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Beschlussvorlage (Erstellung und Prüfung von Gesamtabschlüssen; hier: Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 13:00
Aktualisiert
05.12.16, 13:00
Beschlussvorlage (Erstellung und Prüfung von Gesamtabschlüssen;
hier: Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse) Beschlussvorlage (Erstellung und Prüfung von Gesamtabschlüssen;
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 232/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II II/A 14 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erstellung und Prüfung von Gesamtabschlüssen; hier: Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/A 14 30.11.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 232/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 30.11.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Erstellung und Prüfung von Gesamtabschlüssen; hier: Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, das prüfungserleichterte Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zu nutzen und die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 dem geprüften Gesamtabschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 116 GO NRW ist die Stadt verpflichtet, in jedem Haushaltjahr zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss („Konzernabschluss“), bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, aufzustellen und um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Für den Gesamtabschluss muss die Stadt ihren Jahresabschluss (für den Kernhaushalt) und die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form (Entsorgungsbetriebe, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, Kulturbetriebe und Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling, Stadtwerke Wesseling GmbH, Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH) konsolidieren. Der erste Gesamtabschluss ist für das Jahr 2010 aufzustellen. Die Stadt ist – wie die meisten Kommunen – mit der Erstellung der Gesamtabschlüsse im Rückstand. Das Land NRW bietet den Kommunen deshalb mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25.6.2015 ein vereinfachtes Verfahren zur Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 an. Danach können dieser Anzeige die Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2014 und der drei Vorjahre (2011, 2012, 2013) in den vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassungen beigefügt werden. Auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 kann somit verzichtet werden. Das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse tritt am 30.6.2017 außer Kraft. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2016 hat der Kämmerer die Erleichterungsregelungen zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vorgestellt. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, das prüfungserleichterte Verfahren zur Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, bis zum 30.06.2017 alle fehlenden Gesamtabschlüsse zu erstellen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch die verringerte der Anzahl an Gesamtabschlussprüfungen reduziert sich der Prüfungsaufwand.