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Info GB (SEP Stadt Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,6 MB
Datum
18.11.2014
Erstellt
07.11.14, 12:01
Aktualisiert
07.11.14, 12:01

Inhalt der Datei

Stadt Mechemich Gemeinde Kai] Anlassbezogener Schulentwicklungsplan der Stadt Mechernich und der Gemeinde Kall zur Umwandlung der gemeinsamen Sekundärschule in eine gemeinsame Gesamtschule Verfasser: Stadt Mechernich Der Bürgermeister Fachbereich 3: Bildung, Soziales und Tourismus Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundärschule Mechernich-Kall ab dem Schuljahr 2015/2016 in eine Gesamtschule Mechernich-Kall Vorwort: Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall haben zum Schuljahr 2013/2014 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer Sekundärschule an 2 Teilstandorten in beiden Kommunen geschlossen. Die Sekundärschule befindet sich nunmehr im „zweiten Betriebsjahr". Im Zuge der Anmeldeverfahren sowohl für das Schuljahr 2013/2014 als auch für das Schuljahr 2014/2015 wurde von vielen Eltern der Wunsch hinsichtlich des Besuchs einer Gesamtschule durch ihre Kinder geäußert. Auch die Eltern der bereits in der Sekundärschule in den Jahrgängen 5 und 6 unterrichteten Schülerinnen und Schüler haben sich in den KlassenPflegschaften und in der Folge auch in der Schulpflegschaft mit großer Mehrheit für eine Umwandlung der Sekundärschule in eine Gesamtschule ausgesprochen. Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall wollen sich dem Wunsch der Eltern nicht verschließen und daher die Umwandlung der Sekundärschule in eine Gesamtschule beantragen. Dieser anlassbezogene Schulentwicklungsplan berücksichtigt die Entwicklung des Schüleraufkommens für die kommenden fünf Schuljahre. Inhaltsverzeichnis Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis Seite 3 30.09.2009 in der Gemeinde Kall Seite 4 3. Bildung der Übertrittsquoten Seite 4 4. Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis 2019/2020 Seite 6 5. Einrichtung der Oberstufe Seite 9 6. Raumbedarf und Raumbestand Seite 9 30.09.2009 in der Stadt Mechernich 2. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis 30.09.2009 in der Stadt Mechernich Die derzeit an den Grundschulen der Stadt Mechernich beschulten Schülerinnen und Schüler bieten das Übertrittspotential für alle Schulen der Sekundarstufe. Die heute in der Jahrgangsstufe 4 beschulten Schülerinnen und Schüler werden mit dem nächsten Schuljahr in die Sekundarstufe übertreten; die heute in der Jahrgangsstufe 1 beschulten Schülerinnen und Schüler sind für den Übertritt im Schuljahr 2018/2019 relevant. Da der Betrachtungszeitraum für die Errichtung der Gesamtschule auch in Form der Umwandlung der derzeitigen Sekundärschule die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 umfasst, ist ebenfalls der nächste „Einschulungsjahrgang" (01.10.2008 bis 30.09.2009 Geborene) zu berücksichtigen. Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Stadt Mechernich Geborene Jahrgangs? v:-?H-;'stufe 4':/.. Jahrgangs stufe 3 h Jahrgangs- Jahrgangs stufe 2 stufe 1 01.10.2008 30.09.2009 277 246 282 268 218 2. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis 30.09.2009 in der Gemeinde Kall Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Ziffer 1 beschrieben. Die Zahlen basieren auf den Angaben der Gemeinde Kall. Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Gemeinde Kall Geborene Jahrgangs Jährgangsr Jahrgangs Jahrgangs 01.10.2008 stufe 4 stufe 3 stufe 2 stufe 1 bis 30.09.2009 108 3. 104 95 107 99 Bildung der Übertrittsquoten Nach Beendigung der 4. Grundschulklasse steht für die Schülerinnen und Schüler der Wechsel zu einer weiterführenden Schule des Sekundarbereiches I an. Die Übertrittsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in die Eingangsklasse des Sekundarbereiches 1 wechseln. Sie bildet daher die Grundlage für die Prognose der Schülerzahlen im fünfjährigen Betrachtungszeitraum. Da für die zu errichtende Gesamtschule keine Übertrittsquote besteht, muss diese aus den bekannten Quoten zu den bereits vorhandenen Schulformen und Schulen gebildet werden. Für die Stadt Mechernich ergibt sich daraus folgendes Bild: 1. Die Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundärschule übertreten, werden als Potential für die Gesamtschule voll berücksichtigt (Quote: 38 %). Sekundär schule 2. Die Schülerinnen und Schüler, die heute eine (auswärtige) Gesamtschule besuchen, werden gleichfalls für die zu errichtende Gesamtschule Mechernich - Kall berücksichtigt (5 %). 