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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 13:01
Aktualisiert
28.11.16, 13:01
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 224/2016 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen - 20 - Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 20 - 17.11.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 224/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 22.11.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2015 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2015 noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden. Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2015 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 5.679.286,88 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 3.886.777,27 € für Aufwendungen (bzw. 4.442.877,27 € für Auszahlungen) in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Mittel im Umfang von 1.792.509,61 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 5.767.219,05 € wurde ein Betrag in Höhe von 1.248.374,11 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 4.518.844,94 € übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2016. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2015 gegenüber.