Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,6 MB
Datum
18.11.2014
Erstellt
07.11.14, 12:01
Aktualisiert
07.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Mechemich
Gemeinde Kai]
Anlassbezogener
Schulentwicklungsplan
der Stadt Mechernich
und der Gemeinde Kall zur
Umwandlung der
gemeinsamen
Sekundärschule in eine
gemeinsame Gesamtschule
Verfasser:
Stadt Mechernich
Der Bürgermeister
Fachbereich 3:
Bildung, Soziales und Tourismus
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
der Stadt Mechernich zur Umwandlung der
Sekundärschule Mechernich-Kall ab dem Schuljahr
2015/2016 in eine Gesamtschule Mechernich-Kall
Vorwort:
Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall haben zum Schuljahr 2013/2014 eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer Sekundärschule an 2
Teilstandorten in beiden Kommunen geschlossen.
Die Sekundärschule befindet sich nunmehr im „zweiten Betriebsjahr". Im Zuge der
Anmeldeverfahren sowohl für das Schuljahr 2013/2014 als auch für das Schuljahr
2014/2015 wurde von vielen Eltern der Wunsch hinsichtlich des Besuchs einer
Gesamtschule durch ihre Kinder geäußert. Auch die Eltern der bereits in der
Sekundärschule in den Jahrgängen 5 und 6 unterrichteten Schülerinnen und Schüler
haben sich in den KlassenPflegschaften und in der Folge auch in der
Schulpflegschaft mit großer Mehrheit für eine Umwandlung der Sekundärschule in
eine Gesamtschule ausgesprochen.
Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall wollen sich dem Wunsch der Eltern
nicht verschließen und daher die Umwandlung der Sekundärschule in eine
Gesamtschule beantragen.
Dieser anlassbezogene Schulentwicklungsplan berücksichtigt die Entwicklung des
Schüleraufkommens für die kommenden fünf Schuljahre.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen)
vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018
und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
Seite
3
30.09.2009 in der Gemeinde Kall
Seite
4
3.
Bildung der Übertrittsquoten
Seite
4
4.
Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr
2015/2016 bis 2019/2020
Seite
6
5.
Einrichtung der Oberstufe
Seite
9
6.
Raumbedarf und Raumbestand
Seite
9
30.09.2009 in der Stadt Mechernich
2.
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen)
vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018
und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15
bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
30.09.2009 in der Stadt Mechernich
Die derzeit
an
den
Grundschulen
der
Stadt
Mechernich
beschulten
Schülerinnen und Schüler bieten das Übertrittspotential für alle Schulen der
Sekundarstufe. Die heute in der Jahrgangsstufe 4 beschulten Schülerinnen und
Schüler werden mit dem nächsten Schuljahr in die Sekundarstufe übertreten;
die heute in der Jahrgangsstufe 1 beschulten Schülerinnen und Schüler sind für
den Übertritt im Schuljahr 2018/2019 relevant.
Da der Betrachtungszeitraum für die Errichtung der Gesamtschule auch in Form
der Umwandlung der derzeitigen Sekundärschule die Schuljahre 2015/2016 bis
2019/2020 umfasst, ist ebenfalls der nächste „Einschulungsjahrgang"
(01.10.2008 bis 30.09.2009 Geborene) zu berücksichtigen.
Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der
Stadt Mechernich
Geborene
Jahrgangs?
v:-?H-;'stufe 4':/..
Jahrgangs
stufe 3 h
Jahrgangs-
Jahrgangs
stufe 2
stufe 1
01.10.2008
30.09.2009
277
246
282
268
218
2.
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15
bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
30.09.2009 in der Gemeinde Kall
Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Ziffer 1 beschrieben. Die
Zahlen basieren auf den Angaben der Gemeinde Kall.
Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der
Gemeinde Kall
Geborene
Jahrgangs
Jährgangsr
Jahrgangs
Jahrgangs
01.10.2008
stufe 4
stufe 3
stufe 2
stufe 1
bis
30.09.2009
108
3.
104
95
107
99
Bildung der Übertrittsquoten
Nach Beendigung der 4. Grundschulklasse steht für die Schülerinnen und
Schüler der Wechsel zu einer weiterführenden Schule des Sekundarbereiches I
an. Die Übertrittsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Schülerinnen
und Schüler, die in die Eingangsklasse des Sekundarbereiches 1 wechseln. Sie
bildet daher die Grundlage für die Prognose der Schülerzahlen im fünfjährigen
Betrachtungszeitraum.
Da für die zu errichtende Gesamtschule keine Übertrittsquote besteht, muss
diese aus den bekannten Quoten zu den bereits vorhandenen Schulformen und
Schulen gebildet werden.
Für die Stadt Mechernich ergibt sich daraus folgendes Bild:
1. Die Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundärschule übertreten, werden
als Potential für die Gesamtschule voll berücksichtigt (Quote: 38 %).
Sekundär schule
2. Die Schülerinnen und Schüler, die heute eine (auswärtige) Gesamtschule
besuchen, werden gleichfalls für die zu errichtende Gesamtschule
Mechernich - Kall berücksichtigt (5 %).
