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Beschlusstext (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem) Beschlusstext (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 17.01.2008 19 Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem (640/2007) zu Punkt 1 „offene Gosse“ Die Anlieger müssten sowohl für den Rückbau der „offenen Gosse“ in der Gierlingsgasse als auch für die Herstellung eines Gehweges Straßenbaubeiträge entrichten. Bei einer Befragung vor zwei Jahren sprachen sie sich gegen den Rückbau aus. Zur optischen Warnung vor der Vertiefung wurde eine Markierung aufgebracht. Diese soll gegebenenfalls erneuert werden. zu Punkt 2 Sperrfläche an der Ecke Hauptstraße/ Gierlingsgasse Aufgrund der geringen Breite der Gierlingsgasse und der fehlenden Aufweitung im Einmündungsbereich zur Gennerstraße (L 162) ist die Einzeichnung eines Parkverbotes angebracht. zu Punkt 3 Streifen für Fußgänger in der Hauptstraße Durch die breiten Pflasterrinnen sind die Nebenanlagen optisch von der Fahrbahn getrennt. Die Nebenanlagen auf der Gennerstraße sind wie Gehwege zu behandeln, somit gilt hier ein Parkverbot. zu Punkt 4 Herstellung einer ausreichenden Straßenbeleuchtung auf der Hauptstraße Von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Gennerstraße im Abschnitt zwischen Am Hermeshof und Am Maximinenkreuz wird zunächst abgesehen. Die Kreispolizeibehörde wird gebeten die Gennerstraße mit in die Liste für regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen aufzunehmen. Die Beleuchtung im Bereich der Gennerstraße ist spärlich aber ausreichend. Im Straßenkörper ist kein Straßenbeleuchtungskabel vorhanden. Sollte sich das RWE zu einem Ortsnetzumbau entschließen, wird ein Straßenbeleuchtungskabel mitverlegt und die Beleuchtung erweitert. Derzeit ist eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung nicht sinnvoll. zu Punkt 5 Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/ h an den Ortseingang vorverlegen Eine Verlängerung der 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht möglich. Eine Einrichtung einer solchen Regelung ist nur im Bereich der Zugänge von „schutzwürdigen Einrichtungen“ (z.B. Schulen, Krankenhäuser etc.) möglich. 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 17.01.2008 Seite 2