Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
150 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
31.10.14, 04:05
Aktualisiert
31.10.14, 04:05
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 /
Datum:
V 68/2014
30.10.2014
Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß
§ 55 KrO NRW
Zum Haushalt 2015 wurden eine Stellungnahme abgegeben: Schreiben der Kollegialen Konferenz
der Bürgermeister vom 24.09.2014. Ferner wurde in der Anhörungsveranstaltung am 29.10.2014
mündlich vorgetragen.
Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die erhobenen Einwendungen der Städte
und Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und
dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW
mitzuteilen.
Die Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal, Controlling“ befasst sich am 06.11.2014 mit der
Stellungnahme sowie dem Anhörungsergebnis. Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
vorgeschlagen:
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt über die o.g. Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt:
Zu den im Schreiben vom 24.09.2014 angesprochenen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
1. Dem vorangestellten Fazit der Bürgermeister ist grundsätzlich zu widersprechen.
Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge des Kreises Euskirchen werden
ganz offensichtlich negiert.
Ein partnerschaftlicher Dialog hat immer stattgefunden. Insbesondere für den erheblich
kreisumlagerelevanten Sozial- und Jugendbereich wurde eigens eine Sozialkonferenz
eingerichtet, die als Plattform für den gegenseitigen Austausch über Situation, Ursachen und
Lösungsansätze dienen soll.
Der Kreistag lässt immer die haushaltswirtschaftliche Situation in seine Erwägungen einfließen
und bemüht sich um Rücksichtnahme. Auf eines der jüngsten Beispiele, der Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2014, darf ebenso verwiesen werden wie auf den
Vermögenseinsatz der Vergangenheit. Die Finanznöte der Städte und Gemeinden wurden im
Übrigen vom Kreis nie negiert.
Der Kreistag kann allerdings auch nicht die Gesetzeslage ignorieren, die einen Haushaltsausgleich für Kreise vorschreibt. Ebenso wenig kann er sich eigener Steuerquellen bedienen,
sondern ist kraft Gesetzes auf das Institut der Umlagefinanzierung für den verbleibenden
Zuschussbedarf angewiesen.
Plakative Vorwürfe à la „Kreis ist … mitverantwortlich für die … Misere“ ändern nichts an der
Tatsache, dass die gestiegenen Kreisumlagebelastungen fast ausschließlich auf Steigerungen
im sozialen Bereich zurückzuführen sind.
Die Kritik an Umgangsformen ist aus Sicht des Kreises nicht nachvollziehbar.
-22. Benehmen
Wie unter 1.3 richtigerweise ausgeführt, kommt der Kreis seinen Verpflichtungen nach und folgt
der Rechtslage. Kritik an fehlender Detailtiefe kann aus Sicht des Kreises nicht nachvollzogen
werden, da zu dem frühen Zeitpunkt der Benehmenseinleitung eine umfangreichere Darstellung
nicht leistbar ist.
Wenn im Zwischenfazit eine Vorfestlegung unterstellt wird, ist diese zurückzuweisen:
Da eine Kreisumlage nicht „von oben herab“ zu Beginn des Aufstellungsprozesses festgelegt
wird, sondern am Ende des Prozesses Ergebnis einer Vielzahl von Produktplanungen ist,
wurde auch der Gesamtergebnisplan, der Basis der Eckdaten ist, in das Benehmensschreiben
aufgenommen. Angesichts der Irritation, die dies anscheinend auslöst, wird künftig auf diese
Angabe verzichtet.
Die Einstellung des Schreibens in den elektronischen Sitzungsdienst folgt der langjährigen
Praxis und dem Wunsch des Kreistages, frühzeitig über das Benehmensschreiben informiert
zu werden.
Dass sich Parameter im Zuge der Beratungen noch verändern können, trifft alle staatlichen
Ebenen. Eine „last-minute-Verständigung“ erscheint nicht praktikabel.
3. Einzelne angesprochene Punkte
Zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wurden auf Seite 5 des
Benehmensschreibens Erläuterungen abgegeben. Die zu erwartenden Stände des
Eigenkapitals sind Inhalt des Haushaltsentwurfes, der am 01.10.2014 dem Kreistag zugeleitet
und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Eine Sonderumlage nach § 56c KrO ist derzeit
ebenso wenig geplant wie eine Abrechnung der Jugendamtsumlage. Die Ausführungen der
Bürgermeister, dass in diesem Falle ein Ertrag mit kreisumlagemindernder Wirkung entstünde,
gehen allerdings fehl.
