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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
171 kB
Erstellt
20.02.17, 17:06
Aktualisiert
20.02.17, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 24/2017 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.02.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 24/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 08.02.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Wilhelm-Busch-Schule Am 20.12.2016 wurde in der Mensa des Erweiterungsbaues der Hauptschule ein vom Bundeskanzleramt gefördertes Integrationslotsenprojekt in Form eines Musicals mit jungen Migranten und deutschen Schülerinnen und Schülern, das von der Ehrenamtskoordinatiorin des Malteser Hilfsdienstes, Frau Julia Lücke, organisiert wurde, aufgeführt. Unter dem Slogan „Kultur?Klasse“ hat der Kulturverein „Music4Everybody“ ein kreatives kulturpädagogisches Integrationsprojekt entwickelt, das Migranten und Flüchtlinge gemeinsam mit deutschsprachigen Paten fördert und so eine Brücke zwischen den Kulturen schaffen kann. In dem Projekt wurden ca. 60 Kinder und Jugendliche klassenübergreifend in den Fächern Theater, Gesang, Tanz und Bühnenbild geschult und fachlich angeleitet. In der Hauptschule gab es im Beisein von Verwaltung und Mitgliedern des Schulausschusses begeisternde Ausschnitte des Musicals „Zurück in die Zukunft“ zu sehen. Der 14-jährige Behrad aus dem Iran rappte in seiner Heimatsprache und berichtete dabei von sich und seiner Situation als Flüchtlingskind in Deutschland. Das Bühnenbild haben die Jugendlichen mit einer selbst konstruierten und gebauten Zeitmaschine sehr gelungen gestaltet. Johannes-Gutenberg-Schule Die Schule kooperiert bei neuen Musikprojekten mit dem Akkordeon-Orchester mit Beteiligung der Stadt und der OGS. Zunächst soll nach Karneval der Kursus „Rhythmik mit Congas“ gestartet werden. Kinder aus allen vier Grundschuljahrgängen werden dabei in zwei Gruppen mit jeweils 20 Teilnehmern/innen aufgeteilt, die zunächst die Grundlagen des Trommelns auf Congas kennenlernen sollen. Spätestens beim Schulfest und beim Stadtfest Anfang Juli sind die ersten Auftritte der „Conga-Kinder“ aus der Gutenbergschule geplant. Im Workshop „Instrumente stellen sich vor“ sollen Kinder in sechs Einheiten lernen, mehrstimmig in Gruppen gemeinsam nach Noten zu musizieren. Zum Einsatz kommen Melodica, Akkordeon, Klavier, Keyboard, Orgel, Schlagzeug und Percussion-Instrumente . Die bereits vorhandenen Instrumente wie Geigen, Gitarren, Saxophone und Posaunen sollen hierbei auch integriert werden. Am Tag der Musik im Rheinpark am 18.06.2017 dürfen die Kinder das Konzert des Akkordeon-Orchesters mitgestalten. Förderungen für diese Projekte gibt es über das Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ beim Bundesministerium für Bildung. Am 21.12.2016 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Akkordeon-Orchester Wesseling, der Johannes-Gutenbergs-Schule und der Stadtverwaltung für die Zeit vom 21.02. bis zum 14.07.2017 geschlossen. Zielgruppe solllen vor allem bildungsbenachteiligte Familen sein. Programmpartner ist die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e. V.. Neues Projekt in der Wilhelm-Busch-Schule Am 11.01.2017 ist das Projekt „Schüler schulen Senioren“ in der Hauptschule, das die Fachstelle für Senioren mit der Schulleitung der Hauptschule ins Leben gerufen hat, gestartet. Der Umgang und praktische Gebrauch der neuen Medien fällt der älteren Generation zumeist schwer, sei es die Kontaktpflege durch WhatsApp und Facebook oder die Recherche von Freizeitmöglichkeiten und online-Bestellungen über das Internet. Hier bieten Schülerinnen und Schüler der Hauptschule eine kostenlose Unterstützung an. Immer mittwochs in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr können interessierte Senioren nach