonzepte bei der FI vor, damit es nicht zu einem längerfristigen Ausfall kommt.
Zur Verhinderung von betrügerischen und kriminellen Handlungen zu Lasten der Sparkasse wurde
zusätzlich eine Zentrale Stelle bestimmt, die nach den gesetzlichen Regelungen sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren
Handlungen koordiniert und für ein risikominimierendes Gesamtkonzept sorgt. Die Zentrale Stelle
wird bei der Risikoinventur einbezogen.
Bei auftretenden Kundenreklamationen und Schadensereignissen werden Ursachenanalysen durchgeführt und eventuell erforderliche Anpassungen vorgenommen. Nach der Risikoinventur erfolgt die
qualitative Risikobewertung. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Analyse der Eigenversicherungen.
Ex post werden die Schäden in einer Schadensfalldatenbank erfasst und analysiert. Die Bearbeitung
der Schadensfälle erfolgt im Vorstandssekretariat. Für die Meldung von Schadensfällen und Risikopotenzialen ist jeder Bereich verantwortlich.
Durch die Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die zeitnahe Umsetzung von Neuerungen werden Operationelle Risiken umfassend reduziert. Im Hinblick auf die aufbauund ablauforganisatorischen Regelungen, die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die abgeschlossenen Versicherungen und die in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfälle werden
15
Operationelle Risiken als niedrig gewertet. Bei Betrachtung von wenig wahrscheinlichen Extremsituationen sind jedoch für jeden Teilbereich wesentliche Operationelle Risiken mit jeweils sehr extremem
Schadenpotenzial denkbar, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Schadensfälle und Operationelle
Risiken gelten Vorgänge ab einem Bruttoschadenvolumen von 25 TEUR oder wenn aus ihnen eine
dauerhaft negative Auswirkung auf die Reputation der Sparkasse erwachsen kann. Über diese werden
die Revision und der Zentralbereich Unternehmenssteuerung im Rahmen der Ad-hoc-Berichterstattung durch das Vorstandssekretariat informiert. Die Information des Vorstands und der jeweiligen Beauftragten erfolgt volumenunabhängig. Der Gesamtvorstand wird vierteljährlich im Rahmen
des von dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung zu erstellenden Risikoberichtes über eingetretene Schadensfälle des laufenden Jahres und Operationelle Risiken informiert. Gegenstand dieser
Information sind die Art, die Ursachen und das Ausmaß von Schäden bzw. Risiken, die als Steuerungsgrößen betrachtet werden.
Die regulatorischen Eigenmittelanforderungen, die sich auf Grundlage des gewählten Basisindikatoransatzes zur Abschirmung der Operationellen Risiken ergeben, werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung bei der Ermittlung des für die Erfüllung des Going-Concern-Ansatzes
mindestens notwendigen Eigenkapitals berücksichtigt. Sie stehen damit nicht zur Deckung von
Risiken zur Verfügung.
Erwartete und unerwartete Belastungen aus Operationellen Risiken werden sowohl in der Risikotragfähigkeitsberechnung als auch in den Stressszenarien als konservative Risikopuffer bzw. Belastung
dargestellt, für die jeweils eine Vollauslastung angenommen wird. Die aus diesem einfachen und
transparenten Verfahren im Hinblick auf die Vergangenheit resultierende deutliche Überzeichnung
des Risikos wird toleriert. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Mit
den bestehenden Verfahren werden die Operationellen Risiken ausreichend gemanagt.
Der jährliche Bruttoschaden soll 500 TEUR nicht überschreiten. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit deutlich unterschritten. Die bekannt gewordenen Schadensfälle sind im Verhältnis zur Risikodeckungsmasse weiterhin gering. Die Sparkasse sieht derzeit keine erhöhten Operationellen Risiken.
Sonstige Risiken
Die sonstigen Risiken lassen sich nicht den zuvor genannten Risikoarten zuordnen, wobei eine Quantifizierung der sonstigen Risiken ggf. über diese Risikoarten erfolgen kann.
Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Ruf, das Ansehen und / oder die Vertrauenswürdigkeit (die Reputation) der Sparkasse durch an die Öffentlichkeit dringende Informationen so
sehr belastet wird, dass negative Auswirkungen auf die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse zu befürchten sind. Diese negative Öffentlichkeitswirkung könnte z. B. durch eingetretene oder
drohende Risiken oder eine allgemein negative Darstellung in den Medien verursacht werden. Das
Reputationsrisiko stellt für die Sparkasse somit ggf. ein Folgerisiko Operationeller und auch anderer
Risiken (z. B. Marktpreisänderungs- und Adressenrisiken) dar. Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher
Anforderungen, z. B. aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz, wird eine Überwachung der Geschäftsbeziehungen vorgenommen. Hierdurch wird gleichzeitig auch das Risiko begrenzt, dass sich aus Geschäftsbeziehungen negative Auswirkungen auf die Reputation der Sparkasse ergeben. Das Reputationsrisiko wird ebenfalls bei strategischen Managemententscheidungen mit
möglicher Außenwirkung, wie z. B. Entscheidungen über Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten
oder über die Einführung bzw. Änderung von Produkten und Vertriebswegen im Rahmen des NeuenProdukt-Prozesses betrachtet. Bei einem eintretenden Reputationsrisiko könnte die Auswirkung auf
die Sparkasse erheblich sein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering betrachtet, da über die
Verbundwahrnehmung das Reputationsrisiko einer einzelnen Sparkasse begrenzt wird. Durch die
Leistungsfähigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt wird die Wahrscheinlichkeit eines zentral verursachten Reputationsrisikos mit negativen Auswirkungen für die Sparkasse ebenfalls als
gering eingestuft.
Das strategische Managementrisiko besteht in der Gefahr, dass die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse durch strategische Entscheidungen oder Managementfehler in der Gesamtbanksteuerung belastet wird. Mit den bestehenden Instrumenten der Risikofrüherkennung, wie z.B. der
Erfolgsprognose und der langfristigen Rentabilitätsplanung sowie den guten überbetrieblichen
Vergleichsmöglichkeiten werden die Risiken ausreichend überwacht. Nach der Risikoinventur erfolgt
die Risikobewertung auf der Grundlage der Historie. Bei eintretenden Risiken aus strategischen
Fehlentscheidungen und sonstigen Managementfehlern könnte die Auswirkung auf die Ertrags- und
16
Vermögenslage erheblich sein. Durch die für die Organe der Sparkasse abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird das Nettoschadenspotenzial aus Verletzungen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der Organe für die Sparkasse begrenzt. Die Risiken werden außerdem durch
den bestehenden Strategieprozess, der eine weitgehende Beteiligung aller Unternehmensbereiche
vorsieht, begrenzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird auch zukünftig als gering betrachtet. Als
Quellen der Risikoerkennung dienen die vierteljährlichen Risikoberichte, die internen und externen
Prüfungsberichte, Betriebsvergleiche und die Ergebnisse durchgeführter Befragungen. Eine sinnvolle
vorausschauende Quantifizierung des strategischen Managementrisikos ist nicht möglich.
Aus dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und den Einlagensicherungssystemen
können wegen der in diesem Zusammenhang vom RSGV zu unterhaltenden Stützungs- und Reservefonds ebenfalls Risiken für die Sparkasse entstehen. Die Inanspruchnahme der Sparkasse aus der
Nachschuss- bzw. Auffüllungspflicht darf jedoch nicht zu einer substanziellen eigenen Gefährdung
führen. Dies gilt sinngemäß auch für die Einlagensicherungssysteme auf nationaler bzw. EU-Ebene.