Die Ursache der steigenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist die steigende Fallzahl, wie auch
im Benehmensschreiben ausgeführt wird. Vorwürfe, dass die Entwicklung vom Kreis lediglich
als
durchzureichendes
„Faktum“
angesehen
wird,
sind
unangebracht.
Gegensteuerungsmaßnahmen sind jedoch leider derzeit nicht ersichtlich. Bei der Hilfe zum
Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe.
Die Thematik wurde auch in der Sozialkonferenz am 15.09.2014 angesprochen, ohne dass
irgendeine Gemeinde eine Idee zur Gegensteuerung in diesem Bereich geäußert hat.
Mitverursacher der steigenden Fallzahlen ist zu einem wesentlichen Teil das durch den
Bundesgesetzgeber abgesenkte Rentenniveau - insbesondere bei den in der Regel zeitlich
befristeten Erwerbsminderungsrenten.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und Gemeinden
delegierte Aufgabe. Als Konsequenz aus den Feststellungen der Rechnungsprüfung im
Rechnungsprüfungsbericht laufen derzeit bilaterale Gespräche mit den betroffenen Städten
und Gemeinden. Die dort erzielten Ergebnisse sollen in der nächsten Sozialkonferenz und
ggfls. anschließend in der Bürgermeisterkonferenz mit allen Städten und Gemeinden diskutiert
und bewertet werden. Dies wurde ebenfalls in der Sozialkonferenz vom 15.09.2014
angekündigt.
Themen werden dabei insbesondere sein:
ein ordnungsgemäßer Personaleinsatz
die Geltendmachung von Eigenschäden
die Beibehaltung oder Rücknahme der Delegation.
-3
Die Nachbesetzung einer Stelle im Bereich Schulsozialarbeit war erforderlich, weil eine
Stelle derzeit nicht besetzt ist. Um überhaupt qualifizierte Bewerber(innen) zur Bewerbung zu
motivieren, ist der Zusatz in der Stellenausschreibung - wie beschrieben - gewählt worden.
Nach wie vor steht der Kreis zu seiner Zusage, eine Entscheidung über die Fortführung der
Schulsozialarbeiterstellen nach dem BuT erst nach Erörterung mit den Städten und
Gemeinden zu treffen.
Derzeit erstellt die Abt. 51 - wie besprochen - ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der
Schulsozialarbeit insgesamt. In der Sozialkonferenz am 15.09.2014 ist der Kreis von den
Städten und Gemeinden gebeten worden, hierbei auch zu prüfen, ob die Schulsozialarbeit der
Schulträger nicht auch vom Kreis übernommen werden kann. Dieses Thema ist
Schwerpunktthema der nächsten Sozialkonferenz.
In der Abt. 51 findet ein stetiges, umfangreiches und intensives Controlling statt. Mit jedem
Anbieter
finden
konstruktive,
aber
auch
kontroverse
Qualitätsdialoge
statt
(Wirksamkeitsdialoge).
Die Wirksamkeit und Zielerreichung von erzieherischen Hilfen wird bundesweit diskutiert und
ist auch in der Abt. 51 seit vielen Jahren im Rahmen der Qualitätsentwicklung permanente
Aufgabe. Ziel ist dabei weiterhin eine möglichst effektive Hilfeplanung (ohne Einschränkung
des Rechtsanspruches).
Insgesamt ist dann auch festzustellen, dass der Kreis Euskirchen im Vergleich der Aufwände
mit anderen Jugendhilfeträgern im unteren Bereich anzusiedeln ist.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der freiwillige Anteil an den Elternbeiträgen
(Differenz der geplanten Elternbeiträge zu 19% der Betriebskosten) seit Jahren im Haushalt
bei den freiwilligen Leistungen ausgewiesen.
Die vorgenommenen Änderungen im Elternbeitragsrecht waren allgemeiner politischer Wille
und sind auch vor dem Hintergrund der Einbringlichkeit des Beitrages bei Eltern aus den
angesprochenen Rechtskreisen zu sehen.
Bezüglich des steigenden Buchungsverhaltens ist festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen
eine der niedrigsten Quoten für 45 Stunden-Betreuung hat sowie die vom Land vorgegebene
max. Erhöhung von 4% pro Kindergartenjahr bei den 45-Stunden-Betreuungen immer
unterschritten wurde. Dies liegt u.a. daran, dass von hier die Betreuungsbuchungen für jede
Kita im Einzelgespräch auf der Basis der tatsächlichen Anmeldungen genehmigt werden.
