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Beschlussvorlage GB (Anlage Jahresabschluss 2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
873 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
28.08.14, 14:50
Aktualisiert
28.08.14, 14:50

Inhalt der Datei

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Kreissparkasse Euskirchen Land Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Köln Aktivseite Jahresbilanz zum 31. Dezember 2013 Euro 1. 2. 3. 4. 5. Euro Barreserve a) Kassenbestand b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 17.748.768,57 12.054.718,47 Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen b) Wechsel 29.803.487,04 15.253 15.035 30.288 -,-- - 144.673.368,84 1.198.286.250,50 63.678 181.246 244.924 1.125.764 -,--,-- Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) andere Forderungen Forderungen an Kunden darunter: durch Grundpfandrechte gesichert Kommunalkredite 31.12.2012 Tsd. EUR Euro 83.869.633,56 60.803.735,28 775.259.024,85 Euro 146.214.411,07 Euro Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) von öffentlichen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro ab) von anderen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro (765.266) (77.091) -,-- ( -) - ( -) - -,-- -,-b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 67.408.558,53 Euro bb) von anderen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 181.322.199,18 Euro c) eigene Schuldverschreibungen Nennbetrag -,-- Euro 6. 72.095.442,09 67.072 8. 9. -,-- - 28.438.716,84 29.269 -,-- Euro ( -,-- Euro Anteile an verbundenen Unternehmen darunter: an Kreditinstituten an Finanzdienstleistungsinstituten Treuhandvermögen darunter: Treuhandkredite 516 -,-- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten an Finanzdienstleistungsinstituten 480.400,00 253.417.641,27 6a. Handelsbestand 7. 253.417.641,27 (62.385) 269.255 336.327 (269.210) ( -) 336.327 181.322.199,18 ( 100.000,00 -) -) 100 -,-- Euro ( -) -,-- Euro ( -) 5.803.421,39 5.803.421,39 Euro (6.669) 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 11. Immaterielle Anlagewerte a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten c) Geschäfts- oder Firmenwert d) geleistete Anzahlungen 6.669 -,-- - -,-- - 49.245,00 -,--,-49.245,00 72 72 29.253.944,21 31.870 8.059.834,58 5.592 716.032,45 1.069 15. Aktive latente Steuern -,-- - 16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung -,-- - 1.699.082.342,12 1.812.458 12. Sachanlagen 13. Sonstige Vermögensgegenstände 14. Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Aktiva Passivseite Euro 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Euro 31.12.2012 Tsd. EUR Euro 1.158.670,60 163.539.428,50 164.698.099,10 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 536.587.237,83 546.289 1.796.960,30 26.271 572.560 538.384.198,13 b) andere Verbindlichkeiten ba) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 678.147.273,87 138.528.871,47 816.676.145,34 1.355.060.343,47 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten darunter: Geldmarktpapiere eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf Treuhandverbindlichkeiten darunter: Treuhandkredite 5. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten mit Rücklageanteil 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB ( -) ( -,-- -) - -,-- - 5.803.421,39 6.669 -,-- Euro 5.803.421,39 Euro (6.669) Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen b) Steuerrückstellungen c) andere Rückstellungen 8. - -,-- Euro 6a. Passive latente Steuern 7. 621.223 156.820 778.043 1.350.603 -,--,-- 3a. Handelsbestand 4. 995 286.321 287.316 4.182.974,80 4.317 905.143,47 1.406 -,-- - 29.433.638,42 12.186 18.946 31.132 -,-- - 10.250.794,52 10.251 -,-- - 12.700.150,00 252.982,70 16.480.505,72 -,-- Euro ( 27.327.908,61 -,-- Euro -) 20.105 ( -) 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen -,--,-100.660.916,41 -,-- d) Bilanzgewinn 2. Eventualverbindlichkeiten a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Andere Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 101.420.018,34 99.901 99.901 760 100.661 1.699.082.342,12 1.812.458 16.679.691,76 19.742 19.742 48.149.407,15 42.689 42.689 100.660.916,41 759.101,93 Summe der Passiva 1. - -,-16.679.691,76 -,-- -,--,-48.149.407,15 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Euro 1. 2. 3. 4. Zinserträge aus a) Kredit- und Geldmarktgeschäften b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen Zinsaufwendungen darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen Euro 1.1.-31.12.2012 Tsd. EUR Euro 53.584.606,60 59.276 10.108.783,79 12.557 71.833 27.270 63.693.390,39 24.209.009,47 309.718,91 Euro Laufende Erträge aus a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren b) Beteiligungen c) Anteilen an verbundenen Unternehmen (355) 44.563 763.161,81 94 708 801 80.707,20 682.454,61 -,-- 5. 6. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen Provisionserträge Provisionsaufwendungen 7. 8. 9. Nettoertrag des Handelsbestands Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand aa) Löhne und Gehälter ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung darunter: für Altersversorgung 2.334.266,28 Euro b) andere Verwaltungsaufwendungen 39.484.380,92 3.115.096,42 9.964.808,37 362.490,90 9.602.317,47 -,-3.889.230,59 -,-56.854.187,21 20.639.025,54 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.028.349,18 Euro 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 20.586 5.972.052,70 37.199.181,19 6.232 26.818 (2.491) 10.266 37.084 5.503.927,87 4.270.863,01 16.145 5.539 26.611.078,24 10.588.102,95 (1.447) -,-- 2.266 4.890.397,71 4.890.397,71 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Aufwendungen aus Verlustübernahme Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken Überschuss (Vj. Fehlbetrag) der normalen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr Erträge) Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 988.643,57 28. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die Sicherheitsrücklage b) in andere Rücklagen 29. Bilanzgewinn 2.266 2.810 -,-- 5.799.473,62 759.101,93 -,-759.101,93 2.810 1.240 1.660 45 928 123 805 760 760 -,-759.101,93 760 -,-759.101,93 760 988.643,57 -,-7.223.393,73 6.558.575,55 -,--,--,-5.643.847,83 155.625,79 25. Jahresüberschuss 26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der Sicherheitsrücklage b) aus anderen Rücklagen 9.585 366 9.219 12.116 66.699 -,--,-- -,--,-- Anhang zum Jahresabschluss 2013 A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht verändert. Auch haben wir keine Veränderung der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlauf- oder Anlagevermögen vorgenommen. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Der Wechselbestand wurde zum Zeitwert bilanziert. Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht und –fähigkeit bis zur Endfälligkeit haben wir mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.d.R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Bei den einheitlich bilanzierten strukturierten Schuldscheindarlehen liegt keine Unterverzinslichkeit vor. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW. Für akute Ausfallrisiken bei Forderungen an Kunden haben wir Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls gebildet. Ferner wurden nach den Erfahrungen der Vergangenheit (Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt. Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen. Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden – wie Vorfälligkeitsentgelte – unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt. Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ist ein Sonderposten gemäß § 340g HGB dotiert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw. Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentfonds haben wir als beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt. 1 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungspreisen, vermindert um Abschreibungen wegen dauernder und vorübergehender Wertminderung, bilanziert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen, die ab dem Jahr 2010 angeschafft worden sind, werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor dem Jahr 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des BilMoG (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab. Niedrigere Wertansätze auf Sachanlagevermögen, die aus der Übernahme steuerrechtlicher Regelungen resultierten (§ 6b EStG), haben wir ebenfalls nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 410,00 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden vorgenommen. Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach der Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Die Rückstellungen für unmittelbar zugesagte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben wir nach dem finanzmathematischen Teilwertverfahren auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G berechnet. Bei der Ermittlung wurden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2 % unterstellt. Die Rückstellungen wurden unter Wahrnehmung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im wesentlichen auf Verpflichtungen aus banküblichen Geschäften im Zusammenhang mit Bonuszahlungen für Sparverträge und auf Verpflichtungen aus dem Personalbereich. Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Für Zwecke der Rückstellungsbildung haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung. Für bestimmte Gruppen von Rückstellungen haben wir auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit bis zu einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen. Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, haben wir zu diesem Zweck aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte haben wir separat bewertet und eine Rückstellung gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen. 2 Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Für einen geringen Anteil unserer Sachanlagen haben wir von der Möglichkeit der Bilanzierung mit einem festen Wert gemäß § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. B. Entwicklung des Anlagevermögens Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt: Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Anschaffungskosten Grundstücke und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Anlagewerte EUR EUR EUR 80.366.338,14 19.569.993,67 1.021.390,38 747.524,46 2.102.759,17 17.742,20 163.895,49 270.086,29 Zugänge Veränderungen des Geschäftsjahres Abgänge - Zuschreibungen - - - Abschreibungen und Wertberichtigungen gesamt 56.733.592,22 16.635.183,52 719.801,29 Bilanzwert 31.12.2013 24.380.270,38 4.873.673,83 49.245,00 Bilanzwert 31.12.2012 28.134.172,09 3.735.523,16 72.123,00 4.501.426,17 961.881,50 40.620,20 15.324.933,00 786.318,52 33.708,14 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abschreibungen des Vorjahres Finanzanlagen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen EUR EUR EUR Bilanzwert 31.12.2012 331.639.653,68 29.268.539,91 Nettoveränderungen -82.908.895,97 -829.823,07 Bilanzwert 31.12.2013 248.730.757,71 28.438.716,84 3 100.000,00 100.000,00 C. Angaben zu weiteren Bilanzposten Zu den nachstehenden Bilanzposten geben wir ergänzende Erläuterungen: Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen. Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Forderungen an die eigene Girozentrale 84.172.012,37 EUR 109.361 Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 35.000.000,00 EUR 0,00 EUR 5.000.000,00 EUR 20.000.000,00 EUR Im Unterposten b) - andere Forderungen - sind enthalten: - Nachrangige Forderungen 5.178.356,56 EUR 5.178 Die Bewertung dieser Forderungen lässt nach unserer Einschätzung im Zusammenhang mit der aktuellen Situation der Finanzmärkte derzeit keine Zahlungsausfälle erwarten. Aktiva 4 - Forderungen an Kunden Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.938.410,19 EUR 2.765 0,00 EUR 450 263.887,72 EUR 301 - Forderungen an verbundene Unternehmen - Nachrangige Forderungen Dieser Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre - Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 85.736.744,88 EUR 63.911.179,59 EUR 236.790.587,19 EUR 746.729.231,62 EUR 64.684.090,18 EUR 4 Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Vorjahr in Tsd. EUR Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind börsennotiert. Der Markt für diese Papiere wird grundsätzlich als aktiv eingestuft. Auf eine Inhaberschuldverschreibung, für die der Markt als inaktiv einzustufen ist, entfallen 4% (Buchwert 10.000 Tsd. EUR) unseres Gesamtbestandes. In diesem Posten sind enthalten: - Beträge, die bis zum 31.12.2014 fällig werden 25.147.500,00 EUR 90.954 Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die in diesem Posten enthaltenen Papiere sind börsennotiert. Der Markt wird als aktiv eingestuft. Aktiva 7 – Beteiligungen Von den Beteiligungen sind 4.584.218,86 EUR (i. Vj. 4.584 Tsd. EUR) in börsenfähigen aber nicht börsennotierten Wertpapieren verbrieft. Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet. Aktiva 8 – Anteile an verbundenen Unternehmen Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Durch den Gewinnabführungsvertrag mit der Sparkasse ist das Jahresergebnis bei dem Unternehmen regelmäßig ausgeglichen. Aktiva 9 - Treuhandvermögen Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar. 5 Aktiva 12 - Sachanlagen Grundstücke und Bauten in Höhe von 18.880.685,87 EUR (i. Vj. 21.230 Tsd. EUR) werden im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt. Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten ist enthalten: - Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 507.701,64 EUR 862 Aktiva 15 - Aktive latente Steuern Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,34 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern haben wir nicht angesetzt. Die verrechneten passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten: Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände, Rückstellungen für Pensionen, andere Rückstellungen. Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne halten wir die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten Steuern für gegeben. Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale - Verbindlichkeiten, für die Forderungen an Kunden mit einem Buchwert von insgesamt sicherheitshalber abgetreten sind - Verbindlichkeiten (Offenmarktkredite der Deutschen Bundesbank), für die Wertpapiere mit einem Buchwert von insgesamt verpfändet sind 114.425,84 EUR 141 101.086.516,95 EUR 95.758 0,00 EUR 65.523 Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 2.629.219,26 EUR 18.320.474,10 EUR 84.435.568,87 EUR 56.154.033,08 EUR 6 Passiva 2 – Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 398.639,11 EUR 525 2.796.512,44 EUR 52 Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 126.851,56 EUR 1.372.363,79 EUR 284.739,88 EUR 11.910,67 EUR Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 33.253.491,31 EUR 28.634.992,27 EUR 71.427.988,48 EUR 4.113.609,59 EUR Passiva 4 – Treuhandverbindlichkeiten Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Passiva 6 – Rechnungsabgrenzungsposten Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten ist enthalten: - Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag bei Forderungen 814.226,69 EUR 1.305 Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten von 10.000.000,00 EUR werden mit 4,6 % verzinst und sind am 16.06.2015 fällig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Bedingungen für die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a Satz 1 KWG. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen. Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 460.000,00 EUR angefallen. 7 Eventualverbindlichkeiten Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere Verpflichtungen Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden. D. Gewinn- und Verlustrechnung Der unter dem Posten 23 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Betrag enthält aperiodische Aufwendungen von 3,0 Mio. EUR und aperiodische Erträge von 0,9 Mio. EUR, die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung gem. §§ 193 ff. AO stehen, von der auch das verbundene Unternehmen der Sparkasse erfasst wurde. E. Derivative Finanzinstrumente Die folgenden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden grundsätzlich in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Dabei wurden Geschäfte, deren Zinsbindungsdauern über die übliche Laufzeit des Zinsbuches hinausgehen aufgeteilt und der darüber hinaus gehende Anteil einzeln bewertet. Die Zeitwerte wurden als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt und enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (cleanprice); es fanden die Swap-Zinskurven per 30.12.2013 Verwendung. Kontrahenten sind die Landesbank Hessen-Thüringen (nominal 35 Mio. Euro) und die Deka Bank (nominal 20 Mio. Euro). Zinsswaps Nominalbeträge nach Restlaufzeiten in Mio. EUR bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre 0,0 25,0 30,0 Insgesamt in Mio. EUR 55,0 Beizulegende Zeitwerte in Mio. EUR Rückstellung in Mio. EUR -4,1 0,6 F. Aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV- mit rd. 25,03 %) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seines Anteils (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im 8 Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV (1,1833 %). Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2013 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von 4.428 Tsd. Euro durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen. Davon entfallen auf das Geschäftsjahr 2013 873 Tsd. Euro. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine Rückstellung zu bilden. G. Sonstige Angaben Die Kreissparkasse Euskirchen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung der RZVK) an. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 1.3.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung). Im Geschäftsjahr 2013 betrug der Umlagesatz 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (Bemessungsgrundlage). Er bleibt im Jahr 2014 unverändert. Zum 31.12.2000 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem geschlossen und durch ein als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK zusätzlich zur Umlage ein so genanntes pauschales - Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstanden sind. Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils mindestens einen Zeitraum von zehn Jahren (plus ein Überhangjahr) umfassen, regelmäßig (alle fünf Jahre) überprüft. Die RZVK geht davon aus, dass mit dem im Jahr 2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen Gesamtaufwand ein nachhaltiger und verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz erreicht worden ist. Zusatzbeiträge zur schrittweisen Umstellung auf ein kapitalgedecktes Verfahren werden zzt. nicht erhoben. Auf Basis der Angaben im Geschäftsbericht 2012 der RZVK werden die Leistungen zu etwa 25 % durch die erzielten Vermögenserträgnisse finanziert. Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres um 1 % ihres Betrages erhöht. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen bei umlage- und sanierungsgeldpflichtigen Entgelten von 19.550.233,49 EUR im Jahr 2013 1.635.260,56 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Mitgliedschaft in der RZVK im Hinblick auf Fragen des Jahresabschlusses eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkassen auf Basis der Rechtsauffassung des IDW den Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des IDW RS HFA 30 zum 31.12.2013 für Zwecke der Angaben nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB mit einem Betrag von 36,2 Mio. EUR ermittelt. Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands I handelt, bleibt es für Zwecke dieser Ermittlung unberücksichtigt. Der Vermögensdeckungsgrad betrug nach Angaben im Geschäftsbericht 2012 der RZVK etwa 29,8 % (bei Ermittlung der Deckungsrückstellung nach den sich aus der Anlage 4 zum ATV-K ergebenden Vorgaben). Der Verpflichtungsumfang wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und 9 Methoden, die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung von 1% ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte Wert zum 31.12.2013 verwendet. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst: a) für die Abschlussprüfungsleistungen: b) für andere Bestätigungsleistungen: c) für sonstige Leistungen: Gesamthonorar: 190.828,50 EUR 26.424,41 EUR 0,00 EUR 217.252,91 EUR Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 637.480,19 EUR gewährt. Die gewährten Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) betrugen 485.053,95 EUR (im Vj. 532 Tsd. EUR). Für die früheren Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 701.108,87 EUR (im Vj. 703 Tsd. EUR) gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 7.012.691,00 EUR (im Vj. 7.175 Tsd. EUR). Die Bezüge des Aufsichtsorgans betrugen 65.996,56 EUR. An die Mitglieder des Aufsichtsorgans waren Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) von 3.113.740,24 EUR (im Vj. 2.743 Tsd. EUR) ausgereicht. Beraterverträge mit Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Organe bestehen nicht. Bezüge und andere Leistungen: Die Berichterstattung über Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes sowie die Bezüge der Aufsichtsgremien erfolgt unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 SpkG NW. Bezüge der Mitglieder des Vorstandes: Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Mit den Mitarbeitern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Vorstand Udo Becker Vorsitzender Hartmut Cremer Mitglied Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig) Sonstige Vergütung GesamtVergütung 324.136,03 EUR 10.973,76 EUR 335.109,79 EUR 294.669,10 EUR 7.701,30 EUR 302.370,40 EUR Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Sie werden pauschal anhand des Bruttolistenpreises der Fahrzeuge nach der sog. 1%-Regelung ermittelt. Im Falle der Nichtverlängerung der Dienstverträge ergeben sich Ansprüche, die den Regelungen der Altersversorgung entsprechen, sofern die Nichtverlängerung nicht vom Vorstandsmitglied zu vertreten ist. 10 Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes: Vorstand Im Jahr 2013 der Pensionsrückstellung zugeführt Udo Becker Vorsitzender Hartmut Cremer Mitglied Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2013 144.432,00 EUR 475.254,00 EUR 253.111,00 EUR 1.612.696,00 EUR Die Altersversorgung beträgt ratierlich steigend bis maximal 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Zum 31.12.2013 betrug der Anspruch bei Herrn Becker 40% und bei Herrn Cremer 45%. Das Hinterbliebenenruhegeld für Ehepartner und Waisen bestimmt sich nach Abschnitt III und § 61 des BeamtVG. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Ab Beginn der Ruhegeldzahlungen werden auf die Ansprüche die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien: Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss, Hauptausschuss) ein Sitzungsgeld von 266 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat oder seiner Ausschüsse einen Pauschalbetrag nach Anzahl der Sitzungsteilnahmen von max. 1.381 EUR p.a.; die Vorsitzenden erhalten den doppelten Betrag. Daneben erhalten einige Teilnehmer Aufwendungsersatz für Fahrkosten. In Abhängigkeit der Sitzungshäufigkeit und –teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2013 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder (ohne Fahrtkosten): Name: Josef Reidt Uwe Schmitz Andreas Schulte Hans-Josef Nolden Hans-Josef Engels Bernd Kolvenbach Johannes Mertens Thomas Pick Hans Reiff EUR 9.361,73 6.863,05 5.156,00 4.810,75 2.711,00 4.278,75 2.445,00 1.833,75 4.890,00 Name: Jörg Grutke Stefan Böhm Günter Weber Volker Zart Karl-Heinz Daniel Petra Wegerhoff Hans Schmitz Norbert Häger Günter Rosenke insgesamt Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: Vollzeitkräfte Teilzeit- und Ultimokräfte 295 135 430 18 448 Auszubildende Insgesamt 11 EUR 2.711,00 2.711,00 4.890,00 2.445,00 2.445,00 2.445,00 611,25 1.454,78 3.933,50 65.996,56 Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2013 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Die Kreissparkasse Euskirchen – nachfolgend Sparkasse genannt – ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in 53879 Euskirchen, Von-Siemens-Straße 8. Sie ist im Handelsregister A 5513 des Amtsgerichtes in Bonn eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Kreis Euskirchen. Grundlagen der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsmodells sind insbesondere die handels-, steuerund kreditgesetzlichen Vorschriften sowie das Sparkassengesetz von Nordrhein-Westfalen (öffentlicher Auftrag), die Satzung und die Geschäftsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse ist ein regional tätiges Universalkreditinstitut mit einer für Sparkassen dieser Größenordnung typischen Geschäftstätigkeit, die sich auf das Satzungsgebiet konzentriert. Der Kreis Euskirchen war bis zum 19. Juli 2005 rechtlich verpflichtet, für die Sparkasse und die bei ihr eingelegten Kundengelder finanziell einzustehen. Nach einer Änderung der Haftungsgrundlagen der Sparkasse wird die Anstaltslast seitdem durch die Trägerbeziehung ersetzt und die Gewährträgerhaftung läuft nach einem gestaffelten Zeitplan aus. Die Sicherheit der Kundengelder wird durch diese Änderungen nicht berührt. Auf die Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit der Sparkasse haben die Änderungen keinen Einfluss. Die Sparkasse wird sich weiterhin uneingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsgebiet engagieren. Sie bleibt der wichtigste Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen. Die Sparkasse ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands (RSGV) und damit Teil der Sparkassen-Finanzgruppe und deren Haftungsverbund. Dieser gewährleistet die Sicherung der Institute und damit der Kundeneinlagen auch zukünftig in vollem Umfang. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus drei Elementen, die in einer bundesweiten Haftungsgemeinschaft verbunden sind: Den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Das leistungsfähige System schützt die angeschlossenen Institute und gewährleistet ihre Liquidität und Solvenz. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein Institut alle Verbindlichkeiten, ohne betragsmäßige Begrenzungen, vollständig erfüllen kann. Die Girozentralenfunktion wird seit 2012 durch die Landesbank Hessen-Thüringen ausgeübt. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2013 in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld weiter gewachsen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,4 %. In den beiden vorangegangenen Jahren war das BIP noch kräftiger gewachsen (2012 um 0,7 % und 2011 sogar um 3,3 %). Nach dem schwachen Winterhalbjahr 2012 / 2013 mit rückläufigen bzw. stagnierenden Wachstumsraten hat sich die konjunkturelle Lage im Laufe des Jahres 2013 wieder verbessert. Die konjunkturelle Aufwärtsbewegung wurde dabei allein von der Binnenwirtschaft getragen. So profitierte der private Konsum von der Erwartung auf spürbare Realeinkommenszuwächse, gleichzeitig stieg die Zahl der Erwerbstätigen auf ein neues Rekordniveau. Der Wohnungsbau wurde von einer hohen Wohnraumnachfrage, von außergewöhnlich günstigen Finanzierungsbedingungen sowie dem Mangel an als sicher und rentabel eingestuften Kapitalanlagemöglichkeiten getrieben. Die Unternehmensinvestitionen blieben verhalten. Der Außenhandel lieferte keine Wachstumsimpulse. 1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die führenden Notenbanken hielten im Jahr 2013 an ihrem Kurs des extrem „billigen Geldes“ fest, den sie seit dem Ausbruch der Finanz- und Schuldenkrise eingeschlagen hatten. Im Euro-Raum kam es sogar zu einer nochmaligen Lockerung der Geldpolitik. So hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Mai und November ihren wichtigsten Leitzins, den Satz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, um jeweils weitere 0,25 %-Punkte auf das Rekordtief von zurzeit 0,25 % abgesenkt. Der Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wurde im gleichen Zeitraum von 1,50 % auf 0,75 % herabgesetzt. Der Zinssatz für die Einlagenfazilität hatte bereits seit Juli 2012 bei 0,00 % gelegen. Die EZB begründete ihren jüngsten Zinsschritt einerseits mit der nach wie vor schleppenden wirtschaftlichen Entwicklung der Länder im Euro-Raum, insbesondere in den südlichen Krisenstaaten. Andererseits sah die Notenbank Handlungsbedarf aufgrund der niedrigen Inflationsrate, die sich zum Jahresende bei 0,8 % und damit weit unter der EZB-Zielmarke von knapp unter 2 % bewegte. Zudem hielt es die EZB für erforderlich, zusätzliche Anreize für eine Belebung der in den vergangenen Jahren rückläufigen Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu setzen. In der Beurteilung der Niedrigzinspolitik rücken zunehmend deren negative Auswirkungen in den Mittelpunkt. So kann die außergewöhnliche Zinslandschaft zu Fehlallokationen führen, weil sie Wirtschaftsakteure zu finanz- und realwirtschaftlichen Investitionen verleitet, die nur aufgrund des aktuell niedrigen Zinses lohnend erscheinen. Dies könnte Preisblasen (z.B. an den Aktien- oder Immobilienmärkten) und „Investitionsruinen“ zur Folge haben. Zudem entwerten anhaltend niedrige Zinsen das bestehende Geldvermögen mit dem Effekt, dass auch die Ersparnis für die Altersvorsorge oder der Vermögensaufbau erheblich behindert werden. Der Rückgang der Sparquote der privaten Haushalte ist ein starkes Indiz für diesen Zusammenhang. Und schließlich werden mit dem Versuch, die Schuldentragfähigkeit öffentlicher und privater Schuldner allein über ein niedriges Zinsniveau zu verbessern, die Anreize zur Senkung der Verschuldung selbst verringert. Ende 2012 wurde die vierte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht, die per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Bis zum Jahresende notwendige Maßnahmen zur Beachtung der neuen Anforderungen wurden rechtzeitig abgeschlossen. Die neuen Regularien, der ab Januar 2014 für Kreditinstitute anwendbaren europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive IV / CRD IV) und -verordnung (Capital Requirements Regulation / CRR), zielen darauf ab, die Widerstandskraft der Finanzinstitute und deren Verlustabsorptionsfähigkeit durch eine Verbesserung ihrer Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung zu stärken. Durch sie werden die im Dezember 2010 vorgestellten neuen Aufsichtsregeln, die unter dem Begriff „Basel III“ zusammengefasst werden können, in europäisches Recht umgesetzt. Mit der schrittweisen Erhöhung der Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung sollen krisenhafte Entwicklungen, wie sie insbesondere die europäischen Bankensysteme in den vergangenen Jahren erlebt haben, künftig vermieden werden. Die rheinischen Sparkassen verzeichneten im Jahr 2013 eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Das Kreditgeschäft blieb insgesamt verhalten, rückläufigen Krediten an Firmenkunden standen Zuwächse im privaten Wohnungsbau gegenüber. Die Umschichtungsprozesse bei den Kundeneinlagen setzten sich fort. Die Privatpersonen bildeten wieder zusätzliches Geldvermögen, gleichzeitig belebte sich das Wertpapiergeschäft mit Kunden. Das Kreditvolumen verringerte sich bedingt durch statistische Umsetzungen um 0,1 % auf 111,8 Mrd. EUR (Vorjahr: +0,5 %). Im Kreditgeschäft mit Firmenkunden kam es zu Bestandsrückgängen (-1,1 %). Die Kredite an Privatkunden legten weiter zu (+0,5 %). Im privaten Wohnungsbau stieg das Kreditvolumen sogar um 1,7 %. Die Darlehenszusagen lagen mit insgesamt 17,4 Mrd. EUR um 1,6 % unter Vorjahresniveau. Die offenen Darlehenszusagen betrugen 3,3 Mrd. EUR (-8,9 %). Die gesamten Kundeneinlagen erhöhten sich um 1,5 % auf 108,9 Mrd. EUR (Vorjahr: +1,0 %). Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+7,7 %) und Spareinlagen (+0,5 %) standen Bestandsrückgänge bei Eigenemissionen (-7,1 %) und Termingeldern (-16,3 %) gegenüber. Die Bilanzsumme der rheinischen Sparkassen ging um 1,2 Mrd. EUR oder 0,8 % (Vorjahr: -0,6 %) auf 155,5 Mrd. EUR zurück. Die Refinanzierungslücke im Kundengeschäft verringerte sich gegenüber dem Jahresende 2012 um 1,6 Mrd. EUR auf 0,2 Mrd. EUR. Kundenkrediten in Höhe von 109,0 Mrd. EUR standen Kundeneinlagen von 108,9 Mrd. EUR gegenüber. Die Privatpersonen bildeten in 2013 zusätzliches Geldvermögen in Höhe von 0,73 Mrd. EUR (Vorjahr: +0,56 Mrd. EUR). Abflüssen bei bilanzneutralen Anlagen von 1,24 Mrd. EUR (Vorjahr: -0,53 Mrd. EUR) 2 standen Zuwächse bei bilanzwirksamen Geschäften von 1,97 Mrd. EUR (Vorjahr: +1,09 Mrd. EUR) gegenüber. Das Kunden-Wertpapiergeschäft belebte sich nach dem schwachen Vorjahresniveau wieder. Der Umsatz stieg um 15,3 % auf 17,5 Mrd. EUR. Der Nettoabsatz war mit -1,18 Mrd. EUR erneut negativ. Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben die Sparkasse in ihrer vorgesehenen Geschäftstätigkeit nicht beschränkt. Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung Die wichtigsten Bilanzbestände haben sich wie folgt entwickelt: Bilanzbestände Passiva Spareinlagen Sparkassenbriefe Täglich fällige Einlagen (Durchschnittsbestände) Befristete Einlagen Schuldverschreibungen Sonstiges Posten 2+3 Verb. gg. Kreditinstituten (darunter zuständige Landesbank) Treuhandverbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten Eigenkapital Fonds für allgemeine Bankrisiken Sonstige Passivposten Bilanzsumme Aktiva Barreserve Ford. an Kreditinstitute (darunter zuständige Landesbank) Wertpapiere 1 Eigenanlagen Forderungen an Kunden Treuhandvermögen Sonstige Aktivposten Bilanzsumme Durchschnittsbilanzsumme Bestände 2013 2012 Mio. EUR Mio. EUR Veränderungen 2013 2012 Mio. EUR Mio. EUR 538,4 111,3 678,1 (627,0) 24,2 0,0 3,1 1.355,1 164,7 (0,1) 5,8 10,3 101,4 27,3 34,5 1.699,1 572,6 118,3 621,2 (569,3) 35,4 0,0 3,1 1.350,6 287,3 (0,1) 6,7 10,3 100,7 20,1 36,8 1.812,5 -34,2 -7,0 56,9 (57,7) -11,2 0,0 0,0 4,5 -122,6 (0,0) -0,9 0,0 0,7 7,2 -2,3 -113,4 -70,2 39,4 52,0 (-3,4) -26,4 0,0 0,0 -5,2 -18,6 (-0,2) -1,1 0,0 0,8 1,7 -5,5 -27,9 29,8 144,7 (84,2) 253,9 428,4 1.198,3 5,8 66,6 1.699,1 1.751,0 30,3 244,9 (109,4) 336,8 612,0 1.125,8 6,7 68,0 1.812,5 1.854,0 -0,5 -100,2 (-25,2) -82,9 -183,6 72,5 -0,9 -1,4 -113,4 -103,0 -22,3 31,3 (-68,6) -29,4 -20,4 7,4 -1,1 -13,8 -27,9 -37,0 Nach einem Rückgang in Höhe von 5,2 Mio. EUR im Vorjahr erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Berichtsjahr um 4,5 Mio. EUR. Zwischen den verschiedenen Einlageformen waren in der noch andauernden Phase extrem niedriger Zinsen, in der die Verfügbarkeit der Geldanlagen für unsere Kunden ein wichtiger Aspekt ist, erneut strukturelle Verschiebungen zu verzeichnen. Hohen Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+56,9 Mio. EUR) standen Abflüsse bei Spareinlagen (-34,2 Mio. EUR), Sparkassenbriefen (-7,0 Mio. EUR) und befristeten Einlagen (-11,2 Mio. EUR) gegenüber. Die Forderungen an Kunden konnten insgesamt um 72,5 Mio. EUR gesteigert werden. Im Berichtsjahr betrug der Saldo von An- und Verkäufen im bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäft +21,4 Mio. EUR (Vorjahr: +4,6 Mio. EUR). Im Bauspargeschäft wurden 2.274 Vertragsabschlüsse mit einer Vertragssumme von 62,7 Mio. EUR erreicht (Vorjahr: 2.315 Stück und 57,0 Mio. EUR Vertragssumme). Im Lebensversicherungsneugeschäft war die Beitragssumme mit 12,5 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr (13,7 Mio. EUR). Bei den übrigen Versicherungen betrug der Absatz 1.139 Stück (Vorjahr: 1.066 Stück). 1 Aktiva Posten 5 und 6 3 Das für 2013 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostizierte Betriebsergebnis vor Bewertung von 11,4 Mio. EUR wurde mit 14,4 Mio. EUR um 3,0 Mio. EUR übertroffen. Die Schlussbilanzsumme reduzierte sich um 113,4 Mio. EUR. Wesentliche Ursache ist die weitere Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus fällig gewordenen eigenen Wertpapieranlagen. Im Umfeld der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sind wir mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2013 zufrieden. Darstellung und Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nennt folgende wesentliche Daten: Mio. EUR 2013 Erträge (GuV 1-9) darunter - Zinsergebnis und laufende Erträge - Provisionsergebnis Aufwendungen (GuV 10-12, 17) darunter - allgemeine Verwaltungsaufwendungen darunter - Personalaufwand - andere Verwaltungsaufwendungen Ergebnis vor Bewertung Bewertungsergebnis (GuV 13-16) Zuführung Fonds für allgemeine Bankrisiken Steuern Jahresüberschuss 56,9 2012 Veränderung 66,7 -9,8 40,2 9,6 -47,0 45,4 9,2 -60,0 -5,2 0,4 13,0 -37,2 -37,1 -0,1 -26,6 -10,6 9,9 3,9 -7,2 -5,8 0,8 -26,8 -10,3 6,7 -5,1 -1,7 0,9 0,8 0,2 -0,3 3,2 9,0 -5,5 -6,7 0,0 Das Zinsergebnis reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Mio. EUR. Bei weiterhin sehr niedrigem Zinsniveau und Umschichtungen innerhalb der Kundeneinlagen sanken die Zinserträge stärker als die Zinsaufwendungen. Das Provisionsergebnis hat sich leicht erhöht. Der Personalaufwand ist etwas gesunken, während sich die anderen Verwaltungsaufwendungen leicht erhöht haben. Das Ergebnis vor Bewertung lag mit 9,9 Mio. EUR um 3,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Die Aufwendungen (GuV 10-12, 17) haben sich von 60,0 Mio. EUR auf 47,0 Mio. EUR reduziert. Die Cost-Income-Ratio (Verwaltungsaufwand in % der Gesamterträge gemäß der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellten Erfolgsrechnung) blieb unverändert bei 73 %. Das Bewertungsergebnis umfasst das Kreditgeschäft, die Eigenanlagen und die Beteiligungen. Im Kreditgeschäft lagen die Bewertungserträge im Jahr 2013 über den Bewertungsaufwendungen. Die Aufwendungen für die Bewertung der Eigenanlagen erhöhten sich nur leicht und die Bewertungsaufwendungen für Beteiligungen haben sich reduziert. Hieraus resultiert das im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbesserte positive Bewertungsergebnis von 3,9 Mio. EUR. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde im Geschäftsjahr mit 7,2 Mio. EUR dotiert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw. Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-)Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentfonds haben wir als 4 beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt. Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Ende 2013 betrug die Liquiditätskennzahl (gem. Verordnung über die Liquidität der Institute, LiqV) des maßgeblichen ersten Laufzeitbands 3,22 (Vorjahr: 3,20). Die Liquiditätskennzahl wird monatlich ermittelt. Hinsichtlich der Steuerung von Liquiditätsrisiken wird auf den Chancen- und Risikobericht verwiesen. Die Sparkasse wendet gemäß § 2 Abs. 11 Satz 1 KWG die Vorschriften über das Handelsbuch nicht an (Nichthandelsbuchinstitut). Das haftende Eigenkapital der Sparkasse liegt mit einer Kennziffer von 15,37 % gem. § 2 Abs. 6 Solvabilitätsverordnung deutlich über den kreditgesetzlichen Anforderungen. Mit wirtschaftlichen Eigenmitteln ist die Sparkasse vergleichsweise günstig ausgestattet. Der als nachrangige Verbindlichkeit ausgewiesene Betrag von 10,3 Mio. EUR betrifft einen Sparkassenkapitalbrief einschließlich der abgegrenzten Zinsen. Nicht realisierte Reserven werden den Eigenmitteln nicht zugerechnet. Anrechnungserleichterungen für wohnwirtschaftliche Realkredite (§ 35 Solvabilitätsverordnung) werden in Übereinstimmung mit den fachüblichen Kriterien genutzt. Die Investitionen betrugen im Berichtsjahr 2,9 Mio. EUR und betrafen im Wesentlichen die Betriebsund Geschäftsausstattung. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sind geordnet. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Kennziffern zur Personal- und Beschäftigungslage haben sich wie folgt entwickelt: Anzahl der Beschäftigten -mit Bezügen- 2 Zum Jahresende (davon Auszubildende/Trainees) (davon nichtbankspezifische Beschäftigte) Im Jahresdurchschnitt 3 (davon Auszubildende/Trainees) (davon nichtbankspezifische Beschäftigte) Vollzeitkräfte 2013 2012 309,0 329,0 (20,0) (27,0) (0,0) (0,0) 314,4 (18,2) (0,0) Teilzeitkräfte 2013 2012 135,0 133,0 (0,0) (0,0) (5,0) (5,0) 340,5 (28,5) (0,0) 72,8 (0,0) (1,1) 72,2 (0,0) (1,3) Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand hat sich insgesamt reduziert. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2013 sind nicht eingetreten. Chancen- und Risikobericht Risikomanagementsystem Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse ab. Sie beinhaltet die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie allgemeine Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Aus der Risikostrategie werden wiederum separate Rahmenbedingungen und 2 3 Zuordnung entsprechend den Richtlinien für den Betriebsvergleich der Sparkassen Mitarbeiterkapazitäten 5 Konzepte abgeleitet, in denen beispielsweise die Ziele und Maßnahmen weiter spezifiziert und Toleranzen für alle wesentlichen Risiken festgelegt werden. Unter dem Begriff „Risiko“ versteht die Sparkasse eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch entsteht, dass eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. In jedem Fall ist damit die Gefahr einer Vermögensminderung verbunden. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Vermögens wird nicht als Risiko angesehen („enger Risikobegriff“). Beim Risikomanagement strebt die Sparkasse eine risikoneutrale Position an. Hierbei werden Risiken bei einem günstigen Chance- / Risikoprofil bewusst eingegangen. Eine Kompensation oder Verminderung der Risiken erfolgt bei einem ungünstigen Chance- / Risikoprofil. Risiken mit einem vertretbaren potenziellen Vermögensnachteil werden akzeptiert. Die Aufbau- und Ablauforganisation der Sparkasse stellt sicher, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Personen durchgeführt werden. Funktionen, die der Überwachung und Kommunikation der Risiken dienen, sind von operativen Bereichen, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind, aufbauorganisatorisch getrennt. Für die Ausübung der Risikocontrolling-Funktion hat die Sparkasse eine eigene Geschäftsanweisung erlassen. Die wesentlichen Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und Kommunikationswege sind schriftlich definiert und aufeinander abgestimmt. Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) und wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen beachtet. Die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen mit bankgeschäftlichem Bezug erfolgen vornehmlich in der Sparkassen-Finanzgruppe. Im Rahmen der in den Strategieprozess der Sparkasse integrierten ganzheitlichen Risikoerkennung / Risikoinventur wird anlassbezogen, mindestens jährlich geprüft, ob vorhandene und potenzielle Risiken im Risikomanagement angemessen erfasst wurden. Hieraus ergibt sich das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse. Der Vorstand wird über die Risikosituation mindestens vierteljährlich informiert. Unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen (Definition in den Rahmenbedingungen zur Steuerung der jeweiligen Risikoart) sind von dem Bereich, der sie erhält, unverzüglich an den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision weiterzuleiten, so dass geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Verwaltungsrat / Risikoausschuss wird ebenfalls mindestens vierteljährlich über die Risikolage informiert. Über für den Verwaltungsrat / Risikoausschuss unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen wird der Vorstand unverzüglich berichten. Eine unverzügliche Berichterstattung an den Risikoausschuss / Verwaltungsrat erfolgt, wenn ein potenzielles Schadensrisiko im Einzelfall ab 4 Mio. EUR vorliegt und / oder wenn nach Einschätzung des Vorstandes beim Reputationsrisiko erhebliche Auswirkungen wahrscheinlich sind. Die Risikotragfähigkeit wird bei der Sparkasse wertorientiert und periodenorientiert überwacht. Hierbei wird auch den aufsichtsrechtlichen Mindeststandards Rechnung getragen. Das periodenorientierte Risikotragfähigkeitskonzept dient gleichzeitig der unterjährigen Überwachung der Rentabilitätsentwicklung. Es ist eine ausreichende Risikotragfähigkeit gegeben, die auch erhalten bleiben soll. Die Angemessenheit der Methoden zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und das definierte Limitsystem werden jährlich überprüft. Die internen Kontrollverfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse umfassend beschrieben und wirksam. Die Interne Revision stellt die prozessunabhängige Prüfung grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse sicher. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Risikomanagementprozesse, die Wirksamkeit und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems sowie die Ordnungsmäßigkeit des Finanzund Rechnungswesens. Das Management einzelner Risikoarten inkl. deren Berücksichtigung innerhalb der Risikotragfähigkeit und bei der Betrachtung von Stresstests richtet sich insbesondere danach, ob dieses als wesentlich eingeschätzt wird. Die Risikobewertung der Sparkasse findet ihren Ausdruck in einer Risikoampel, die sich aus der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt. 6 Als für die Sparkasse wesentliche Risiken wurden - das wertorientierte Zinsänderungsrisiko, - das zinsbedingte Abschreibungsrisiko bei den Eigenanlagen, - das Zinsspannenrisiko der Gesamtbank, - das Adressenrisiko o im Kundenkreditgeschäft, o bei Eigenanlagen und o Beteiligungen im Hinblick auf die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, - das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und - Operationelle Risiken aufgrund der in der Vergangenheit eingetretenen Risiken und der durchgeführten Risikoinventur identifiziert. Adressenrisiken Adressenrisiken entstehen dadurch, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen bzw. sich ihre Bonität verschlechtert. Die Höhe des Ausfallrisikos auf Einzelgeschäftsebene richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Forderungen und der Bonität. Daneben wird das Einzelkreditrisiko durch Besicherung und Laufzeit determiniert. Auf Gesamtbankebene ist zusätzlich der Grad der Diversifikation des Kreditportfolios entscheidend. Das Risiko resultiert dabei aus der mangelnden Diversifikation des Kreditportfolios hinsichtlich seiner Struktur (Klumpen bei Branchen), der Größenklassen / Granularität und Sicherheiten. Als risikorelevantes Kreditgeschäft im Sinne der MaRisk gelten Kreditengagements ab 750 TEUR Gesamtkreditvolumen der Kreditnehmereinheit. Die kreditgeschäftliche Betätigung der Sparkasse konzentriert sich auf den Kreis Euskirchen (Sitz des Kreditnehmers oder Lage des finanzierten Objektes). Überdies betreibt sie das Kreditgeschäft in ihrem über den Kreis Euskirchen hinausgehenden Satzungsgebiet. Die regionale Konzentration im Kreditgeschäft (Kreditnehmer oder Sicherungsobjekte) ist im Geschäftsmodell „Sparkasse“ begründet und wird akzeptiert. Die Bestands- und Risikoentwicklung sind im längerfristigen Vergleich zum Verbandsdurchschnitt unbefriedigend, zeigen in den letzten Jahren jedoch eine deutliche Verbesserung. Die prozentualen Forderungsausfälle in Relation zum risikobehafteten Kreditvolumen waren im letzten Jahr geringer als der Verbandsdurchschnitt. Solange eine gesicherte Refinanzierungsbasis durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gegeben ist, erfolgt keine Limitierung des Neugeschäfts. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung. Zur Klassifizierung der Kundenforderungen nutzt die Sparkasse die in der Sparkassenorganisation üblichen Rating- und Scoringverfahren. Ziel der Risikosteuerung ist es, Engagements mit einem nicht angemessenen Chance- / Risikoprofil zu vermeiden bzw. zu reduzieren und vertretbare Risiken angemessen zu bepreisen. Die Auswertung des gerateten Portfolios zeigt eine Konzentration in den Risikoklassen mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Sparkasse hat sichergestellt, dass Kreditrisiken mit Hilfe geeigneter Verfahren frühzeitig erkannt und erfasst, nach den nachfolgend beschriebenen Grundsätzen bewertet und im Jahresabschluss mit Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen abgeschirmt werden. Auffällige Engagements werden über dieses Frühwarnverfahren identifiziert und danach ggf. in die Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung übergeleitet. Unterjährig hat die Sparkasse sichergestellt, dass der Einzelrisikovorsorgebedarf erfasst und im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes berücksichtigt wird. Die Risikovorsorge wird gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Die Sparkasse hat hierzu eine Kriterienliste erstellt, auf deren Grundlage Risikovorsorgen gebildet werden. Als zweifelhaft einbringlich wird eine Forderung angesehen, wenn es aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse und unzureichender Besicherung als wahrscheinlich anzusehen ist, dass die Forderung aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Kreditnehmers oder den Sicherheiten nicht (vollständig) realisiert werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird primär anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Zahlungsverhaltens des Kreditnehmers beurteilt. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Zahlungen nach Eintritt der Leistungsstörungen noch erwartet werden können, wofür vor allem die erwarteten Erlöse aus den Sicherheiten maßgeblich sind. Die erforderliche Risikovorsorge wird zeitnah ermittelt, vorgemerkt und fortgeschrieben. Im Falle eines erheblichen Risikovorsorgebedarfs wird der Vorstand unverzüglich informiert. Für das latente Ausfallrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vor7 sorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben, so dass eine Gefährdung der Kapitaldienstfähigkeit unwahrscheinlich geworden ist oder der Kredit aus den gestellten Sicherheiten zweifelsfrei zurückgeführt werden kann. Zur Steuerung der Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft wurden Rahmenbedingungen für die Kreditgewährung erlassen. Die Messung des Adressenrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt sowohl periodisch als auch wertorientiert. Als periodische Steuerungskennziffern auf Gesamt- oder Teilportfolioebenen werden die Sicherungsquote und das Verhältnis der erwarteten Verluste zum Blankokreditvolumen (durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit) verwendet. Für das Neugeschäft des laufenden Jahres wird die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit ebenfalls ermittelt. Zur Ermittlung der risikofreien Marge, die eine weitere steuerungsrelevante Kennziffer darstellt, werden die erwarteten Verluste dem Zinskonditionsbeitrag aktiv gegenübergestellt. Als wertorientierte Steuerungskennziffern auf Gesamtportfolioebene dienen der erwartete Verlust, der Value-at-Risk bei einem Konfidenzniveau von 99 % als unerwarteter Verlust, der Risikobeitrag, die barwertige Bonitätsprämie sowie das Verhältnis aus unerwartetem und erwartetem Verlust. Der vierteljährliche Risikobericht umfasst Angaben zur Veränderung der Kundenforderungen, zur Branchen- und Größenklassenverteilung sowie zur Verteilung der Forderungen auf Rating- bzw. Scoringklassen. Bestimmte, risikorelevante Kundenkreditengagements werden einzeln dargestellt. Über die periodischen und barwertigen Steuerungskennziffern und deren zeitliche Entwicklung wird ebenfalls informiert. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten Vorgänge mit einem neuen zusätzlichen Schadenspotenzial ab 500 TEUR. Diese sind unverzüglich an Vorstand, Zentralbereich Unternehmenssteuerung, Kompetenzträger und Revision zu melden. Das Kreditportfolio zeigt sowohl nach Branchen als auch nach Größenklassen keine Auffälligkeiten. Es umfasst etwa 2,2 Mrd. EUR (inklusive zugesagter und nicht ausgeschöpfter Kreditzusagen). Davon entfallen ca. 0,4 Mrd. EUR auf eigene Wertpapiere, Forderungen an Kreditinstitute und Beteiligungen, weitere etwa 0,6 Mrd. EUR auf Kredite an Unternehmen und Selbstständige sowie ca. 0,8 Mrd. EUR auf Kredite an Privatpersonen. Der Restbetrag enthält als weitaus größten Posten von rund 0,3 Mrd. EUR die Kommunalkredite. Die Kredite an Unternehmen und Selbstständige entfallen zu ca. 51 % auf den Dienstleistungsbereich, zu etwa 18 % auf den Handel und 10 % auf das verarbeitende Gewerbe. Die Anteile der übrigen Branchen liegen jeweils unter 10 %. Den größten Anteil der Kredite an Privatpersonen machen Kredite für den Wohnungsbau mit ca. 78 % aus. Das in Anspruch genommene Kreditvolumen von öffentlichen Kreditnehmern ist seit Jahren von untergeordneter Bedeutung und soll erhöht werden. Das Kreditvolumen inklusive der offenen Zusagen soll 20 % der Bilanzsumme jedoch nicht übersteigen. Mittelfristig wird ein Anteil von 15 % angestrebt. Die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Risikokonzentrationen werden akzeptiert. Die nach den internen Vorgaben anrechenbaren Sicherheiten entfallen z. B. aufgrund der bestehenden Anrechnungsrestriktionen und verwendeten Parametern überwiegend auf wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte. Die Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes werden, insbesondere gemessen an der Veränderung der risikofreien Ergebnisbeiträge, in den jährlichen Rentabilitätszielen und hinsichtlich der Bestandsentwicklung in den Volumenszielen konkretisiert. Bei den Eigenanlagen stehen die Liquiditätsdisposition und die Umsetzung der Rahmenbedingungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken (wertorientiert) als übergeordnete Treasurystrategie unter Beachtung des Limitsystems im Vordergrund. Es sind nur auf Euro lautende zinstragende Finanzinstrumente von inländischen bzw. ausländischen Schuldnern aus der Europäischen Union zugelassen, deren Landeswährung der Euro ist. Die Konzentration auf die Heimatwährung ist eine bewusste geschäftspolitische Entscheidung, um Währungsrisiken auszuschließen. Die stückzahlmäßig wenigen dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-and-hold-Strategie (Dauerhalteabsicht und -fähigkeit) und werden dem Anlagebestand zugeordnet. Für die handelsrechtliche Bilanzierung erfolgt weiterhin die bisherige Bewertungspraxis zum strengen Niederstwertprinzip. Die mit diesen Geschäften verbundenen Adressenausfallrisiken werden über eine Partnerliste und ein adressen- sowie bonitätsorientiertes Limitsystem gesteuert und ausreichend begrenzt und in die Systeme zur Quantifizierung der Adressenrisiken für die Gesamtbank integriert und bei der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Wertpapiere und Geldanlagen von Schuldnern des Sicherungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe, von deutschen Gebietskörperschaften und Hypothekenpfandbriefe deutscher Emittenten bewertet die Sparkasse als sicher. Die übrigen Wertpapiere (überwachungswürdige Wertpapiere) werden durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung bezüglich der Wertveränderungen inklusive der Spreadrisiken besonders überwacht, da diese seit der Finanzmarktund Staatsschuldenkrise ursächlich für den gestiegenen Bewertungsaufwand festverzinslicher Wert8 papiere, insbesondere bei Schuldverschreibungen von Staaten der Europäischen Union, waren. Das hohe Engagement bei der eigenen Girozentrale und den Landesbanken wird mit Blick auf den Haftungsverbund ebenso akzeptiert wie die daraus resultierende Inter-Risikokonzentration. Es besteht kein Engagement in nennenswertem Umfang bei Schuldnern aus wirtschaftsschwachen Staaten des Euro-Währungsraumes, wie z. B. Spanien und Griechenland. Unter Adressenrisiken aus Beteiligungen wird die Gefahr verstanden, dass unerwartete, negative zukünftige Entwicklungen und damit verbundene Verluste zu einer Wertminderung von Beteiligungen der Sparkasse führen können (Beteiligungsrisiko im engeren Sinn). Bei den Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen stehen strategische, geschäfts- bzw. sparkassenverbundpolitische Überlegungen im Vordergrund. Diese im Geschäftsmodell von Sparkassen begründete Risikokonzentration wird akzeptiert. Aus der Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) ergeben sich neben den Risiken aus den vom RSGV unterhaltenen Beteiligungen aufgrund der Satzungslage bedeutsame Besonderheiten. Über Beteiligungen (Begründung, Erhöhung, Reduzierung, Bewertung) entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (Sparkassen-, Handels-, Steuerrecht). Die Bewertung der Beteiligungen richtet sich grundlegend nach § 253 HGB. Darüber hinaus bestehen für Kreditinstitute mit den §§ 279 ff. HGB und den §§ 340e ff. HGB ergänzende Regelungen zur Bewertung, die Vorrang vor den allgemeinen Regeln des § 253 HGB haben. Das Verfahren zur Feststellung des beizulegenden Wertes einer Beteiligung ist abhängig von deren Zwecksetzung. In diesem Sinne unterscheidet die Sparkasse nach Renditebeteiligungen und strategischen Beteiligungen. Renditebeteiligungen sind Beteiligungen bei denen ausschließlich finanzielle Ziele im Sinne von Ausschüttungserwartungen oder Werterhöhungen im Vordergrund stehen. Strategische Beteiligungen dienen der Bündelung und Spezialisierung betrieblicher Aufgaben oder werden aus verbundpolitischen Motiven bzw. mit Blick auf den öffentlichen Auftrag begründet. Die Sparkasse unterhält ausschließlich strategische Beteiligungen. Die Wertüberprüfung erfolgt bei den Beteiligungen auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Solange keine nachhaltigen Verluste ausgewiesen werden, unterstellt die Sparkasse die Werthaltigkeit der Beteiligung. Ist dagegen eine nachhaltige negative Ertragslage zu verzeichnen, geht die Sparkasse von einer Wertminderung aus, sofern nicht die Werthaltigkeit gesondert begründet wird. Der Buchwert der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt 28,5 Mio. EUR. Erkenntnisse über unter den Buchwerten liegende Zeitwerte sind nicht vorhanden. Evtl. erforderliche Wertaufholungen und Abschreibungen wurden vorgenommen. Bei den in der Vergangenheit auf den Erinnerungswert von einem Euro abgeschriebenen Beteiligungen sind die Gründe für die Wertberichtigung weiterhin gegeben. Nicht realisierte Neubewertungsgewinne / -verluste sowie latente Neubewertungsgewinne / -verluste sind nicht vorhanden. Der geringe Umfang dieser Geschäfte lässt eine Steuerung und Überwachung der Adressenrisiken auf Einzelgeschäftsebene zu. Die Überwachung dieser Beteiligungen obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Bedeutende Beteiligungen werden im Risikobericht dargestellt. Kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen bestehen derzeit nicht. Sollten sie zukünftig ausnahmsweise eingegangen werden, werden sie wie Kundenkredite behandelt. Die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am RSGV belastet die Sparkasse erheblich. Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 %) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seines Anteils (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV (1,1833 %). Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2013 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko 9 wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von 4.428 TEUR durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen. Davon entfallen auf das Geschäftsjahr 2013 873 TEUR. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine Rückstellung zu bilden. Für die Quantifizierung der Risiken des Beteiligungsportfolios eignet sich kein mathematischstatistisches Risikomodell. In den Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die bilanziellen Buchwerte zur Belegung der Vermögensklasse und damit zur Berechnung des Verlustdeckungspotenziales verwendet. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit werden pauschale Wertminderungen für die Beteiligungen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um ein einfaches und transparentes Verfahren. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Bezüglich der Adressenrisiken hat sich die periodische und wertorientierte Risikolage im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Verbriefungen Die Sparkasse ist weder Originator noch Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion. Marktpreisrisiken Unter Marktpreisrisiken versteht die Sparkasse das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustes aus zukünftigen Marktpreisschwankungen. Da die Sparkasse keine bzw. keine wesentlichen Positionen in Aktien, Investmentzertifikaten, Fremdwährungen oder Edelmetallen handelt bzw. unterhält, beschränken sich die Marktpreisrisiken bei der Sparkasse auf Zinsänderungsrisiken und Risiken aus Sachanlagen. Das von der Sparkasse eingegangene Zinsänderungsrisiko als wesentlicher Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Sparkasse entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg, einer Absenkung oder einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Dabei beinhaltet das Zinsänderungsrisiko den Rückgang des Gesamtbarwertes und / oder die negative Beeinflussung des Zinsüberschusses aufgrund sich ändernder Zinssätze. Die Sparkasse hat Methoden und Verfahren zur Risikomessung, -überwachung und -steuerung sämtlicher zinstragender Geschäfte entwickelt, um zu einer Quantifizierung des dadurch entstehenden Risikos, auch bei Unterstellung von Zinsschocks, wie von der Bankenaufsicht gefordert, zu gelangen. Zur barwertigen Steuerung setzt die Sparkasse das ITAnwendungspaket „S-Treasury“ der Firma msgGillardon ein. Für die periodische Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird insbesondere die IT-Anwendung „GuV-Planer“ der Firma msgGillardon verwendet. Das Zinsänderungsrisiko wird wertorientiert, passiv gesteuert und ergibt sich aus der Differenz des Zinsbuchbarwertes gegenüber dem Barwert zum Betrachtungszeitpunkt ohne erwarteten Zuwachs. Die festverzinslichen Geschäfte werden entsprechend der vertraglichen Bindungsfrist berücksichtigt. Variabel verzinsliche Darlehen sowie andere variabel verzinsliche Geschäfte, wie z.B. Kontokorrentkredite, Spar- und Sichteinlagen, werden nach dem Prinzip der gleitenden Durchschnitte strukturiert und in den Gesamtzahlungsstrom integriert. Bei festverzinslichen Kundenverbindlichkeiten mit impliziten Optionen werden auf der Grundlage von statistischen Zeitreihen entsprechend dem Ausübungsverhalten Korrekturen der Cash-Flows vorgenommen. Aus Vorsichtsgründen werden im Rahmen der wertorientierten Zinsänderungsrisikosteuerung keine vorzeitigen Kreditrückzahlungen berücksichtigt. Die wertorientierte Risikomessung erfolgt auf der Grundlage der modernen historischen Simulation bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von drei Monaten. Es werden die Zinsentwicklungen ab Januar 1988 bis Dezember 2011 auf Basis der täglichen 3-Monats-Spreads herangezogen. Der Value-at-Risk-Wert (in %) des Zinsbuches der Sparkasse soll nicht höher sein als der Valueat-Risk (in %) der Benchmark „2,00 x 10 Jahre gleitend - 1,00 x 1 Jahr gleitend". Für diese Steuerungskennziffer gilt ein Ampelsystem, welches als Maßstab den Hebel der Benchmark hat. Ein starrer Grenzwert wird nicht festgelegt. Ziel ist es, sich dem Chance- / Risikoverhältnis der begrenzenden Benchmark anzunähern. Das Risiko der Benchmark wurde nicht überschritten. Es wurde ein Ampelsystem eingerichtet. Bei einer Positionierung zwischen 1,50 und 2,00 sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Bis 1,50 und ab 2,00 bis 2,20 werden Steuerungsmaßnahmen in Erwägung gezogen. Ab 10 2,20 ist eine Steuerungsmaßnahme erforderlich oder die Überschreitung des Limits zu beschließen. Neben diesem relativen Limit wurde im Rahmen des barwertigen Risikotragfähigkeitskonzeptes auch ein absolutes Limit festgelegt. Als interne Beobachtungskennziffer wird die Abweichung der relativen Veränderungen des Barwertes gegenüber der festgelegten Benchmark bei einem Konfidenzniveau von 99 % ermittelt. Die quantifizierten Zinsänderungsrisiken werden vierteljährlich als Risikoindikator im periodischen und wertorientierten Gesamtbanklimitsystem den vorgesehenen Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Für die Betrachtung der Risikotragfähigkeit wird eine Haltedauer von 12 Monaten und täglichen Zwölf-Monats-Spreads berücksichtigt. Das Gesamtlimit für Zinsänderungsrisiken wird jährlich überprüft und bedarfsweise neu festgelegt. Bei Überschreitungen der Limits entscheidet der Vorstand über Maßnahmen zur Gegensteuerung. Die Cash-Flow-Struktur wird maßgeblich durch das Kundengeschäft geprägt, so dass Abweichungen zur idealtypisch völlig gleichverteilten Cash-Flow-Struktur der Benchmark entstehen. Die wenigen dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-andhold-Strategie zur groben Aussteuerung der Cash-Flow-Differenzen der eigenen Zinsbuchpositionen gegenüber der gewählten Benchmark. Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark werden abgeschlossen, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen. Im Rahmen des Risikomanagements können auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko der Benchmark getätigt werden. Neben Kassageschäften können auch Zinsswaps mit langen Laufzeiten bis zu 50 Jahren abgeschlossen werden. Dies werden in der Regel Payerswaps zur Risikoreduzierung sein. Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) des Bankbuchs (Zinsbuchs) wurden auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, wurden zu diesem Zweck aufgeteilt. Der nicht in das Bankbuch einbezogene Teil der Zinsswapgeschäfte wurde separat bewertet und eine Rückstellung in Höhe von 0,6 Mio. EUR gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen. Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Die Überwachung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Vorstand wird monatlich über dieses Risiko im Rahmen des Treasuryberichtes informiert. Sobald Berechnungen durchgeführt werden, erfolgt eine Berichterstattung an den Vorstand. Aus diesem Grund ist eine Ad-hoc-Berichterstattung nicht erforderlich. Die von der deutschen Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten hatten folgende Barwertveränderungen: Barwertveränderung in TEUR in % des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Absatz 1d KWG Zinsänderungsrisiken bei Verschiebung um +200 Basispunkte -200 Basispunkte 2013 2012 2013 2012 -29.496 -34.160 +19.908 +12.228 -23,4 -26,2 +15,8 +9,4 Die Sparkasse ist „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ im Sinne des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Nr. 11/2011 (BA) vom 09.11.2011. Da 95 % der vorhandenen Eigenmittel nach § 10 KWG sowohl die Barwertminderung infolge des Zinsschocks als auch die Eigenmittelanforderungen nach der Solvabilitätsverordnung deutlich übersteigen, wird dies akzeptiert. Die regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand erfolgt mindestens vierteljährlich. Darüber hinaus werden die Zinsänderungsrisiken periodisch als Zinsspannenrisiken überwacht. Die Fachabteilung führt die Erfolgsrechnung monatlich durch. Der Vorstand wird im Rahmen der Prognoserechnung mindestens vierteljährlich hierüber informiert. Sofern eine Reduzierung des Betriebsergebnisses vor Bewertung in Höhe von 500 TEUR oder mehr im Vergleich zum Vormonat festgestellt wird, erfolgt eine unverzügliche Information des Vorstands. Überdies wird eine periodenorientierte Zinsspannensimulation über mehrere Planungsjahre vorgenommen, deren Ergebnisse im vierteljährlichen Risikobericht dargestellt werden. Über angenommene Veränderungen von Bestandsstrukturen im 11 Kundengeschäft werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Geschäfts- und Ertragsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Volumen und Margen abgebildet. Zusätzlich werden für die Eigenanlagen die zinsbedingten Abschreibungsrisiken je nach Zinsszenario ermittelt. Aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit sowie der Zuordnung zum Anlagebestand kann eine Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip unterbleiben. Sie wurde jedoch weiterhin vorgenommen. Die Sparkasse betreibt keine Handelsbuchgeschäfte. Sachanlagen werden in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Sachanlagen unterteilt. Die betriebsnotwendigen Sachanlagen haben einen hohen betrieblichen Nutzen für die Sparkasse. Dieser Nutzen steht im Vordergrund, nicht eine Bewertung zum Verkehrs- oder Ertragswert. Unerwartete Wertminderungen sind eher unwahrscheinlich. Neue direkte bzw. indirekte Investitionen in nicht betriebsnotwendige Sachanlagen sollen nicht erfolgen. Bestehende nicht betriebsnotwendige Vermögenspositionen werden weiterhin gehalten. Ihr Management ist auf eine Werterhaltung ausgerichtet. Die Überwachung und Steuerung der Marktpreisrisiken der Sachanlagen erfolgt auf Einzelobjektebene und wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen. Wertmindernde Ereignisse, die sich aus dem Bereich der Operationellen Risiken ergeben, werden über das vorhandene Berichtswesen ebenfalls erfasst. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten Vorgänge mit einem neuen zusätzlichen Schadenspotenzial ab 500 TEUR. Diese sind unverzüglich an Vorstand, Zentralbereich Unternehmenssteuerung und Revision zu melden. In den Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die bilanziellen Buchwerte zur Belegung der Vermögensklasse und damit zur Berechnung des Verlustdeckungspotenziales verwendet. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit wird für Marktpreisrisiken aus Sachanlagen aufgrund der strategischen Ausrichtung und der aktuellen Risikobewertung keine unerwartete Belastung mehr berücksichtigt. Unter Berücksichtigung ihrer geordneten Vermögens- und Ertragslage ist die Sparkasse Marktpreisrisiken in vertretbarem Umfang eingegangen. Die Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig verändert. Bedarfsspannenrisiko Bedarfsspannenrisiko ist die negative Abweichung der Bedarfsspanne (Ergebnis der ordentlichen Erfolgsrechnung ohne Zinsergebnis) vom geplanten Ergebnis. Das Provisionsergebnis ist Bestandteil der Vertriebsziele. Über angenommene Veränderungen des Provisionsergebnisses werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Ertrags- und Geschäftsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Provisionen abgebildet. Die Sach- und Personalkosten ergeben sich überwiegend in Abhängigkeit von den betriebsinternen Erfordernissen an die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung. Sie werden über eine Kostenbudgetierung gesteuert. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt vierteljährlich. Die Personal- und Sachkosten sind fix bzw. reagieren träge auf einen sich verändernden Geschäftsumfang. Diese Risiken macht die Sparkasse bei jeder Investition in betriebsnotwendige Sachanlagen durch Kostenschätzungen auf Basis des Investitionsplanes und durch die langfristige Personalkostenplanung transparent. Die Erkenntnisse werden bei entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt. Bezüglich des Bedarfsspannenrisikos ist die Risikolage der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr konstant. Liquiditätsrisiken Die Sparkasse hat sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Dabei ist eine ausreichende Diversifikation im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur zu gewährleisten. Neben dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) sind zudem das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko zu beurteilen. Die Sparkasse ist nicht kapitalmarktorientiert. Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen Vermögens- und Refinanzierungsstruktur steht das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Steuerung. Die Refinanzierungsstruktur ist durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden geprägt. Die Kundenpassiva übersteigen die Kundenaktiva, so dass eine Refinanzierung der Forderungen an 12 Kunden bei Institutionellen in den letzten vier Jahrzehnten nicht erforderlich war. Auf der Vermögensseite stehen die Eigenanlagen (Aktiva 1 bis 3, 5 und 6) und die Kundenforderungen im Mittelpunkt. Ein Verkauf von Kundenforderungen ist geschäftspolitisch nicht vorgesehen. Das Marktliquiditätsrisiko betrifft damit vor allem die Schuldverschreibungen im Eigenbestand. Das bestehende Limitsystem begrenzt die Wertpapieranlagen wodurch eine hohe Qualität im Wertpapierbestand sichergestellt wird. Neben der Zugehörigkeit zum Haftungsverbund der SparkassenFinanzgruppe und dem Rating steht die Zentralbankfähigkeit im Vordergrund der Anlageentscheidungen. Eine kurzfristige Veräußerung der dispositiven Vermögensgegenstände des Zinsbuches ist kein strategisches Ziel. Die Sparkasse ist kein Handelsbuchinstitut (§ 2 Abs. 11 KWG) und betreibt keine Handelsbuchgeschäfte. Daher hat das Marktliquiditätsrisiko für die Sparkasse nur eine geringe Bedeutung, da selbst in schwierigen Marktsituationen eine Veräußerung nicht geplant ist und in der Vergangenheit (Finanzmarktkrise) nicht erforderlich war. Die Liquidität wird täglich disponiert. Hierbei wird die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse dadurch sichergestellt, dass liquide bzw. kurzfristig verfügbare Mittel in einem ausreichenden Umfang vorgehalten werden. Durch das Floor-Rating der Sparkassenfinanzgruppe und die Möglichkeit, die Kundenforderungen zur Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten heranzuziehen, erfährt das Spreadrisiko, welches neben der Marktpreisentwicklung die Refinanzierungskosten maßgeblich beeinflusst, eine Begrenzung. Aus diesem Grund wird im Rahmen der periodenorientierten und wertorientierten Messung der Risikotragfähigkeit für das Liquiditätsrisiko nur ein pauschal errechneter Sicherheitspuffer berücksichtigt, wodurch das Risiko sofort und stark steigender Liquiditätskosten abgebildet wird. Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen Vermögens- und Refinanzierungsstruktur verbleibt für die Sparkasse das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Steuerung. Wesentliche Vorraussetzungen zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist ein funktionsfähiges Zahlungsverkehrssystem und ein funktionsfähiger Geld- und Kapitalmarkt. Diese elementaren Voraussetzungen sind durch staatliche und aufsichtsrechtliche Institutionen zumindest auf nationaler Ebene sicherzustellen. Sie liegen damit außerhalb des Einflussbereiches der Sparkasse. Die Liquiditätsplanung der Sparkasse erfolgt in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften nach dem Konzept der LiqV. Der gesamte Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr (vier Laufzeitbänder gem. LiqV). Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt durch den Fachbereich Rechnungswesen. Dieser disponiert täglich die Konten der Sparkasse bei der Landesbank und der Bundesbank und überwacht die Mindestreserve-Erfüllung. Das Dispositionsergebnis wird dem Eigenhandel übermittelt und ist u. a. Grundlage für die Anlageentscheidung. Die Liquiditätsanlage erfolgt durch den Eigenhandel im Rahmen der im Treasury-Ausschuss herbeigeführten Vorstandsbeschlüsse bzw. auf Grundlage der restriktiven Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte. Das Programm „Finanzplanung“ liefert revolvierend für einen Zeitraum von zwölf Monaten für jede Aktiv- bzw. Passivposition den Liquiditätszu- bzw. -abfluss. Grundlage für die Entwicklung der Positionen ist die Differenz zwischen dem aktuellen Bestand des lfd. Monats und den technisch berechneten Prognosebestandsdaten der Folgemonate. Im Rahmen der Berechnung erfolgt monatlich die Ermittlung der Liquiditätskennziffer für das erste Laufzeitband und der Beobachtungskennziffern für die weiteren Laufzeitbänder. Damit wird ein einfacher und transparenter Ansatz zur Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos verfolgt. Der Fachbereich Rechnungswesen überwacht die aktuelle Liquiditätskennziffer und den gestressten Simulationswert, welche die Steuerungskennziffern sind. Zur Überwachung der Risikotoleranz wurde ein Ampelsystem installiert. Als kritischer Wert für die gestresste Kennziffer wird eine Grenze von 1,15 festgelegt. Dieser Schwellenwert wird analog der Grundsätze für das Risikomonitoring der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe gewählt und ist konservativ. Unabhängig von der Überwachung der Liquiditätskennziffern werden Vermögensgegenstände unterhalten, die eine kurzfristige Beschaffung von Zahlungsmittel sicherstellen sollen. In jedem Fall sind nominell 50 Mio. EUR hochliquide Anleihen von EU-Staaten oder Schuldverschreibungen der bundesdeutschen Länder vorzuhalten, die auch in Krisenzeiten am Markt veräußerbar sind. Ohne Berücksichtigung dieser Liquiditätsreserve soll daneben das freie EZB-Refinanzierungspotenzial 50 Mio. EUR nicht unterschreiten. Beide Liquiditätsreserven stellen weitere Steuerungsgrößen dar. Zur Überwachung dieser Risikotoleranzen wurde ein Ampelsystem installiert. Die Ampel springt auf gelb, sollte der Überschuss zur freien Liquiditätsreserve von mindestens 100 Mio. EUR die Grenze von 30 Mio. EUR unterschreiten. Das heißt, dass bei einer grünen Einstufung eine Liquiditätsreserve von insgesamt mindestens 130 Mio. EUR besteht. Dieser Wert übersteigt die bisherige maximale Bestandsveränderung innerhalb eines Tages um ein Vielfaches und ist daher auch bei einem unerwarteten Liquiditätsabfluss hinreichend konservativ. Sollten sich außergewöhnliche Abrufrisiken im Kundengeschäft zeigen, sind die Beträge zu überprüfen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden täglich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung überwacht. 