3. Die heutigen - auswärtigen - Realschüler (die eine Quote von nur noch 2 %
bilden) werden zur Hälfte berücksichtigt (1 %).
Gymnasium Mechrni
4. Die Übertrittsquote auf das städtische Gymnasium „Am Turmhof und die
weiteren umliegenden Gymnasien (heute 54 %) wird im Hinblick auf die
Möglichkeiten, auch an der Gesamtschule direkt das Abitur machen zu
ausw.
Gymnasie
können, auf 49 % reduziert (Potential für Gesamtschule daher 5 %).
In der Summe ergibt sich daher für die Stadt Mechernich eine Übertrittsquote
von 49 %.
Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ):
•
c
w
o
3
(0
«75
c
0
0
«
o
%
n
(o
0)
8
ü
de
c
o
eigene Geschute
(0
ÜQ bisher
38%
2%
38%
16%
5%
1 %
0%
ÜQ künftig
0%
1 %
35%
14%
0%
1 %
49%
Für die Gemeinde Kall werden folgende Quoten angenommen:
1. aus dem Bereich der Sekundärschule die vollständige Quote (30 %),
2. aus dem Bereich der (auswärtigen) Gesamtschulen ebenfalls die vollständige
Quote (7 %),
3. aus dem Bereich der auswärtigen Realschulen (Quote 16 %) ein Anteil von
10%,
4. aus dem Bereich der Gymnasien (Quote 47 %) - wie für Mechernich - eine
Quote von 5 %.
Sekundär schule
In der Summe ergibt sich daher für die Gemeinde Kall eine Quote von 52 %.
Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ):
c
9 J=
V) u
3
»
ausw.
Gymnasie
«15
c
3
»
.2»
SB
«
o
n
(o
0)
9
K
(0
c
o
(0
O
ÜQ bisher
30%
16%
47%
7%
0%
0%
ÜQ künftig
0%
6%
42%
0%
0%
52%
eigene
4.
Geschule
Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis 2019/2020
Aus den derzeitigen Schülerzahlen in der Primarstufe, dem Geburtenjahrgang
vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 und den unter 3. dargestellten Übertrittsquoten
ergibt sich die Entwicklung der Jahrgangsstufe 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis
zum Schuljahr 2019/2020 für beide Standorte.
Standort Mechernich:
Schuljahr
Abgänger Grundschulen
(vorheriges Schuljahr)
Übertritte in Gesamtschule
2015/16
277
136
2016/17
246
121
2017/18
282
138
2018/19
268
131
2019/20*
218
107
(ÜQ: 49 %)
Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009
Standort Kall:
Schuljahr
Abgänger Grundschulen
(vorheriges Schuljahr)
Übertritte in Gesamtschule
2015/16
108
56
2016/17
104
54
2017/18
95
50
2018/19
107
56
2019/20*
99
52
(ÜQ: 52 %)
* Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009
Gemäß § 82 SchuIG NRW gelten bei Gesamtschulen 25 Schülerinnen und
Schüler als Klasse. Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig sein (§ 82
Abs. 7 SchuIG), sodass als Mindestgröße 100 Schülerinnen und Schüler gelten.
Bei der beabsichtigten gemeinsamen Errichtung der Gesamtschule durch die
Kommunen Mechernich und Kall soll in beiden Kommunen ein Standort
vorgesehen werden. Dabei soll die Gliederung vertikal erfolgen mit einem
zweizügigen Teilstandort in Kall und einem mindestens vierzügigen Teilstandort
in Mechernich, so dass mindestens 6 Parallelklassen pro Jahrgang geführt
werden (§ 83 Abs. 5 SchuIG). Daraus resultiert eine Mindestgröße von 150
Schülerinnen und Schülern. Diese Mindestgröße wird in dem der Planung
gemäß § 82 Abs. 1 SchuIG zu Grunde zu legenden fünfjährigen
Betrachtungszeitraum durchgehend erreicht.
Da sich die Geburtenzahlen der folgenden Jahrgänge (bezogen auf die für die
Einschulung relevanten Zeiträume) nur geringfügig verändern, ist das Erreichen
der Errichtungsgröße auch über diesen Betrachtungszeitraum hinausgehenden
Zeitraum gewährleistet.
Unter Berücksichtigung eines Klassenfrequenzrichtwertes von 28 und eines
Klassenfrequenzhöchstwertes von 30 (§ 6 Abs. 5 AVO-Richtlinien), ergibt sich
folgende Verteilung der Klassen auf die beiden Standorte:
Schüler/
Schul
innen
jahr
Gesamt
schule
durch
davon am
Klassen
(rechne
risch)*
Teilstand
davon am
schnitt
tende
ort
Teilstand
liche
Klassen**
Mecher
ort Kall
Klassen
einzurich
größe
nich
2015/16
192
6,9
7
5
2
27,4
2016/17
175
6,3
6
4
2
29,1
2017/18
188
6,7
7
5
2
26,8
2018/19
187
6,7
7
5
2
26,7
2
26,5
4
6
5,7
159
2019/20
unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes gem. § 6 AVO
* unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzricht- und -höchstwertes gem. § 6 AVO
Die Schülerzahlen bewegen sich durchgehend im Bereich der in § 6 Abs. 5
normierten Bandbreite (26 - 30).