Gleiches gilt für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Die Abrechnungen der Tageseinrichtungen erfolgen durch die gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfungen der Verwendungsnachweise. Sollten dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten
bestehen, wird um Konkretisierung gebeten.
ÖPNV-Umlage
Wie richtigerweise bemerkt wird, ist der Ertragsrückgang aufgrund der Anteilsverkäufe an der
ene/ere sukzessive berücksichtigt. Von einem vollen Ertragsrückgang in 2015 wurde nicht
ausgegangen.
Bündelung Schüler- und Linienverkehre und Nutzung der DB:
Bereits im Jahr 2011 hat der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK über das Projekt
„SchuliMM“ versucht, auf die sich wandelnde Schullandschaft mit Aufbau neuer Schulformen
und den Veränderungen durch den demographischen Wandel (Rückgang Schülerzahlen) für
den ÖPNV zu reagieren. Ziel war es, bereits frühzeitig zusammen mit den Städten und
Gemeinden Lösungsmöglichkeiten für eine kostengünstige ÖPNV-Anbindung neuer
Schulformen oder veränderter Schulstandorte zu finden. Der Kreis Euskirchen hat dabei nicht
nur einzelne Schulstandorte im Blick, sondern muss den vernetzten Verkehr für die
Schulträger zusammen mit der RVK planen und umsetzen. Im Jahr 2012 musste das Projekt
„SchuliMM“ aufgegeben werden, da sich die Kommunen und Schulträger außer Stande
sahen, konkrete Angaben zu den zukünftigen Schulstandorten oder Schulformen zu tätigen.
-4Zum Schuljahr 2013/2014 wurde in Blankenheim/Nettersheim die Gesamtschule sowie in
Mechernich und Kall die Sekundarschule eingerichtet. Für die Gesamtschule wurde nach
mehrheitlichem Votum der Städten und Gemeinden neue Verkehre aufgelegt, da sich neue
Fahrbeziehungen in Richtung Blankenheim ergaben, die in der bisherigen Schullandschaft
nicht vorhanden waren.
Für die Planung des Schülerverkehrs ergeben sich mehrere Problempunkte. Der ÖPNV im
Kreis Euskirchen ist grundsätzlich auf die Bahnstrecken abgestimmt. Teilweise werden auch
schon Schülerverkehre über die Bahn abgewickelt. Die Beförderung mit der Bahn ist jedoch
nicht überall möglich, von den Schulträgern gewünscht oder betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die
Taktung der Bahn umfasst überwiegend einen Stundentakt. Die Schulzeiten orientieren sich
an einem 45-Minuten-Rhythmus. Daher passen die Schul- und Bahnzeiten nicht immer
zusammen. Zudem werden von einigen Schulträgern nur kurze Wartezeiten für die Schüler
toleriert. Hierdurch ist eine Beförderung über die Bahn und über den auf die Bahn
ausgerichteten ÖPNV schwierig.
Vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene Beförderungen über die Bahn, die einen zusätzlichen
Umstieg oder eine längere Reisezeit für einige Schüler bedeutet hätten, wurden von den
betroffenen Schulträgern nicht akzeptiert.
Die Schülerfahrtkostenverordnung stellt ebenfalls Grenzen für eine Beförderung von Schülern
auf. Diese Grenzen werden von Seiten der Schulträger aber nur teilweise ausgereizt.
Vor diesem Hintergrund erstellt der Kreis Euskirchen eine Leitlinie, unter welchen
Voraussetzungen zukünftig dem Schülerverkehr dienende Fahrten neu eingerichtet werden
und über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden. Eine entsprechende Information der Städte und
Gemeinden fand im Juli 2014 statt. Eine konstruktive Mitarbeit der Städte und Gemeinden ist
erforderlich.
Die Ergebnisse und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der ÖPNV bei der
Schulentwicklungsplanung der Schulträger keine Rolle spielt. Nach Festlegung der neuen
Schulformen muss der ÖPNV entsprechend reagieren und angepasst werden. Durch den
„Wettbewerb“ um Schüler werden möglichst ansprechende Verbindungen zu den
Schulstandorten von Seiten der Schulträger versprochen. Dass keine Beförderungspflicht
seitens des Schulträgers oder des ÖPNV für jede individuelle Verbindung besteht, kommt
dabei nur selten zum Tragen.