13 Zur Messung von Risikokonzentrationen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung vierteljährlich die Einlagenbestände je Einzelkunde in einer Größenklassengliederung dargestellt. Dabei werden nur Kunden in die Auswertung einbezogen, deren individueller Einlagebestand über 100 TEUR liegt. Die Auswertung zeigt eine granulare Verteilung. Risikokonzentrationen sind nicht zu erkennen. Die Überwachung der offenen Linien im Pfanddepot der Notenbank und die Fortschreibung der darüber hinaus übertragbaren pfandfähigen Titel erfolgt monatlich. Zusätzlich wird das Volumen möglicher Tagesgeldaufnahmen bei ausgewählten Kontrahenten abgefragt. Der Vorstand wird regelmäßig vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes über die aktuelle Liquiditätskennziffer und den Planungswert im Krisenszenario sowie deren historische Entwicklungen informiert. Dabei wird ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet. Sollte der Risikotoleranzwert von 1,15 der gestressten Kennziffer unterschritten werden, erfolgt unverzüglich eine Information an den Vorstand, die Revision und den Treasury-Ausschuss. Die regelmäßige Information über das freie EZB-Refinanzierungspotenzial an den Vorstand erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes. Die Überwachung des Liquiditätspuffers erfolgt aufgrund der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der guten Liquiditätslage monatlich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Liquiditätspuffer ist aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit im Zeitverlauf sehr stabil und granular. Eine wesentliche kurzfristige Veränderung aufgrund von umfangreichen Veräußerungen von hochliquiden oder notenbankpfandfähigen Vermögenswerten sowie Fälligkeiten ist daher unwahrscheinlich. Daneben erfolgt weiterhin die tägliche Disposition. Hierdurch wird die tägliche aussagekräftige Beurteilung der Liquiditätslage ermöglicht. Sollte die Grenze von 30 Mio. EUR Überschuss unterschritten werden, informiert der Zentralbereich Unternehmenssteuerung den Vorstand und die Revision unverzüglich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Refinanzierungsmodell der EZB funktionsfähig ist und die Möglichkeiten bei Bedarf sogar erhöht wurden. Es wird daher angenommen, dass die Möglichkeit zur Refinanzierung über das Notenbanksystem auch zukünftig besteht. Durch die definierten Liquiditätsreserven und dem diesbezüglichen Ampelsystem wird für beobachtete und mögliche Liquiditätsschwankungen großzügig vorgesorgt. Sollte eine liquiditätsbedingte Geldaufnahme in Höhe von 25 Mio. EUR in einem Monat notwendig sein, informiert der Eigenhandel den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision unverzüglich. Über die Größenklassenverteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die Schwankungsbreite der täglichen Bestandsveränderungen und die Liquiditätsliste wird der Vorstand durch die Fachabteilung vierteljährlich informiert. Bei Unterschreitung des Risikotoleranzwertes analysiert und dokumentiert der Treasury-Ausschuss die Ursachen, die den Notfall ausgelöst haben. Der Treasury-Ausschuss quantifiziert die Liquiditätslücke und schlägt ggf. unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Beschaffung von Liquidität gemäß einer für diese Zwecke existierenden Liquiditätsliste vor, über die der Vorstand entscheidet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch den Eigenhandel vorgenommen. Die Überwachung der Durchführung der Notfallmaßnahmen übernimmt der Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Die erfolgte Umsetzung ist vom Zentralbereich Unternehmenssteuerung an den Treasury-Ausschuss zu melden, der die Auswirkung der Maßnahmen auf die Liquiditätslage feststellt und ggf. weitere Sofortmaßnahmen vorschlägt, sollten diese erforderlich sein. Ist die Unterschreitung des Risikotoleranzwertes nicht mehr gegeben, stellt der Treasury-Ausschuss das Notfallende fest und informiert den Vorstand. Die aufsichtsbehördlichen Standards werden mit Reserven eingehalten. Operationelle Risiken Operationelle Risiken bestehen in der Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit von internen Verfahren, der Infrastruktur oder des Versagens von Menschen bzw. aufgrund externer Einflüsse eintreten. Operationelle Risiken umfassen sowohl Betriebsrisiken als auch externe politische und rechtliche Risiken. Die Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu unterhalten. Dies spiegelt sich in den schriftlich fixierten aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen wider. Hierdurch wird Risiken vorgebeugt, die dadurch entstehen, dass Zuständigkeiten nicht eindeutig definiert sind bzw. Prozesse einschließlich Informationspflichten nicht ausreichend geregelt sind. Zum Schutz vor Risiken aus rechtlich nicht durchsetzbaren Verträgen werden im Geschäftsverkehr mit Kunden Vertragsvordrucke des Deutschen Sparkassenverlages verwendet, die einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Bei der Gestaltung von wesentlichen Prozessen orientiert sich die Sparkasse grundsätzlich an den Empfehlungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der Finanz Informatik. Zusätzlich trägt die Interne Revision durch umsetzungsbegleitende Prüfungshandlungen zur Qualitätssicherung und -verbesserung interner Verfahren bei. Durch die Teilnahme an institutsübergreifenden Veranstaltungen werden fachliche Weiterentwicklungen frühzeitig erkannt und berücksichtigt. Zur Sicher14 stellung der Qualität bei der Durchführung von Projekten besteht in der Organisationsabteilung ein zentrales Projektmanagement. Daneben erleichtert dies die Durchführung und das Controlling von Projekten. Die Umsetzung neuer Anforderungen, die sich z. B. aus Änderungen des Kundenverhaltens oder neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben können, wird durch die Bereitstellung und den Einsatz qualitätsgesicherter zentraler Anwendungen unterstützt. Risikokonzentrationen bezüglich interner Verfahren wurden nicht identifiziert. Risiken, die dadurch entstehen, dass Mitarbeiter nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, nicht über eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation verfügen oder nicht ausreichend motiviert sind, werden durch Personalbedarfsanalysen, eine bewusste Personalauswahl, die Bereitstellung eines angemessenen Weiterbildungsbudgets und eine regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung sowie durch eine Überwachung der Krankheitstage und Arbeitszeitkonten identifiziert und gesteuert. Das Interne Kontrollsystem schützt vor Schäden aus unautorisierten Handlungen, Bearbeitungsfehlern und unsachgemäßer Beratung. Ferner wurden eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen. Das Vergütungssystem korrespondiert mit den Strategien, setzt keine Fehlanreize und führt nicht zu unangemessenen Risiken für die Sparkasse (Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen). Risikokonzentrationen bezüglich Mitarbeitern wurden nicht identifiziert. Im Bereich der Infrastruktur steht die Sicherheit der Elektronischen Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Zur Sicherung von Datenintegrität, -verbindlichkeit, -vertraulichkeit und -verfügbarkeit wurden organisatorische Regelungen erlassen, deren Angemessenheit und Wirksamkeit von einem ITSicherheitsausschuss bzw. einem IT-Sicherheitsbeauftragten überwacht werden. Die Organisation der Datenverarbeitung orientiert sich am Rahmenwerk „Sicherer IT-Betrieb“ des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ). Die Arbeitsplatzsicherheit wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht. Die Sicherheitstechnik entspricht dem aktuellen Standard. Ihre Funktionsfähigkeit wird regelmäßig überprüft. Die Qualität der übrigen Haus- und Gebäudetechnik ist bei der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Es finden regelmäßige Unterweisungen bezüglich der im Notfallhandbuch festgelegten Verhaltens- und Verfahrensweisen in möglichen Notfallsituationen statt. Zudem werden Notfallübungen durchgeführt. Risikokonzentrationen bezüglich der Infrastruktur wurden nicht identifiziert. Zur finanziellen Abschirmung der Risiken aus externen Einflüssen, wie Naturgewalten und Unfällen, wurden die allgemein üblichen Versicherungen abgeschlossen. Bei anstehenden Outsourcingentscheidungen wird eine Risikoanalyse zur Einschätzung der Wesentlichkeit vorgenommen. Bei wesentlichen Auslagerungen sowie nicht wesentlichen Auslagerungen, bei denen Risiken in der Risikoanalyse identifiziert wurden, erfolgt eine aktive Überwachung und Steuerung. Risikokonzentrationen ergeben sich durch die Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen auf die Finanz Informatik (FI), die Deutsche Wertpapier Service Bank AG und die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH. Hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Risikogehalt bestehen keine sinnvollen Alternativen. Die Risiken, die grundsätzlich akzeptiert werden, sind in die internen Risikocontrollingprozesse angemessen eingebunden. Die Einflussnahmemöglichkeiten auf risikominimierende und -steuernde Prozesse dieser externen Dienstleister durch die Sparkasse als Einzelinstitut sind begrenzt. Die Einflussnahme im Sinne der Sparkassen-Finanzgruppe wird durch die Vertretung der Mitgliedsinstitute in den Gremien gewährleistet. Der mögliche länger andauernde Ausfall, z. B. der FI, wird als für die Sparkasse nicht beeinflussbare Katastrophe betrachtet. Es liegen entsprechende Notfallkonzepte bei der FI vor, damit es nicht zu einem längerfristigen Ausfall kommt. Zur Verhinderung von betrügerischen und kriminellen Handlungen zu Lasten der Sparkasse wurde zusätzlich eine Zentrale Stelle bestimmt, die nach den gesetzlichen Regelungen sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren Handlungen koordiniert und für ein risikominimierendes Gesamtkonzept sorgt. Die Zentrale Stelle wird bei der Risikoinventur einbezogen. Bei auftretenden Kundenreklamationen und Schadensereignissen werden Ursachenanalysen durchgeführt und eventuell erforderliche Anpassungen vorgenommen. Nach der Risikoinventur erfolgt die qualitative Risikobewertung. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Analyse der Eigenversicherungen. Ex post werden die Schäden in einer Schadensfalldatenbank erfasst und analysiert. Die Bearbeitung der Schadensfälle erfolgt im Vorstandssekretariat. Für die Meldung von Schadensfällen und Risikopotenzialen ist jeder Bereich verantwortlich. Durch die Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die zeitnahe Umsetzung von Neuerungen werden Operationelle Risiken umfassend reduziert. Im Hinblick auf die aufbauund ablauforganisatorischen Regelungen, die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die abgeschlossenen Versicherungen und die in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfälle werden 15 Operationelle Risiken als niedrig gewertet. Bei Betrachtung von wenig wahrscheinlichen Extremsituationen sind jedoch für jeden Teilbereich wesentliche Operationelle Risiken mit jeweils sehr extremem Schadenpotenzial denkbar, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Schadensfälle und Operationelle Risiken gelten Vorgänge ab einem Bruttoschadenvolumen von 25 TEUR oder wenn aus ihnen eine dauerhaft negative Auswirkung auf die Reputation der Sparkasse erwachsen kann. Über diese werden die Revision und der Zentralbereich Unternehmenssteuerung im Rahmen der Ad-hoc-Berichterstattung durch das Vorstandssekretariat informiert. Die Information des Vorstands und der jeweiligen Beauftragten erfolgt volumenunabhängig. Der Gesamtvorstand wird vierteljährlich im Rahmen des von dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung zu erstellenden Risikoberichtes über eingetretene Schadensfälle des laufenden Jahres und Operationelle Risiken informiert. Gegenstand dieser Information sind die Art, die Ursachen und das Ausmaß von Schäden bzw. Risiken, die als Steuerungsgrößen betrachtet werden. Die regulatorischen Eigenmittelanforderungen, die sich auf Grundlage des gewählten Basisindikatoransatzes zur Abschirmung der Operationellen Risiken ergeben, werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung bei der Ermittlung des für die Erfüllung des Going-Concern-Ansatzes mindestens notwendigen Eigenkapitals berücksichtigt. Sie stehen damit nicht zur Deckung von Risiken zur Verfügung. Erwartete und unerwartete Belastungen aus Operationellen Risiken werden sowohl in der Risikotragfähigkeitsberechnung als auch in den Stressszenarien als konservative Risikopuffer bzw. Belastung dargestellt, für die jeweils eine Vollauslastung angenommen wird. Die aus diesem einfachen und transparenten Verfahren im Hinblick auf die Vergangenheit resultierende deutliche Überzeichnung des Risikos wird toleriert. