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Beschlusstext (Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am Konradsheimerweg / Karolingerstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am  Konradsheimerweg / Karolingerstraße)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 17.01.2008 6 Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am Konradsheimerweg / Karolingerstraße (521/2007) Verkehrsspiegel werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht mehr aufgestellt, da sie aus dem Verkehrskatalog der Straßenverkehrsordnung herausgenommen wurden. Für das Aufstellen eines Spiegels auf der L 263 Höhe Konradsheimer Weg muss der Landesbetrieb eine Genehmigung erteilen. Nach Rücksprache wird dieser wegen der herabgesetzten Geschwindigkeit und der Möglichkeit des langsamen Herantastens der Fahrzeuge an dem Kreuzungsbereich keine Genehmigung erteilen. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wurde das Gestüt Römerhofweg angeschrieben, mit der Bitte die vorhandene Hecke zurück zu schneiden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)