Um die Schülerbeförderung besser in den ÖPNV und in den Bahnverkehr integrieren zu
können, müssten die Schulträger sowie die Schulen die Schulzeiten auf die Taktung von
ÖPNV und Bahn abstimmen und entsprechende Wartezeiten einplanen.
In den Fällen, wo eine Integration möglich war, wurde diese auch umgesetzt.
Entwicklung der ÖPNV-Umlage
In der Stellungnahme der Bürgermeister wird auf die Entwicklung der Kreisumlage(n) in den
Jahren 2008 bis 2014 eingegangen. Hierbei wird deutlich, dass zwischen den Haushaltsjahren
2011 und 2012 eine z. T. erhebliche Erhöhung der differenzierten ÖPNV-Umlage bei den
Städten und Gemeinden zu verzeichnen ist. Diese resultiert aus der zum Schuljahreswechsel
2011/2012 im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden erfolgten Integration der
Schülerverkehre in den ÖPNV. Die Integration führte jedoch gleichzeitig in den kommunalen
Haushalten zu einem Entfall der Direktzahlungen an die RVK und zur Leistung von
Schulträgeranteilen zu den SchülerTickets.
-5Fortschreibung Nahverkehrsplan (NVP):
Im Rahmen der Fortschreibung zum Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen wurden alle Städte
und Gemeinden Anfang Juli 2014 über den Sachstand informiert. Hier wurden die Ergebnisse
zur Fortschreibung des Bedienungsstandards, die Integration von TaxiBus und AST sowie die
Durchführung von Schülerverkehren erörtert.
Darüber hinaus fand bereits mit einzelnen Städten und Gemeinden ein intensiver Austausch
zu kommunalen NVP-Themen statt. Dieser Austausch findet nicht nur im Rahmen der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans, sondern auch zu allgemeinen Themen des ÖPNV z.B.
im Rahmen der Veränderungen zum Fahrplan- oder Schuljahreswechsel statt.
Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern über
grenzüberschreitende Verkehre.
Zur Fortschreibung des NVP wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Euskirchen nicht nur ein
Grobkonzept für die einzelnen Bereiche erarbeitet, wie es für einen NVP üblich ist, sondern
dass die einzelnen Projekte möglichst umsetzungsreif konzipiert werden. Diese
Herangehensweise ist deutlich arbeitsintensiver als die Erstellung von Grobkonzepten.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass zur Erarbeitung des NVP für den Bereich Planung lediglich
eine Teilzeitstelle zur Verfügung steht und im Rahmen dieser Stelle gleichzeitig die
Vorbereitungen zum Schuljahres- und Fahrplanwechsel bearbeitet werden müssen.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 werden bereits einige Maßnahmen umgesetzt.
Weitere Prüfkonzepte sind in Bearbeitung.
Mit den Städten und Gemeinden wurde vereinbart, dass noch 2014 Regionalkonferenzen mit
den Fraktionsvertretern auf gemeindlicher Ebene stattfinden werden. Der Kreis Euskirchen
wird hierzu einladen.
Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der kdvz haben sich immer für
kompromissorientierte Maßnahmen eingesetzt, konnten sich aber im Hinblick auf die
Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten leider nicht durchsetzen. Warum unter 1.3, e. suggeriert
wird, dass eine Positionierung der Kreis Euskirchen hieran irgendetwas ändert, ist nicht
nachvollziehbar – erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass außer dem Kreis Euskirchen
auch noch mehrere Städte und Gemeinden aus dem Kreis der unterzeichnenden
Bürgermeister Mitglied der kdvz sind.
Die Rechtsposition der kdvz dient der berechtigten Interessenwahrung aller verbliebenen
kdvz-Mitglieder gegenüber den austrittswilligen und ist aus Sicht dieser durchaus
erfolgversprechend.
Diskussionen über Beauftragte, Netzwerke oder Zentren steht der Kreis - wie in der
Vergangenheit - sehr offen gegenüber. Es bedarf allerdings in diesem Zusammenhang schon
einer Konkretisierung, was es aus Sicht der Bürgermeister abzuschaffen gilt.