3. Die heutigen - auswärtigen - Realschüler (die eine Quote von nur noch 2 % bilden) werden zur Hälfte berücksichtigt (1 %). Gymnasium Mechrni 4. Die Übertrittsquote auf das städtische Gymnasium „Am Turmhof und die weiteren umliegenden Gymnasien (heute 54 %) wird im Hinblick auf die Möglichkeiten, auch an der Gesamtschule direkt das Abitur machen zu ausw. Gymnasie können, auf 49 % reduziert (Potential für Gesamtschule daher 5 %). In der Summe ergibt sich daher für die Stadt Mechernich eine Übertrittsquote von 49 %. Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ): • c w o 3 (0 «75 c 0 0 « o % n (o 0) 8 ü de c o eigene Geschute (0 ÜQ bisher 38% 2% 38% 16% 5% 1 % 0% ÜQ künftig 0% 1 % 35% 14% 0% 1 % 49% Für die Gemeinde Kall werden folgende Quoten angenommen: 1. aus dem Bereich der Sekundärschule die vollständige Quote (30 %), 2. aus dem Bereich der (auswärtigen) Gesamtschulen ebenfalls die vollständige Quote (7 %), 3. aus dem Bereich der auswärtigen Realschulen (Quote 16 %) ein Anteil von 10%, 4. aus dem Bereich der Gymnasien (Quote 47 %) - wie für Mechernich - eine Quote von 5 %. Sekundär schule In der Summe ergibt sich daher für die Gemeinde Kall eine Quote von 52 %. Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ): c 9 J= V) u 3 » ausw. Gymnasie «15 c 3 » .2» SB « o n (o 0) 9 K (0 c o (0 O ÜQ bisher 30% 16% 47% 7% 0% 0% ÜQ künftig 0% 6% 42% 0% 0% 52% eigene 4. Geschule Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis 2019/2020 Aus den derzeitigen Schülerzahlen in der Primarstufe, dem Geburtenjahrgang vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 und den unter 3. dargestellten Übertrittsquoten ergibt sich die Entwicklung der Jahrgangsstufe 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis zum Schuljahr 2019/2020 für beide Standorte. Standort Mechernich: Schuljahr Abgänger Grundschulen (vorheriges Schuljahr) Übertritte in Gesamtschule 2015/16 277 136 2016/17 246 121 2017/18 282 138 2018/19 268 131 2019/20* 218 107 (ÜQ: 49 %) Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009 Standort Kall: Schuljahr Abgänger Grundschulen (vorheriges Schuljahr) Übertritte in Gesamtschule 2015/16 108 56 2016/17 104 54 2017/18 95 50 2018/19 107 56 2019/20* 99 52 (ÜQ: 52 %) * Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009 Gemäß § 82 SchuIG NRW gelten bei Gesamtschulen 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse. Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig sein (§ 82 Abs. 7 SchuIG), sodass als Mindestgröße 100 Schülerinnen und Schüler gelten. Bei der beabsichtigten gemeinsamen Errichtung der Gesamtschule durch die Kommunen Mechernich und Kall soll in beiden Kommunen ein Standort vorgesehen werden. Dabei soll die Gliederung vertikal erfolgen mit einem zweizügigen Teilstandort in Kall und einem mindestens vierzügigen Teilstandort in Mechernich, so dass mindestens 6 Parallelklassen pro Jahrgang geführt werden (§ 83 Abs. 5 SchuIG). Daraus resultiert eine Mindestgröße von 150 Schülerinnen und Schülern. Diese Mindestgröße wird in dem der Planung gemäß § 82 Abs. 1 SchuIG zu Grunde zu legenden fünfjährigen Betrachtungszeitraum durchgehend erreicht. Da sich die Geburtenzahlen der folgenden Jahrgänge (bezogen auf die für die Einschulung relevanten Zeiträume) nur geringfügig verändern, ist das Erreichen der Errichtungsgröße auch über diesen Betrachtungszeitraum hinausgehenden Zeitraum gewährleistet. Unter Berücksichtigung eines Klassenfrequenzrichtwertes von 28 und eines Klassenfrequenzhöchstwertes von 30 (§ 6 Abs. 5 AVO-Richtlinien), ergibt sich folgende Verteilung der Klassen auf die beiden Standorte: Schüler/ Schul innen jahr Gesamt schule durch davon am Klassen (rechne risch)* Teilstand davon am schnitt tende ort Teilstand liche Klassen** Mecher ort Kall Klassen einzurich größe nich 2015/16 192 6,9 7 5 2 27,4 2016/17 175 6,3 6 4 2 29,1 2017/18 188 6,7 7 5 2 26,8 2018/19 187 6,7 7 5 2 26,7 2 26,5 4 6 5,7 159 2019/20 unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes gem. § 6 AVO * unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzricht- und -höchstwertes gem. § 6 AVO Die Schülerzahlen bewegen sich durchgehend im Bereich der in § 6 Abs. 5 normierten Bandbreite (26 - 30). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 gewonnen Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass der Standort Kall zusätzlich für Schülerinnen und Schüler interessant ist, die die Schulform Gesamtschule (heute: Sekundärschule) in ihrer Kommune nicht vorfinden (Wohnorte Gemünd, Dreiborn pp), diese aber besuchen wollen. 5. Einrichtung der Oberstufe Aufgrund der Schülerzahlen an den beiden Standorten und unter Berücksichtigung des § 82 Abs. 8 SchuIG wird die gymnasiale Oberstufe für die Gesamtschule insgesamt am (Haupt)Standort Mechernich eingerichtet. Das damit vorhandene Schülerpotential bewegt sich auf der Grundlage der („Einschulungs")schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 zwischen 159 und 192 Schülerinnen und Schülern. Damit ist gewährleistet, dass die in § 82 Abs. 8 SchuIG normierte Mindestgröße mit einer Jahrgangsbreite von 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase erreicht wird. Raumbedarf und Raumbestand 5.1 Mechernich Mit der Errichtung der Sekundärschule an den Standorten Mechernich und Kall zum Schuljahr 2013/14, haben die Hauptschulen Mechernich und Kall sowie die Realschule Mechernich keine neuen Schüler/innen mehr aufgenommen; diese Schulen laufen sukzessive aus. Außerdem stehen die Räume der Sekundärschule zur Verfügung, da diese in die Gesamtschule „überführt" wird. Die Raumsituation für die Gesamtschule stellt sich in den kommenden Jahren wie folgt dar: Klassen Klassen Klassen Kiassen- raumbe raumbe raumbe raumbe- darf darf darf darf Real Haupt Gesamt insge schule schule schule samt 2015/16 10 10 13 2016/17 6 7 2017/18 3 2018/19 2019/20 Schul jahr Vorhan Klassen- dene raum- Klassen „über- -räume schuss" 33 42 9 17 30 42 12 2 22 27 42 15 0 0 27 27 42 15 0 0 29 29 42 13 Zusätzlich verfügen Haupt-, Real- und Sekundärschule über 18 Fachräume, die z.Z. schulübergreifend genutzt werden. Dies soll auch in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018, in dem ein paralleler Schulbetrieb stattfindet, praktiziert werden. Die „überschüssigen" Klassenräume können zur Differenzierung, für Zwecke des Ganztagsunterrichtes oder für die Einrichtung eventuell notwendig werdender weiterer Räume (z.B. Lerngruppen) oder Fachräume genutzt werden. 5.2 Kall Am Teilstandort Kall sollen sukzessive die frei werdenden Räume der dortigen Hauptschule und der Sekundärschule genutzt werden. Das Gebäude verfügt über - 14 Klassen- und Mehrzweckräume, 9 Fachräume, 1 Speiseraum, - 83 m2 Ganztagsbereich, - ein Lehrerzimmer, eine Lehrerbibliothek, einen Raum mit Lehrerarbeitsplätzen - verschiedene Lernmittelräume - sowie Verwaltungsräume. Zudem können noch 2 Räume des Schülercafes sowie 2 Räume der benachbarten Grundschule für Zwecke der Gesamtschule genutzt werden. Bei Bedarf können 2 weitere Räume der Gemeindebücherei, die derzeit mit insgesamt 130 m2 im Hauptschulgebäude etabliert ist, ebenfalls für Zwecke der Gesamtschule genutzt werden. Sollten Räume für kleinere Lerngruppen benötigt werden, können diese durch bauliche Maßnahmen bereitgestellt werden. Schuljahr Klassen Klassen Klassen raumbedarf raumbedarf raumbe Klassen- Vorhande ne Klassen raum„über- Haupt Gesamt darf schule schule insgesamt 2015/16 4 6 10 20 10 2016/17 2 8 10 20 10 2017/18 1 10 11 20 9 2016/17 0 12 12 20 8 2017/18 0 12 12 20 8 räume . schuss" Die „überschüssigen" Räume können für Differenzierungsunterricht sowie für verschiedene Arbeitsgemeinschaften genutzt werden. Zurzeit wird an der Sekundärschule im gebundenen Ganztag unterrichtet. Dieses Konzept soll auch an der Gesamtschule fortgeführt werden. Die notwendigen Mensen (mit Essensausgabe-. Essenseinnahme und Aufenthaltsräumen) sind an beiden Standorten vorhanden und in Betrieb. n