Durch das bestehende Risikomonitoring der Sparkassen-Finanzgruppe werden die Risiken aus dem
Haftungsverbund begrenzt. Es ermöglicht eine frühzeitige Erkennung einer verschlechterten Risikolage bei Mitgliedsinstituten und eröffnet den Sicherungseinrichtungen Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Risikosituation der den Haftungsverbund evtl. belastenden Institute und damit auch zur Abwendung von Risiken für den Haftungsverbund. Als Quellen
der Risikoerkennung dienen bekannt werdende Informationen und Berichte über Stützungsfälle vom
Risikomonitoringausschuss des RSGV sowie aus den Ausschüssen der Sicherungseinrichtungen der
Sparkassen-Finanzgruppe, die den Haftungsverbund bilden. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung der Risiken aus dem Haftungsverbund ist nicht möglich. Das Schadenspotenzial wird jedoch
als gering eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für Risiken aus dem Haftungsverbund wird
als mittel eingeschätzt.
Es ist absehbar, dass sich aus den Regelungen zur europäischen Bankenunion und den Einlagensicherungssystemen auf nationaler bzw. EU-Ebene zukünftig laufende Aufwendungen für die Sparkasse ergeben werden. Ansonsten ist die Risikolage bezüglich der sonstigen Risiken gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Im Geschäftsjahr 2013 hat sich die Risikolage der Sparkasse nicht wesentlich verändert. Die Limite
wurden auf Basis der Risikoinventur und einer Risikotragfähigkeitsanalyse unter Berücksichtigung
der Ertrags- und Vermögenslage sowie der strategischen Ausrichtung der Sparkasse definiert. Das
festgelegte steuerungsrelevante Gesamtlimit, das sowohl perioden- als auch wertorientiert nach
einer Reduzierung noch etwa die Hälfte des Risikodeckungspotenzials ausmacht, wird mit Reserven
eingehalten. Überschreitungen eines Teillimits an zwei Stichtagen in der periodenorientierten Betrachtung konnten durch geringe Auslastungen bei den anderen Risikokategorien kompensiert
werden.
Die von der Sparkasse eingegangenen Risiken sind im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage tragbar. Adressenrisiken und Zinsänderungsrisiken sind mit ihrem maßgeblichen Anteil
am Gesamtlimit die bedeutendsten Risikoarten.
Die zum Einsatz kommenden Instrumente des Risikomanagements werden der Bedeutung der jeweiligen Risikoarten gerecht.
Prognosebericht
Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den nachfolgend dargestellten Erwartungen
über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls
steuernd einzugreifen.
Für das Jahr 2014 bestehen gute Aussichten auf ein sich beschleunigendes Wachstumstempo in
Deutschland. Die konjunkturelle Belebung dürfte vorwiegend von einer Erholung der Investitionstätigkeit ausgehen. Die Bautätigkeit im Wohnungssektor bleibt voraussichtlich unvermindert stark,
auch in den anderen Baubereichen sollten stimulierende Effekte greifen. Insbesondere bei den Ausrüstungsinvestitionen ist mit einem Abbau des in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Investitionsstaus zu rechnen. Auch der Konsum sollte gestützt auf die gute Beschäftigungs- und Einkommenslage weiter robust expandieren. Von den staatlichen Konsum- und Investitionsausgaben sind
17
derzeit keine Bremseffekte zu erwarten. Die gesamte Binnennachfrage könnte daher unter den gegebenen Voraussetzungen deutlich anziehen. Im Außenhandel dürften die Belebung der Weltwirtschaft
und die Erholung bei den wichtigsten europäischen Handelspartnern zu einer Ausweitung der Exporte führen. Die Importe könnten noch stärker zulegen als die Exporte, da sie unmittelbar von einer
wachsenden Binnennachfrage profitieren. Im Ergebnis ist mit einer Verringerung des Außenbeitrages
zu rechnen. Dies wäre ein willkommener Beitrag zum Abbau von Ungleichgewichten in den weltweiten Handelsströmen. Für das BIP im Jahr 2014 liegen die meisten Prognosen der einschlägigen
Institutionen in einer vergleichsweise engen Spanne von 1,5 % und 2,0 %. Die Bundesbank erwartet
in ihrer gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung für 2014 ein Wachstum von 1,7 % und für 2015 von
2,0 %.