Woher die Bürgermeister die Annahme nehmen, der Kreis beabsichtige über zu
pessimistische Planungen eine Überschussbewirtschaftung, wird weder belegt noch auch
nur annähernd nachvollziehbar begründet. Soweit auf das Rechnungsjahr 2010 Bezug
genommen wird, ist festzustellen, dass es sich um das Jahr der überraschenden und hohen
Nachzahlung aus der Wohngeldersparnis handelt. Der Kreistag hatte hierzu im Dezember
2010 beschlossen, den größten Teil an die Städte und Gemeinden auszuschütten und einen
Restbetrag dazu zu nutzen, den vsl. für 2009 entstehenden Fehlbetrag (der sich später auch
bestätigt hat) durch einen Überschuss 2010 auszugleichen.
-6Aber auch darüber hinausgehend ist festzuhalten, dass der Kreis immer versucht, Planungen
realistisch vorzunehmen. Die Ergebnisse des letzten Jahrzehnts weisen sowohl Überschüsse
als auch Fehlbeträge in der Jahresrechnung aus, die sich aber jeweils im Verhältnis zu den
Gesamtaufwendungen (bzw. vorher Ausgaben) relativ gering darstellen. Es mutet schon
etwas abstrus an, sich auf das Jahr 2010 zu beziehen und gleichzeitig das Fehlbetragsjahr
2009 außen vor zu lassen. Für 2014 wird derzeit im Übrigen ebenfalls von einem Defizit
ausgegangen, wie den Bürgermeistern bekannt ist.
Bei der Finanzierung des U3-Ausbaus von einer „Umgehungsstrategie“ zu sprechen, ist
vollkommen unangebracht. Der sog. Kindergartenkonsens hat mit der Kreisumlage überhaupt
nichts zu tun, sondern ist historisch vor dem Hintergrund gewachsen, dass zum einen eine
Teil-Aufgabenerledigung durch die Städte und Gemeinden insgesamt wirtschaftlicher erschien
und zum anderen damit die Städte und Gemeinden die Möglichkeit eigener Steuerung haben.
Gerade diese Steuerungsmöglichkeiten werden von den Städten und Gemeinden
unterschiedlich bewertet, wie sich in den letzten Jahren zeigt.
Dass diese Ausführungen von allen 11 Städten und Gemeinden mitgetragen werden, erstaunt
doch sehr. Aus den intensiven Erörterungen gerade dieses Themas in den vergangenen
Monaten ist kreisseitig festgehalten worden, dass 10 von 11 Städten und Gemeinden am
bisherigen „Kita-Konsens“ festhalten wollen. Kreisseitig wird derzeit - absprachegemäß - an
der Vorbereitung entsprechender vertraglicher Vereinbarungen gearbeitet.
Auch über das Beispiel hinaus sind keine Aufgaben ersichtlich, die „vor der Klammer“ auf die
Kommunen abgewälzt worden sein sollen. Angesichts der bisherigen Vorwürfe, der Kreis
versuche zu viel an sich zu ziehen, erscheint dieser Vorwurf etwas widersprüchlich.
Die sogenannte „Kreisumlage-Steuer-Spirale“ geht nach Auffassung des Kreises an der
Realität vorbei. Tatsache ist, dass Grundsteuererhöhungen durchaus zu erhöhten
Unterkunftskosten und damit steigenden Soziallasten führen. Dass aber – wie in der
Zeichnung unterstellt – reihenweise Abgabenschuldner durch die erhöhten Grundsteuer
hilfebedürftig werden, darf bezweifelt werden. Es ist im Übrigen bezeichnend, dass „nur“ die
Frage gestellt wird, was denn der Kreis dagegen tue.
Das unter 3.2 beklagte „Verpuffen von Konsolidierungsmaßnahmen“ gilt nicht nur für die
gemeindliche Ebene, sondern gerade auch für den Kreis. Die vielfältigen
Konsolidierungsanstrengungen des Kreises bis hin zum Vermögenseinsatz konnten die
steigenden Soziallasten im Ergebnis nur gering bremsen. Wenn behauptet wird, dass eigene
Konsolidierungsanstrengungen des Kreises nicht zu erkennen seien, zeugt dies nicht gerade
von sachlicher Auseinandersetzung.
Der auf den Seiten 8 bis 10 gerichtete Blick in die Vergangenheit weist leider den Mangel
auf, dass zwar die Ausgaben und Aufwendungen für die Umlagen, die der Kreis erhebt,
aufgeführt werden, die andere Seite der Medaille aber in den meisten Tabellen tunlichst
ignoriert wird. So fehlen bei fast allen Städten und Gemeinden insbesondere die einmaligen
Zahlungen des Kreises, die aufgrund sich abzeichnender Überschüsse ausgekehrt wurden.
