Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,3 MB
Datum
18.11.2014
Erstellt
07.11.14, 12:01
Aktualisiert
07.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Krejs
EUSKIRCHEN
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Stadt Mechernich
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Der Land rat
Abt.
40
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16.10.2014
Oku fe.lC.V^C
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Fr.:
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Gesamtschule Mechernich-Kall
Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Schulträgern gem.
§ 80 SchuIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Schmitz,
zu der aus Anlass der geplanten Umwandlung der Sekundärschule Mechernich-Kall in
eine Gesamtschule erstellten Schulentwicklungsplanung wird aus Sicht des Kreises
Euskirchen als Träger des Berufskollegs Eifel, Loshardt 2 in Kall wie folgt Stellung
genommen:
9
Das Berufskolleg Eifel hatte am 13.11.2012 eine Kooperationsvereinbarung mit der
Sekundärschule Mechernich-Kall geschlossen, die den Schülerinnen und Schülern der
Sekundärschule als Schulform der Sekundarstufe I (also ohne eigene Oberstufe) ortsnah
den Weg zur Allgemeinen Hochschulreife am Wirtschaftsgymnasium des Berufskollegs
sichert.
Die Stärke der neuen Schulform Sekundärschule bestand und besteht gerade darin,
vorhandene Strukturen der Sek. I insbesondere in ländlichen Regionen trotz
zurückgehender Schülerzahlen langfristig zu erhalten, ohne bestehende Sek. II
Strukturen zu gefährden. Die Hauptschule in Kall kann so in eine Schulform überführt
werden, die das längere gemeinsame Lernen von Kindern mit unterschiedlichen
Neigungen, Begabungen und Interessen ermöglicht. Diesen Gedanken in die Elternschaft
zu tragen, ist bisher laut Aussage der Schulleiterin Frau Wertenbruch nicht gut gelungen.
Die Eltern würden ihre Kinder, insbesondere bei Gymnasialempfehlungen durch die
Grundschulen, lieber in den umliegenden Gesamtschulen anmelden, so dass die
gewollte Heterogenität in der neuen Sekundärschule noch nicht durchgängig erreicht
Telefon: (02251) 15-0
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2013-2016
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werde. Systematische Befragungen der Elternschaft oder genauere quantitative Analysen
der Abwanderung liegen allerdings nicht vor. Hier stellt sich die Frage, ob die
Kommunikation im Falle einer Umwandlung in eine Gesamtschule besser gelingt, denn
die schulfachlichen Vorgaben sind auf Verordnungsebene ähnlich (vgl. §§ 19, 20 APOSl), die curricularen Vorgaben von Gesamt- und Sekundärschule ebenso.
Wenn es gelänge, in Zukunft mehr Schülerinnen und Schüler an den Standort Kall zu
binden, wäre dies sicherlich für das Berufskolleg Eifel von Vorteil, denn diese Schüler
werden sich am Ende der Sek. I für das breite Angebot an Bildungsgängen am
Berufskolleg interessieren. Gegen die Umwandlung im Bereich der Sekundarstufe I
spricht also aus Sicht des Kreises Euskirchen nichts.
Über die Möglichkeiten einer Fortsetzung der bisherigen Kooperationsvereinbarung auch
mit der neuen Gesamtschule wurde mit der Gemeinde Kall bereits gesprochen.
Die Umwandlung in eine Gesamtschule bringt allerdings die Möglichkeit mit sich, auch
eine eigene gymnasiale Oberstufe (Sek. II) zu errichten. Nach § 82 Abs. 8 SchuIG sind
zur Errichtung einer neuen gymnasialen Oberstufe mindestens 42 Schülerinnen und
Schüler ab der Qualifikationsphase (Klassen 12 und 13) erforderlich, d.h. zu Beginn der
Einführungsphase in Klasse 11 müssen es noch mehr sein.
Vor dem Hintergrund insgesamt sinkender Schülerzahlen stellt sich die Frage, wie sich
ein weiteres Schulangebot im Sek Il-Bereich auf die bestehenden Schulen in der Region
auswirken wird.
Für den Kreis Euskirchen als Schulträger des Berufskollegs Eifel stellt sich darüber
hinaus konkret die Frage, welche Auswirkungen ein weiteres Schulangebot mit
gymnasialer Oberstufe auf das Wirtschaftsgymnasium des Berufskollegs Eifel hat.
Hier wird um eine konkrete Einschätzung bzw. genaue Beobachtung in den nächsten
Jahren gebeten. Einer Entwicklung, die den Bestand des Wirtschaftsgymnasiums am
Berufskolleg Eifel gefährdet, kann aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht zugestimmt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
k. In Vertretung
(Manfred Poth)
Allgemeiner Vertreter