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Beschlussvorlage GB (Z3 / V51 / 2014 (KA 23.09.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
26.09.14, 14:56
Aktualisiert
26.09.14, 14:56
Beschlussvorlage GB (Z3 / V51 / 2014 (KA 23.09.2014)) Beschlussvorlage GB (Z3 / V51 / 2014 (KA 23.09.2014)) Beschlussvorlage GB (Z3 / V51 / 2014 (KA 23.09.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 51 / 2014 Datum: 26.09.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Kreisausschusses vom 23.09.2014 A) TOP 32 Öffentliche Sitzung Umsetzung des RRX-Projektes im Zweckverband Nahverkehr V 51/2014 Rheinland Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Verwaltungsergänzung 03.09.2014 17.09.2014 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine Fraktion über die erstmalige Beratung der Thematik im Fachausschuss sehr unangenehm berührt sei. Die Tragweite der Beschlüsse bei NVR und VRS sei nicht bekannt gewesen. Das RRX-Projekt betreffe zwar nicht das Kreisgebiet unmittelbar, dennoch seien solche Entscheidungen für den Kreistag wichtig, um das mögliche Risiko für den Kreis Euskirchen und dessen Bürger abschätzen zu können. Von daher möchte er wissen, wie das Risiko für den Kreis Euskirchen aussehe, wenn man der entsprechenden Satzungsänderung zustimme und sich somit beteilige. Zudem fehle eine ansonsten übliche Risikodarstellung, so dass man ggf. nach Vorlage dieser Abschätzung auch noch im Wege der Dringlichkeit entscheiden könnte. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) sieht die Dinge ähnlich wie Herr Troschke und hielte eine grobe Kostenbetrachtung seitens des Verbandes für sehr hilfreich. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) attestiert, dass sicherlich Risiken auf die Kreisbürger zukommen könnten aber durch die Mitgliedschaft in den Verbänden sei zwangsläufig aufgrund der geltenden Gesetzeslage eine mögliche Verlustbeteiligung gegeben, so dass man im Rahmen der Gremienarbeit darauf hinwirken müsse, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Herr Blindert, GBL IV, erläutert, dass die Beschlüsse gemäß den Ausführungen in der Informationsveranstaltung bis Anfang November getroffen sein müssen und dass man frühzeitig bei den Verbänden eine Risikodarstellung und anderweitig hilfreiche Unterlagen für die Gremienbeteiligung angefragt habe. Da aber in den Verbänden auch bis zuletzt an der Thematik gearbeitet wurde, sei nun der frühestmögliche Zeitpunkt der Beteiligung gewählt worden. Bezogen auf eine mögliche Erhöhung der Verbandsumlage verweist Landrat Rosenke ergänzend auf Seite 3 der Z2. Z1 Z2 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) macht deutlich, dass man im Falle der Ablehnung der Satzungsänderung nur mehr Kosten verursachen würde, da es kein günstiges Geld mehr gebe. Sollte dann über Einsparungen diskutiert werden, könnte es sein, dass die Eifel nicht gut abschneiden würde. Von daher sei zwar der Ärger über das Verfahren (ohne Risikoabschätzung usw.) durchaus nachvollziehbar, dennoch sei eine Zustimmung der Satzungsänderung - ohne Dringlichkeitsentscheidung - sinnvoll. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt heraus, dass der RRX im globalen politischen Raum völlig unumstritten sei und dass die Mitgliedschaft in Verbänden teilweise auch unliebsame Entscheidungen mit sich bringen wenn andere politische Ebenen entsprechende Beschlüsse fassen. Dennoch ergebe sich durch die Satzungsänderung eine Kostenreduzierung, so dass man dieser nur zustimmen könne und zwar im Wege dieser Vorlage und nicht per Dringlichkeitsentscheidung. Kreistagsmitglied Weber (CDU) sieht in jedem Fall die Kreisbürger betroffen, allerdings erhalte man durch die bessere Erreichbarkeit der Rheinschiene und des Ruhrgebietes auch einen Wettbewerbsvorteil für die Region. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) macht deutlich, dass der Verband dem Kreis und seinen Bürgerinnen und Bürgern sehr viel bringe und die anstehende Entscheidung - unabhängig vom derzeit nicht bekannten Risiko - das Ganze nur günstiger mache. Von daher sie diese Diskussion an der Stelle nicht zielführend. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält diese Sichtweise für unverantwortlich. Man könne nicht über etwas entscheiden, ohne die Folgen zu kennen. Natürlich bringe der VRS diverse Vorteile, er bezweifle jedoch konkrete Vorteile für die Kreisbürger. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist der Auffassung, dass man durchaus eine konkrete Vorstellung über den anstehenden Beschluss habe und dass der Mangel darin bestehe, dass man ein Appendix übergeordneter Politik sei. Das Thema sei zudem auf Landesebene bereits seit längerem diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Kreistagsmitglied Weber (CDU) führt noch einmal aus, dass es nicht um eine Investitionsentscheidung gehe, sondern lediglich um eine gesetzeskonforme Änderung einer Satzung, die zu günstigeren Voraussetzungen führt. Eine mögliche Risikoabschätzung sei somit an der Stelle in keinster Weise hilfreich. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt abschließend nochmals fest, dass ihm der Inhalt der Entscheidung und die Notwendigkeit durchaus bewusst sei, ihm jedoch die Transparenz in der Argumentation dieses Verfahrens vollständig fehle. Die im letzten Jahr geschlossenen Verträge hätten auf Kreisebene kommuniziert werden müssen und daher werde seine Fraktion in diesem Stadium nicht zustimmen. Der Vorsitzende lässt sodann über den geänderten Beschlussentwurf auf Seite 2 der Z2 zur V51/2014 abstimmen: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen trägt die in der Synopse (Anlage 1 zur Z2) dargestellten Änderungen in der Verbandssatzung des ZV NVR mit. 2. Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt den in der Synopse (Anlage 2 zur Z2) dargestellten Änderungen der Verbandssatzung des ZV VRS zu. 3. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Verbandsversammlung VRS werden ermächtigt, den Änderungen der Verbandssatzungen NVR und VRS zuzustimmen. 4. Der ZV NVR und der ZV VRS werden aufgefordert, Verfahren zu entwickeln, die im Falle der drohenden Erhebung von Verbandsumlagen greifen. Diese Verfahren sollen unter Einbeziehung der Verbandsmitglieder des NVR und des VRS Möglichkeiten zur Umsetzung von Einsparungen vorsehen, um ggf. die Erhebung von Umlagen abzuwenden. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (UWV, AfD) und 1 Enthaltung (FDP)