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der in den Schuljahren
2013/2014 und 2014/2015 gewonnen Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass
der Standort Kall zusätzlich für Schülerinnen und Schüler interessant ist, die die
Schulform Gesamtschule (heute: Sekundärschule) in ihrer Kommune nicht
vorfinden (Wohnorte Gemünd, Dreiborn pp), diese aber besuchen wollen.
5.
Einrichtung der Oberstufe
Aufgrund
der
Schülerzahlen an
den
beiden
Standorten und unter
Berücksichtigung des § 82 Abs. 8 SchuIG wird die gymnasiale Oberstufe für die
Gesamtschule insgesamt am (Haupt)Standort Mechernich eingerichtet. Das
damit vorhandene Schülerpotential bewegt sich auf der Grundlage der
(„Einschulungs")schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 zwischen 159 und 192
Schülerinnen und Schülern. Damit ist gewährleistet, dass die in § 82 Abs. 8
SchuIG normierte Mindestgröße mit einer Jahrgangsbreite von 42 Schülerinnen
und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase erreicht wird.
Raumbedarf und Raumbestand
5.1 Mechernich
Mit der Errichtung der Sekundärschule an den Standorten Mechernich und Kall
zum Schuljahr 2013/14, haben die Hauptschulen Mechernich und Kall sowie die
Realschule Mechernich keine neuen Schüler/innen mehr aufgenommen; diese
Schulen
laufen
sukzessive
aus.
Außerdem
stehen
die
Räume
der
Sekundärschule zur Verfügung, da diese in die Gesamtschule „überführt" wird.
Die Raumsituation für die Gesamtschule stellt sich in den kommenden Jahren
wie folgt dar:
Klassen
Klassen
Klassen
Kiassen-
raumbe
raumbe
raumbe
raumbe-
darf
darf
darf
darf
Real
Haupt
Gesamt
insge
schule
schule
schule
samt
2015/16
10
10
13
2016/17
6
7
2017/18
3
2018/19
2019/20
Schul
jahr
Vorhan
Klassen-
dene
raum-
Klassen
„über-
-räume
schuss"
33
42
9
17
30
42
12
2
22
27
42
15
0
0
27
27
42
15
0
0
29
29
42
13
Zusätzlich verfügen Haupt-, Real- und Sekundärschule über 18 Fachräume, die
z.Z. schulübergreifend genutzt werden. Dies soll auch in den Schuljahren
2015/2016 bis 2017/2018, in dem ein paralleler Schulbetrieb stattfindet,
praktiziert werden.
Die „überschüssigen" Klassenräume können zur Differenzierung, für Zwecke
des Ganztagsunterrichtes oder für die Einrichtung eventuell notwendig
werdender weiterer Räume (z.B. Lerngruppen) oder Fachräume genutzt
werden.
5.2 Kall
Am Teilstandort Kall sollen sukzessive die frei werdenden Räume der dortigen
Hauptschule und der Sekundärschule genutzt werden. Das Gebäude verfügt
über
-
14 Klassen- und Mehrzweckräume,
9 Fachräume,
1 Speiseraum,
-
83 m2 Ganztagsbereich,
-
ein Lehrerzimmer, eine Lehrerbibliothek, einen Raum mit
Lehrerarbeitsplätzen
-
verschiedene Lernmittelräume
-
sowie Verwaltungsräume.
Zudem können noch 2 Räume des Schülercafes sowie 2 Räume der
benachbarten Grundschule für Zwecke der Gesamtschule genutzt werden.
Bei Bedarf können 2 weitere Räume der Gemeindebücherei, die derzeit mit
insgesamt 130 m2 im Hauptschulgebäude etabliert ist, ebenfalls für Zwecke der
Gesamtschule genutzt werden.
Sollten Räume für kleinere Lerngruppen benötigt werden, können diese durch
bauliche Maßnahmen bereitgestellt werden.
Schuljahr
Klassen
Klassen
Klassen
raumbedarf
raumbedarf
raumbe
Klassen-
Vorhande
ne Klassen
raum„über-
Haupt
Gesamt
darf
schule
schule
insgesamt
2015/16
4
6
10
20
10
2016/17
2
8
10
20
10
2017/18
1
10
11
20
9
2016/17
0
12
12
20
8
2017/18
0
12
12
20
8
räume
.
schuss"
Die „überschüssigen" Räume können für Differenzierungsunterricht sowie für
verschiedene Arbeitsgemeinschaften genutzt werden.
Zurzeit wird an der Sekundärschule im gebundenen Ganztag unterrichtet.
Dieses Konzept soll auch an der Gesamtschule fortgeführt werden. Die
notwendigen Mensen (mit Essensausgabe-. Essenseinnahme und
Aufenthaltsräumen) sind an beiden Standorten vorhanden und in Betrieb.
n