Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
26.09.14, 14:56
Aktualisiert
26.09.14, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / V 51 / 2014
Datum:
26.09.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Kreisausschusses
vom 23.09.2014
A)
TOP 32
Öffentliche Sitzung
Umsetzung des RRX-Projektes im Zweckverband Nahverkehr V 51/2014
Rheinland
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Verwaltungsergänzung
03.09.2014
17.09.2014
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine
Fraktion über die erstmalige Beratung der Thematik im
Fachausschuss sehr unangenehm berührt sei. Die Tragweite der
Beschlüsse bei NVR und VRS sei nicht bekannt gewesen. Das
RRX-Projekt betreffe zwar nicht das Kreisgebiet unmittelbar,
dennoch seien solche Entscheidungen für den Kreistag wichtig,
um das mögliche Risiko für den Kreis Euskirchen und dessen
Bürger abschätzen zu können. Von daher möchte er wissen, wie
das Risiko für den Kreis Euskirchen aussehe, wenn man der
entsprechenden Satzungsänderung zustimme und sich somit
beteilige. Zudem fehle eine ansonsten übliche Risikodarstellung,
so dass man ggf. nach Vorlage dieser Abschätzung auch noch im
Wege der Dringlichkeit entscheiden könnte.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) sieht die Dinge ähnlich wie
Herr Troschke und hielte eine grobe Kostenbetrachtung seitens
des Verbandes für sehr hilfreich.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) attestiert, dass sicherlich
Risiken auf die Kreisbürger zukommen könnten aber durch die
Mitgliedschaft in den Verbänden sei zwangsläufig aufgrund der
geltenden Gesetzeslage eine mögliche Verlustbeteiligung
gegeben, so dass man im Rahmen der Gremienarbeit darauf
hinwirken müsse, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.
Herr Blindert, GBL IV, erläutert, dass die Beschlüsse gemäß den
Ausführungen in der Informationsveranstaltung bis Anfang
November getroffen sein müssen und dass man frühzeitig bei
den Verbänden eine Risikodarstellung und anderweitig hilfreiche
Unterlagen für die Gremienbeteiligung angefragt habe. Da aber in
den Verbänden auch bis zuletzt an der Thematik gearbeitet
wurde, sei nun der frühestmögliche Zeitpunkt der Beteiligung
gewählt worden.
Bezogen auf eine mögliche Erhöhung der Verbandsumlage
verweist Landrat Rosenke ergänzend auf Seite 3 der Z2.
Z1
Z2
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) macht deutlich, dass man
im Falle der Ablehnung der Satzungsänderung nur mehr Kosten
verursachen würde, da es kein günstiges Geld mehr gebe. Sollte
dann über Einsparungen diskutiert werden, könnte es sein, dass
die Eifel nicht gut abschneiden würde. Von daher sei zwar der
Ärger über das Verfahren (ohne Risikoabschätzung usw.)
durchaus nachvollziehbar, dennoch sei eine Zustimmung der
Satzungsänderung - ohne Dringlichkeitsentscheidung - sinnvoll.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt
heraus, dass der RRX im globalen politischen Raum völlig
unumstritten sei und dass die Mitgliedschaft in Verbänden
teilweise auch unliebsame Entscheidungen mit sich bringen wenn
andere politische Ebenen entsprechende Beschlüsse fassen.
Dennoch ergebe sich durch die Satzungsänderung eine
Kostenreduzierung, so dass man dieser nur zustimmen könne
und zwar im Wege dieser Vorlage und nicht per
Dringlichkeitsentscheidung.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) sieht in jedem Fall die
Kreisbürger betroffen, allerdings erhalte man durch die bessere
Erreichbarkeit der Rheinschiene und des Ruhrgebietes auch
einen Wettbewerbsvorteil für die Region.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) macht deutlich, dass der
Verband dem Kreis und seinen Bürgerinnen und Bürgern sehr
viel bringe und die anstehende Entscheidung - unabhängig vom
derzeit nicht bekannten Risiko - das Ganze nur günstiger mache.
Von daher sie diese Diskussion an der Stelle nicht zielführend.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält diese Sichtweise für
unverantwortlich. Man könne nicht über etwas entscheiden, ohne
die Folgen zu kennen. Natürlich bringe der VRS diverse Vorteile,
er bezweifle jedoch konkrete Vorteile für die Kreisbürger.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist der
Auffassung, dass man durchaus eine konkrete Vorstellung über
den anstehenden Beschluss habe und dass der Mangel darin
bestehe, dass man ein Appendix übergeordneter Politik sei. Das
Thema sei zudem auf Landesebene bereits seit längerem
diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst worden.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) führt noch einmal aus, dass es
nicht um eine Investitionsentscheidung gehe, sondern lediglich
um eine gesetzeskonforme Änderung einer Satzung, die zu
günstigeren Voraussetzungen führt. Eine mögliche
Risikoabschätzung sei somit an der Stelle in keinster Weise
hilfreich.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt abschließend
nochmals fest, dass ihm der Inhalt der Entscheidung und die
Notwendigkeit durchaus bewusst sei, ihm jedoch die Transparenz
in der Argumentation dieses Verfahrens vollständig fehle. Die im
letzten Jahr geschlossenen Verträge hätten auf Kreisebene
kommuniziert werden müssen und daher werde seine Fraktion in
diesem Stadium nicht zustimmen.
Der Vorsitzende lässt sodann über den geänderten
Beschlussentwurf auf Seite 2 der Z2 zur V51/2014 abstimmen:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Kreistag des Kreises Euskirchen trägt die in der
Synopse (Anlage 1 zur Z2) dargestellten Änderungen in
der Verbandssatzung des ZV NVR mit.
2.
Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt den in der
Synopse (Anlage 2 zur Z2) dargestellten Änderungen der
Verbandssatzung des ZV VRS zu.
3.
Die Vertreter des Kreises Euskirchen in der
Verbandsversammlung VRS werden ermächtigt, den
Änderungen der Verbandssatzungen NVR und VRS
zuzustimmen.
4.
Der ZV NVR und der ZV VRS werden aufgefordert,
Verfahren zu entwickeln, die im Falle der drohenden
Erhebung von Verbandsumlagen greifen.
Diese Verfahren sollen unter Einbeziehung der
Verbandsmitglieder des NVR und des VRS Möglichkeiten
zur Umsetzung von Einsparungen vorsehen, um ggf. die
Erhebung von Umlagen abzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (UWV, AfD)
und 1 Enthaltung (FDP)