Es sei beispielhaft auf den Betrag von 10,7 Mio. € im Jahr 2010 verwiesen, der aus der
Nachzahlung der Wohngeldersparnis (s.o.) resultierte. Auch die Zahlungen, die der Kreis
freiwillig an die kommunalen Kindergartenträger leistet, werden nicht aufgeführt. Anders
allerdings in 2008: da werden die Zahlungen des Kreises überwiegend abgezogen, so dass
das Basisjahr für den Vergleich relativ gering ausfällt.
Dass der Vergleichsmaßstab 2008 (letzteres kamerales Jahr) gewählt wurde, macht die
Vergleiche im Übrigen nur noch unseriöser, da zum einen bekanntermaßen das Haushaltsjahr
2008 mit einem hohen (kameralen) Fehlbetrag abschloss und es zum anderen durch die
Einführung der Doppik automatisch zu Erhöhungen kommen musste (Beispiel kamerale
Nichttilgung vs. doppische Abschreibung).
-7-
Soll-Stellenbedarf: Außer dass sich der Kreis in der Vergangenheit externen Untersuchungen
(Kienbaum) gestellt und bei GPA-Vergleichen gut abgeschnitten hat, wird darauf hingewiesen,
dass der Stellenbedarf jährlich in der Organisations- und Stellenbewertungskommission des
Kreises geprüft wird.
Dennoch kann eine neue Ermittlung des Gesamtstellenbedarfs durch einen externen Berater
(z.B. KGSt. oder REFA) beim Kreis - wie auch den kreisangehörigen Gemeinden - sinnvoll
sein. Das Thema sollte daher in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen erörtert
werden.
Zu den in der Anhörung am 29.10.2014 angesprochenen Punkten, soweit nicht bereits in der
schriftlichen Stellungnahme thematisiert oder in der Anhörungsveranstaltung direkt beantwortet, wird
wie folgt Stellung genommen:
Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen großen Teil der
Transferaufwendungen der Städte und Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der
Umlagesystematik, die damit verknüpft ist, dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme
verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer
zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n)
die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den
Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche
Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Städte und Gemeinden sowie Kreis sitzen mithin
immer „in einem Boot“. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird
und auch in der Anhörung angesprochen wurde, steht der Kreis offen gegenüber.
Der Vorwurf, der Kreis verhielte sich unsolidarisch, wird nicht geteilt, da dabei verkannt wird,
dass auch der Kreis äußeren Zwängen unterliegt, die die Einsparbemühungen unterlaufen. Es
sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden
jedoch angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es
sei ferner erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit
Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die
anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind. Nicht vergessen
werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe
von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in
der Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für
den Beschluss über die Haushaltssatzung 2015.
Der Kreis Euskirchen bekundet nochmals seine jederzeitige Gesprächsbereitschaft zu
konkreten Einsparvorschlägen und zur Erörterung und ggf. Erschließung gemeinsamer oder
mehrheitlich vorhandener Rationalisierungs- und Optimierungspotentiale.
Der Kreis Euskirchen verfügt aufgrund der Tatsache, dass vor Einführung des NKF erhebliche
Vermögenswerte zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden, nur über ein
vergleichsweise geringes Eigenkapital. Die Ausgleichsrücklage hat den Zweck einer
Schwankungsreserve. Angesichts der vorhandenen Haushaltsrisiken soll die Schwankungsreserve insbesondere dazu dienen, die etwaige Erhebung einer Sonderumlage nach § 56c
KrO zu vermeiden, da aus Sicht des Kreises Planungssicherheit anzustreben ist.
Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders
intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik, die auch die
Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.
-8
Einladungen an die Städte und Gemeinden zur fachlichen Erörterung dienen generell
entweder der möglichst umfassenden Information oder der Diskussion. Ein Verzicht würde in
diesen Fällen zu einer Nichtbeteiligung der Städte und Gemeinden führen. Im Sinne eines
möglichst gemeinschaftlichen Miteinanders wurde bisher davon ausgegangen, dass ein
Verzicht gemeindlicherseits nicht erwünscht ist. Nach Ansicht des Kreises sollte einzelfallbezogen an den Kreis herangetragen werden, auf welche konkreten Veranstaltungen
verzichtet werden sollte.
gez. Rosenke
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Landrat