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Mit den bestehenden Verfahren werden die Operationellen Risiken ausreichend gemanagt. Der jährliche Bruttoschaden soll 500 TEUR nicht überschreiten. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit deutlich unterschritten. Die bekannt gewordenen Schadensfälle sind im Verhältnis zur Risikodeckungsmasse weiterhin gering. Die Sparkasse sieht derzeit keine erhöhten Operationellen Risiken. Sonstige Risiken Die sonstigen Risiken lassen sich nicht den zuvor genannten Risikoarten zuordnen, wobei eine Quantifizierung der sonstigen Risiken ggf. über diese Risikoarten erfolgen kann. Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Ruf, das Ansehen und / oder die Vertrauenswürdigkeit (die Reputation) der Sparkasse durch an die Öffentlichkeit dringende Informationen so sehr belastet wird, dass negative Auswirkungen auf die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse zu befürchten sind. Diese negative Öffentlichkeitswirkung könnte z. B. durch eingetretene oder drohende Risiken oder eine allgemein negative Darstellung in den Medien verursacht werden. Das Reputationsrisiko stellt für die Sparkasse somit ggf. ein Folgerisiko Operationeller und auch anderer Risiken (z. B. Marktpreisänderungs- und Adressenrisiken) dar. Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz, wird eine Überwachung der Geschäftsbeziehungen vorgenommen. Hierdurch wird gleichzeitig auch das Risiko begrenzt, dass sich aus Geschäftsbeziehungen negative Auswirkungen auf die Reputation der Sparkasse ergeben. Das Reputationsrisiko wird ebenfalls bei strategischen Managemententscheidungen mit möglicher Außenwirkung, wie z. B. Entscheidungen über Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten oder über die Einführung bzw. Änderung von Produkten und Vertriebswegen im Rahmen des NeuenProdukt-Prozesses betrachtet. Bei einem eintretenden Reputationsrisiko könnte die Auswirkung auf die Sparkasse erheblich sein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering betrachtet, da über die Verbundwahrnehmung das Reputationsrisiko einer einzelnen Sparkasse begrenzt wird. Durch die Leistungsfähigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt wird die Wahrscheinlichkeit eines zentral verursachten Reputationsrisikos mit negativen Auswirkungen für die Sparkasse ebenfalls als gering eingestuft. Das strategische Managementrisiko besteht in der Gefahr, dass die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse durch strategische Entscheidungen oder Managementfehler in der Gesamtbanksteuerung belastet wird. Mit den bestehenden Instrumenten der Risikofrüherkennung, wie z.B. der Erfolgsprognose und der langfristigen Rentabilitätsplanung sowie den guten überbetrieblichen Vergleichsmöglichkeiten werden die Risiken ausreichend überwacht. Nach der Risikoinventur erfolgt die Risikobewertung auf der Grundlage der Historie. Bei eintretenden Risiken aus strategischen Fehlentscheidungen und sonstigen Managementfehlern könnte die Auswirkung auf die Ertrags- und 16 Vermögenslage erheblich sein. Durch die für die Organe der Sparkasse abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird das Nettoschadenspotenzial aus Verletzungen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der Organe für die Sparkasse begrenzt. Die Risiken werden außerdem durch den bestehenden Strategieprozess, der eine weitgehende Beteiligung aller Unternehmensbereiche vorsieht, begrenzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird auch zukünftig als gering betrachtet. Als Quellen der Risikoerkennung dienen die vierteljährlichen Risikoberichte, die internen und externen Prüfungsberichte, Betriebsvergleiche und die Ergebnisse durchgeführter Befragungen. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung des strategischen Managementrisikos ist nicht möglich. Aus dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und den Einlagensicherungssystemen können wegen der in diesem Zusammenhang vom RSGV zu unterhaltenden Stützungs- und Reservefonds ebenfalls Risiken für die Sparkasse entstehen. Die Inanspruchnahme der Sparkasse aus der Nachschuss- bzw. Auffüllungspflicht darf jedoch nicht zu einer substanziellen eigenen Gefährdung führen. Dies gilt sinngemäß auch für die Einlagensicherungssysteme auf nationaler bzw. EU-Ebene. Durch das bestehende Risikomonitoring der Sparkassen-Finanzgruppe werden die Risiken aus dem Haftungsverbund begrenzt. Es ermöglicht eine frühzeitige Erkennung einer verschlechterten Risikolage bei Mitgliedsinstituten und eröffnet den Sicherungseinrichtungen Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Risikosituation der den Haftungsverbund evtl. belastenden Institute und damit auch zur Abwendung von Risiken für den Haftungsverbund. Als Quellen der Risikoerkennung dienen bekannt werdende Informationen und Berichte über Stützungsfälle vom Risikomonitoringausschuss des RSGV sowie aus den Ausschüssen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe, die den Haftungsverbund bilden. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung der Risiken aus dem Haftungsverbund ist nicht möglich. Das Schadenspotenzial wird jedoch als gering eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für Risiken aus dem Haftungsverbund wird als mittel eingeschätzt. Es ist absehbar, dass sich aus den Regelungen zur europäischen Bankenunion und den Einlagensicherungssystemen auf nationaler bzw. EU-Ebene zukünftig laufende Aufwendungen für die Sparkasse ergeben werden. Ansonsten ist die Risikolage bezüglich der sonstigen Risiken gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Geschäftsjahr 2013 hat sich die Risikolage der Sparkasse nicht wesentlich verändert. Die Limite wurden auf Basis der Risikoinventur und einer Risikotragfähigkeitsanalyse unter Berücksichtigung der Ertrags- und Vermögenslage sowie der strategischen Ausrichtung der Sparkasse definiert. Das festgelegte steuerungsrelevante Gesamtlimit, das sowohl perioden- als auch wertorientiert nach einer Reduzierung noch etwa die Hälfte des Risikodeckungspotenzials ausmacht, wird mit Reserven eingehalten. Überschreitungen eines Teillimits an zwei Stichtagen in der periodenorientierten Betrachtung konnten durch geringe Auslastungen bei den anderen Risikokategorien kompensiert werden. Die von der Sparkasse eingegangenen Risiken sind im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage tragbar. Adressenrisiken und Zinsänderungsrisiken sind mit ihrem maßgeblichen Anteil am Gesamtlimit die bedeutendsten Risikoarten. Die zum Einsatz kommenden Instrumente des Risikomanagements werden der Bedeutung der jeweiligen Risikoarten gerecht. Prognosebericht Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den nachfolgend dargestellten Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. Für das Jahr 2014 bestehen gute Aussichten auf ein sich beschleunigendes Wachstumstempo in Deutschland. Die konjunkturelle Belebung dürfte vorwiegend von einer Erholung der Investitionstätigkeit ausgehen. Die Bautätigkeit im Wohnungssektor bleibt voraussichtlich unvermindert stark, auch in den anderen Baubereichen sollten stimulierende Effekte greifen. Insbesondere bei den Ausrüstungsinvestitionen ist mit einem Abbau des in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Investitionsstaus zu rechnen. Auch der Konsum sollte gestützt auf die gute Beschäftigungs- und Einkommenslage weiter robust expandieren. Von den staatlichen Konsum- und Investitionsausgaben sind 17 derzeit keine Bremseffekte zu erwarten. Die gesamte Binnennachfrage könnte daher unter den gegebenen Voraussetzungen deutlich anziehen. Im Außenhandel dürften die Belebung der Weltwirtschaft und die Erholung bei den wichtigsten europäischen Handelspartnern zu einer Ausweitung der Exporte führen. Die Importe könnten noch stärker zulegen als die Exporte, da sie unmittelbar von einer wachsenden Binnennachfrage profitieren. Im Ergebnis ist mit einer Verringerung des Außenbeitrages zu rechnen. Dies wäre ein willkommener Beitrag zum Abbau von Ungleichgewichten in den weltweiten Handelsströmen. Für das BIP im Jahr 2014 liegen die meisten Prognosen der einschlägigen Institutionen in einer vergleichsweise engen Spanne von 1,5 % und 2,0 %. Die Bundesbank erwartet in ihrer gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung für 2014 ein Wachstum von 1,7 % und für 2015 von 2,0 %. In ihrem wirtschaftlichen Ausblick für den Euro-Raum erwartet die EZB einen langen Zeitraum niedriger Inflation und eine nur allmähliche konjunkturelle Erholung. Die EZB ist grundsätzlich bereit, falls nötig weitere und ggf. ungewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang ist eine nochmalige Leitzinssenkung ebenso in der Diskussion wie ein negativer Einlagenzins oder groß angelegte Käufe von Staatsanleihen nach dem Vorbild der US-amerikanischen Notenbank (Fed). Aktuell scheint sich die wirtschaftliche Lage in Europa weiter zu stabilisieren. Hierauf deutet auch der Aufwärtstrend bei den Stimmungsindikatoren hin. Für einige Staaten Südeuropas wird nach einer Reihe von Rezessionsjahren für 2014 wieder mit einem leichten Wirtschaftswachstum gerechnet. Sollte sich dieser Trend bestätigen oder gar verstärken, ist nach Ansicht von Marktbeobachtern zunächst nicht mit einer weiteren signifikanten Lockerung der EZB-Geldpolitik zu rechnen. Umgekehrt ist für den Euro-Raum derzeit aber auch eine Rückführung der ultraexpansiven Geldpolitik nicht in Sicht. Die EZB dürfte in 2014 ihre Niedrigzinspolitik weitgehend beibehalten. Die Sparkasse geht für das Geschäftsjahr von einer im Vergleich zu den Vorjahren stetigen Geschäftsentwicklung aus. Der prognostizierte leichte Zuwachs bei den Kundenforderungen resultiert insbesondere aus steigenden Forderungen an Kommunen. Der ebenfalls prognostizierte leichte Zuwachs bei den Kundenverbindlichkeiten geht vermutlich mit einer Fortsetzung der strukturellen Verschiebungen (Erhöhung täglich fällige Einlagen, Rückgang Spareinlagen) einher. Durch die weitere Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus fällig werdenden eigenen Wertpapieranlagen wird sich die Bilanzsumme leicht reduzieren. Der Umfang des bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäfts wird in etwa konstant bleiben. Im Bauspar- und Versicherungsgeschäft rechnet die Sparkasse mit einem Zuwachs. Bis zum Jahresende erwartet die Sparkasse Geldmarktsätze auf nahezu unverändertem Niveau. Im Zehnjahresbereich sieht sie ansteigende Zinssätze von etwa 2,60 %. Der Zinsüberschuss wird sich voraussichtlich u. a. strukturbedingt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 3,9 Mio. EUR reduzieren. Der Zinsaufwand wird weniger stark sinken als der Zinsertrag. Insbesondere eine inverse Zinsentwicklung würde die Zinsspanne belasten. Das Provisionsergebnis und die Bedarfsspanne werden in etwa konstant bleiben. Für das Jahr 2014 erwartet die Sparkasse ein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostiziertes Betriebsergebnis vor Bewertung von 10,6 Mio. EUR. Die Cost-Income-Ratio wird sich auf Grundlage dieser Prognose verschlechtern. Das Bewertungsergebnis wird voraussichtlich höher als in 2013 ausfallen. Die Anforderungen der LiqV wird die Sparkasse voraussichtlich einhalten und ihre Zahlungsbereitschaft wird jederzeit gegeben sein. Auf Grundlage des internen Kapitalplanungsprozesses wird die Sparkasse auch die künftigen erhöhten Eigenmittelanforderungen mit Reserven erfüllen. Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand wird sich vermutlich weiter reduzieren. Wir erwarten, dass die aktuell und zukünftig von der Sparkasse übernommenen Risiken insbesondere im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage weiterhin tragbar sein werden. 18