vorheriger Anmeldung ihre Fragen im PC-Raum der Schule stellen. Eine Fachkraft der Schule begleitet das neue Hilfsprojekt. Inklusionskosten Die Kommunalverfassungsbeschwerde von 52 nordrhein-westfälischen Kommunen gegen das Neunte Schulrechtsänderungsänderungsgesetz zur schulischen Inklusion wurde vom Verfassungsgerichtshof wurde zurückgewiesen. Bei der Beschwerde ging es zum Einen um den Umgang des Landes NRW mit dem landesverfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip, d. h. einer ausreichenden Ausgleichszahlung des Landes aufgrund der für die Kommunen entstehenden Kosten durch Gewährung eines Rechtsanspruches für Eltern, ihre Kinder mit Förderschwerpunkt auf einer Regelschule anzumelden. Zum andern ging es um die Klärung der Frage, ob das Land gesetzlich verpflichtet ist, den Kommunen die steigenden Kosten für Integrationshelfer zu erstatten. Durch Urteil vom 10.01.2017 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunalverfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter hat den beschwerdeführenden Kommunen die Beschwerdebefugnis gefehlt, weil sie nicht gleichzeitig mit dem Neunten Schulrechtsänderungsgesetz auch das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.07.2014 angegriffen haben. Durch dieses Urteil aus Münster bleibt den Beteiligten und den Kommunen die erhoffte Beantwortung grundlegender Rechtsfragen verwehrt. Infolge der Abweisung der Kommunalverfassungsbeschwerde als unzulässig musste sich der Verfassungsgerichtshof mit den zur Diskussion gestellten materiellen Rechtsfragen überhaupt nicht befassen. Anzahl der SchülerInnen aus Wesseling, die eine Förderschule außerhalb der Stadt Wesseling besuchen (Stand:17.01.2017) Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: Christophorusschule, Bonn 14 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: Heinrich-Böll-Schule, Frechen Pestalozzischule, Brühl Albert-Einstein-Schule (Sek. I), Frechen 11 13 7 Förderschwerpunkt Sprache: Milos-Sovak-Schule, Hürth Ernst-Jandl-Schule, Bornheim Pestalozzischule Brühl 5 16 1 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: Maria-Montessori-Schule, Brühl 31 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikaton: Johann-Joseph-Gronewaldsschule, Köln 3 Förderschwerpunkt Sehen: Severinschule, Köln Louis-Braille-Schule, Düren keine Info erhalten 0 Förderschwerpunkt Lernen: Pestalozzischule, Brühl 20 Pressemitteilung Städte- und Gemeindebund Der Städte-und Gemeindebund NRW teilt anlässlich des Volksbegehrens der Elterninitiative “G9 – jetzt!” in einer Presseerklärung vom 18.01.2017 mit, dass bevor die Schullaufbahn zum Abitur erneut geändert wird, die Studie abgewartet werden soll, welche die Wirksamkeit von Verbesserungenam achtjährigen Abitur (G8) überprüft. Seit 2005 gilt in Nordrhein-Westfalen an Gymnasien das Abitur nach acht Schuljahren. Begründet wurde diese Reforem mit der Anpassung an internationale Standards, die in der Regel eine Schullaufbahn von acht Jahren bis zur Hochschulriefe vorsehen. Bald erhoben sich Klagen, dass Schülerinnen und Schüler dadurch überlastet seien und mangelhaft auf ein Studium vorbereitet würden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Versuche unternommen, den Lehrplan zu entschlacken sowie den Untericht in den acht Schuljahren bis zum Abitur besser zu organisieren. Sollte der Weg zum Abitur wieder flächendeckend auf neun Schuljahre ausgeweitet werden, kämen auf die Kommunen, nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes, massive Kapazitätsprobleme zu. Freie Klassenräume seien in der Regel nicht vorhanden. Zu diesem Engpass hätten der erhöhte Raumbedarf durch schulische Inklusion, das Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung sowie die chronische Finanznot der meisten Kommunen geführt. Auch bestehe die Gefahr, dass sich der akute Mangel an Lehrkräften durch die Verlängerung der Schulzeit massiv verschärfe. Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen im Schulzentrum für das Schuljahr 2017/2018 Die diesjährigen Anmeldetermine zu den fünften Klassen der weiterführenden Schulen (Käthe-KollwitzGymnasium, Albert-Einstein-Realschule und Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule) im Schulzentrum stehen fest: Käthe-Kollwitz-Gymnasium Montag, 06.02.2017 bis Freitag, 17.02.2017 montags bis donnerstags von 08.00 – 15.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Albert-Einstein-Realschule Donnerstag, 02.03.2017 bis Freitag,10.03.2017, jeweils von 08.00 – 13.00 Uhr, am 02.03.2017 08.00 bis 14.00 Uhr Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule Montag, 06.03.2017 bis Freitag, 17.03.2017, jeweils von 08.00 – 13.00 Uhr Die Anmeldungen sind in den entsprechenden Schulsekretariaten vorzunehmen. Das letzte Schulhalbjahreszeugnis und das Stammbuch sind mitzubringen. Ferner ist der von der jeweiligen Grundschule ausgehändigte Anmeldeschein bei der Anmeldung vorzulegen. Konrektorstelle Gutenbergschule In Kürze wird in der Johannes-Gutenberg-Schule eine neue Konrektorstelle besetzt werden, da sich die Schülerzahl an der Schule beständig über 182 Schülerinnen und Schüler bewegt. Erhöhung der Fördersätze des Landes für Ganztagsangebote Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z. Bsp. Frühstücksangebote, Vor – und Übermittagbetreuung, Angebote nach 16 Uhr, ergänzende Ferienangebote) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule statt bisher 5.500 € pro Jahr nunmehr ab 01.02.2017 eine Betreuungspauschale in Höhe von 7.500 €. Zum 01.08.2017 erhält die Albert-Einstein-Realschule im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ für die pädagogische Übermittagsbetreuung statt bisher 25.750 € nunmehr 26.520 € und das Gymnasium statt bisher 20.600 € nunmehr 21.220 € pro Schuljahr. Die Hauptschule erhält ab 01.08.2017 als gebundene Ganztagsschule mit 30%igem Stellenzuschlag statt bisher 120.000 € nunmehr 187.200 €. Im Einzelnen haben sich die Fördermittel auch aus dem Programm „Geld oder Stelle“ wie folgt entwickelt: Landeszuweisungen OGS bis 31.01.2011 820,00 €/1.660,00 € ab 01.02.2011 935,00 €/1.890,00 € ab 01.02.2015 950,00 €/1.918,00 € ab 01.08.2015 965,00 €/1.946,00 € ab 01.08.2016 994,00 €/2.003,00 € ab 01.08.2017 1.024 € /2.064,00 € Stadt Wesseling bis 31.01.2011 410 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 300,00 € ab 01.02.2011 freiwillig 242,50 €/ 185 € ab 01.02.2015 416 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 236,50 €/179 € ab 01.08.2015 422 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 230,50 €/173 € ab 01.08.2016 435 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 217,50 €/160 € ab 01.08.2017 448 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 224,00 €/165 € (vorbehaltlich Haushaltsberatungen) Betreuungspauschale bis 31.01.2017 je offene Ganztagsschule pro Schuljahr 5.500 € ab 01.02.2017 je offene Ganztagsschule pro Schuljahr 7.500 € Programm Geld oder Stelle Sekundarstufe I Realschule bis 31.07.2016 jährlich 25.000 € ab 01.08.2016 jährlich 25.750 € ab 01.08.2017 jährlich 26.520 € Gymnasium bis 31.07.2016 jährlich 20.000 € ab 01.08.2016 jährlich 20.600 € ab 01.08.2017 Jährlich 21.220 € Hauptschule bis 31.07.2017 jährlich 120.000 € ab 01.08.2017 jährlich 187.200 € Kinderakademie im Chemiepark Knapsack Die vierte Klasse der Johanne-Gutenberg-Schule war am 20.01.2017 zu Gast bei der Rhein-ErftKinderakademie im Chemiepark Knapsack. In den Ausbildungslaboren hatten die Kinder Gelegenheit, unter Anleitung verschiedene Experimente durchzuführen. Es ging bspw. um die Herstellung von Rotkohlsaft, dem Herausfiltern von Säuren und seifigen Stoffen, der Beobachtung, wie man Carbonat zum Sprudeln bringt, und der Reinigung von Schmutzwasser.