Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 13:01
Aktualisiert
28.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
224/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
- 20 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 20 -
17.11.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 224/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
22.11.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2015 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2015
noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich
nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für
die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden.
Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2015 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 5.679.286,88 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 3.886.777,27 € für Aufwendungen (bzw. 4.442.877,27 € für Auszahlungen) in das Haushaltsjahr
2016 übertragen. Mittel im Umfang von 1.792.509,61 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 5.767.219,05 € wurde ein Betrag in Höhe von 1.248.374,11 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 4.518.844,94 € übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2016. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2015 gegenüber.