In ihrem wirtschaftlichen Ausblick für den Euro-Raum erwartet die EZB einen langen Zeitraum niedriger Inflation und eine nur allmähliche konjunkturelle Erholung. Die EZB ist grundsätzlich bereit, falls
nötig weitere und ggf. ungewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang ist eine
nochmalige Leitzinssenkung ebenso in der Diskussion wie ein negativer Einlagenzins oder groß
angelegte Käufe von Staatsanleihen nach dem Vorbild der US-amerikanischen Notenbank (Fed).
Aktuell scheint sich die wirtschaftliche Lage in Europa weiter zu stabilisieren. Hierauf deutet auch der
Aufwärtstrend bei den Stimmungsindikatoren hin. Für einige Staaten Südeuropas wird nach einer
Reihe von Rezessionsjahren für 2014 wieder mit einem leichten Wirtschaftswachstum gerechnet.
Sollte sich dieser Trend bestätigen oder gar verstärken, ist nach Ansicht von Marktbeobachtern
zunächst nicht mit einer weiteren signifikanten Lockerung der EZB-Geldpolitik zu rechnen. Umgekehrt ist für den Euro-Raum derzeit aber auch eine Rückführung der ultraexpansiven Geldpolitik nicht
in Sicht. Die EZB dürfte in 2014 ihre Niedrigzinspolitik weitgehend beibehalten.
Die Sparkasse geht für das Geschäftsjahr von einer im Vergleich zu den Vorjahren stetigen Geschäftsentwicklung aus. Der prognostizierte leichte Zuwachs bei den Kundenforderungen resultiert
insbesondere aus steigenden Forderungen an Kommunen. Der ebenfalls prognostizierte leichte
Zuwachs bei den Kundenverbindlichkeiten geht vermutlich mit einer Fortsetzung der strukturellen
Verschiebungen (Erhöhung täglich fällige Einlagen, Rückgang Spareinlagen) einher. Durch die weitere Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus fällig werdenden eigenen
Wertpapieranlagen wird sich die Bilanzsumme leicht reduzieren. Der Umfang des bilanzneutralen
Kundenwertpapiergeschäfts wird in etwa konstant bleiben. Im Bauspar- und Versicherungsgeschäft
rechnet die Sparkasse mit einem Zuwachs.
Bis zum Jahresende erwartet die Sparkasse Geldmarktsätze auf nahezu unverändertem Niveau. Im
Zehnjahresbereich sieht sie ansteigende Zinssätze von etwa 2,60 %. Der Zinsüberschuss wird sich
voraussichtlich u. a. strukturbedingt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 3,9 Mio. EUR reduzieren. Der
Zinsaufwand wird weniger stark sinken als der Zinsertrag. Insbesondere eine inverse Zinsentwicklung
würde die Zinsspanne belasten.
Das Provisionsergebnis und die Bedarfsspanne werden in etwa konstant bleiben. Für das Jahr 2014
erwartet die Sparkasse ein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostiziertes Betriebsergebnis vor Bewertung von 10,6 Mio. EUR. Die Cost-Income-Ratio wird sich auf Grundlage dieser
Prognose verschlechtern. Das Bewertungsergebnis wird voraussichtlich höher als in 2013 ausfallen.
Die Anforderungen der LiqV wird die Sparkasse voraussichtlich einhalten und ihre Zahlungsbereitschaft wird jederzeit gegeben sein. Auf Grundlage des internen Kapitalplanungsprozesses wird die
Sparkasse auch die künftigen erhöhten Eigenmittelanforderungen mit Reserven erfüllen. Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand wird sich vermutlich weiter reduzieren. Wir erwarten, dass die
aktuell und zukünftig von der Sparkasse übernommenen Risiken insbesondere im Hinblick auf die
geordnete Ertrags- und Vermögenslage weiterhin tragbar sein werden.
18